Lernfahrausweis Kat. A läuft ab, was nun?
Lernfahrausweis Kat. A läuft ab, was nun?
mein L-ausweis dür kat. a (schwere motorräder) läuft per anfang märz ab. da es bis dahin nur noch wenige prüfungstermine gibt und ich wohl keinen mehr wahrnehmen kann, stelle ich mir die frage, was ich dann alles noch wiederholen muss um einen neuen L-ausweis zu bekommen. finde diesbezüglich keinerlei infos auf den seiten der mfk.
ich gehe mal davon aus, dass ich die theorieprüfung, den augentest und die verkehrskunde nicht wiederholen muss, die praktische grundschulung (12 lektionen fahrlehrer innert den ersten 4 monaten) aber schon?
liege ich mit dieser vermutung richtig?
ich gehe mal davon aus, dass ich die theorieprüfung, den augentest und die verkehrskunde nicht wiederholen muss, die praktische grundschulung (12 lektionen fahrlehrer innert den ersten 4 monaten) aber schon?
liege ich mit dieser vermutung richtig?
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Also i cha nur sage wies bi dr Kollegin gsi isch, wo no dr alt Lehrfahruswis fürs Autobillet kah het. Ihre isch au abgloffe, sie het am letschte Tag woner no gültig gsi isch Priefig nid bestande.... bi ihre ischs den eifach so gsi, dass sie es Schribe becho het wo vermerkt gsi isch, Theorie nomol mache, Augetest usw.... Da sie aber grad no an dr Rollerpriefig gsi isch und die den bestande het, het sie dr Augetest und Theoriepriefig chöne umgo und het nomol e Lehrfahruswis becho fürs Autobillet nachem alte Reglemänt!
Wenn es der erste Ausweis der Katergorie A (es zählen aber auch A1 und A beschränkt) ist, kannst du einen Neuen beantragen. Dies wird dich aber zusätzlich zu den normalen Kosten noch Bearbeitungsgebühren von der Polizei kosten, da diese das Gesuch bewilligen muss. Und du musst nochmals den Grundkurs absolvieren.
Falls es nicht der erste Ausweis war, darfst du noch zu einem Verkehrspsychologen
Falls es nicht der erste Ausweis war, darfst du noch zu einem Verkehrspsychologen

bist du dir sicher oder spekulierst du?team17 hat geschrieben:Wenn es der erste Ausweis der Katergorie A (es zählen aber auch A1 und A beschränkt) ist, kannst du einen Neuen beantragen. Dies wird dich aber zusätzlich zu den normalen Kosten noch Bearbeitungsgebühren von der Polizei kosten, da diese das Gesuch bewilligen muss. Und du musst nochmals den Grundkurs absolvieren.
Falls es nicht der erste Ausweis war, darfst du noch zu einem Verkehrspsychologen![]()
das wäre super, es ist nämlich mein erster ausweis in der kategorie a.

zählt da auch trunkenheit und tempo 70 in der 20er zone dazu ?team17 hat geschrieben:da bin ich mir sicher... falls du natürlich bei dr Polizei x verkerhrverstösse hast und sonst noch negativ aufgefallen bist, könnte es sein, dass die ihr Veto einlegen...

nein, war mal mit 130 auf der autobahn geblitzt und ohne blinker die spur hin und her gewechselt als polizei direkt hinter mir fuhr...

merci fürd info!
Gültigkeit
Der Lernfahrausweis ist gültig: - 4 Monate für die Kategorie A und die Unterkategorie A1;
- 12 Monate für die Unterkategorie B1 und die Spezialkategorie F;
- 24 Monate für alle übrigen Kategorien.
Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 wird um 12 Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber 3 Mal in Folge die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.
Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Quelle: http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfk/le ... rnausw.htm
Der Lernfahrausweis ist gültig: - 4 Monate für die Kategorie A und die Unterkategorie A1;
- 12 Monate für die Unterkategorie B1 und die Spezialkategorie F;
- 24 Monate für alle übrigen Kategorien.
Die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises für die Kategorie A und die Unterkategorie A1 wird um 12 Monate verlängert, wenn der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung der praktischen Grundschulung vorliegt.
Die Gültigkeit des Lernfahrausweises erlischt, wenn der Inhaber 3 Mal in Folge die praktische Führerprüfung nicht bestanden hat und die Zulassungsbehörde aufgrund eines Tests die Fahreignung des Bewerbers verneint.
Einen zweiten Lernfahrausweis kann nur beantragen, wer aufgrund eines Tests der Zulassungsbehörde als fahrgeeignet gilt oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ersten Lernfahrausweises noch nicht alle Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat.
Quelle: http://www.baselland.ch/docs/jpd/mfk/le ... rnausw.htm
Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muß man erst richtig anfangen.
Konrad Adenauer 05.01.1876 - 19.04.1967
Konrad Adenauer 05.01.1876 - 19.04.1967
Das ist ganz sicher keine Busse (Prüfung nicht machen ist kein Vergehen), wenn schon ist's eine Gebühr ...FCB Forever hat geschrieben:Wenn de Päch hesch muesch no ca. 160.- Buess zahle will d Priefig nid mit em erste Lernfahruswiis gmacht hesch!
PS : Wieso tel. nicht einfach mal der MFK, die können dir sicher Auskunft geben ?
alles klar. ich bekomme definitiv einen 2. ausweis und muss "nur" den abzocker-grundkurs nochmal machen... (3 samstagmorgen mit den jungs in der gegend rumdüsen, ein bisschen parcours fahren, ein bisschen bremsen üben und immer ins café vom hallenbad muttenz ein paar gipfeli fressen zum einladenden preis von CHF 480 stutz inkl. garantie dass man nichts lernt.)