Nimm sie doch als Illegale bei Dir zu Hause auf! Oder eventuell in Papis Hütte?Brandstifter hat geschrieben:Schade
Bundesvewaltungsgericht verbietet Familiennachzug für Nebenfrauen
Flüchtlinge können nur eine Frau nachziehen
Anerkannte Flüchtlinge können nur einen Partner in die Schweiz nachziehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat es einem Türken verwehrt, neben seiner rumänischen Lebenspartnerin auch noch seine zwei Ehefrauen und die elf Kinder in die Schweiz zu holen.
[sda] - Der Mann war 1994 aus der Türkei nach Rumänien geflüchtet. Nachdem er dort erfolglos ein Asylgesuch gestellt hatte, wurde er 2001 in die Türkei überstellt, wo er festgenommen, misshandelt und drei Monate inhaftiert wurde. Während der Zeit in Rumänien hatte er eine Frau kennengelernt und mit ihr ein Kind gezeugt.
In seinem Heimatland ist er mit einer Türkin verheiratet. Zudem hat er dort eine nach Brauch angetraute Gattin (Imam-Ehe). Mit beiden zusammen hat er elf Kinder. 2002 flüchtete der Mann in die Schweiz und wurde 2003 als Flüchtling anerkannt. Noch im gleichen Jahr zog er seine rumänische Lebenspartnerin mit Kind nach.
Beide wurden vorläufig aufgenommen, ebenso wie zwei weitere in der Schweiz geborene Kinder des Paares. 2003 stellte er ein erstes erfolgloses Gesuch um Familienzusammenführung für seine beiden türkischen Frauen und die elf Kinder. Ein zweites Gesuch wurde 2005 vom Bundesamt für Migration (BFM) ebenfalls abgewiesen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Der Betroffene hatte argumentiert, dass er mit allen drei Frauen und Kindern eine Familieneinheit bilde. Den Kontakt zu seinen türkischen Frauen habe er nie aufgegeben und während seines Aufenthalts in Rumänien mit ihnen fünf weitere Kinder gezeugt.
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