Gehört evtl. nicht hier rein. Aber auch die Linken machen was für die Reichen
Basler Steuerzahlende sparen 10 Prozent
Basler Finanzdirektorin legt Steuer-Reformpaket der rot-grünen Regierung vor: "Fair Tax"
Von Peter Knechtli
Die Basler Steuerzahlenden dürfen künftig um durchschnittlich zehn Prozent weniger Steuern zahlen. Dies sieht das Reform-Paket der rot-grünen Regierung vor, das als Gegenvorschlag zu den hängigen Steuersenkungs-Initiativen von CVP und SVP konzipiert ist.
Aktiv wurde die Regierung, nachdem gleich zwei Volksbegehren massive Steuersenkungen für die Basler Steuerzahlenden verlangen: Die CVP-Initiative verlangt einen Abzug der Krankenversicherungsprämien vom Einkommen, wogegen die SVP-Initiative eine in zwei Schritten zu vollziehende lineare Reduktion der Einkommenssteuern fordert. Würden beide Initiativen angenommen, käme es zu Steuerausfällen von deutlich mehr als 200 Millionen Franken (CVP-Initiative 112 Millionen Franken, SVP-Initiative 115 Millionen Franken).
Herzogs "Basel Fair Tax"
"Diese Ausfälle sind zu hoch, deshalb muss ihnen ein Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden, sagte SP-Finanzdirektorin Eva Herzog heute Freitagmorgen an einer Medienkonferenz. "Bei unserem Vorschlag wird der Mittelstand stärker entlastet als bei der CVP-Initiative. Und die SVP-Initiative ist sozial viel weniger gerecht als unser Vorschlag."
"Die Flat Tax auf kantonaler Ebene ist aufgrund er Steuerharmonisierung gar nicht möglich, wehrte Eva Herzog bürgerliche Ansprüche ab und präsentierte ihr Konzept: "Wir bringen 'Basel Fair Tax'. Es gibt dabei keine Verlierer, keine Heiratsstrafe und eine Vereinfachung des Steuersystems, das transparenter ist als das bisherige." Es entstehe eine ausgewogene Belastungsrelation zwischen Alleinstehenden und Verheirateten und die Steuerunterschiede gegenüber andern Kantonen würden verringert. Dazu kommt endlich die Steuerbefreiung des Existenzminimums, wie es in einer Motion die SP-Grossrätin Christine Keller verlangt hatte.
Nur noch zwei Tarifstufen
Im Durchschnitt werden den Basler Steuerzahlenden um 9,6 Prozent entlastet. Konkret sieht die Steuerreform Marke "Fair Tax" die Reduktion von bisher sieben auf zwei Tarifstufen und einheitliche Steuersätze für die Tarife A und B vor. Ein Vergleich mit den beiden hängigen Steuerinitiativen zeigt, dass die "Gesamtlösung" (so die Vorlage) der Regierung sämtliche Einkommen entlastet - auch jene über zehn Millionen Franken (minus zwei Prozent) -, am stärksten aber die kleinen und mittleren Einkommen, nämlich um 86 Prozent (bei einem Nettolohn von 25'000 Franken bei Einzelpersonen ohne Kinder) bis bis sechs Prozent (bei einem Nettolohn von 250'000 Franken). Demgegenüber bewirke die CVP-Initiative bei Einkommen zwischen einer und zehn Millionen gar keine Entlastung, wie Eva Herzog pikanterweise anmerkte und den Regierungsvorschlag als "sozial ausgewogen" bezeichnete.
Bezüglich Entlastung "kommen die Familien stärker zum Zug", da sie mit Kindern auch stärkeren Belastungen ausgesetzt seien, wie sich die Kassenwartin ausdrückte. Bei Familien mit zwei Kindern und beidseitiger Erwerbstätigkeit beträgt die Entlastung zwischen 100 Prozent (bei einem Nettolohn von 50'000 Franken) und 9 Prozent (bei einm Nettolohn von 500'000 Franken).
Höhere Abzüge
Die Entlastungen kommen zustande durch neue Sozialabzüge, mit denen unter anderem die Progression gesteuert wird. So wird ein allgemeiner Sozialabzug vorgesehen: 18'000 Franken für Alleinstehende, 34'000 Franken für Verheiratete und 28'000 Franken für Alleinerziehende. Pro Kind wird ein Abzug von 6'800 Franken gewährt. Der Rentnerabzug von 3'000 Franken bleibt unverändert, doch entfällt der Abzug für Ergänzungsleistungs-Bezüger von 500 Franken. Erhöht werden auch die Versicherungsabzüge auf 2'000 Franken pro Person und auf 1'000 Franken pro Kind. Die Berufskostenpauschale pro erwerbstätige Person steigt von 1'500 auf 4'000 Franken, der Zweitverdienerabzug von 1'100 auf 2'000 Franken.
Unangetastet bleibt die Vermögenssteuer. Grund, so die Vorlage der Regierung: Sie sei schon anlässlich der Steuerrevision im Jahr 2002 um zehn Prozent gesenkt worden.
Entlastung für Unternehmen und Aktionäre
Weniger stark als natürliche Personen sollen Unternehmen entlastet werden, nämlich durch eine schrittweise Reduktion des maximalen Gewinnsteuerssatzes von heute 24,5 auf 22 Prozent. Überdies sollen Aktionäre und Anteilseigner durch eine Steuersatz-Reduktion auf Beteiligungseinkünfte um 40 Prozent auf 60 Prozent entlastet werden. "Von einer weiteren Entlastung auf 50 Prozent oder gar mehr, wie das dei meisten Kantone vorsehen, sieht der Regierungsrat ab", heisst es in der Vorlage, da das verfassungsrechtlich zulässige Entlastungs-Ausmass "umstritten" sei. Nicht vorgesehen ist ein Proportionaltarif bei der Gewinnsteuer und eine Senkung der Kapitalsteuer.
Fast 150 Millionen Franken Steuerausfälle
Was die Basler Regierung jetzt vorschlägt, hätte stufenweise Steuerausfälle von insgesamt 123 Millionen Franken (im ersten Jahr bis 147 Millionen Franken im dritten Jahr) zur Folge. "Mehr ist nicht möglich", dämpfte die Finanzdirektorin vorsorglich weitere Steuersenkungsgelüste. Zu den Mindereinnahmen tragen die tangierten Bereiche wie folgt bei: Einkommensbesteuerung 85 Millionen Franken, Unternehmensbesteuerung 54 Millionen Franken und Immobilienbesteuerung 7 Millionen Franken. Der Grundstücksteuersatz soll von 4 auf 2 Promille gesenkt werden.
Dies sei angesichts der guten Finanzlage und der Überschüsse verkraftbar, sagte Herzog. Das Entlastungsprogramm bringt, so die Finanzdirektorin, sowohl natürlichen wie juristischen Personen Erleichterungen. Damit sei es das Paket insgesamt sozialverträglicher als die beiden Steuer-Initiativen. Laut Herzog soll die Reform "rasch eingeführt" werden - am liebsten per 1. Januar 2008. Dies allerdings sei nur möglich, wenn der Grosse Rat die "Fair Tax"-Vorlage noch dieses Jahr verabschiedet und die beiden Parteien ihre Initiativen zurückziehen.
Einstimmige Regierung?
Auf die OnlineReports-Frage, ob die Basler Regierung die Steuervorlage einstimmig beschlossen habe - also auch beispielsweise CVP-Regierungsrat Carlo Conti -, berief sich Eva Herzog zunächst auf die für solche Fragen geltende Vertraulichkeit, lieferte anschliessend aber den Satz nach: "Alle Mitglieder der Regierung tragen das Paket mit." Daraus darf geschlossen werden, dass wohl keine Einstimmigkeit, aber das Kollegialitätsprinzip herrschte.