Kleine Wette

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skenk
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Kleine Wette

Beitrag von skenk »

Ein Freund und ich diskutieren seit 2 Tage über einen Sachverhalt, den er irgendwo aufgeschnappt hat.

Herr A.B. arbeitet in einem Sportgeschäft. Im selben Laden arbeitet auch ein A.C. (sie teilen den selben Vornamen). Eines Tages gibt es ein Missverständnis im Büro des Chef's. A.B. kriegt A.C's Monatslohn und seinen dazu. Das Missverständnis ist darauf zurückzuführen, dass der Boss aufgrund der selben Vornamen A.C. mit A.B. verwechselt hat. 2-3 Monate später bemerkt der Chef sein Missgeschick und verlangt von A.B., einen Monat lang ohne Bezahlung zu arbeiten.

Darf der Boss von seinem Arbeiter verlangen, ohne Lohn einen Monat lang arbeiten? Der Fehler liegt ja bekanntlich beim Chef.


Ich würde vom Gefühl her sagen nein, zumindest nicht so wie im Sachverhalt. Ich brauche keine Gesetzesartikel oder so, muss nur wissen, wer von uns beiden gewonnen hat. (Es geht um ein Nachtessen :D )

panda
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Beitrag von panda »

Wenn A.B. merkt dass er den doppelten Lohn auf dem Konto hat wäre er meiner Meinung nach verpflichtet dies seinen Chef mitzuteilen und das zu Unrecht erhaltene Geld zurück zu geben.

Meinte ich jedenfalls vor einigen Jahren so in der Schule aufgeschnappt zu haben

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tolamapS
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Beitrag von tolamapS »

Der Fehler liegt zwar beim Boss, aber der A. der zu viel bekommen hat hätte sich beim Arbeitgeber wegen des zuviel erhaltenen Lohnes melden müssen. Tut er das nicht, liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor und der Arbeitgeber könnte sogar Anzeige erstatten.
Die falschen Zahlungen sind in jedem Fall auszugleichen. Ob das mit Rückzahlung oder Umbuchung geschieht ist egal.

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fcbshout
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Beitrag von fcbshout »

panda hat geschrieben:Wenn A.B. merkt dass er den doppelten Lohn auf dem Konto hat wäre er meiner Meinung nach verpflichtet dies seinen Chef mitzuteilen und das zu Unrecht erhaltene Geld zurück zu geben.

Meinte ich jedenfalls vor einigen Jahren so in der Schule aufgeschnappt zu haben
Ich würde den Betrag auf ein anders Konto überweisen lassen. Dann das Konto saldieren lassen.

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penalty
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Beitrag von penalty »

skenk hat geschrieben:Darf der Boss von seinem Arbeiter verlangen, ohne Lohn einen Monat lang arbeiten? Der Fehler liegt ja bekanntlich beim Chef.
Er muss ja nicht ohne Lohn arbeiten, da er diesen bereits bekommen hat. Problem wo? :confused:
's Runde muess ins Eggige!

Soriak
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Beitrag von Soriak »

Mich ueberrascht nur, dass A.C. 2-3 Monate brauchte, bis er merkte seinen Lohn nicht erhalten zu haben.

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Domingo
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Beitrag von Domingo »

tolamapS hat geschrieben:Der Fehler liegt zwar beim Boss, aber der A. der zu viel bekommen hat hätte sich beim Arbeitgeber wegen des zuviel erhaltenen Lohnes melden müssen. Tut er das nicht, liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor und der Arbeitgeber könnte sogar Anzeige erstatten.
Die falschen Zahlungen sind in jedem Fall auszugleichen. Ob das mit Rückzahlung oder Umbuchung geschieht ist egal.
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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Lohnzahlungen, für die es keinen Rechtsgrund gibt, sind nach Bereicherungsrecht zurückzufordern. Dies ist etwa der Fall, wenn dem Arbeitnehmer ein Lohn doppelt oder der Bruttolohn als Nettobetrag, das heisst ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, ausbezahlt wird. Hier kann das zu viel Geleistete allerdings nur zurückverlangt werden, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er sich über seine Schuldpflicht im Irrtum befunden hat (Art. 63 Abs. 1 OR), was er in Deinem Fall anhand der Quittungen und den Arbeitsverträgen sehr leicht kann. So hat z.B. das Bundesgericht einem Arbeitgeber bei mehrfacher Lohnzahlung einen Computerfehler als Irrtum angerechnet.

Der Betrag muss also entweder zurückbezahlt oder abgearbeitet werden.
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Racket
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Beitrag von Racket »

Soriak hat geschrieben:Mich ueberrascht nur, dass A.C. 2-3 Monate brauchte, bis er merkte seinen Lohn nicht erhalten zu haben.
Wahrscheinlich hat A.C. ebenfalls seinen Lohn erhalten.
Leider hed mr d Zit gfählt, weniger z schribe.

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baslerstab
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Beitrag von baslerstab »

verdienen beide gleich viel?
Vom Vater zum Mönchsleben bestimmt, mit der Glut erster Jugendinbrunst einem frommen und asketisch-heldischen Ideal zugewandt, hatte er bei der ersten flüchtigen Begegnung, beim ersten Anruf des Lebens an seine Sinne, beim ersten Gruss des Weiblichen unweigerlich gespürt, dass hier sein Feind und Dämon stehe, dass das Weib seine Gefahr sei. HH 1930
alter sack hat geschrieben:ich bin schlicht und ergreifend der meinung, dass es okay ist, dem gegnerischen fan eins auf die fresse zu hauen

panda
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Beitrag von panda »

fcbshout hat geschrieben:Ich würde den Betrag auf ein anders Konto überweisen lassen. Dann das Konto saldieren lassen.
Zum Glück speichert die Bank keine Daten :rolleyes:

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fcbshout
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Beitrag von fcbshout »

panda hat geschrieben:Zum Glück speichert die Bank keine Daten :rolleyes:
Das auch nicht ewigs. ;)

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

fcbshout hat geschrieben:Ich würde den Betrag auf ein anders Konto überweisen lassen. Dann das Konto saldieren lassen.
Das nützt Dir nichts. Ungerechtfertigte Bereicherung ist nach Schweizerischem Recht ein Vergehen. Das Bankgeheimnis wird aufgehoben. Die Bank, welch das Geld angenommen und dann weitergeleitet hat, ist auskunftspflichtig. Das Geld muss zurückerstattet werden. Ausserdem beweist dieses Vorgehen Arglistigkeit. Einer anschliessenden Kündigung kann nichts entgegengesetzt werden.
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Soriak
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Beitrag von Soriak »

Je besser du es versteckst, desto schwerer wird es zu behaupten, der Fehler sei dir nicht aufgefallen.

Magoo
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Beitrag von Magoo »

[quote="fcbshout"]Das auch nicht ewigs. ]

:rolleyes:

sind eigentlich schulferien?

panda
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Beitrag von panda »

[quote="fcbshout"]Das auch nicht ewigs. ]

Wow, neben Spezialist in Hooligan- und Fanszene-Fragen bist du nun auch noch Bankfachmann?

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fcbshout
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Beitrag von fcbshout »

Mätzli hat geschrieben:Das nützt Dir nichts. Ungerechtfertigte Bereicherung ist nach Schweizerischem Recht ein Vergehen. Das Bankgeheimnis wird aufgehoben. Die Bank, welch das Geld angenommen und dann weitergeleitet hat, ist auskunftspflichtig. Das Geld muss zurückerstattet werden. Ausserdem beweist dieses Vorgehen Arglistigkeit. Einer anschliessenden Kündigung kann nichts entgegengesetzt werden.
Dann hebst du es halt ab und lässt es saldieren. ;)

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Balisto
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Beitrag von Balisto »

panda hat geschrieben:Wow, neben Spezialist in Hooligan- und Fanszene-Fragen bist du nun auch noch Bankfachmann?
Der neue Trottel für alles.

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skenk
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Beitrag von skenk »

Danke für die Infos. Scheint so, als müsste ich das Nachtessen spendieren.

Ich kenne den Sachverhalt auch nicht genau, deshalb mag spekuliert werden, ob A.B. überhaupt davon Kenntnis hatte, woher das "Extrageld" eigentlich gekommen war.

Im Extremfall könnte dieses Missgeschick zu einem bösen Erwachen führen: A.B. merkt, dass er auf einmal mehr Kohle auf dem Konto hat. Ohne zu überlegen woher das Geld stammt, kauft er sich einen Fernseher und verspielt einen anderen Teil im Casino, womit der 2. Lohn aufgebraucht wäre. Nun kommt die Ernüchterung, er muss einen Monat lang arbeiten, ohne Geld zu verdienen. D.h. wenn er generell knapp bei Kasse gewesen wäre, müsste er jetzt alle Rechnungen bezahlen, die an sich einen grossen Teil des Lohnes verschlingen, nun aber den Lohn dafür nicht mehr vorhanden ist (was er auch im vorhinein nicht gewusst hatte).

Ich weiss, ich weiss, ein extremes Beispiel, jedoch habe ich aufgrund solchen Überlegungen gedacht, der Boss könnte vielleicht Rückzahlungsraten verlangen, jedoch nicht einen ganzen Monat ohne Bezahlung.

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

[quote="fcbshout"]Das auch nicht ewigs. ]

Der gesetzliche Mindestzeitraum von 10 Jahren dürfte 2 Drittel Deines bisherigen Lebens locker abdecken. :D
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panda
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Beitrag von panda »

[quote="fcbshout"]Dann hebst du es halt ab und lässt es saldieren. ]

und mit dem Saldieren werden natürlich alle Daten gelöscht und sämtliche Spuren verwischt :D genial :cool:

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

[quote="fcbshout"]Dann hebst du es halt ab und lässt es saldieren. ]


... ändert an der Rückgabepflicht nichts.
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fcbshout
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Beitrag von fcbshout »

Mätzli hat geschrieben:... ändert an der Rückgabepflicht nichts.
Auswandern und untertauchen. :D

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

fcbshout hat geschrieben:Auswandern und untertauchen. :D
Internationaler Haftbefehl :D
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skenk
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Beitrag von skenk »

fcbshout hat geschrieben:Auswandern und untertauchen. :D
Kommt darauf an, wen Du beschissen hast. Leute mit Geld werden sich locker einen Profikiller oder sogar ein ganzes Killerkommando leisten, die dann auch grenzübergehend "arbeiten" :D

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fcbshout
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Beitrag von fcbshout »

Mätzli hat geschrieben:Internationaler Haftbefehl :D
Am besten in ein Land das kein Rechtshilfeabkommen hat mit der Schweiz. Davon gibts noch einige. ;)

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

skenk hat geschrieben: Nun kommt die Ernüchterung, er muss einen Monat lang arbeiten, ohne Geld zu verdienen. D.h. wenn er generell knapp bei Kasse gewesen wäre, müsste er jetzt alle Rechnungen bezahlen, die an sich einen grossen Teil des Lohnes verschlingen, nun aber den Lohn dafür nicht mehr vorhanden ist (was er auch im vorhinein nicht gewusst hatte).

Ich weiss, ich weiss, ein extremes Beispiel, jedoch habe ich aufgrund solchen Überlegungen gedacht, der Boss könnte vielleicht Rückzahlungsraten verlangen, jedoch nicht einen ganzen Monat ohne Bezahlung.
Klar kann der Boss sich den Lohn in Raten zurückerstatten lassen. Wenn er klug ist, tut er das auch.

Im Leben ist es halt nun mal so, dass jedes Individuum für sein Tun und Lassen selbst verantwortlich ist, und im ernstfall dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wer plötzlich und ohne Ankündigung zwei Monatsgehälter erhält, muss als Erwachsener damit rechnen, dass es zurückgefordert werden wird. Noch mehr, er muss den Boss auf den Fehler aufmerksam machen, sobald er ihn entdeckt. Alles andere sind Luftschlösser.
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fcbshout
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Beitrag von fcbshout »

Mätzli hat geschrieben:Klar kann der Boss sich den Lohn in Raten zurückerstatten lassen. Wenn er klug ist, tut er das auch.

Im Leben ist es halt nun mal so, dass jedes Individuum für sein Tun und Lassen selbst verantwortlich ist, und im ernstfall dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wer plötzlich und ohne Ankündigung zwei Monatsgehälter erhält, muss als Erwachsener damit rechnen, dass es zurückgefordert werden wird. Noch mehr, er muss den Boss auf den Fehler aufmerksam machen, sobald er ihn entdeckt. Alles andere sind Luftschlösser.
Klar weiss ich das man es zurückzahlen muss, das ist mit Fürsorgegelder auch so. Aber untertauchen bringt echt was, ich kannte mal einen der hatte sehr hohe Schulden und ist nach Südamerika abgetaucht für längere Zeit. Man darf sich einfach für 20 oder mehr Jahre nicht mehr blicken lassen. ;)

panda
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Beitrag von panda »

fcbshout hat geschrieben:Aber untertauchen bringt echt was,
Klar - mit einem ergaunerten Monatslohn lässt es sich bestimmt die nächsten 20 Jahre gut leben

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skenk
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Beitrag von skenk »

Mätzli hat geschrieben:Klar kann der Boss sich den Lohn in Raten zurückerstatten lassen. Wenn er klug ist, tut er das auch.

Im Leben ist es halt nun mal so, dass jedes Individuum für sein Tun und Lassen selbst verantwortlich ist, und im ernstfall dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wer plötzlich und ohne Ankündigung zwei Monatsgehälter erhält, muss als Erwachsener damit rechnen, dass es zurückgefordert werden wird. Noch mehr, er muss den Boss auf den Fehler aufmerksam machen, sobald er ihn entdeckt. Alles andere sind Luftschlösser.
Verständlich und durchaus logisch. Besten Dank für die Auskunft!

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