Einfuhr Samurai Kurzschwert
Einfuhr Samurai Kurzschwert
Eine Frage an das allwissende Forum:
Wie sieht es seitens CH Zollbehörden mit der Einfuhr eines Samurai Kurzschwertes aus?
Bin momentan in den USA und habe in Chinatown (nein, nicht DER Chinatown) was interessantes entdeckt. Geht so etwa in diese Richtung, ist aber kein "echtes" in dem Sinne (Qualität Souvenirshop): http://www.mondooriente.com/catalogo/ka ... izashi.jpg
Habe diese Anfrage auch bereits an die CH Zollbehörde geschickt, aber ihr wisst ja wie schnell der Staat arbeitet. Die Infos auf der Homepage der Zollbehörde sind relativ dünn und schreiben allgemein eine Bewilligigung für die Einfuhr von "Nichtverbotenen Waffen" vor: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
Habe jedoch über Google diesen Fred in einem Reiseforum gefunden, wonach lediglich die MWST nachzuzahlen wäre: http://www.traveltalk.weltreiseforum.co ... c3506.html
Besten Dank an diejenigen, welche kompetente Auskuft geben können. Und auch an diejenigen, welche diesen Fred verhunzen möchten...
Wie sieht es seitens CH Zollbehörden mit der Einfuhr eines Samurai Kurzschwertes aus?
Bin momentan in den USA und habe in Chinatown (nein, nicht DER Chinatown) was interessantes entdeckt. Geht so etwa in diese Richtung, ist aber kein "echtes" in dem Sinne (Qualität Souvenirshop): http://www.mondooriente.com/catalogo/ka ... izashi.jpg
Habe diese Anfrage auch bereits an die CH Zollbehörde geschickt, aber ihr wisst ja wie schnell der Staat arbeitet. Die Infos auf der Homepage der Zollbehörde sind relativ dünn und schreiben allgemein eine Bewilligigung für die Einfuhr von "Nichtverbotenen Waffen" vor: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat ... ml?lang=de
Habe jedoch über Google diesen Fred in einem Reiseforum gefunden, wonach lediglich die MWST nachzuzahlen wäre: http://www.traveltalk.weltreiseforum.co ... c3506.html
Besten Dank an diejenigen, welche kompetente Auskuft geben können. Und auch an diejenigen, welche diesen Fred verhunzen möchten...
es ist schon bitter:Kawa hat geschrieben:Zur Beachtung : Schwerter dürfen nicht aufgegeben werden, die müssen unbedingt ins Handgepäck (ist eine spezielle US-Regelung) ...
ich weiss jetzt gar nicht, ob du einen Scherz gemacht hast
oder ob die Amis sowas Hirnverbranntes tatsächlich fordern...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
wieso? Den Amis ist alles zuzutrauen.Spendrups hat geschrieben:nicht dein ernst, oder?!
Die haben ja auch als die Schuhbomber aufkamen die Anzahl der im Handgepäck mitnehmbaren Streichholzbriefchen reglementiert (als ob das irgendwas nützen würde) und fragen bei der Einreise allen Ernstes, ob man ein Attentat vorhabe etc.
Allerdings kenne ich auch Kawa...
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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- Huber
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Ich habe seinerzeit in den USA für wenige Dollar zwei ähnliche Schwerte erstanden. (ca. 40-50 cm)
Rein ins Gepäck damit, keine Probleme gehabt. (Natürlich nicht Handgepäck)
Falls Sie blöd tuen sollten, was ich nicht glaube, sagst du einfach, es sei Billigware. Nix verzollen und so.
Gruss
Rein ins Gepäck damit, keine Probleme gehabt. (Natürlich nicht Handgepäck)
Falls Sie blöd tuen sollten, was ich nicht glaube, sagst du einfach, es sei Billigware. Nix verzollen und so.
Gruss
Das stimmt so nicht!fragen bei der Einreise allen Ernstes, ob man ein Attentat vorhabe etc.
Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste. Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste. Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.
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- Huber
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Juni 07. New York-Zürich.Spendrups hat geschrieben:wie lange ist das her?
Ist es sowieso... 30$, ca. 40 - 50cm...![]()
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und jetzt noch zum Thema:
In Art. 24 WV (Waffenverordnung) steht:
Art. 24 Bewilligung für die nicht gewerbsmässige Einfuhr
(Art. 25 Abs. 1 WG)
1 Das Gesuch um die Bewilligung für die nicht gewerbsmässige Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen ist mit dem dafür vorgesehenen Formular und mit den folgenden Beilagen der Zentralstelle Waffen einzureichen:
a.
Auszug aus dem Zentralstrafregister, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde;
b.
Kopie eines amtlichen Ausweises;
c.
Kopie des von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellten Waffenerwerbsscheines, wenn der einzuführende Gegenstand waffenerwerbsscheinpflichtig ist.
Aber ganz generell: Bist du sicher, dass dein Schwert überhaupt eine Waffe ist? Nicht jede Waffe ist auch eine Waffe im Sinne des Gesetzes.
Lies dazu mal das Waffengesetz (WG) und die Waffenverordnung (WV), vor allem Art. 4 WG, Art. 2, 6, 7 WV (und Art. 9 WV, falls du Ausländer bist)
Ein handelsübliches Schwert (über 30cm lang, kein Schwenk-/Stellmechanismus o. Äh.) ist nach Art. 6 WV meiner Interpretation nach daher keine Waffe!
In Art. 24 WV (Waffenverordnung) steht:
Art. 24 Bewilligung für die nicht gewerbsmässige Einfuhr
(Art. 25 Abs. 1 WG)
1 Das Gesuch um die Bewilligung für die nicht gewerbsmässige Einfuhr von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Munition oder Munitionsbestandteilen ist mit dem dafür vorgesehenen Formular und mit den folgenden Beilagen der Zentralstelle Waffen einzureichen:
a.
Auszug aus dem Zentralstrafregister, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde;
b.
Kopie eines amtlichen Ausweises;
c.
Kopie des von der zuständigen kantonalen Behörde ausgestellten Waffenerwerbsscheines, wenn der einzuführende Gegenstand waffenerwerbsscheinpflichtig ist.
Aber ganz generell: Bist du sicher, dass dein Schwert überhaupt eine Waffe ist? Nicht jede Waffe ist auch eine Waffe im Sinne des Gesetzes.
Lies dazu mal das Waffengesetz (WG) und die Waffenverordnung (WV), vor allem Art. 4 WG, Art. 2, 6, 7 WV (und Art. 9 WV, falls du Ausländer bist)
Ein handelsübliches Schwert (über 30cm lang, kein Schwenk-/Stellmechanismus o. Äh.) ist nach Art. 6 WV meiner Interpretation nach daher keine Waffe!
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Besten Dank für die Infos, werd mich in der Zwischenzeit mal schlau machen, bis die Zöllner mir antworten.
Genau dieselbe Frage habe ich mir auch gestellt...Rankhof hat geschrieben: Aber ganz generell: Bist du sicher, dass dein Schwert überhaupt eine Waffe ist? Nicht jede Waffe ist auch eine Waffe im Sinne des Gesetzes.
ich hab dir die Links gegeben, nachlesen musst du schon selberSpendrups hat geschrieben: Genau dieselbe Frage habe ich mir auch gestellt...

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Hab ich getan. Gemäss dieser Definition dürfte ein handelsübliches Schwert resp. ein solches Samurai Kurzschwert definitiv nicht als Waffe gelten. Werde das gute Stück mal kaufen und noch die Antwort der Behörden abwarten. Bin jedoch guten Mutes.Rankhof hat geschrieben:ich hab dir die Links gegeben, nachlesen musst du schon selber![]()
Was kann mir im schlimmsten Falle am Zoll geschehen? Schwert weg?! Kann ich für 30$ verkraften...
Schlimmste Fall?Spendrups hat geschrieben:Hab ich getan. Gemäss dieser Definition dürfte ein handelsübliches Schwert resp. ein solches Samurai Kurzschwert definitiv nicht als Waffe gelten. Werde das gute Stück mal kaufen und noch die Antwort der Behörden abwarten. Bin jedoch guten Mutes.
Was kann mir im schlimmsten Falle am Zoll geschehen? Schwert weg?! Kann ich für 30$ verkraften...
3 Joor Knascht, Art. 33 Abs. 1 lit. a WG
(tatsächlig woll e Buess vo ca. 100-500 Franke plus Verfahrensköschte)
Und Schwärt wäg natürli au.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Dann werd ich wohl definitiv noch abwarten, bevor ich das gute Stück dann in meinem Koffer verstaue. Hab noch etwas Zeit, denke nicht dass die Behörden knapp 2 Monate für eine Antwort benötigen...Rankhof hat geschrieben:Schlimmste Fall?
3 Joor Knascht, Art. 33 Abs. 1 lit. a WG
(tatsächlig woll e Buess vo ca. 100-500 Franke plus Verfahrensköschte)
Und Schwärt wäg natürli au.
Besten Dank für die Hilfe.
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