jo sie kopiere aber au kei idee sondern mache eifach ihri eigeni fanmeileBarty hat geschrieben:ne, coop isch caterer in de offizielle fanzone und manor het die offizielle fanshops... nur d'migros macht bi däm züg nid mit...
Uefa droht Migros mit Klage
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öpis anders erwartet?Balisto hat geschrieben:Gemäss irgendeiner Schweizer Nachrichtensendung müssen die Shoppingcenter
in den Stadien am Spieltag "aus Sicherheitsgründen" geschlossen bleiben...
Angeordnet durch: UEFA

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Hab das auch gesehen. Im Wankdorf rechnen sie mit Umsatzeinbussen von 1,2 Mio. Fr. weil die Läden den ganzen Tag schliessen sollen, wenn abends ein Spiel stattfindet. Und die Schlappschwänze wollen sich auch noch der Anordnung der UEFA fügen.Balisto hat geschrieben:Gemäss irgendeiner Schweizer Nachrichtensendung müssen die Shoppingcenter
in den Stadien am Spieltag "aus Sicherheitsgründen" geschlossen bleiben...
Angeordnet durch: UEFA
Bin zwar juristisch ein Laie, aber ich würde mal sagen, die UEFA hat da gar nichts zu melden. Also einfach Laden offenlassen, und wenns der UEFA nicht passt, soll sie halt vor Gericht gehen (und verlieren).
Gueti Idee!!
Oder:san gallo hat geschrieben:ich wär für rasen vergiften. auf einer gelben unterlage wollen die bestimmt nicht tschutten...![]()
... jeweils mit arabischem Akzent 3 Stunden vor dem Match bei der UEFA anrufen.
....alle Zufahrtswege mit alten T 62 blockieren, und den Zundschlüssel in die Birs werfen.
... einen Regenmacher der Hopi aus New Mexico einfliegen lassen, und das Stadion mittels Dauerregen unter Wasser setzen.
... alle verfügbaren 15-jährigen auf die Spieler ansetzen, und diese dann verhaften lassen.

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FCB, la raison d'être!
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Das Problem ist, dass der Bundesrat und die Kantonsregierungen der UEFA in den Arsch kriechen. In Basel soll es (voraussichtlich im Dezember) eine "Superverordnung" geben, welche alle Wünsche der UEFA (Schliessung St. Jakob Shopping, Aufhebung Tramstation, grosse Sperrzone für Privatverkehr, Abschottung von Public Viewing gegen Nichtsponsoren etc.) regelt.sancho pancho hat geschrieben:Bin zwar juristisch ein Laie, aber ich würde mal sagen, die UEFA hat da gar nichts zu melden. Also einfach Laden offenlassen, und wenns der UEFA nicht passt, soll sie halt vor Gericht gehen (und verlieren).
Die Geschäfte im St. Jakobspark dürfen die ausfallenden Tage mit Sonntagsöffungen kompensieren.
Gesetzlixche Grundlage: was ist das???
könnte das (verarschte) baseler volk gegen diese massnahmen ein referendum starten? (hab keine ahnung vo so zeugs, nimmt mich nur mal wunder...)macau hat geschrieben:Das Problem ist, dass der Bundesrat und die Kantonsregierungen der UEFA in den Arsch kriechen. In Basel soll es (voraussichtlich im Dezember) eine "Superverordnung" geben, welche alle Wünsche der UEFA (Schliessung St. Jakob Shopping, Aufhebung Tramstation, grosse Sperrzone für Privatverkehr, Abschottung von Public Viewing gegen Nichtsponsoren etc.) regelt.
Die Geschäfte im St. Jakobspark dürfen die ausfallenden Tage mit Sonntagsöffungen kompensieren.
Gesetzlixche Grundlage: was ist das???
Klar können sie. Dieses kommt dan 1 Jahr nach der EM zur Abstimmung.san gallo hat geschrieben:könnte das (verarschte) baseler volk gegen diese massnahmen ein referendum starten? (hab keine ahnung vo so zeugs, nimmt mich nur mal wunder...)
Leider hatte ja keine Partei die Chuzpe, im Vorfeld diese EM mittels Referendum zu bekämpfen, in der irrigen Meinung, die Bevölkerungen in den Host Cities seien ohnehin euphorisch, was mindestens für Basel sicher nicht zutrifft. Schade!

Alles was für (legalerweise) tun können, ist den Anlass mitsamt den Artikeln der Hauptsponsoren konsequent zu boykottieren und zu ignorieren.
" Can you explain me where the EC stadium is?"
"There is no such stadium. I don't know anything about a European Championsship taking place here. Never heard"

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FCB, la raison d'être!
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Eine Verordnung des Regierungsrats kann gemäss § 116 der Kantonsverfassung beim Appellationsgericht angefochten werden (Referendum geht nur gegen ein Gesetz).san gallo hat geschrieben:könnte das (verarschte) baseler volk gegen diese massnahmen ein referendum starten? (hab keine ahnung vo so zeugs, nimmt mich nur mal wunder...)
Da die Verfassung (relativ) neu ist, existiert noch kein Gesetz betreffend dem Verfahren vor dem Appelationsgericht, aber gemäss BGE 1C_5/2007 ( http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI? ... _1C_5/2007 ) (Karl Barth-Platz-Urteil) kann ein Erlass trotzdem angefochten werden.
und würde dann das gesetzt erst mit dem zustimmen des gerichten in kraft treten oder wäre es erst ausser kraft, wenn das gericht es für nicht rechtmässig erklärt hat? (was dann etwa heissen würde, dass sies erst nach der EM behandeln...macau hat geschrieben:Eine Verordnung des Regierungsrats kann gemäss § 116 der Kantonsverfassung beim Appellationsgericht angefochten werden (Referendum geht nur gegen ein Gesetz).
Da die Verfassung (relativ) neu ist, existiert noch kein Gesetz betreffend dem Verfahren vor dem Appelationsgericht, aber gemäss BGE 1C_5/2007 ( http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI? ... _1C_5/2007 ) (Karl Barth-Platz-Urteil) kann ein Erlass trotzdem angefochten werden.

Eine Beschwerde hätte keine aufschiebende Wirkungsan gallo hat geschrieben:und würde dann das gesetzt erst mit dem zustimmen des gerichten in kraft treten oder wäre es erst ausser kraft, wenn das gericht es für nicht rechtmässig erklärt hat? (was dann etwa heissen würde, dass sies erst nach der EM behandeln...)