Happy Birthday Angelo
Happy Birthday Angelo
Alles Gute zum runden Geburtstag, Angelo!
- Basel_myhome
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 196
- Registriert: 24.02.2007, 02:16
Thread lösche, werum e Fred für öpper wo für die ganze Zensur do inne verantwortlich isch(Militär-Junta in Burma isch e Scheissdreck dergege) .Takeo hat geschrieben:Alles Gute zum runden Geburtstag, Angelo!

Rey hat geschrieben:streller beginnt sich schonmal als der von vielen erwartete floptransfer zu etablieren....
- Black Squad
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 114
- Registriert: 02.10.2005, 21:20
- Suffbrueder
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1245
- Registriert: 07.12.2004, 17:32
- Wohnort: Basel, Budapest, Zeckenpfuhl..
- Basel_myhome
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 196
- Registriert: 24.02.2007, 02:16
[quote="CubaLibre"]
Ich bin nicht Selbstkritik fähig. ]
Eine Zensurgeschichte der Römischen Republik muss sich dringend vor dem Missverständnis hüten, das Amt des Zensors sei mit dem heutigen Gebrauch des Begriffes gleichzusetzen: Censoren waren in der Römischen Republik Beamten, die ihren Namen von census (lateinisch für: Steuerklasse eines Bürgers) ableiteten.
Eine Zensur von Schriftgut kann in der Antike nur schwer nachgewiesen werden; es scheint keinerlei Hinweise systematischer Überwachung, Unterdrückung oder Beeinflussung von Handschriften zu geben. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass der mündliche Vortrag (auf dem Forum, im Senat, im Theater) der eigentliche Ort öffentlicher Auseinandersetzung gewesen ist, Schriftgut dagegen eine sehr geringe Verbreitung und Wirkung hatte.
Dennoch finden sich einige Gesetze und Ereignisse der politischen Geschichte, die heutige Vorstellungen von Zensur vorwegzunehmen scheinen: So z. B. das Verbot von Spottversen im Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. oder die sogn. damnatio memoriae, bei der sämtliche Statuen, Werke und Inschriften einer in Ungnade gefallenen Person getilgt wurden, um die Erinnerungen an sie auszulöschen. Zudem gab es auf religiösem Gebiete strenge Gesetze gegen die Verbreitung von Magie und einzelner Kulte, man denke an die Christenverfolgung.
All diese Beispiele zeigen, dass jene politische Praxis, die einer modernen Zensur am nächsten kam, niemals kontinuierlich durchgeführt worden ist. Es ist also problematisch hier von Zensur zu sprechen. Das soll aber umgekehrt nicht heißen, dass Rom zu allen Zeiten ein Hort der Meinungsfreiheit gewesen ist: in der Kaiserzeit beispielsweise genügte ein bloßer Verdacht, jemanden wegen Beleidigung des Kaisers und der römischen Götter hinrichten zu lassen.
Die Zensurpraxis der römischen Kirche entwickelt sich allmählich mit der Konsolidierung des römischen Bischofssitzes zur monarchischen Spitze innerhalb der Kirche. Dieser Prozess ist niemals reibungslos verlaufen und hat sich immer in Konkurrenz zu mächtigen Bischöfen, Ordens- und Reformbewegungen und nicht zuletzt den byzantinischen Kirchen vollzogen. Insofern spiegeln innerkatholische Auseinandersetzungen, die in Häresievorwürfe, Ketzerverfolgungen und Bücherverbrennungen mündeten, auch immer das Ringen um die Vorherrschaft des römischen Bischofs wieder, auch gegenüber den nationalen Königstümern.
Zudem gibt es Konkurrenzen der kirchlichen Zensurinstanzen untereinander: im Mittelalter hatte jede Theologische Fakultät der Universitäten und damit der jeweilige Mönchsorden, der an der Universität vorherrschte, genauso teil an dem Verbot von "Irrlehren", wie städtische Gewalten und Bischöfe. Versuche der zentralen Erfassung und Definition von "ketzerischen" Büchern wird durch die Inquisition, allen voran der spanischen entwickelt und mündet im 15. Jahrhundert in den berühmten Index, auf dem sich bis 1966 die gesammelte Weltliteratur der europäischen Neuzeit wiederfinden sollte. Dieser Index bestand jedoch wiederum in Konkurrenz zu nationalen Indices und war ein wenig wirksames Instrument der Nachzensur: Oft lagen bis zu zwei Jahre zwischen der Erstpublikation eines Werkes und dem Beginn des Zensurverfahrens. Für den Autor konnte das oft böse ausgehen, das vollständige Veschwinden des Werkes aus der Öffentlichkeit wurde aber nie erreicht. Da es für einen Autor der Aufklärung, wie z. B. Voltaire, Ehrensache wurde, auf dem Index zu landen, und so der Index selbst zur Lektüreliste für Freigeister wurde, setzte man ironischerweise den Index selbst auf den Index.
Die Abschaffung des römischen Index im Jahre 1966 ist übrigens nicht gleich zu setzen mit dem Ende der innerkirchlichen Zensur: Auch heute noch praktiziert die in "Glaubenskongregation" umbenannte Inquisition eine Form der Zensur bei Publikationen von Klerikern. Unter dem heutigen Papst Benedikt XVI. begann jedoch diese "Zensurbehörde", ihre Archive für einzelne, ausgewählte Forscher (z. B. Felicitas Goodman) zu öffnen und so zumindest die historischen Fälle aufzuarbeiten.
Zensur in den protestantischen Kirchen
Die Zensur in den protestantischen Kirchen ist sehr viel komplizierter zu beschreiben als in der römisch-katholischen, da hier in der Regel die Fürsten (z. B. Brandenburg-Preußen, Sachsen etc. ...) zugleich Landesbischöfe waren. Damit ging die kirchliche Zensur in die staatliche Zensur der Territorien des Reiches über. (Dies wird weiter unten beschrieben.)
neuzeitl. Nationalstaaten [Bearbeiten]
Frankreich [Bearbeiten]Französische Revolution und Empire (1789-1815)
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1789, Artikel 11 wird das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeführt, zugleich mit der Einschränkung, dass von diesem Recht nur im Rahmen der staatlichen (positiven) Gesetzgebung gebraucht gemacht werden darf.
Die königliche Zensurehörde des Ancien Regime (sprich: der Monarchie) besteht formal bis 1791 weiter, stellt aber ihre Arbeit ein. Viele der königlichen Zensoren sind glühende Verfechter der französischen Revolution und setzen sich in der Nationalversammlung für ein liberales Presserecht ein. Gerade im Umgang mit royalistischen Autoren, die die Monarchie beibehalten möchten, ist das sehr umstritten.
In der Verfassung von 1793 wird (Artikel 353) die Vorzensur -- also die Begutachtung der Manuskripte vor der Publikation -- aufgehoben. Die öffnet einem Willkürsystem der nachträglichen Verfolgung von Autoren, Verlegern und Buchhändlern durch die Pariser Polizei Tür und Tor. In der jakobinischen Schreckensherrschaft wird das Publizieren von Büchern gefährlich: Es genügt oftmals die bloße Denunziation durch bezahlte Spitzel, um einen Buchhändler "royalistischer Umtriebe" zu überführen und per Schnellverfahren unter das Fallbeil zu bringen.
Unter Napoleon wird in der Direktorialverfassung von 1796 (Artikel 355) eine Pressefreiheit mit zahlreichen Einschränkungen eingeführt. Es gibt keine Vorzensur mehr; vielmehr werden Buchhändler und Autoren nach der Publikation belangt. Zu diesem Zweck dient eine Impressumspflicht mit Angaben des realen Namens von Verleger und Autor. Die Napoleonische Zeit ist insgesamt gekennzeichnet von einer zunehmden Verschärfung und der Zensur. Es kommt zu großen Razzien und Deportationen, Verbannungen, Verhaftungen, Entzug von Drucklizenzen und wirtschaftlichen Ressourcen, jedoch deutlich weniger Hinrichtungen. Napoleon scheute -- so berichtet sein Berater Joseph Fiévée -- den Vergleich mit der Zensurpraxis des Ancien Regime und der Jakobiner.
1810/11 wird nach zahlreichen Experimenten und Verlagerungen der Zuständigkeiten zwischen Innenministerium und Polizei auch das Zensurwesen neu geordnet: Es kommt zur "freiwilligen" Vorzensur, mit denen sich die Buchhändler, Verleger und Autoren notgedrungen Rechtssicherheit vor einer nachträglichen Verfolgung durch die polizeiliche Nachzensur (per Anzeige, Denunziation oder Verdacht) verschaffen konnten. De jure herrschte also Pressefreiheit, de facto bedeutete es ein hohes persönliches Risiko, ein Buch ohne Genehmigung durch das "Bureau de la liberté [sic!] de la presse" zu veröffentlichen oder zu verkaufen.
Deutschland [Bearbeiten]1744 - die Tübinger Buchhändler haben die von der Messe mitgebrachten Bücher zur Kontrolle den Dekanen der Fakultäten vorzulegen
1. Juni 1772 - das Zensuredikt Friedrich II. soll "nur demjenigen steuern ..., was wider die allgemeinen Grundsätze der Religion, und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist".
19. Dezember 1788 - das Erneuerte Censur-Edict Friedrich Wilhelm II. stellt sich u. a. gegen die "Verbreitung gemeinschädlicher praktischer Irrthümer über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschen, zum Verderbniß der Sitten durch schlüpfrige Bilder und lockende Darstellungen des Lasters, zum hämischen Spott und boßhaften Tadel öffentlicher Anstalten und Verfügungen, wodurch in manchen nicht genugsam unterrichteten Gemüthern, Kummer und Unzufriedenheit darüber erzeugt und genährt werden, und zur Befriedigung niedriger Privat-Leidenschaften, der Verläumdung, des Neides, und der Rachgier, welche die Ruhe guter und nützlicher Staatsbürger stöhren, auch ihre Achtung vor dem Publiko kränken, besonders in den so genannten Volksschriften bisher gemißbraucht worden."
Ich bin nicht Selbstkritik fähig. ]
Eine Zensurgeschichte der Römischen Republik muss sich dringend vor dem Missverständnis hüten, das Amt des Zensors sei mit dem heutigen Gebrauch des Begriffes gleichzusetzen: Censoren waren in der Römischen Republik Beamten, die ihren Namen von census (lateinisch für: Steuerklasse eines Bürgers) ableiteten.
Eine Zensur von Schriftgut kann in der Antike nur schwer nachgewiesen werden; es scheint keinerlei Hinweise systematischer Überwachung, Unterdrückung oder Beeinflussung von Handschriften zu geben. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass der mündliche Vortrag (auf dem Forum, im Senat, im Theater) der eigentliche Ort öffentlicher Auseinandersetzung gewesen ist, Schriftgut dagegen eine sehr geringe Verbreitung und Wirkung hatte.
Dennoch finden sich einige Gesetze und Ereignisse der politischen Geschichte, die heutige Vorstellungen von Zensur vorwegzunehmen scheinen: So z. B. das Verbot von Spottversen im Zwölftafelgesetz von 450 v. Chr. oder die sogn. damnatio memoriae, bei der sämtliche Statuen, Werke und Inschriften einer in Ungnade gefallenen Person getilgt wurden, um die Erinnerungen an sie auszulöschen. Zudem gab es auf religiösem Gebiete strenge Gesetze gegen die Verbreitung von Magie und einzelner Kulte, man denke an die Christenverfolgung.
All diese Beispiele zeigen, dass jene politische Praxis, die einer modernen Zensur am nächsten kam, niemals kontinuierlich durchgeführt worden ist. Es ist also problematisch hier von Zensur zu sprechen. Das soll aber umgekehrt nicht heißen, dass Rom zu allen Zeiten ein Hort der Meinungsfreiheit gewesen ist: in der Kaiserzeit beispielsweise genügte ein bloßer Verdacht, jemanden wegen Beleidigung des Kaisers und der römischen Götter hinrichten zu lassen.
Die Zensurpraxis der römischen Kirche entwickelt sich allmählich mit der Konsolidierung des römischen Bischofssitzes zur monarchischen Spitze innerhalb der Kirche. Dieser Prozess ist niemals reibungslos verlaufen und hat sich immer in Konkurrenz zu mächtigen Bischöfen, Ordens- und Reformbewegungen und nicht zuletzt den byzantinischen Kirchen vollzogen. Insofern spiegeln innerkatholische Auseinandersetzungen, die in Häresievorwürfe, Ketzerverfolgungen und Bücherverbrennungen mündeten, auch immer das Ringen um die Vorherrschaft des römischen Bischofs wieder, auch gegenüber den nationalen Königstümern.
Zudem gibt es Konkurrenzen der kirchlichen Zensurinstanzen untereinander: im Mittelalter hatte jede Theologische Fakultät der Universitäten und damit der jeweilige Mönchsorden, der an der Universität vorherrschte, genauso teil an dem Verbot von "Irrlehren", wie städtische Gewalten und Bischöfe. Versuche der zentralen Erfassung und Definition von "ketzerischen" Büchern wird durch die Inquisition, allen voran der spanischen entwickelt und mündet im 15. Jahrhundert in den berühmten Index, auf dem sich bis 1966 die gesammelte Weltliteratur der europäischen Neuzeit wiederfinden sollte. Dieser Index bestand jedoch wiederum in Konkurrenz zu nationalen Indices und war ein wenig wirksames Instrument der Nachzensur: Oft lagen bis zu zwei Jahre zwischen der Erstpublikation eines Werkes und dem Beginn des Zensurverfahrens. Für den Autor konnte das oft böse ausgehen, das vollständige Veschwinden des Werkes aus der Öffentlichkeit wurde aber nie erreicht. Da es für einen Autor der Aufklärung, wie z. B. Voltaire, Ehrensache wurde, auf dem Index zu landen, und so der Index selbst zur Lektüreliste für Freigeister wurde, setzte man ironischerweise den Index selbst auf den Index.
Die Abschaffung des römischen Index im Jahre 1966 ist übrigens nicht gleich zu setzen mit dem Ende der innerkirchlichen Zensur: Auch heute noch praktiziert die in "Glaubenskongregation" umbenannte Inquisition eine Form der Zensur bei Publikationen von Klerikern. Unter dem heutigen Papst Benedikt XVI. begann jedoch diese "Zensurbehörde", ihre Archive für einzelne, ausgewählte Forscher (z. B. Felicitas Goodman) zu öffnen und so zumindest die historischen Fälle aufzuarbeiten.
Zensur in den protestantischen Kirchen
Die Zensur in den protestantischen Kirchen ist sehr viel komplizierter zu beschreiben als in der römisch-katholischen, da hier in der Regel die Fürsten (z. B. Brandenburg-Preußen, Sachsen etc. ...) zugleich Landesbischöfe waren. Damit ging die kirchliche Zensur in die staatliche Zensur der Territorien des Reiches über. (Dies wird weiter unten beschrieben.)
neuzeitl. Nationalstaaten [Bearbeiten]
Frankreich [Bearbeiten]Französische Revolution und Empire (1789-1815)
Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1789, Artikel 11 wird das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeführt, zugleich mit der Einschränkung, dass von diesem Recht nur im Rahmen der staatlichen (positiven) Gesetzgebung gebraucht gemacht werden darf.
Die königliche Zensurehörde des Ancien Regime (sprich: der Monarchie) besteht formal bis 1791 weiter, stellt aber ihre Arbeit ein. Viele der königlichen Zensoren sind glühende Verfechter der französischen Revolution und setzen sich in der Nationalversammlung für ein liberales Presserecht ein. Gerade im Umgang mit royalistischen Autoren, die die Monarchie beibehalten möchten, ist das sehr umstritten.
In der Verfassung von 1793 wird (Artikel 353) die Vorzensur -- also die Begutachtung der Manuskripte vor der Publikation -- aufgehoben. Die öffnet einem Willkürsystem der nachträglichen Verfolgung von Autoren, Verlegern und Buchhändlern durch die Pariser Polizei Tür und Tor. In der jakobinischen Schreckensherrschaft wird das Publizieren von Büchern gefährlich: Es genügt oftmals die bloße Denunziation durch bezahlte Spitzel, um einen Buchhändler "royalistischer Umtriebe" zu überführen und per Schnellverfahren unter das Fallbeil zu bringen.
Unter Napoleon wird in der Direktorialverfassung von 1796 (Artikel 355) eine Pressefreiheit mit zahlreichen Einschränkungen eingeführt. Es gibt keine Vorzensur mehr; vielmehr werden Buchhändler und Autoren nach der Publikation belangt. Zu diesem Zweck dient eine Impressumspflicht mit Angaben des realen Namens von Verleger und Autor. Die Napoleonische Zeit ist insgesamt gekennzeichnet von einer zunehmden Verschärfung und der Zensur. Es kommt zu großen Razzien und Deportationen, Verbannungen, Verhaftungen, Entzug von Drucklizenzen und wirtschaftlichen Ressourcen, jedoch deutlich weniger Hinrichtungen. Napoleon scheute -- so berichtet sein Berater Joseph Fiévée -- den Vergleich mit der Zensurpraxis des Ancien Regime und der Jakobiner.
1810/11 wird nach zahlreichen Experimenten und Verlagerungen der Zuständigkeiten zwischen Innenministerium und Polizei auch das Zensurwesen neu geordnet: Es kommt zur "freiwilligen" Vorzensur, mit denen sich die Buchhändler, Verleger und Autoren notgedrungen Rechtssicherheit vor einer nachträglichen Verfolgung durch die polizeiliche Nachzensur (per Anzeige, Denunziation oder Verdacht) verschaffen konnten. De jure herrschte also Pressefreiheit, de facto bedeutete es ein hohes persönliches Risiko, ein Buch ohne Genehmigung durch das "Bureau de la liberté [sic!] de la presse" zu veröffentlichen oder zu verkaufen.
Deutschland [Bearbeiten]1744 - die Tübinger Buchhändler haben die von der Messe mitgebrachten Bücher zur Kontrolle den Dekanen der Fakultäten vorzulegen
1. Juni 1772 - das Zensuredikt Friedrich II. soll "nur demjenigen steuern ..., was wider die allgemeinen Grundsätze der Religion, und sowohl moralischer als bürgerlicher Ordnung entgegen ist".
19. Dezember 1788 - das Erneuerte Censur-Edict Friedrich Wilhelm II. stellt sich u. a. gegen die "Verbreitung gemeinschädlicher praktischer Irrthümer über die wichtigsten Angelegenheiten der Menschen, zum Verderbniß der Sitten durch schlüpfrige Bilder und lockende Darstellungen des Lasters, zum hämischen Spott und boßhaften Tadel öffentlicher Anstalten und Verfügungen, wodurch in manchen nicht genugsam unterrichteten Gemüthern, Kummer und Unzufriedenheit darüber erzeugt und genährt werden, und zur Befriedigung niedriger Privat-Leidenschaften, der Verläumdung, des Neides, und der Rachgier, welche die Ruhe guter und nützlicher Staatsbürger stöhren, auch ihre Achtung vor dem Publiko kränken, besonders in den so genannten Volksschriften bisher gemißbraucht worden."
Rey hat geschrieben:streller beginnt sich schonmal als der von vielen erwartete floptransfer zu etablieren....
- Pippo Inzaghi
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 938
- Registriert: 13.07.2006, 14:59
- Shelltankstell
- Benutzer
- Beiträge: 83
- Registriert: 02.08.2005, 17:39
- brewz_bana
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 2971
- Registriert: 06.12.2004, 20:20
- Wohnort: basel.city
- *BEBBI*4ever!!!
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1276
- Registriert: 07.12.2004, 03:48
- Wohnort: Gündülü
- Pornoräbli
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 130
- Registriert: 03.08.2005, 22:53
- Wohnort: 4053
- Pornoräbli
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 130
- Registriert: 03.08.2005, 22:53
- Wohnort: 4053