
Bundesgericht holt Islamist zurück in CH
das Ganze wird im Tagi durch sehr relativiert
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 50048.html
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Tagesanzeiger ist ja auch ok besser als dein Hausblatt die Schweizer-Zeit.Taratonga hat geschrieben:das Ganze wird im Tagi durch sehr relativiert
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"sehr relativiert" ist "ganz" wenig untertrieben, praktisch 2 unterschiedliche artikel vergleich blick-tagesdingsTaratonga hat geschrieben:das Ganze wird im Tagi durch sehr relativiert
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um bei den worten winzip's zu bleiben könnte man sich fragen ob der bilck PNOS - mitglied ist
FOOTBALL'S LIFE!
Nach WinZip ist doch JEDER rechts von ihm PNOS Mitglied und links von ihm gibt es niemanden mehrShurrican hat geschrieben:"sehr relativiert" ist "ganz" wenig untertrieben, praktisch 2 unterschiedliche artikel vergleich blick-tagesdings
um bei den worten winzip's zu bleiben könnte man sich fragen ob der bilck PNOS - mitglied ist

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
Hatte in meiner Schulklasse auch immer so nen Typen wie "Winzip" .... provozieren, provozieren und nochmals provozieren .... einfach mal drauflos behaupten und jeden, der sich nur ein bisschen kritisch gegenüber ausländischen Mitbürgen äussert, als Nazi abstempeln ....
Tja ... heute provoziert er nicht mehr

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Die Auslegung des Sachverhalts durch das Bundesgericht, soweit ich es aufgrund des bestehenden Artikels interpretieren kann, ist völlig korrekt.
Grundsätzlich lässt sich folgendes festhalten: Es ist immer schwierig, wenn Personen aus einem anderen Kulturkreis der Meinung sind, wenn sie in Länder auswandern, wo andere Rechtsnormen und Gesellschaftsordnungen bestehen, sie könnten denselben Lebensstil weiter führen wie in ihrem Heimatland. Es ist sicherlich legitim, dass von diesen Personen ein Minimum an Integration gefordert werden darf. Es ist aber in der Regel nicht möglich, von diesen Leuten die Aufgabe ihrer anerzogenen religiösen und gesellschaftlichen Errungenschaften zu verlangen. Unsere demokratische Grundordnung beruht halt nun mal auf einer freiheitlicheren Ausgestaltung als sie in den typischen Emigrationsländern Bestand hat. Eine Grundordnung, welche wir uns übrigens selbst gegeben haben. Aus diesem Grund ist auch ein Quervergleich (würd ich mi so benäh döört, wär-y scho lang in dr Kischte) unsinnig.
Grundsätzlich lässt sich folgendes festhalten: Es ist immer schwierig, wenn Personen aus einem anderen Kulturkreis der Meinung sind, wenn sie in Länder auswandern, wo andere Rechtsnormen und Gesellschaftsordnungen bestehen, sie könnten denselben Lebensstil weiter führen wie in ihrem Heimatland. Es ist sicherlich legitim, dass von diesen Personen ein Minimum an Integration gefordert werden darf. Es ist aber in der Regel nicht möglich, von diesen Leuten die Aufgabe ihrer anerzogenen religiösen und gesellschaftlichen Errungenschaften zu verlangen. Unsere demokratische Grundordnung beruht halt nun mal auf einer freiheitlicheren Ausgestaltung als sie in den typischen Emigrationsländern Bestand hat. Eine Grundordnung, welche wir uns übrigens selbst gegeben haben. Aus diesem Grund ist auch ein Quervergleich (würd ich mi so benäh döört, wär-y scho lang in dr Kischte) unsinnig.
du machst was falsch.....maradoo hat geschrieben:und du sagst ICH nerve... tsss....![]()


Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
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Klare Sache, die Ausweissung war willkürlich und nicht durch ein Gesetz gedeckt, da bei 2. Instanz bereits ein Widerruf der Tochter vorhanden war und somit kein Gesetzesverstoss mehr vorlag. Die Bundesrichter lassen geltendes Recht zum Recht kommen, nicht mehr und nicht weniger.
Grüsse gehen an alle die es verdienen...
E bittere Bigschmack het die Sach trotzdäm, au wenn die rächtlichi Legitimation für die Uswysig im Noochhienein wägfallt. Dass me Integration nid nur im Sinn vo Assimilation verstoh ka, wie s Bundesgricht im Tagi zitiert wird, isch klar. Anderersits isch Integration ohni e Mindeschtmass vo Assimilation unmöglich. Und dr Unwille zur Integration goht halt oft mit ere extremistische Gsinneshaltig einhär, do liggt für mi dr springendi Punkt.
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Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!Nur So... hat geschrieben:Klare Sache, die Ausweissung war willkürlich und nicht durch ein Gesetz gedeckt, da bei 2. Instanz bereits ein Widerruf der Tochter vorhanden war und somit kein Gesetzesverstoss mehr vorlag. Die Bundesrichter lassen geltendes Recht zum Recht kommen, nicht mehr und nicht weniger.
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Gewaltiger Unterschied, Scheiss-Blick ....repplyfire hat geschrieben:us www.blick.ch
Dann zwingt Abdil E. seine *älteste Tochter, in der Türkei einen Landsmann zu heiraten. Ein paar Monate später, zurück in der Schweiz, flüchtet die heute 22-Jährige im Mai 2006 in Todesangst auf einen Polizeiposten in St. Gallen.
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/sc ... 50048.html
Tochter hatte gelogen
Alle St. Galler Instanzen bestätigten die Ausweisung - zuletzt auch das Verwaltungsgericht Ende August 2007. Dabei hatten sich zu jenem Zeitpunkt die Vorwürfe der Tochter in Luft aufgelöst: Sie sei nicht zur Heirat in die Türkei gelockt worden, gab sie zu. SMS und E-Mails belegen, dass zwischen dem jungen Paar eine Verliebtheit vorhanden gewesen sein muss. So schrieb die Tochter ihrem zukünftigen Ehemann: «Dankeschön, mein Einziger. Ich vermisse dich sehr. Ich liebe dich. Hast du den Ring abgezogen? Zieh ihn nicht ab.»
Auf ihre Falschaussagen angesprochen, sagte die Frau, sie sei damals völlig überfordert gewesen und habe ihre erste Aussage nicht mehr zurücknehmen können. «Jetzt bin ich froh, dass ich endlich sagen konnte, wie es wirklich war.» Sie habe mit der Anzeige ihren Eltern nur zeigen wollen, «dass sie nicht alles mit mir machen können. Mehr wollte ich gar nicht.»
Und wenn die Tochter dann irgendwo tot aufgefunden wird, geht das Geschrei wieder los, warum man den wieder in die Schweiz geholt hat.
Ich habe einfach irgendwie das Gefühl, dass man mit der Tochter eine Gehirnwäsche gemacht hat. Und sie jetzt so spurt, wie es die Verwandschaft will.
Sind nur ein paar Gedanken dazu, da auch schon gelesen darüber.
Ich habe einfach irgendwie das Gefühl, dass man mit der Tochter eine Gehirnwäsche gemacht hat. Und sie jetzt so spurt, wie es die Verwandschaft will.
Sind nur ein paar Gedanken dazu, da auch schon gelesen darüber.
"Eine Gesellschaft die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient." Benjamin Franklin*Butthead* hat geschrieben:Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
Ich warne nur davor in Zeiten wie diesen mit Grundrechten etc. fahrlässig umzugehen. Ich sehe durchaus Potenzial dass der Staat sich selber schützen muss. Trotzdem muss man immer den Spagat zwischen allgemeiner Sicherheit und Freiheit des einzelenen machen. Aussagen wie deine sind mir einfach zu rudimentär, abgehalftert. Offensichtlich weiss man 60 Jahre nach dem WWII bei uns nicht mehr, wie verletzlich und wertvoll die Freiheit ist. Wir sind eine Generation welche nie für Ihre Freiheit hat kämpfen müssen. Wir bekommen Sie frei haus geliefert. Vielleicht sind wir desshalb auch bereit sie schneller herzugeben.
FC Basel - Rasenmeister 2007
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Ja, das dachte ich auch zu Beginn. Nur steht im Tagi völlig was anderes. Und es sind ja beide Artikel von heute.bumbui hat geschrieben:Und wenn die Tochter dann irgendwo tot aufgefunden wird, geht das Geschrei wieder los, warum man den wieder in die Schweiz geholt hat.
Ich habe einfach irgendwie das Gefühl, dass man mit der Tochter eine Gehirnwäsche gemacht hat. Und sie jetzt so spurt, wie es die Verwandschaft will.
Sind nur ein paar Gedanken dazu, da auch schon gelesen darüber.
Wenn Mann ihr mit dem Tod gedroht hat, so gehört er m.E. ausgeschafft.
Ehrenmord, Blutrache, Zwangsehe usw. haben in unserer westlichen Kultur nix verloren.
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Eher du bist wohl der Depp..Wer sagt, dass ich etwas gegen die Grundrechte habe oder gesagt habe? Ich kenn mich wohl mit Gesetzen besser aus als die meisten hier drin...Nikopol hat geschrieben:Dann wandere aus in ein Drittweltland. Dort gibts
weniger Grundrechte dafür mehr Leute wie Du.
Depp.![]()

Deutschland an die Macht!
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*Butthead* hat geschrieben:dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
Bundesverfassung Grundrechte Art. 13 Schutz der Privatsphäre*Butthead* hat geschrieben:Eher du bist wohl der Depp..Wer sagt, dass ich etwas gegen die Grundrechte habe oder gesagt habe?
Hast Du extra ein Konto angelegt, um ein bisschen pöbeln
zu können? Sehr witzig. Noch im Kindergarten?
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1. Bin ja nicht erst seit gestern angemeldet. Oder etwa schon?Nikopol hat geschrieben:Bundesverfassung Grundrechte Art. 13 Schutz der Privatsphäre
Hast Du extra ein Konto angelegt, um ein bisschen pöbeln
zu können? Sehr witzig. Noch im Kindergarten?
2. Bin eh selten drin, weil hier wirklich zum Teil Kindergarten herrscht (Naja ist ja auch kein Wunder in einem Forum), aber musste meinen Senf wieder mal dazugeben, weil mich diese Richter-Entscheide zum Teil fürchterlich aufregen.
Tschös.
Deutschland an die Macht!
*Butthead* hat geschrieben:Tzz..dann sollte man aber mal diese beschissenen Gesetze in der Schweiz ändern!!!!!!!!!!!!! Täter werden bei unseren Datenschutz-Gesetzen und sonstigem ja nur geschützt!
Bezweifle stark, dass du überhaupt irgendeine Ahnung von Gesetzen hast .....*Butthead* hat geschrieben:Eher du bist wohl der Depp..Wer sagt, dass ich etwas gegen die Grundrechte habe oder gesagt habe? Ich kenn mich wohl mit Gesetzen besser aus als die meisten hier drin...Punkt. Habt doch alle selber Dreck am Stecken.
Schwachkopf !