Anti-WEF-Demo: Journalisten im Vorbeugehaft?
Basel lässt Polizeieinsatz untersuchen
Basel lässt Polizeieinsatz untersuchen
http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/837921.html
Die heftige Kritik am Polizeieinsatz zur Verhinderung einer unbewilligten Anti-WEF-Demo in Basel hat Folgen: Die Regierung hat eine Untersuchung eingeleitet.
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) liege seit Freitagmorgen eine erste Auslegeordnung der Polizeileitung zu den Vorgängen vom letzten Samstag vor, teilte das Basler Sicherheitsdepartement mit. Nun habe der Sicherheitsdirektor Alt-Strafgerichtspräsident Christoph Meier mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Deren Ergebnis soll Ende Februar vorliegen.
«Aufarbeitung dringend»
Nach dem Polizeieinsatz zur Verhinderung der WEF-Demo erachtet Gass eine grundlegende Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage für «dringend angezeigt». Alle im Raum stehenden Vorwürfe und Fragen müssten bis ins Detail abgeklärt werden, heisst es im Communiqué. Dies liege im Interesse des Rechtsstaates, der betroffenen Bürger und auch der Polizei selbst.
In der Mitteilung attestiert das Sicherheitsdepartement der Basler Polizei, dass ihr Einsatz sein Ziel erreicht habe. Personen- und Sachschäden seien erfolgreich vermieden worden und eine unbewilligte Demonstration habe nicht stattfinden können. Die nun eingeleiteten Abklärungen müssten jedoch unabhängig davon erfolgen.
Nach Auskunft von Regierungsrat Gass soll unter anderem die Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes abgeklärt werden. Für seine Untersuchung erhält der ehemalige Basler Strafgerichtspräsident Akteneinsicht.
Unschuldige eingesperrt
Die Basler Polizei steht derzeit im Schussfeld der Kritik, weil sie letzten Samstag zur Verhinderung der Anti-WEF-Demo neben anderen auch Unschuldige während Stunden in Gewahrsam genommen haben soll.
Vorübergehend eingesperrt wurden nach Polizeiangaben über 60 Personen. Darunter befand sich neben Journalisten und Jugendlichen auch eine Gruppe von tschechischen Architekturstudenten.
Die Vorfälle bilden auch Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses. Ob dieser im Grosen Rat wie geplant mündlich Mitte Februar beantwortet wird, ist laut Gass nun offen. Möglicherweise werde die Interpellation schriftlich beantwortet unter Einbezug des Resultats der Administrativuntersuchung.
Das Ganze steht auch in der verbotenen Zeitung und hier:
http://www.sid.bs.ch/mitteilungen.htm?newsid=8610#8610
http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/837921.html
Die heftige Kritik am Polizeieinsatz zur Verhinderung einer unbewilligten Anti-WEF-Demo in Basel hat Folgen: Die Regierung hat eine Untersuchung eingeleitet.
Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) liege seit Freitagmorgen eine erste Auslegeordnung der Polizeileitung zu den Vorgängen vom letzten Samstag vor, teilte das Basler Sicherheitsdepartement mit. Nun habe der Sicherheitsdirektor Alt-Strafgerichtspräsident Christoph Meier mit einer Administrativuntersuchung beauftragt. Deren Ergebnis soll Ende Februar vorliegen.
«Aufarbeitung dringend»
Nach dem Polizeieinsatz zur Verhinderung der WEF-Demo erachtet Gass eine grundlegende Aufarbeitung der Sach- und Rechtslage für «dringend angezeigt». Alle im Raum stehenden Vorwürfe und Fragen müssten bis ins Detail abgeklärt werden, heisst es im Communiqué. Dies liege im Interesse des Rechtsstaates, der betroffenen Bürger und auch der Polizei selbst.
In der Mitteilung attestiert das Sicherheitsdepartement der Basler Polizei, dass ihr Einsatz sein Ziel erreicht habe. Personen- und Sachschäden seien erfolgreich vermieden worden und eine unbewilligte Demonstration habe nicht stattfinden können. Die nun eingeleiteten Abklärungen müssten jedoch unabhängig davon erfolgen.
Nach Auskunft von Regierungsrat Gass soll unter anderem die Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes abgeklärt werden. Für seine Untersuchung erhält der ehemalige Basler Strafgerichtspräsident Akteneinsicht.
Unschuldige eingesperrt
Die Basler Polizei steht derzeit im Schussfeld der Kritik, weil sie letzten Samstag zur Verhinderung der Anti-WEF-Demo neben anderen auch Unschuldige während Stunden in Gewahrsam genommen haben soll.
Vorübergehend eingesperrt wurden nach Polizeiangaben über 60 Personen. Darunter befand sich neben Journalisten und Jugendlichen auch eine Gruppe von tschechischen Architekturstudenten.
Die Vorfälle bilden auch Gegenstand eines parlamentarischen Vorstosses. Ob dieser im Grosen Rat wie geplant mündlich Mitte Februar beantwortet wird, ist laut Gass nun offen. Möglicherweise werde die Interpellation schriftlich beantwortet unter Einbezug des Resultats der Administrativuntersuchung.
Das Ganze steht auch in der verbotenen Zeitung und hier:
http://www.sid.bs.ch/mitteilungen.htm?newsid=8610#8610
Anzeigen gegen Bullen im Multipack
Nachdem bereits 3 gute Möglichkeiten (05. 12. 2004 und 2 WEF-Demos) unbenutzt blieben, kommt es nach den Verhaftungen vom 26. Januar 2008 endlich auch in Basel zu einer grösseren Anzahl Anzeigen gegen die Bullerei.
Die ersten sollten noch in diesm Monat eingereicht werden.
Die ersten sollten noch in diesm Monat eingereicht werden.
Regierungsrat Hanspeter Gass leitet Korrekturen ein
Regierungsrat Hanspeter Gass leitet Korrekturen ein
http://www.sid.bs.ch/mitteilungen.htm?newsid=8639#8639
Basel, 6. März 2008. Der von Regierungsrat Hanspeter Gass mit einer Administrativuntersuchung beauftragte ehemalige Strafgerichtspräsident Dr. Christoph Meier kommt in seinem Bericht zum Polizeieinsatz vom 26. Januar 2008 zum Schluss, dass im Lichte der Verhältnismässigkeit besehen die polizeilichen Kontrollen auf eine weniger einschneidende Art und Weise hätten durchgeführt werden müssen. Er bestätigt aber auch, dass sich der Einsatz grundsätzlich als gerechtfertigt und notwendig zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erwiesen hat. Es kam weder zu Ausschreitungen noch zu Sachbeschädigungen. Erste Sofortmassnahmen, insbesondere was die Behandlung von Jugendlichen bei Kontrollen betrifft, hat die Kantonspolizei bereits anlässlich der bewilligten Demonstration vom letzten Samstag umgesetzt.
Zu dem Polizeieinsatz Ende Januar war es im Zusammenhang mit den Aktionen der Anti-WEF-Bewegung gekommen. So fand in Bern am 19. Januar und in Zürich am 25. Januar je eine unbewilligte Demonstration statt, die einen Grosseinsatz der dortigen Polizeikräfte erforderte. In Basel wurden schon in den Jahren 2002 bis 2005 unbewilligte Kundgebungen durchgeführt, welche von Ausschreitungen, schweren Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf Polizeiangehörige begleitet waren. Zudem kam es am 24. Januar 2008 in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu mehreren Brandanschlägen gegen Motorfahrzeuge, zu eingeschlagenen Schaufensterscheiben und weiteren Sachbeschädigungen mit einer Schadenhöhe von insgesamt rund einer halben Million Franken. Zu den Anschlägen bekannte sich die Anti-WEF-Bewegung. Diese Entwicklung liess für den Samstag, 26. Januar in Basel militante Aktionen befürchten. Das Einsatzkonzept der Polizei war deshalb darauf ausgerichtet, eine Kundgebung, für welche kein Bewilligungsgesuch eingereicht worden war, im frühen Stadium zu verhindern und mögliche Ausschreitungen zu vermeiden.
Bei ihrem Einsatz am 26. Januar führte die Polizei zahlreiche Personenkontrollen durch und hielt 66 Personen an. Es kam weder zu Ausschreitungen noch zu Sachbeschädigungen. Unter den Angehaltenen befanden sich aber auch unbeteiligte Personen. Dies konnte laut Christoph Meier passieren, weil die Einsatzdoktrin auf den ersten Blick zweckmässig und dem Bedrohungsszenario angemessen erscheint. Diese setzt aber zwingend voraus, dass ihre Umsetzung mit einem klar formulierten Einsatzbefehl mit einer an die jeweilige Situation angepassten Vorgehensweise ermöglicht wird. Auswahl, Überprüfung oder Anhaltung mutmasslicher Teilnehmer müssen vor allem im Vorstadium einer geplanten Kundgebung umsichtig gehandhabt werden. Ohne diese Voraussetzung barg die Vorgehensweise das erhebliche Risiko in sich, dass zufällig anwesende Personen erfasst und polizeilich überprüft wurden; ohne eine Triage mit Differenzierung und Aussonderung zwischen eigentlichen Organisatoren der Veranstaltung, Mitläufern und Unbeteiligten mussten alle angehaltenen Personen die unangenehme und je nachdem mit einem stundenlangen Freiheitsentzug verbundene Überprüfung über sich ergehen lassen. Dies traf effektiv so ein.
Die Kontrolle der 66 angehaltenen Personen dauerte bis zu ihrer jeweiligen Entlassung zwischen 40 Minuten und sechs Stunden und zehn Minuten. Eine nach dem Einsatz vorgenommene Überprüfung durch die Sicherheitsorgane des Bundes beim Dienst für Analyse und Prävention (DAB) des Bundesamtes für Polizei (fedpol) kam zum Ergebnis, dass 41 der 66 angehaltenen Personen einschlägig bekannt und der Bewegung „Revolutionärer Aufbau Schweiz“ (RAS) zugerechnet werden können.
Dr. Christoph Meier kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass im Hinblick auf künftige Einsätze mit vergleichbarem Szenario eine frühzeitige Triage der angehaltenen Personen, vor allem bei Jugendlichen, passieren muss. Die Polizei hat bereits vor Vorliegen des Berichtes Meier im Hinblick auf die bewilligte Demonstration vom 1. März 2008 eine verbesserte Triagestelle eingerichtet. Damit können offensichtlich Unbeteiligte frühzeitig ausgesondert werden. Ebenso werden Jugendliche getrennt behandelt und es wird sichergestellt, dass die Eltern umgehend orientiert werden.
Weiter sind folgende Punkte kritisch zu überprüfen:
•Identitätsüberprüfungen grundsätzlich vor Ort und nur unter bestimmten Voraussetzungen in einer Dienststelle unter Beachtung einer möglichst geringen Eingriffsintensität.
•Orientierung der kontrollierten Personen spätestens bei Ankunft in der Sammelstelle über den Grund ihrer Anhaltung und die voraussichtliche Dauer ihres Aufenthaltes.
•Unterbringung der angehaltenen Personen in Räumlichkeiten mit angemessener Infrastruktur, Gewährleistung von Verpflegung und Betreuung.
•einheitliche Direktiven für die Effektenkontrolle und Beschleunigung des Verfahrens,
•zentrale Anordnung und Durchführung der die Intimsphäre berührenden körperlichen Durchsuchungen mit Konzentration auf Personen, von denen eine Eigen- oder Drittgefährdung ausgeht; Trennung dieser Personen von den übrigen Personen; nach demselben Grundsatz sind die Zwangsmassnahmen bei Anhaltung und während des Transports anzuordnen;
•Reduktion des administrativen Aufwandes zur Erhebung der persönlichen Daten. Zusätzliche Befragungen bei Personen, bei denen strafbare Handlungen zur Diskussion stehen. Bereitstellung einer ausreichenden administrativen Infrastruktur, um die Wartezeiten so kurz als möglich zu halten;
•Richtlinien zur Sicherstellung der Kommunikation von Angehaltenen mit Angehörigen, insbesondere im Falle von Jugendlichen und bei medizinischen Problemfällen;
•es wird empfohlen, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, die Handhabung von erkennungsdienstlichen Daten, Personendaten, Bild- und Tonaufnahmen gemäss §58 PolG und vom Bundesamt für Polizeiwesen übermittelten Daten zu prüfen, insbesondere in Bezug auf Datenweitergabe, Löschung und Auskunftserteilung an Betroffene.
Der Bericht von Dr. Christoph Meier wurde am Donnerstag im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellt. Regierungsrat Hanspeter Gass gab dabei die Einsetzung von zwei Arbeitsgruppen bekannt. Nebst der bereits aktiven Arbeitsgruppe zur Weiterbearbeitung der teilweise schon umgesetzten Sofortmassnahmen betreffend Triagestelle, Umgang mit Jugendlichen und allgemeine Grundsätze im Zusammenhang mit Kontrolle und Zwangsmassnahmen wird eine im Bericht empfohlene Arbeitsgruppe Datenschutz gebildet. Diese nimmt ihre Arbeit so bald wie möglich auf, so dass daraus resultierende Erkenntnisse bereits in den nächsten Ordnungsdiensteinsätzen umgesetzt werden können.
Der Vorsteher des Sicherheitsdepartementes und der Polizeikommandant entschuldigten sich bei den zu Unrecht Betroffenen. Regierungsrat Hanspeter Gass gab ausserdem zu bedenken, dass es in den letzten Jahren zu keinen vergleichbaren Vorfällen gekommen sei und dies bei laufend zunehmender Zahl notwendiger Ordnungsdiensteinsätze in einem zunehmend gewaltbereiteren Umfeld.
***
Gass gab ausserdem zu bedenken, dass es in den letzten Jahren zu keinen vergleichbaren Vorfällen gekommen sei... ausser am 29. Januar 2005, als die ganze City mit Bullen vollgestopft war und ebenfalls in der ganzen Innenstadt wahllos Leute verhaftet und stundenlang im Waaghof festgehalten wurden http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t ... light=puma
EDIT: Zu den 4 Journalisten, die totz Presseausweis verhaftet wurden, wird gar nichts gesagt.
http://www.sid.bs.ch/mitteilungen.htm?newsid=8639#8639
Basel, 6. März 2008. Der von Regierungsrat Hanspeter Gass mit einer Administrativuntersuchung beauftragte ehemalige Strafgerichtspräsident Dr. Christoph Meier kommt in seinem Bericht zum Polizeieinsatz vom 26. Januar 2008 zum Schluss, dass im Lichte der Verhältnismässigkeit besehen die polizeilichen Kontrollen auf eine weniger einschneidende Art und Weise hätten durchgeführt werden müssen. Er bestätigt aber auch, dass sich der Einsatz grundsätzlich als gerechtfertigt und notwendig zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erwiesen hat. Es kam weder zu Ausschreitungen noch zu Sachbeschädigungen. Erste Sofortmassnahmen, insbesondere was die Behandlung von Jugendlichen bei Kontrollen betrifft, hat die Kantonspolizei bereits anlässlich der bewilligten Demonstration vom letzten Samstag umgesetzt.
Zu dem Polizeieinsatz Ende Januar war es im Zusammenhang mit den Aktionen der Anti-WEF-Bewegung gekommen. So fand in Bern am 19. Januar und in Zürich am 25. Januar je eine unbewilligte Demonstration statt, die einen Grosseinsatz der dortigen Polizeikräfte erforderte. In Basel wurden schon in den Jahren 2002 bis 2005 unbewilligte Kundgebungen durchgeführt, welche von Ausschreitungen, schweren Sachbeschädigungen und tätlichen Angriffen auf Polizeiangehörige begleitet waren. Zudem kam es am 24. Januar 2008 in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu mehreren Brandanschlägen gegen Motorfahrzeuge, zu eingeschlagenen Schaufensterscheiben und weiteren Sachbeschädigungen mit einer Schadenhöhe von insgesamt rund einer halben Million Franken. Zu den Anschlägen bekannte sich die Anti-WEF-Bewegung. Diese Entwicklung liess für den Samstag, 26. Januar in Basel militante Aktionen befürchten. Das Einsatzkonzept der Polizei war deshalb darauf ausgerichtet, eine Kundgebung, für welche kein Bewilligungsgesuch eingereicht worden war, im frühen Stadium zu verhindern und mögliche Ausschreitungen zu vermeiden.
Bei ihrem Einsatz am 26. Januar führte die Polizei zahlreiche Personenkontrollen durch und hielt 66 Personen an. Es kam weder zu Ausschreitungen noch zu Sachbeschädigungen. Unter den Angehaltenen befanden sich aber auch unbeteiligte Personen. Dies konnte laut Christoph Meier passieren, weil die Einsatzdoktrin auf den ersten Blick zweckmässig und dem Bedrohungsszenario angemessen erscheint. Diese setzt aber zwingend voraus, dass ihre Umsetzung mit einem klar formulierten Einsatzbefehl mit einer an die jeweilige Situation angepassten Vorgehensweise ermöglicht wird. Auswahl, Überprüfung oder Anhaltung mutmasslicher Teilnehmer müssen vor allem im Vorstadium einer geplanten Kundgebung umsichtig gehandhabt werden. Ohne diese Voraussetzung barg die Vorgehensweise das erhebliche Risiko in sich, dass zufällig anwesende Personen erfasst und polizeilich überprüft wurden; ohne eine Triage mit Differenzierung und Aussonderung zwischen eigentlichen Organisatoren der Veranstaltung, Mitläufern und Unbeteiligten mussten alle angehaltenen Personen die unangenehme und je nachdem mit einem stundenlangen Freiheitsentzug verbundene Überprüfung über sich ergehen lassen. Dies traf effektiv so ein.
Die Kontrolle der 66 angehaltenen Personen dauerte bis zu ihrer jeweiligen Entlassung zwischen 40 Minuten und sechs Stunden und zehn Minuten. Eine nach dem Einsatz vorgenommene Überprüfung durch die Sicherheitsorgane des Bundes beim Dienst für Analyse und Prävention (DAB) des Bundesamtes für Polizei (fedpol) kam zum Ergebnis, dass 41 der 66 angehaltenen Personen einschlägig bekannt und der Bewegung „Revolutionärer Aufbau Schweiz“ (RAS) zugerechnet werden können.
Dr. Christoph Meier kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass im Hinblick auf künftige Einsätze mit vergleichbarem Szenario eine frühzeitige Triage der angehaltenen Personen, vor allem bei Jugendlichen, passieren muss. Die Polizei hat bereits vor Vorliegen des Berichtes Meier im Hinblick auf die bewilligte Demonstration vom 1. März 2008 eine verbesserte Triagestelle eingerichtet. Damit können offensichtlich Unbeteiligte frühzeitig ausgesondert werden. Ebenso werden Jugendliche getrennt behandelt und es wird sichergestellt, dass die Eltern umgehend orientiert werden.
Weiter sind folgende Punkte kritisch zu überprüfen:
•Identitätsüberprüfungen grundsätzlich vor Ort und nur unter bestimmten Voraussetzungen in einer Dienststelle unter Beachtung einer möglichst geringen Eingriffsintensität.
•Orientierung der kontrollierten Personen spätestens bei Ankunft in der Sammelstelle über den Grund ihrer Anhaltung und die voraussichtliche Dauer ihres Aufenthaltes.
•Unterbringung der angehaltenen Personen in Räumlichkeiten mit angemessener Infrastruktur, Gewährleistung von Verpflegung und Betreuung.
•einheitliche Direktiven für die Effektenkontrolle und Beschleunigung des Verfahrens,
•zentrale Anordnung und Durchführung der die Intimsphäre berührenden körperlichen Durchsuchungen mit Konzentration auf Personen, von denen eine Eigen- oder Drittgefährdung ausgeht; Trennung dieser Personen von den übrigen Personen; nach demselben Grundsatz sind die Zwangsmassnahmen bei Anhaltung und während des Transports anzuordnen;
•Reduktion des administrativen Aufwandes zur Erhebung der persönlichen Daten. Zusätzliche Befragungen bei Personen, bei denen strafbare Handlungen zur Diskussion stehen. Bereitstellung einer ausreichenden administrativen Infrastruktur, um die Wartezeiten so kurz als möglich zu halten;
•Richtlinien zur Sicherstellung der Kommunikation von Angehaltenen mit Angehörigen, insbesondere im Falle von Jugendlichen und bei medizinischen Problemfällen;
•es wird empfohlen, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, die Handhabung von erkennungsdienstlichen Daten, Personendaten, Bild- und Tonaufnahmen gemäss §58 PolG und vom Bundesamt für Polizeiwesen übermittelten Daten zu prüfen, insbesondere in Bezug auf Datenweitergabe, Löschung und Auskunftserteilung an Betroffene.
Der Bericht von Dr. Christoph Meier wurde am Donnerstag im Rahmen einer Medienkonferenz vorgestellt. Regierungsrat Hanspeter Gass gab dabei die Einsetzung von zwei Arbeitsgruppen bekannt. Nebst der bereits aktiven Arbeitsgruppe zur Weiterbearbeitung der teilweise schon umgesetzten Sofortmassnahmen betreffend Triagestelle, Umgang mit Jugendlichen und allgemeine Grundsätze im Zusammenhang mit Kontrolle und Zwangsmassnahmen wird eine im Bericht empfohlene Arbeitsgruppe Datenschutz gebildet. Diese nimmt ihre Arbeit so bald wie möglich auf, so dass daraus resultierende Erkenntnisse bereits in den nächsten Ordnungsdiensteinsätzen umgesetzt werden können.
Der Vorsteher des Sicherheitsdepartementes und der Polizeikommandant entschuldigten sich bei den zu Unrecht Betroffenen. Regierungsrat Hanspeter Gass gab ausserdem zu bedenken, dass es in den letzten Jahren zu keinen vergleichbaren Vorfällen gekommen sei und dies bei laufend zunehmender Zahl notwendiger Ordnungsdiensteinsätze in einem zunehmend gewaltbereiteren Umfeld.
***
Gass gab ausserdem zu bedenken, dass es in den letzten Jahren zu keinen vergleichbaren Vorfällen gekommen sei... ausser am 29. Januar 2005, als die ganze City mit Bullen vollgestopft war und ebenfalls in der ganzen Innenstadt wahllos Leute verhaftet und stundenlang im Waaghof festgehalten wurden http://www.fcbforum.ch/showthread.php?t ... light=puma
EDIT: Zu den 4 Journalisten, die totz Presseausweis verhaftet wurden, wird gar nichts gesagt.
Der Bericht von Meier wurde veröffentlicht.
Die Erkenntnisse sind zwar nicht neu, aber immerhin:
- Transport auf Bullenposten zur Identitätsprüfung ist illegal, wenn Identitätsprüfung vor Ort möglich ist (d. h. wenn sich Person ausweisen kabb)
- Fotografieren von Personen ohne Grund ist illegal
obige Punkte gelten auch für Altstetten und die Demo vom 29. Januar 2005
Die Erkenntnisse sind zwar nicht neu, aber immerhin:
- Transport auf Bullenposten zur Identitätsprüfung ist illegal, wenn Identitätsprüfung vor Ort möglich ist (d. h. wenn sich Person ausweisen kabb)
- Fotografieren von Personen ohne Grund ist illegal
obige Punkte gelten auch für Altstetten und die Demo vom 29. Januar 2005
Daten von Verhafteten müssen gelöscht werden
Die Anklagekammer des Obergerichts des Kantons Bern hat entschieden, dass gespeicherte Daten von Verhafteten der Anti-WEF-Demo vom Januar 2008 gelöscht werden müssen, wenn gegen sie keine Anklage erhoben worden ist:
http://www.grundrechte.ch/2008/Beschlus ... r_Bern.pdf
Die Begründung ist auch im Hinblick auf das Pilotprojekt "Sicherheit im Sport" interessant.
Mehr Details:
http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell09102008.shtml
http://www.grundrechte.ch/2008/Beschlus ... r_Bern.pdf
Die Begründung ist auch im Hinblick auf das Pilotprojekt "Sicherheit im Sport" interessant.
Mehr Details:
http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell09102008.shtml
Gestern wurde der Bericht von zwei Arbeitsgruppen zur Aufarbeitung der Verhaftungsaktion im Januar veröffentlicht.macau hat geschrieben:Neben Touristen und Friedmann hat die Sondereinheit Basilisk auch eine Mitarbeiterin der basellandschaftlichen Zeitung und K. M., welcher u.a. für SpiegelOnline schreibt, verhaftet.
Ganz grosse Meisterleistung!
Auszug zu verhafteten Journalisten (Seiten 32 und 33)
2.2.6 Medienfreiheit im Zusammenhang mit Ordnungsdienst
Festgestellte Sachverhalte:
Ein Medienschaffender, der sich mit einem (ausländischen) Presseausweis auswies, wurde kontrolliert, angehalten und in den Waaghof verbracht.
a) Während des Polizeieinsatzes vom 26. Januar 2008 wurden zwei Medienschaffende, von denen der eine einen Presseausweis vorwies, von den Einsatzkräften angehalten, in den Waaghof verbracht und dort einige Stunden festgehalten. In Kreisen der Medienschaffenden sorgte dieser Vorfall für Aufsehen über die Landesgrenzen hinaus. Die Arbeitsgruppe beauftragte deshalb den Medienbeauftragten des SiD, die Problematik des Umgangs mit Journalisten und insbesondere die Bedeutung eines Presseausweises als Legitimationsmittel gegenüber den Polizeikräften abzuklären.
b) Die Berufsbezeichnung Journalist ist u2013 wie etwa auch die Bezeichnung Architekt u2013 rechtlich nicht geschützt. Zwangsläufig führt dies immer wieder zu Unsicherheiten und Abgrenzungsproblemen zwischen u201EMöchtegernu201C- und Berufsjournalisten. Erschwert wird die Situation durch ein grosses Angebot von Presseausweisen jeglicher Art, die von Medienagenturen und im Internet angeboten werden. Als einziger u201Eoffizielleru201C Schweizer Presseausweis ist der von den drei Berufsverbänden u201Cimpresssumu201C, u201Ccomediau201C und u201ESyndikat Schweizer Medienschaffender SSMu201C geschaffene gemeinsame Presseausweis anzusehen. Diese drei Berufsverbände führen ein einheitliches Berufsregister (BR). Voraussetzung für den Erhalt dieses Schweizer Presseausweises ist
- die Mitgliedschaft in einem der drei Verbände;
- die hauptberufliche Tätigkeit (d.h. mindestens 50% der Berufstätigkeit dem Journalismus gewidmet) als Medienschaffende/r während mindestens zwei Jahren für nach journalistischen Kriterien hergestellte Medienprodukte;
- die Anerkennung der u201EErklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalistenu201C mittels Unterschrift.
c) Für die Berufsverbände sind die im Berufsregister eingetragenen Medienschaffenden überprüfte Berufsjournalisten, die u201Enach höchsten ethischen Standards arbeiten, unabhängig und nicht in den Konflikt, den sie beobachten, verwickelt sind.u201C Den Verbänden ist allerdings bewusst, dass verschiedene andere Presseausweise kursieren, die keine Garantie für die Einhaltung der berufsethischen Grundsätze bieten, weil ihre Besitzer nicht an das Schweizer Berufsregister BR gebunden sind. Dazu kommt ein Heer von Praktikanten und Gelegenheitsjournalisten, welche erfahrungsgemäss keine Kenntnis von der zitierten Erklärung über die berufsethischen Standards haben und auch nicht Verbandsmitglieder sind. Die Unterscheidung zwischen Inhaberinnen und Inhabern des Schweizer Presseausweises und nicht im Berufsregister BR eingetragenen Journalistinnen und Journalisten kann deshalb nach Meinung der Arbeitsgruppe höchstens Anhaltspunkte über die Seriosität eines oder einer Medienschaffenden geben. Ausländische Medienschaffende mit vergleichbarer Qualifikation haben schon wegen des Gleichbehandlungsgebotes die gleichen Rechten und Pflichten.
.
d) Die bestehende, vom Departement veranlasste, Dienstvorschrift für die Kantonspolizei betreffend die Medienstelle und die Erteilung von Medienauskünften enthält nach Auffassung der Arbeitsgruppe nicht notwendigerweise hinreichende Ausführungen über die
Rechtsgrundlagen. Sie konzentriert sich im Wesentlichen auf die Koordination der Erteilung von Auskünften an Journalisten durch den/die Mediensprecher/in des Sicherheitsdepartementes. Mit Blick auf die auch in diesem Bereich in der Praxis u2013 gerade im Umfeld möglicherweise unfriedlicher Demonstrationen u2013 anspruchsvolle Rechtslage37 empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Ergänzung und Präzisierung, um die Polizeiangehörigen noch besser zu befähigen, die verschiedenen Interessen an Ort und Stelle gegeneinander abzuwägen. Bei Schwierigkeiten mit Medienschaffenden dürfte es ratsam sein, den/die Medienbeauftragte/n beizuziehen.
Der ganze Bericht ist angehängt.