Morgen im Gemeinderat von Zürich - Antworten des Stadtrates zur Altstettenaktion

Diskussionen rund um den FCB.
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Starmaster
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Beitrag von Starmaster »

Absolut lächerlich die Antworte... Si hätte se nit emol miese geh, ich hätt se für si chöne geh.
"Mir hän alles rächt gmacht und mir sin sowieso unschuldig und die böse Fans hän jo...."

Hüled doch neume anders, aber sit mol erlich!!!!
Warte mr d "Sammelklag ab", gits die eigentlich no???
PETRIC RAUS

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delkrederes
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Beitrag von delkrederes »

ych ka die pdf dateie nid effne, ka mer eppert hälf?
lieber KANIBÂLE als ZÜRCHER

http://www.delkrederes.net.tc

[CENTER]Unwort des Jahres 2007: Disziplinarkommission der Swiss Football League[/CENTER]

El Capullo
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Beitrag von El Capullo »

delkrederes hat geschrieben:ych ka die pdf dateie nid effne, ka mer eppert hälf?
hesch kai Acrobat Reader?
[CENTER]Doublewinner 2012[/CENTER]

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delkrederes
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Beitrag von delkrederes »

doch aber är findet dr pfad nid.
kai ahnig werum
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El Capullo
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Beitrag von El Capullo »

via AcroExch miessts funze
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delkrederes
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Beitrag von delkrederes »

ok probiers e mol
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delkrederes
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Beitrag von delkrederes »

so e scheiss protokoll
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Limo
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Beitrag von Limo »

Schwache Antworten.

Die Verantwortlichen beziehen alles auf den FCZ-FCB Match und rechtfertigen damit. Diese Argumentation muss man bachab schicken.

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marcello
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Beitrag von marcello »

schön zum lesen, besonders da die kapazität bei ca 300 personen liegt und dann fragt man sich, wieso eine gruppe aus dem glarnerland ca.20 pers. vor dem sonderzug aus basel bereits schon verhaftet wurden und abends um ca 20uhr erst frei gelassen wurden.

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Holländer
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Beitrag von Holländer »

Schwache Antworten...

Was hast du anderes erwartet von Zürchern... :rolleyes: :mad:

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Gustavo
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Beitrag von Gustavo »

Achtung Leute, ihr versteht da was falsch...

-Am 09.03. wurden schon einige Fragen behandelt, die Antworten gibts hier: http://www.gemeinderat.stzh.ch/Document ... 5_0009.pdf (GHB's zweiter Link)

-MORGEN gehts um das hier: http://www.gemeinderat.stzh.ch/Geschaef ... c41732b1ca
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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

Auszug
aus dem Protokoll des Stadtrates von Zürich
339/09.03.2005
09.03.2005 339. Schriftliche Anfrage von Walter Angst und Balthasar Glättli betreffend Fussballspiel vom 5. Dezember 2004, Aktion der Stadtpolizei am Bahnhof Altstetten Am 12. Januar 2005 reichten die Gemeinderäte Walter Angst (AL) und Balthasar Glättli (Grüne) folgende Schriftliche Anfrage GR Nr. 2005/9 ein: In Ergänzung der Interpellation vom 8. Dezember 2004 zur Polizeiaktion gegen Fans des FC Basel vom 5. De-zember bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen.

1. Ist es richtig, dass die Stadtpolizei Zürich geplant hat, die mit dem Extrazug aus Basel ankommenden Fuss-ballfans mit Hilfe von Szene-Kennern zu u201Etriagierenu201C und die als u201Egewaltbereitu201C oder u201Egefährlichu201C eingestuften Fans mindestens während der Zeit des Fussballspiels in Haft zu halten? Ist es richtig, dass dieses Vorhaben politisch u201Eabgesegnetu201C worden ist?

2. Auf welche Zahl von Verhafteten ist die Verhaftorganisation der Stadt- und Kantonspolizei ausgerichtet gewesen? Hat man damit gerechnet, dass man allenfalls den grössten Teil der mit dem Zug anreisenden Fans inhaftieren will?

3. Den Aussagen der Stadtpolizei ist zu entnehmen, dass die Situation auf dem Bahnhof Altstetten schon kur-ze Zeit nach der Ankunft des Fanzugs ausser Kontrolle geriet und deshalb die Verhaftung und der Abtrans-port aller verbleibender Fans angeordnet worden ist. Weshalb gingen die Planer der Stadtpolizei davon aus, dass sich u201Eerlebnisorientierte Fans, (die) die direkte Konfrontation mit der Polizeiu201C suchen (Informationen des Polizeidepartements und der Stadtpolizei vom 13.12.2004) auf diese Weise von den anderen Fans trennen und verhaften lassen würden? Was ist getan worden, um die als friedlich eingestuften Fans zu schützen?

4. Welche Absprachen gab es mit der für die Verhaftungsorganisation zuständigen Kantonspolizei? Was ist vereinbart worden, um den Schutz der Minderjährigen zu gewährleisten?

5. Ist dem Stadtrat bekannt, dass § 4 der kantonalzürcherischen Verordnung über die erkennungsdienstliche Behandlung von Personen vom 22. Dezember 1960 festhält, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur erkennungsdienstlich behandelt werden dürfen, u201Ewenn die Erforschung strafbarer Handlungen es drin-gend erfordert?u201C Ist der Stadtrat der Meinung, dass diese Bedingungen im vorliegenden Fall erfüllt war? Hät-te angesichts dieser Bestimmungen nicht umgekehrt dafür gesorgt werden müssen, dass die im Extrazug mitfahrenden Jugendlichen den Polizeikessel unverzüglich verlassen dürfen?

6. Medienberichte zufolge ist am Treffen vom 8. Januar den Eltern der verhafteten Minderjährigen mitgeteilt worden, dass die gespeicherten Daten ihrer Söhne und Töchter nicht gelöscht werden können. Zu diesen Daten sollen auch Fotos der Jugendlichen gehören, die offenbar bei der Stadtpolizei Zürich nicht als erken-nungsdienstliches Material gelten. Kann der Stadtrat Auskunft darüber geben, auf welcher Rechtsgrundlage die Stadtpolizei Portrait-Aufnahmen macht, wenn es sich dabei nicht um erkennungsdienstliches Material handelt? Kann der Stadtrat Auskunft darüber geben, warum die Stadtpolizei nicht in der Lage ist, alle ge-speicherten Daten einer am 5. Dezember 2004 registrierten und verhafteten Person zu löschen? Was halten die Datenschützer von diesen Vorgängen?

7. Ist der Stadtrat bereit, auf präventive Massenverhaftungen zu verzichten, bis umfassend geklärt ist, ob die Aktion vom 5. Dezember 2004 rechtmässig und verhältnismässig war? Der Stadtrat beantwortet die Anfrage auf den Antrag der Vorsteherin des Polizeideparte-ments wie folgt: Nachdem es am Rande des Fussballspiels FCZ gegen FCB vom 31. Oktober 2004 zu ge-walttätigen Ausschreitungen und Sachbeschädigungen durch mehrere Hundert Basler Fans gekommen war, plante die Stadtpolizei für den 5. Dezember 2004 am Bahnhof Altstetten eine Polizeiaktion mit folgenden Zielen: Es sollte ein klares Zeichen gesetzt werden, dass
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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

sinnlose Gewaltakte, Sachbeschädigungen und eigentliche u201ESaubannerzügeu201C wie derjenige vom 31. Oktober 2004 in der Stadt Zürich nicht geduldet würden. Weiter sollte verhindert werden, dass der am gleichen Tag stattfindende Sonntagsverkauf in der Innenstadt und der Weihnachtsmarkt im Hauptbahnhof durch Ausschreitungen beeinträchtigt oder Passanten gefährdet würden. Ausserdem sollten den gewaltbereiten Jugendlichen vor Betreten des Stadions gefährliche Gegenstände abgenommen werden. Einer Straftat verdächtigte Perso-nen sollten vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen werden, um sie protokollarisch befragen zu können. Schliesslich sollten die gewaltbereiten Jugendlichen auch aus ihrer A-nonymität heraus geholt werden, in der sie sich bei solchen Ausschreitungen zu verstecken pflegen.

Zu Frage 1: Aufgrund der Ereignisse vom 31. Oktober 2004, als es zu massiven Ausschrei-tungen im Zusammenhang mit dem Fussballspiel FCZ gegen FCB in der Stadt Zürich ge-kommen war, war eine Triage vor Ort, d. h. am Bahnhof Altstetten, geplant. Dass eine ge-naue polizeiliche Abklärung eine gewisse Zeit braucht, ist dabei unumgänglich. Nicht geplant war hingegen, die in der Triage zurückbehaltenen Fans mindestens während der Zeit des Fussballspiels in Haft zu halten. Das Grobkonzept für den geplanten Einsatz vom 5. Dezem-ber 2004 war der Polizeivorsteherin bekannt. Der Einsatzbefehl hingegen betrifft die operati-ve Stufe und fällt somit in die Kompetenz des Kommandos der Stadtpolizei.

Zu Frage 2: Die Verhaftsorganisation gerät bei einer Zahl von rund 300 Personen an ihre Kapazitätsgrenze. Im Rahmen der Planung ging man von einer Zahl von 50 bis 150 Perso-nen aus, die voraussichtlich in der so genannten Arrestantenerfassungsstelle näher kontrol-liert werden müssten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der bekannten Faktoren im Zeitpunkt der Einsatzplanung war die Zahl von schliesslich 427 zu kontrollierenden Personen nicht vorhersehbar.

Zu Frage 3: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen durfte die Polizei davon ausgehen, dass gewaltbereite Personen kooperieren würden, sobald sie sich durch die Polizei eingekesselt sehen, da weiterer gewalttätiger Widerstand in dieser Situation zwecklos erscheint. Am 5. Dezember 2004 war dies aber nicht der Fall, weshalb sich für die Polizei eine neue Aus-gangslage ergab. Eine ungehinderte und gefahrlose Trennung der erlebnisorientierten Fans von den anderen Fans liess sich vor Ort aufgrund der aggressiven und gewalttätigen Hand-lungsweise eines Teils der Fans sowie der Platzverhältnisse nicht wie geplant durchführen, weshalb die Triage vor Ort abgebrochen und auf das Gelände der Polizeikaserne verlegt werden musste. Bei kooperativem Verhalten der Eingekesselten wäre die vollständige Durchführung der Triage im Bahnhof Altstetten ohne weiteres und innert nützlicher Frist möglich gewesen. Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass etwa ein Drittel der Personen vor Ort kontrolliert und entlassen werden konnte.

Zu Frage 4: Die Kantonspolizei Zürich stellt beim Betrieb der Arrestantenerfassungsstelle die Infrastruktur und das Sicherheitspersonal. Aufgrund der damals beim Bahnhof Altstetten herrschenden aggressiven Stimmung seitens eines Teils der zu kontrollierenden Personen war vor Ort lediglich eine Grobtriage im Sinne einer umgehenden Entlassung oder einer vor-läufigen Festnahme möglich. Die Unterscheidung zwischen jugendlichen und erwachsenen Festgenommenen konnte hingegen erst bei der Arrestantenannahmestelle vorgenommen werden. Deren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen setzten alles daran, Jugendliche bereits vor der Bildung einer Warteschlange zu erkennen, prioritär zu erfassen und umgehend zu befra-gen. Leider gelang dies aufgrund der beschränkten personellen Kapazität nur teilweise. Dass dies in Zukunft verbessert werden muss - insbesondere auch im Hinblick auf eine frühzeitige Information besorgter Eltern -, ist erkannt und vom Polizeidepartement auch gegenüber den Medien entsprechend bereits mehrmals kommuniziert worden.

Zu den Fragen 5 und 6: Film- und Fotoaufnahmen von den gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem Fussballmatch FCZ gegen FCB vom 31. Oktober 2004 zeigen eindeutig, dass unter den Randalierenden auch viele Jugendliche ausgemacht werden konn-ten. Da sich unter den Festgenommenen auf dem Gelände des Bahnhofes Altstetten unzwei-felhaft zahlreiche, der gewalttätigen Fanszene zuzurechnende Erwachsene und Jugendliche befanden, erwies es sich im Sinne von § 22 der damals gültigen Strafprozessordnung als

339/09.03.2005 2/3
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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

unumgänglich, alle kontrollierten Personen in der Arrestantenerfassungsstelle fotografisch zu erfassen. Im Gegensatz zu einem erkennungsdienstlichen Lichtbild (Profil- und Frontalauf-nahme des Kopfes), welches üblicherweise in Verbindung mit Fingerabdrücken erstellt wird, wurden am 5. Dezember 2004 Ganzkörperaufnahmen zu Beweiszwecken gemacht. Diese eignen sich denn auch, um mit dem erwähnten, bereits bestehenden Bildmaterial aus den Ereignissen vom 31. Oktober 2004 verglichen zu werden. Diese Ganzkörperfotos werden u2013 falls der so fotografierten Person keine strafbare Handlung nachgewiesen werden kann u2013 wie andere sichergestellte Beweismittel in der Regel herausgegeben bzw. elektronisch gelöscht. Sollte aufgrund des Bildvergleichs allerdings bezüglich der fotografierten Person ein konkre-ter Tatverdacht erhoben werden, müsste zwingend ein Strafverfahren eröffnet werden und die Fotos würden der Untersuchungsbehörde als Beweismittel zum Rapport weitergegeben. Die Tätigkeit der Polizei muss aufgrund des Legalitätsprinzips stets nachvollziehbar sein. Dazu gehört auch die Dokumentation aller polizeilichen Arbeitsvorgänge. Erstellte Aktenstü-cke dürfen deshalb nicht einfach vorzeitig vernichtet bzw. gelöscht werden. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass ein Vermerk in der Datenbank POLIS nicht mit einem Eintrag im Zentralstrafregister zu vergleichen ist. Nebst Aussagen von Angeschuldigten werden darin auch Aussagen von Geschädigten und Zeugen festgehalten. Ist polizeiliches Handeln nicht mehr nachvollziehbar, könnte beispielsweise die Gefahr bestehen, dass polizeilich tangierte Personen zu einem späteren Zeitpunkt wegen desselben Tatvorwurfs noch einmal kontrol-liert werden. Sind dann keine Daten der früheren Kontrolle mehr vorhanden, lässt sich der sofortige Beweis auch zugunsten einer aus dieser ersten Kontrolle unschuldig hervorgegan-genen Person nicht mehr führen. Im geplanten Polizeigesetz ist übrigens auch vorgesehen, die Dokumentationspflicht statt nur auf Verordnungsstufe (POLIS) auch auf Gesetzesstufe explizit zu verankern.

Die letzte Teilfrage von Frage 6 wäre im Übrigen an den dem Gemeinderat unterstellten Da-tenschutzbeauftragten zu richten.

Zu Frage 7: Da am 5. Dezember 2004 weder eine präventive Verhaftung angeordnet noch durchgeführt wurde, erübrigen sich weitere Ausführungen zu dieser Frage.

Mitteilung an die Vorsteherin des Polizeidepartements, die übrigen Mitglieder des Stadtrates, den Stadtschreiber, den Rechtskonsulenten, die Stadtpolizei sowie den Gemeinderat.
Vor dem Stadtrat der Stadtschreiber Dr. André Kuy
339/09.03.2005 3/3
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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Die Fragen sind sehr gut und scharf gestellt. Bei den Antworten bin ich sehr enttäuscht... Fakt ist, wenn sich die Polizei am 06.12.2004 entschuldigt und die Fehler zugegeben hätte, dann würde sich jetzt praktisch kein Schwein mehr dafür interessieren. Tja...

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könig
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Beitrag von könig »

kann bitte jemand auch den text von morgen reinkopieren. kanns nicht öffenen. danke

Marylou
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Reaktion des Stadtrates

Beitrag von Marylou »

Zürich. SDA/baz. Der heiss umstrittene Polizeieinsatz gegen FCB-Fans im letzten Dezember in Zürich hat am Mittwoch auch das Stadtparlament beschäftigt. Es war sich einig, dass bei der Aktion gegen über 400 Jugendliche gravierende Fehler passierten.

Anlass für die Debatte war die Behandlung von Anfragen und Vorstössen im Zusammenhang mit der Einkesselung und Verhaftung hunderter Jugendlicher Basler im Bahnhof Zürich-Altstetten. In der Debatte wurde Polizeivorsteherin Esther Maurer nicht geschont und teils heftig kritisiert.

Die Stossrichtung des Polizeieinsatzes sei richtig gewesen, das konkrete Vorgehen aber alles andere als optimal, lautete der Grundtenor. Diverse Exponenten von SP, CVP, Grünen/AL, FDP und SVP gingen mit der SP-Polizeivorsteherin aber noch härter ins Gericht.

Aus Fehlern nicht gelernt

So wurde die Einkesselung der 427 Fans des Basler Fusball-Clubs als "konzeptlos", "dilettantisch" oder "fehlerhaft" bezeichnet. Für die SVP war die Einsatzdoktrin "blauäugig", die CVP sprach von "taktisch operativen Fehlern", ein SP-Sprecher gar von mangelndem gesunden Menschenverstand der Polizei.

Ein FDP-Sprecher erinnerte an die parlamentarische Untersuchung wegen Polizeiübergriffen aus dem Jahr 2003, wo bereits Schwächen bei Führung und Kommunikation kritisiert worden waren. Die damals festgestellten Schwächen hätten sich hier wieder gezeigt.

Massiv kritisiert wurden die Stellungnahmen des Stadtrates und der Polizeivorsteherin, wonach die Polizei verhältnismässig gehandelt habe. Das sei angesichts der Überreaktion der Zürcher Polizei "zynisch", sagte ein SP-Gemeinderat. Er hoffe, dass die Polizei im Hinblick auf die Euro 08 besser gerüstet sei.

Maurer liess sich von der gebündelten Kritik wenig beeindrucken. Sie hielt daran fest, dass der Einsatz rechtmässig und verhältnismässig war. Sie habe keine Angst vor der laufenden gerichtlichen Beurteilung des Einsatzes im Zusammenhang mit Strafanzeigen von FCB-Fans gegen die Zürcher Stadtpolizei.

Dürftige Rechtsgrundlage

Seinen Unmut unterstrich der Rat schliesslich mit der oppositionslosen Überweisung eines Postulats zur Polizeidatenbank "Polis". Der Vorstoss von AL und Grünen verlangt einen Bericht zur Rechtmässigkeit und zum genauen Betrieb der Datenbank.

Die Datenschützer hätten wiederholt festgestellt, dass zum Betrieb von "Polis" die Rechtsgrundlagen nicht ausreichend seien. Nach der Fichen-Affäre sei es bedenklich, dass eine rot-grüne Regierung ein solches Instrument ohne ausreichende Rechtsgrundlage betreibe, kritisierten die Postulanten.

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Spirit of St. Jakob
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Beitrag von Spirit of St. Jakob »

Im Regionaljournal uf DRS1 hän sie Usschnitt vo dä Rede brocht. Isch teilwyys rächt deftig gsi, s'Estherli het guet müesse ystegge! Aber meinsch, sie hätti Ysicht zeigt...?

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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Im Regionaljournal uf DRS1 hän sie Usschnitt vo dä Rede brocht. Isch teilwyys rächt deftig gsi, s'Estherli het guet müesse ystegge! Aber meinsch, sie hätti Ysicht zeigt...?
man kann ihr ja manches vorwerfen, aber dass sie nicht konsequent bliebe oder der Satz "ein Mann ein Wort" bei ihr nicht gelte, nein, dass kann man ihr nicht vorwerfen...

















(Sturheit aber schon)
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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Szene Tours
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Beitrag von Szene Tours »

Hugo war bei der Sitzung des Stadtparlaments anwesend und hat mir einiges davon berichtet.

Grüne/AL: gegen den Einsatz,gegen die Ausführung - total dagegen
SP: wurde von Redner zu Redner kritischer konnte aber nicht total kritisch sein weil Maurer bekanntlich von der SP ist
SVP: sehr zurückhaltend. bis auf die forderung, das gleiche auch am 1. Mai ... aber inhaltlich kam nichts
FDP: Hatte gar keine Ahnung. sprach von der "Mutter-Kurve" aus Basel.
EVP/CVP: wie alle ausser der Fraktion der Grünen/AL finden sie die "Stossrichtung" richtig, allerdings war die ausführung dilletantisch.

Die Debatte war sehr lebhaft. Leider wussten wenige über die genaue Situation bescheid. Einige sehr gute Reden.

Polis wird überprüft. Alle Fraktionen haben zugestimmt, weil sie vielleicht ein schlechtes gewissen hatten und weil Polis seit Jahren keine Rechtsgrundlage besitzt.

Maurer äusserte sich nach den Voten der Parlamentarier: Selbstkritik, nein danke ...

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Nur So...
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Beitrag von Nur So... »

Szene Tours hat geschrieben:Hugo war bei der Sitzung des Stadtparlaments anwesend und hat mir einiges davon berichtet.

Grüne/AL: gegen den Einsatz,gegen die Ausführung - total dagegen
SP: wurde von Redner zu Redner kritischer konnte aber nicht total kritisch sein weil Maurer bekanntlich von der SP ist
SVP: sehr zurückhaltend. bis auf die forderung, das gleiche auch am 1. Mai ... aber inhaltlich kam nichts
FDP: Hatte gar keine Ahnung. sprach von der "Mutter-Kurve" aus Basel.
EVP/CVP: wie alle ausser der Fraktion der Grünen/AL finden sie die "Stossrichtung" richtig, allerdings war die ausführung dilletantisch.

Die Debatte war sehr lebhaft. Leider wussten wenige über die genaue Situation bescheid. Einige sehr gute Reden.

Polis wird überprüft. Alle Fraktionen haben zugestimmt, weil sie vielleicht ein schlechtes gewissen hatten und weil Polis seit Jahren keine Rechtsgrundlage besitzt.

Maurer äusserte sich nach den Voten der Parlamentarier: Selbstkritik, nein danke ...
Danke... Grüss mir den Hugo!
Grüsse gehen an alle die es verdienen...

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Ayrton
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Beitrag von Ayrton »

wie lang soll das jetzt noch dauern, bis endlich köpfe rollen?
nüt für unguet !

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SubComandante
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Beitrag von SubComandante »

Szene Tours hat geschrieben: Maurer äusserte sich nach den Voten der Parlamentarier: Selbstkritik, nein danke ...
Ja, nur wer Grösse hat, kann auch zu seinen Fehler stehen. Nunja, Esther kann dies scheinbar nicht. Es ist für sie langsam die Zeit gekommen, sich ein neues Betätigungsfeld zu suchen und ihr Mandat niederzulegen.

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Suffbrueder
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Beitrag von Suffbrueder »

Zürich, Stadt der Inzucht....
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!

Mahatma
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Beitrag von Mahatma »

Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Im Regionaljournal uf DRS1 hän sie Usschnitt vo dä Rede brocht. Isch teilwyys rächt deftig gsi, s'Estherli het guet müesse ystegge! Aber meinsch, sie hätti Ysicht zeigt...?
Ist sie überhaupt fähig, Einsicht zu haben ?


... Zu Frage 2: Die Verhaftsorganisation gerät bei einer Zahl von rund 300 Personen an ihre Kapazitätsgrenze. Im Rahmen der Planung ging man von einer Zahl von 50 bis 150 Personen aus, die voraussichtlich in der so genannten Arrestantenerfassungsstelle näher kontrolliert werden müssten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der bekannten Faktoren im Zeitpunkt der Einsatzplanung war die Zahl von schliesslich 427 zu kontrollierenden Personen nicht vorhersehbar. ...
Eine dümmere Antwort gibt es kaum. Sie haben die Aktion wochenlang vorbereitet. (Unter anderem haben sie dafür gesorgt, dass alle Menschen die nach FCB-Fan aussahen, in den Extrazug gezwungen wurden). Die Verhaftungen haben sie selber vorgenommen...










Lügen und eigenartige Darstellung

- Aus 427 Verhafteten machten sie 300, aus 176 jugendliche Verhaften wurden 32 Jugendliche unter 15 Jahren,
- das als Hilfsaktion gepriesene Vorgehen, entpuppte sich als eine wochenlang vorbereite Aktion mit 400 Polizisten,
- die angebliche Ausschreitung im Zug war eine friedliche Fahrt ohne Zwischenfall bis Bahnhof Altstetten (Zingg bei Tele Züri),
- Birrer: «Es ist uns gelungen, Ausschreitungen zu verhindern». -- Es gab vor während und nach dem Spiel Ausschreitungen ... Usw.
.

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