panda hat geschrieben:Klar - mit einem ergaunerten Monatslohn lässt es sich bestimmt die nächsten 20 Jahre gut leben



ich veregg!
Wenn man wie fcbshout mit CHF 50.- Sackgeld in der Woche auskommen muss, erscheint einem ein Monatslohn von - sagen wir mal - 5000 CHF als wahnsinnig viel Geld...panda hat geschrieben:Klar - mit einem ergaunerten Monatslohn lässt es sich bestimmt die nächsten 20 Jahre gut leben
Wenn er's merkt ....panda hat geschrieben:Wenn A.B. merkt dass er den doppelten Lohn auf dem Konto hat wäre er meiner Meinung nach verpflichtet dies seinen Chef mitzuteilen und das zu Unrecht erhaltene Geld zurück zu geben.
Ja, er muss es aber gutgläubig ausgegeben haben oder zwingend nicht mit einer Rückforderung gerechnet haben... Art. 64 OR.176-671 hat geschrieben:Gibts da nicht so einen Passus bei der ungerechtfertigten Bereicherung, der zur Folge hat, dass die Rückzahlung des zuviel erhaltenen Geldes nicht mehr durchgeführt werden muss? Irgendwie so: Derjenige, der zuviel erhalten hat, konnte das nicht merken und hat das Geld schon ausgegeben?