Bundesgericht holt Islamist zurück in CH
- repplyfire
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Bundesgericht holt Islamist zurück in CH
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Abdil E.* (48) lebt seit fast zwei Jahren in seiner türkischen Heimat. Unfreiwillig. Jetzt darf der Moschee-Vize zürück in die Schweiz. Willkommen heissen ihn die Bundesrichter.
Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (44) drückt sich diplomatisch aus: «Den Entscheid gilt es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.» Als Politikerin reagiert die FDP-Frau anders: «Ich bin irritiert, wie wenig Integration das Bundesgericht verlangt. Die Richter sind praxisfern.»
Die Bundesrichter in Lausanne sind der Auffassung, das St. Galler Ausländeramt hätte den Moschee-Vize nicht des Landes verweisen dürfen. Obwohl er seine Tochter zwangsverheiratete. Und sie mit dem «Ehrenmord» bedrohte.
Der 48-jährige Türke lebt zwar seit 1980 in der Schweiz. Schweizer Sitten akzeptiert er aber nicht. Auch Deutsch lernt er nicht u2013 er braucht einen Dolmetscher.
1995 fängt Abdil E. plötzlich an, seine Familie streng religiös zu führen. Er gibt seinen Töchtern *islamische Namen und schickt sie in den Koran-Unterricht.
Weil er die Mädchen nicht ins obligatorische Schullager gehen lässt, wird der Vater gebüsst.
Dann zwingt Abdil E. seine *älteste Tochter, in der Türkei einen Landsmann zu heiraten. Ein paar Monate später, zurück in der Schweiz, flüchtet die heute 22-Jährige im Mai 2006 in Todesangst auf einen Polizeiposten in St. Gallen.
Ihr Vater und ihr Ehemann wollten sie töten. Die junge Türkin zeigt ihre Eltern und ihren Ehemann schliesslich wegen Drohung und Nötigung an.
Beide werden vom Ausländeramt St. Gallen umgehend ausgeschafft. Abdil E. wird zehn Jahre des Landes verwiesen. Das St.Galler Verwaltungsgericht segnete die Ausschaffung im Herbst 2007 ab.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid jetzt umgestossen. Die Begründung: Es sei keine Zwangsheirat gewesen. Die junge Frau und ihr späterer Ehemann hätten sich schon vor der Heirat gekannt.
Abdil E. bekommt seine Niederlassungsbewilligung wieder und darf in die Schweiz zurück. Zu *seiner Frau, die hier von einer IV-Rente lebt. Abdil E. selber hat seit Jahren keine Arbeit mehr.
Eine «integrationsunwillige» Gesinnung sei kein ausreichender Ausweisungsgrund, begünden die Bundesrichter. Die Tochter habe ihre Aussagen wegen der Zwangsheirat relativiert.
Natalie Trummer von «Terre des Femmes» ist befremdet. Sie fordert, dass die Zwangsheirat in der Schweiz als eigene Rechtsnorm verboten wird. «Der Druck der Familie auf die Mädchen ist sehr subtil. Plötzlich sind sie in etwas drin und wissen nicht, wie sie wieder aus der Situation rauskommen.»
Für Trummer ist klar: «Der Bundesgerichtsentscheid verstärkt die Rechtsunsicherheit.» Zwangsheiraten würden verharmlost.
Die Tochter will keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Bald ist er aber wieder zurück in der Schweiz. Was ist dann? Sie hat Angst.
Abdil E.* (48) lebt seit fast zwei Jahren in seiner türkischen Heimat. Unfreiwillig. Jetzt darf der Moschee-Vize zürück in die Schweiz. Willkommen heissen ihn die Bundesrichter.
Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (44) drückt sich diplomatisch aus: «Den Entscheid gilt es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.» Als Politikerin reagiert die FDP-Frau anders: «Ich bin irritiert, wie wenig Integration das Bundesgericht verlangt. Die Richter sind praxisfern.»
Die Bundesrichter in Lausanne sind der Auffassung, das St. Galler Ausländeramt hätte den Moschee-Vize nicht des Landes verweisen dürfen. Obwohl er seine Tochter zwangsverheiratete. Und sie mit dem «Ehrenmord» bedrohte.
Der 48-jährige Türke lebt zwar seit 1980 in der Schweiz. Schweizer Sitten akzeptiert er aber nicht. Auch Deutsch lernt er nicht u2013 er braucht einen Dolmetscher.
1995 fängt Abdil E. plötzlich an, seine Familie streng religiös zu führen. Er gibt seinen Töchtern *islamische Namen und schickt sie in den Koran-Unterricht.
Weil er die Mädchen nicht ins obligatorische Schullager gehen lässt, wird der Vater gebüsst.
Dann zwingt Abdil E. seine *älteste Tochter, in der Türkei einen Landsmann zu heiraten. Ein paar Monate später, zurück in der Schweiz, flüchtet die heute 22-Jährige im Mai 2006 in Todesangst auf einen Polizeiposten in St. Gallen.
Ihr Vater und ihr Ehemann wollten sie töten. Die junge Türkin zeigt ihre Eltern und ihren Ehemann schliesslich wegen Drohung und Nötigung an.
Beide werden vom Ausländeramt St. Gallen umgehend ausgeschafft. Abdil E. wird zehn Jahre des Landes verwiesen. Das St.Galler Verwaltungsgericht segnete die Ausschaffung im Herbst 2007 ab.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid jetzt umgestossen. Die Begründung: Es sei keine Zwangsheirat gewesen. Die junge Frau und ihr späterer Ehemann hätten sich schon vor der Heirat gekannt.
Abdil E. bekommt seine Niederlassungsbewilligung wieder und darf in die Schweiz zurück. Zu *seiner Frau, die hier von einer IV-Rente lebt. Abdil E. selber hat seit Jahren keine Arbeit mehr.
Eine «integrationsunwillige» Gesinnung sei kein ausreichender Ausweisungsgrund, begünden die Bundesrichter. Die Tochter habe ihre Aussagen wegen der Zwangsheirat relativiert.
Natalie Trummer von «Terre des Femmes» ist befremdet. Sie fordert, dass die Zwangsheirat in der Schweiz als eigene Rechtsnorm verboten wird. «Der Druck der Familie auf die Mädchen ist sehr subtil. Plötzlich sind sie in etwas drin und wissen nicht, wie sie wieder aus der Situation rauskommen.»
Für Trummer ist klar: «Der Bundesgerichtsentscheid verstärkt die Rechtsunsicherheit.» Zwangsheiraten würden verharmlost.
Die Tochter will keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater. Bald ist er aber wieder zurück in der Schweiz. Was ist dann? Sie hat Angst.
Hallo PNOS Mitglied.-Vize- hat geschrieben:Grad wieder zrugg schigge!Es got jo nid nur um Zwangshürot, do kömme jo ganz vieli Sache zämme. Dä läbt sit 1980 in dr Schwyz und ka kein Wort dütsch??? Hallo, elai scho das isch e Grund in nüme über d Gränze zloh. Söll sich apasse und nach unsere Gesetz und Regle läbe.
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hou hou hou Witz gschisse. 6-jöörigi Meitli leere an eme gmietlige Familiezmorge ihre 50-jöörige spötere Ehemaa kenne. Au dä Inder, wo e Hund ghürotet het, zum die böse Geister z besänftige, het die Töle vorhär kennt. Das macht's in mine Auge nit legitimer.repplyfire hat geschrieben:Die Begründung: Es sei keine Zwangsheirat gewesen. Die junge Frau und ihr späterer Ehemann hätten sich schon vor der Heirat gekannt.
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Deine Töchter scheinen nicht betroffen zu sein... Bisch chli e Depp!WinZip hat geschrieben:Hallo PNOS Mitglied.![]()
Was hat das mit der PNOS zu tun? Ich habe grundsätzlich nichts gegen Ausländer. Nur die, welche hier leben (wollen), sollen sich an unsere Gesetze halten und sich anpassen. Aber dieser Schmarozer verheiratet seine Tochter, kann kein Deutsch, hat keine Arbeit und seine Frau bezieht IV-Rente...
Holt ihn zurück, diesen armen Mann.

habe auch immer weniger Verständis für unsere obersten Richter. die scheinen mir ein wenig weit weg von der Realität zu sein.Domingo hat geschrieben:könnte man nicht der Einfachheit halber die Bundesrichter ausschaffen? Oder deren Töchter verheiraten?
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Es ist schon bitter das immer diejenigen durch unser Rechtssystem geschützt werden, welche dieses von vornherein ablehnen. Mit kotzt diese Scheinheiligkeit einfach an.
@WinZip
Nein kein PNOS Mitglied, auch nicht SVP oder AUNS.
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läck, in letschter ziit zeigsch immer öfter was füre mongi du bisch.. nid jeede wo de meinig isch, gwüsi lüüt söt mer usschaffe isch pnos mitglied, geschweige denn rechts...WinZip hat geschrieben:Könnte man nicht dich und deine SVP/PNOS Kollegen ausschaffen?![]()
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
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1. gequoteter teil:repplyfire hat geschrieben: Das Bundesgericht hat diesen Entscheid jetzt umgestossen. Die Begründung: Es sei keine Zwangsheirat gewesen. Die junge Frau und ihr späterer Ehemann hätten sich schon vor der Heirat gekannt.
Eine «integrationsunwillige» Gesinnung sei kein ausreichender Ausweisungsgrund, begünden die Bundesrichter. Die Tochter habe ihre Aussagen wegen der Zwangsheirat relativiert.
sehr sehr komisch, da müsste mehr stehen als der blick schreibt um sich eine definitive meinung machen zu können. mit dem was (der 2. satz) steht kann man nicht viel anfangen, die genaue begründung des BG dürfte ausführlicher sein.
2. gequoteter teil:
so ist es, kein fall für gericht, sondern für legislative, was integrationsunwillig juristisch bedeutet und zu ahnden, müsste man neuen fred machen. was das mit dem relativierten aussagen der tochter sein soll, darüber steht leider auch nichts weiter.
im grossen und ganzen hat artikel zu wenig information um sich urteil bilden zu können, nur "tendenziöse" aussagen möglich (blick-like halt)...
FOOTBALL'S LIFE!
- erlebnisorientierter
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Naja soll der doch denken wass er will. Sag es meinen Bekannten auch immer wieer haltet mich doch für den grössten Nazi oder was auch immer. Jeder hat seine Meinung, wobei könnte man nicht rechtlich vorgehen gegen WinZip? Meine er unterstellt einem hier schon fast Rassismus. Werde dass mal prüfen....
Mach doch das, selberschuld wenn ihr immer so Rechtspopulistische Threads macht.erlebnisorientierter hat geschrieben:Naja soll der doch denken wass er will. Sag es meinen Bekannten auch immer wieer haltet mich doch für den grössten Nazi oder was auch immer. Jeder hat seine Meinung, wobei könnte man nicht rechtlich vorgehen gegen WinZip? Meine er unterstellt einem hier schon fast Rassismus. Werde dass mal prüfen....

- erlebnisorientierter
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- Bellach SO
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Ich würde gerne eine Initiative starten, für das automatische Bürgerrecht für kriminelle Ausländer.... Wärst du auch dabei?WinZip hat geschrieben:Klar es gibt Sachen da Disskutiert man nicht drüber wenn man politisch auf der richtigen Seite steht.![]()

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen