Es geht um die Nachtruhe. Das Arbeitsgesetz erlaubt dem Arbeitgeber einmal pro 2 Wochen, dem Arbeitnehmer nur 8 Std. Nachtruhe zu geben. Bsp. Man arbeitet bis 22.00 und fängt am nächsten Tag um 6.00 wieder an, das wären dann 8 Std. Nachtruhe. Dies ist also einmal in 14 tagen erlaubt, normalerweise muss die Nachtruhe 11 Std. umfassen. Auf das Beispiel bezogen dürfte er also jeden Tag erst um 9.00 wieder beginnen, arbeitet er am Tag zuvor bis 22.00.
Jetzt meine etwas andere Frage: Der Arbeitgeber kann ja darauf bestehen, das man so arbeitet. Kann ich aber als Arbeitnehmer auch darauf bestehen, pro 2 Wochen jeweils einmal so zu arbeiten? Oder liegt es dem Arbeitgeber frei, dies zu verbieten?
Arbeitsrechtliche Frage
- SCAR
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SCONVOLTS BASILEA 98
wenn du freiwillig auf weitere zulagen verzichtest (falls es welche gibt), würde ich dich als chef so arbeiten lassen. falls aber noch zulagen hinzukommen, würde ich meine leute nur in ausnahmefällen um diese Zeiten arbeiten lassen.SCAR hat geschrieben:Es geht um die Nachtruhe. Das Arbeitsgesetz erlaubt dem Arbeitgeber einmal pro 2 Wochen, dem Arbeitnehmer nur 8 Std. Nachtruhe zu geben. Bsp. Man arbeitet bis 22.00 und fängt am nächsten Tag um 6.00 wieder an, das wären dann 8 Std. Nachtruhe. Dies ist also einmal in 14 tagen erlaubt, normalerweise muss die Nachtruhe 11 Std. umfassen. Auf das Beispiel bezogen dürfte er also jeden Tag erst um 9.00 wieder beginnen, arbeitet er am Tag zuvor bis 22.00.
Jetzt meine etwas andere Frage: Der Arbeitgeber kann ja darauf bestehen, das man so arbeitet. Kann ich aber als Arbeitnehmer auch darauf bestehen, pro 2 Wochen jeweils einmal so zu arbeiten? Oder liegt es dem Arbeitgeber frei, dies zu verbieten?
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Habe eh keine Zulagen..weil wir im LGAV sind (Gastronomie Gesamtarbeitsvertrag). Die Frage ist: Erlaubt es dem Arbeitnehmenden auf einen solchen Tag in zwei Wochen zu pochen da es ja gesetzlich erlaubt ist, oder kann der Arbeitgeber es ohne Angaben von Gründen verbieten, da es ihm zwar die Möglichkeit gibt, das so zu handhaben wenn er will, er aber dies nicht tun muss? Wahrscheinlich habe ich keine Chance..Er darf mir ja gesetzlich auch mehr Lohn geben wenn er will, muss aber nicht...ChosenOne hat geschrieben:wenn du freiwillig auf weitere zulagen verzichtest (falls es welche gibt), würde ich dich als chef so arbeiten lassen. falls aber noch zulagen hinzukommen, würde ich meine leute nur in ausnahmefällen um diese Zeiten arbeiten lassen.

Wahrscheinlich ist mir das Licht aufgegangen: Wenn ein Arbeitsgesetz dem Arbeitgeber etwas ermöglicht, es aber nicht vorschreibt, kann ich logischerweise als Arbeitnehmer nicht zwingend darauf bestehen...

Schade, in meinem Fall gebe es mir einen Vorteil, da ich planungsflexibler wäre, dem Arbeitgeber aber keinen Nachteil und er würde sich auch arbeitsrechtlich absolut im korrekten Bereich aufhalten. Habe nicht verstanden, warum er das nicht will...Pocht er darauf dass er das nicht will, gehts halt wieder mal nur ums "dräckele"...nix neues...
SCONVOLTS BASILEA 98
gibts im gastgewerbe überhaupt so etwas wie arbeitsrecht?SCAR hat geschrieben:Habe eh keine Zulagen..weil wir im LGAV sind (Gastronomie Gesamtarbeitsvertrag).

Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]
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Gehts nur um die Schichten? Also, dass du gerne einen Tag am Nachmittag/Abend arbeiten würdest und am nächsten Tag dann morgens?
Oder gehts um Überstunden?
Für den ersten Fall: Ich kenn zwar das Arbeitsrecht nicht sonderlich gut und den GAV schon gar nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass du das Recht darauf hast. Grundsätzlich dürfte wohl der Arbeitgeber für die Einteilung zuständig sein.
Für den zweiten Fall: Dann kannst du sowieso nichts machen, weil Überstunden sowieso bewilligt werden müssen.
Oder gehts um Überstunden?
Für den ersten Fall: Ich kenn zwar das Arbeitsrecht nicht sonderlich gut und den GAV schon gar nicht, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass du das Recht darauf hast. Grundsätzlich dürfte wohl der Arbeitgeber für die Einteilung zuständig sein.
Für den zweiten Fall: Dann kannst du sowieso nichts machen, weil Überstunden sowieso bewilligt werden müssen.
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