Nei ich glaub hüt nid. Ha nämlich geschter zobe mi Nick kunddo.Luigi hat geschrieben:Ischs sone wichtigi Nochricht?Vilicht sinds jo nur die FZ Type wo wieder für irgend e Party werbe.
festzeit wurde gelöscht
- Black Squad
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- andreas
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Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt...
- irgendwelche Kiddies stellen Bilder von anderen ins Internet ohne zu fragen
= falls also mal fremde Leute rein kommen, die das nicht wollen, könnte es
locker eine Klage setzen...
- Beleidigungen, Bedrohungen, Gewaltaufrufe usw.
- Anscheinend wurden schon Schlägereien über Festzeit ausgelöst...
- all diese 14-jährigen Mädchen, die sich halb nackt ausziehen...
Im Interview in der Baz mit quix hat der liebe Mann gesagt, dass man alles
unternehme, solche Dinge zu unterbinden...
Also ich denke, dieser Aufgabe kommen 10 "Mods" nicht nach bei 90'000
Benutzern... Und wenn man durch Festzeit surft, braucht man ja auch nicht
wirklich lange, um irgendwelche gesetzliche Verstösse zu entdecken...
P.S. So apropos Google-Publicity etc., quix verdient mit seiner Werbung
auf festzeit einen guten Monatslohn...
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- Joggeligool
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andreas hat geschrieben:Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt...
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= falls also mal fremde Leute rein kommen, die das nicht wollen, könnte es
locker eine Klage setzen...
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Im Interview in der Baz mit quix hat der liebe Mann gesagt, dass man alles
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Also ich denke, dieser Aufgabe kommen 10 "Mods" nicht nach bei 90'000
Benutzern... Und wenn man durch Festzeit surft, braucht man ja auch nicht
wirklich lange, um irgendwelche gesetzliche Verstösse zu entdecken...
P.S. So apropos Google-Publicity etc., quix verdient mit seiner Werbung
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der wahr gester im 7 vor 7
Ist doch genau das gleiche, wie das MySpace Theater in den USA. Absolut sinnlos zu erwarten, dass ein Betreiber der Website alle Kommentare und Bilder zuerst pruefen soll. Man kann ja gleich die ISPs verklagen, weil sie jemandem den Internetzugang gaben und der so eine Beleidigung verbreiten konnte...
Solche Websiten sind doch einfach eine Ausweitung des Pausenhofs/Freizeittreffens. Dort sagt man bestimmt auch mal, der Lehrer X sei ein Arschloch. Deswegen wuerde trotzdem kein vernuenftiger Mensch auf die Idee kommen, den Schueler dafuer zu verklagen.
Die Kritik, es fehle an Anstand im Internet, ist falsch plaziert: dieser fehlt naemlich auch offline. Aber wenn sich ein Lehrer wirklich beleidigt fuehlt, kann er ja rechtlich gegen den Schreiber vorgehen. Dieser laesst sich leicht ermitteln: die IP Adresse wird garantiert gespeichert und kann in einer strafrechtlichen Untersuchung verlangt werden. Damit kann man den Ursprung der Nachricht ermitteln.
Solche Websiten sind doch einfach eine Ausweitung des Pausenhofs/Freizeittreffens. Dort sagt man bestimmt auch mal, der Lehrer X sei ein Arschloch. Deswegen wuerde trotzdem kein vernuenftiger Mensch auf die Idee kommen, den Schueler dafuer zu verklagen.
Die Kritik, es fehle an Anstand im Internet, ist falsch plaziert: dieser fehlt naemlich auch offline. Aber wenn sich ein Lehrer wirklich beleidigt fuehlt, kann er ja rechtlich gegen den Schreiber vorgehen. Dieser laesst sich leicht ermitteln: die IP Adresse wird garantiert gespeichert und kann in einer strafrechtlichen Untersuchung verlangt werden. Damit kann man den Ursprung der Nachricht ermitteln.
Mit dem Pausenhof ist das schon nicht unbedingt zu vergleichen, wenn schon eher mit einer Veröffentlichung (zBsp. Schülerzeitung) ...Soriak hat geschrieben:Solche Websiten sind doch einfach eine Ausweitung des Pausenhofs/Freizeittreffens. Dort sagt man bestimmt auch mal, der Lehrer X sei ein Arschloch. Deswegen wuerde trotzdem kein vernuenftiger Mensch auf die Idee kommen, den Schueler dafuer zu verklagen.
Unterschied :
Pausenhof wird es gesagt und es hören es wenige einmal.
FZ wird's festgehalten und jeder kann es so oft er will immer wieder nachlesen.
Wenn die Typen ein wenig überlegen würden und ihre Beleidigungen juristisch erwägt formulierten hättest du da auch keine Chance.Soriak hat geschrieben:Aber wenn sich ein Lehrer wirklich beleidigt fuehlt, kann er ja rechtlich gegen den Schreiber vorgehen. Dieser laesst sich leicht ermitteln: die IP Adresse wird garantiert gespeichert und kann in einer strafrechtlichen Untersuchung verlangt werden. Damit kann man den Ursprung der Nachricht ermitteln.
ZBsp. ist die Aussage "Soriak ist ein Psychopath / psychisch krank" keineswegs ein strafrechtlicher Tatbestand, dieser beschränkt sich auf den menschlich-sittlichen Bereich ein ehrbarer Mensch zu sein.
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Hab ich nicht gesehen... Kam was anständiges?Joggeligool hat geschrieben:der wahr gester im 7 vor 7
Ich gebe KAWA teilweise recht wegen den Beleidigungen. Allerdings ist es
schon ein Unterschied, ob eine Beleidigung öffentlich gemacht wird (wie
im Internet) oder einfach so geflüstert wird...
Aber klar, alles in allem sind es einfach gesellschaftliche Probleme, welche
sich in solchen Portalen wiederspiegeln...
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Rechtlich viel interessanter und folgenreicher ist die Frage, inwiefern der Betreiber (oder auch der Provider) von FZ haftbar gemacht werden können oder sogar strafrechtlich drankommen könnten ???andreas hat geschrieben:Imo ist es sowieso nur eine Frage der Zeit, bis es mal eine Anklage gibt ...
Der Autor (Kawa) haftet sowieso, der Content-Provider (Angelo) ziemlich sicher, der Hostingprovider (Nextron GmbH) beschränkt und der Accessprovider (Cablecom etc.) kaum ...
- andreas
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Also Leuts, mir bruche nur no e guete Grund, den köne mir FZ verklage.D medie spräche d festzeit problem erscht jetzt aa....
Die Jugendliche wo bi däm scheiss agmäldet sin sitze stundelang vorm pc und luege ihrgendwelchi bilder a.
Mami, ich habe keine restzeit dank festzeit.
Mi würds au Wunder neh, was denn passiere würd.
@ KAWA: wie isch eigetli d Rechtslag? I nimm ah, unseri Gsetzgebig isch
für sone Fall gar nid vorbereitet oder?
Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.Kawa hat geschrieben:Rechtlich viel interessanter und folgenreicher ist die Frage, inwiefern der Betreiber (oder auch der Provider) von FZ haftbar gemacht werden können oder sogar strafrechtlich drankommen könnten ???
Der Autor (Kawa) haftet sowieso, der Content-Provider (Angelo) ziemlich sicher, der Hostingprovider (Nextron GmbH) beschränkt und der Accessprovider (Cablecom etc.) kaum ...
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John_Clark
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Sure? Denn, da ging erst vor einigen Wochen etwas durch die deutschen Medien. Da hatte ein Blogger irgendeiner Site einen heftigen Kommentar abbekommen und diesen erst 24 Stunden später gesehen und auch erst dann gelöscht. Doch wurde er angezeigt und darf jetzt eine Menge buttern.....macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Habe leider keinen Namen und auch keinen Link - und ja, Deutsche Gesetze nicht gleich CH-Gesetze..
Sorry, so simpel ist's absolut nicht, ist ein bis jetzt rechtlich noch sehr offenes Gebiet.macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
PS : was heisst "Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten" ?
Also Angelo kann sich damit nicht rausreden, abgesehen davon wär's ja definitiv zu einfach, ich eröffne ein rechtsextrem/pädophiles Forum und "moderiere" es einfach nicht, folglich hafte ich nicht ? Das glaubts wohl selber nicht .....
Das ist in dieser Absolutheit garantiert falsch.macau hat geschrieben:Strafrechtlich verfolgbar ist nur der Autor. Betreiber von nicht moderierten Web 2.0 Seiten haften grundsätzlich nicht für Äusserungen von Dritten, müssen aber unter Umständen bei berechtigten Reklamationen Inhalte entfernen.
Vielmehr ist diese Frage eine der heiss diskutiertesten im Internetrecht.
Mir sind aus Deutschland einige Urteile (tieferer Instanzen) bekannt, nach denen ein Websitebetreiber - auch im Web 2.0 - schlicht für alles haften soll. Diese Urteile wurden z.T. heftig kritisiert.
Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
-
John_Clark
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Angenommen, du wärst verknackt worden - wer hätte das Forum weitergeführt?Admin hat geschrieben:Deutsche Rechte gelten nur für Deutschland. In der Schweiz gelten andere Rechte.
Beim Fall "Missbrauch einer Fernmeldeanlage" wurde ich ja auch nicht belangt wegen der Beiträge, sondern der User der es geschrieben hat.
- Suffbrueder
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kann man nur hoffen dass dieser mist bald mal wirklich gelöscht wird.
volksverdummung aller erster güteklasse und das niveau des dortigen forums (jaja, ich war auch schon mal da) ist noch tiefer als hier.
da es aber eh etwa 4327849724 andere seiten dieser art gibt...naja..ihr wisst schon..
volksverdummung aller erster güteklasse und das niveau des dortigen forums (jaja, ich war auch schon mal da) ist noch tiefer als hier.
da es aber eh etwa 4327849724 andere seiten dieser art gibt...naja..ihr wisst schon..
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
where's your father, referee?
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Sehe ich genau so.Rankhof hat geschrieben:Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
War vor kurzem an einem Kurs "Aktuelle Entwicklungen im Internetstrafrecht" (für Nichtjuristen
PS1 : de lege ferenda = noch nicht geltendes Strafrecht, aber als Reform ernsthaft diskutiertProviderstrafrecht de lege ferenda
Der Autor und der Content-Provider sollen strafrechtlich voll verantwortlich sein für von ihnen ausgehende illegale Inhalte.
Der Hosting-Provider soll beschränkt haften, d.h. im Wesentlichen nur, wenn er die mögliche und zumutbare
Verhinderung der Nutzung deliktischer Informationen wider besseres Wissen unterlässt oder von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Informationen nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. In diesem Rahmen
strafrechtlich belangt werden können soll der Hosting-Provider, «der sich in der Schweiz befindet», auch wenn sich die Täterschaft im Ausland aufhält.
Der Access-Provider soll für im Netz zirkulierende deliktische Inhalte nicht strafrechtlich verantwortlich sein.
PS2 : @Angelo beachte das "und" in Abschnitt 1
Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, gilt Art. 1 StGBRankhof hat geschrieben:Solange keine klare Gesetzesgrundlage und auch keine höchstgerichtliche Praxis vorliegt, sollte sich niemand in Sicherheit wiegen.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a1.html
In der Schweiz sind schon seit längerem Gesetzesanpassungen bezüglich Internet geplant.
Die Expertenkommission, welche Vorschläge ausarbeiten soll, empfielht
ausdrücklich, den bisherigen Status (keine Haftung) beizubehalten, weil sonst niemand mehr Web 2.0 Inhalte anbieten würde. Der Schaden wäre grösser als der Nutzen.
Ach ja: Wenn der Hoster in Deutschland strafrechtlich belangbar wäre, müssten die Besitzer von Rapidshare ein paar Millionen Jahre ins Gefängnis...
Der Chef von AOL Deutschland (ich glaube es war AOL) wurde vor Jahren schon vom Landgericht München wegen Verbreitung illegaler Inhalte verurteilt, aber dieses Urteil wurde von der nächsten Instanz pulverisiert.
Schön wärs. Es kommt bekanntlich die Auslegung dazu. Das Unterlassungsdelikt hatte bis vor einem Jahr auch keine gesetzliche Grundlage und wurde dennoch voll bestraft.macau hat geschrieben:Solange es keine gesetzliche Grundlage gibt, gilt Art. 1 StGB
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a1.html
Es reicht, wenn man die Bestimmungen betr. Verantwortlichkeit der Medien etwas "auslegt".
Auch in Deutschland gilt "nulla poena sine lege" und auch in Deutschland haben sie noch kein Internetstrafrecht, dennoch gibts Verurteilungen.
Übrigens gibts auch noch das Zivilrecht.
Ich gebe dir übrigens recht, dass die rechtlichen Grundlagen für Verurteilungen von Web 2.0-Betreibern dürftig sind, trotzdem gibt es sie. Daher meine Aussage, man sollte sich nicht sicher sein.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
jaja, z. B. dieseRankhof hat geschrieben:Auch in Deutschland gilt "nulla poena sine lege" und auch in Deutschland haben sie noch kein Internetstrafrecht, dennoch gibts Verurteilungen.
http://www.fitug.de/debate/0004/msg00181.htmlFTD hat geschrieben:Aus der FTD vom 12.4.2000 Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien
Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online-Dienste haften.
"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer und blablalbahhh
Und postwendent kommt dann die Aufhebung:
http://www.mhv-online.de/olg_urteil.html
Oder Compuserve und Porno: zuerst Verurteilung, dann Freispruch:
http://www.zdnet.de/news/business/0,390 ... 588,00.htm
Ja. es gibt Urteile gegen Forenbesitzer, z. B.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/72026
Die Begründung ist aber genau so hirnrissig wie die Begründung des AOL-Urteils, einer Prüfung durch die nächste Instanz halten diese Urteile kaum stand. Man muss aber den Rechtsweg beschreiten!
Ich bleibe voll bei meinen vorherigen Aussagen
EDIT: CompuServe-Urteil zugefügt