Echo hat geschrieben:Die zwei Gläpper waren wohl vergleichbar. Fragt sich nur, weshalb das Strafmass unterschiedlich ist.
Bei beiden wurde es nicht als Tätlichkeit, sondern als Unsportlichkeit gewertet. Richtigerweise.
Ich bin auch deiner Meinung.
Majstorovic hat nicht vorsätzlich zugeschlagen, er hat sich nur grobunsportlich vom ihn aufsässig deckenden Gegenspieler losgestossen. Die Tatsache, vom Gegner aufsässig gedeckt zu werden, kann nicht als Provokation betrachtet werden.
Leoni hat auch nicht vorsätzlich zugeschlagen. Er wurde vom Stürmer unnötig angegangen und reagierte mit einem grobunsportlichem Ins-Gesicht-Langen. Die Tatsache, derart unnötig vom Stürmer gefoult zu werden, kann als Provokation bezeichnet werden.
Dass für Vergehen mit Provokation seit jeher eine Spielsperre abgezogen wird, macht diesen Entscheid korrekt. Ob man es allgemein korrekt findet, dass Vergehen mit Provokation weniger streng geahndet werden, darüber kann man streiten.
Genervt habe ich mich hingegen vor ein paar Jahren, als Rossi in St.Gallen des Feldes verwiesen wurde, weil er mit dem Ellenbogen ausholte, um sich vom regelwidrig klammernden Gegenspieler zu befreien. Damals wurde das Vergehen meiner Ansicht nach zu Unrecht als Tätlichkeit gewertet.