Beim gang zum Auto heute Morgen, war der Spiegel abgeschlagen. Ein extremlustiger Spassvogel hatte warscheinlich eine scheiss Freude.
Nun denn, da er freundlicherweise seine Adresse nicht hinterlassen hatte

Hesch e Parkschadeversicherig? Sunscht glaub nidd.drmichi hat geschrieben:Morgen allerseits!
Beim gang zum Auto heute Morgen, war der Spiegel abgeschlagen. Ein extremlustiger Spassvogel hatte warscheinlich eine scheiss Freude.
Nun denn, da er freundlicherweise seine Adresse nicht hinterlassen hatte, frage ich mich ob die Versicherung den Schaden übernimmt?
eigentlich nur wenn er eine parkschadenversicherung hat. ansonsten gibt es glaube ich so einen pool bei den versicherungen aus dem vandalenakte bezahlt werden, weiss aber nicht ob das da enthalten ist und ob du einen anzeige machen musst.prattela hat geschrieben:Nur wenn du Vollkasko- oder eine Parkschadenversicherung hast wird der Schaden von der Versicherung übernommen.
Wenn dr ebber dr Spiegel abgrisse het = Teilkasko (lies in de Bedingige noche, stoht alles ussfiehrlig dinn)AVATAR hat geschrieben:eigentlich nur wenn er eine parkschadenversicherung hat. ansonsten gibt es glaube ich so einen pool bei den versicherungen aus dem vandalenakte bezahlt werden, weiss aber nicht ob das da enthalten ist und ob du einen anzeige machen musst.![]()
Ist definitiv so.Kawa hat geschrieben:Seich, höchstens für's Tramticket zum Bullenposten.
Anzeigen sind definitiv gratis ....
Das weisst aber als Betroffener kaum, also musst die Anzeige einfach entspr. geschickt formulierenBlutengel hat geschrieben:Wenn der Spiegel durch eine Person abgeschlagen worden ist fällt dies unter Vandalismus -> Versicherungspolice durchsehen. Ist oftmals in der Teilkasko enthalten.
Wenn der Spiegel durch ein Fahrzeug abgeschlagen wurde ist das ein Parkschaden -> Vollkaso übernimmt dies. Teilkasko übernimmt den Schaden nicht direkt. Gibt aber einen Versicherungspool, der solche Schäden übernimmt.