Reglement für Hooligan-Datenbank publiziert

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macau
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Entwurf Replik

Beitrag von macau »

Anfang nächster Woche werde ich die Replik mit Nicolas Roulet besprechen.

Vielleicht hat noch jemand Anregungen zum Entwurf

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macau
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Der Regierungsrat hat's gewusst...

Beitrag von macau »

Ich habe beim Kantonsgericht Einsicht in die Akten verlangt, welche der Regierungsrat mit seiner Stellungnahme einreichen musste, und siehe da:

Der Rechtsdienst des Regierungsrats hat in seiner Vernehmlassung (PDF) darauf hingewiesen, dass die richterliche Überprüfung der Präventivhaft mangelhaft ist (EDIT: Die Begründung beginnt auf Seite 4 bei Punkt 3.2). Er hat auch darauf hingewiesen, dass der Regierungsrat eine richtrliche Behörde nicht per Verordnung bestimmen kann.

Trotzdem wurde dann das Statthalteramt als richterliche Instanz eingesetzt.

P. Guggisberg schreibt in seinem Bericht zur Verordnung (PDF) wörtlich:

Diese Rechtsauffassung erachtete der Rechtsdienstleiter anlässlich der Besprechung seiner Stellungnahme als nachvollziehbar und vertretbar. Daher wird an der fraglichen Entwurfsregelung festgehalten. Ohnehin wäre die einzig denkbare Alternative - die Rechtmässigkeitsüberprüfung innert 24 Stunden durch ein Gericht - nicht durchführbar, da die Gerichte anders als die Statthalterämter über keine entsprechende Pikettorganisation verfügen.

Der fettgedruckte Satz trifft den Nagel auf den Kopf. Und solange es keine richterliche Überprüfung der Präventivhaft gibt, gibt es in BL auch keine Verordnung zum Hooligangesetz...

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macau
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Anderer Kanton, gleiches Problem...

Beitrag von macau »

Im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 11. Mai 2007 ist zu lesen:

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Es wird eine Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen) (EV BWIS) erlassen.

II. Veröffentlichung der Verordnung in der Gesetzessammlung (OS 62, 119) und der Begründung im Amtsblatt.


(PDF)

Auf der letzten Seite steht:

C. Zur Regelungsstufe

Die Zuständigkeitsregelung für den Vollzug durch die Polizei im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben hat auf Stufe einer Verordnung des Regierungsrates zu erfolgen. Bezüglich der richterlichen Instanz zur Uberprüfung der Anordnungen der Polizei (Haftrichterin oder Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich gemäss § 2) wird hingegen zu überprüfen sein, ob diese Festlegung in eine gesetzliche Grundlage im formellen Sinn zu überführen ist, wobei eine Ergänzung von § 21 a des Gerichtsverfassungsgesetzes im Vordergrund steht. Zur Umsetzung des kurzfristig in Kraft gesetzten Bundesrechts ist es hingegen auf Grund des Zeitbedarfs für den Gesetzgebungsprozess ungeachtet des Ergebnisses der erwähnten Uberprüfung unerlässlich, zunächst eine Grundlage auf Verordnungsstufe zu schaffen.


Die Überprüfung der Anordnungen der Polizei durch den Haftrichter ist auf Gesetzesstufe zu regeln (ohne spezielle Regelung wäre das Verwaltungsgericht zuständig).

Ich denke nicht, dass dieses Vorgehen (zuerst die Verordnung, dann das Gesetz) vom BUndesgericht toleriert wird (Verstoss gegen Art. 30 und 31 BV).

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macau
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Replik zur Beschwerdeantwort des Regierungsrats

Beitrag von macau »

Die Replik wurde eingereicht.

Ein Entscheid ist frühesetens ab August zu erwarten

sergipe
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Beitrag von sergipe »


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Delgado
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Beitrag von Delgado »

sergipe hat geschrieben:Rayonverbote in ZH

http://www.20min.ch/news/zuerich/story/31128268
Zeichnet als Rayongränze doch grad d Stadtgränze noche. Wenn als Zürcher Hool registriert bisch, muesch jo scho fast vo Züri wäg zieh. :rolleyes:

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Die bis Ende 2009 geltenden Massnahmen des Hooligangesetzes sollen unbefristet weitergeführt werden. Dies fordern Sportverbände und Behörden.

20min

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Hooligans im Visier

«Wir sind auf Kurs»: Samuel Schmid ist zufrieden mit dem Stand der Arbeiten zur Umsetzung der geplanten Massnahmen gegen Gewalt im Sport.

Auch Swiss-Olympic-Präsident Jörg Schild ist zufrieden. Er sei «positiv überrascht», wie weit die Arbeiten schon gediehen seien. Das heutige Treffen schloss an den letzten Runden Tisch vom 29. Januar 2007 an, an dem die «Erklärung des Schweizer Sports zur Bekämpfung von Gewalt im und um den Sport» verabschiedet worden war.

Im Zentrum des zweiten Runden Tisches stand unter anderem die Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS I). Die praktische Handhabung von BWIS I sei im Sportalltag bereits eingespielt, hiess es: Rayonverbot, Ausreisesperre, Meldepflicht und Polizeigewahrsam.
Biometrische Gesichtserkennung


Zuversichtlich sind die Beteiligten auch in Bezug auf die zentrale Hooligan-Datenbank Hoogan. Laut Schmid enthält die Datenbank derzeit rund 100 Einträge.

Bis Ende Jahr soll Hoogan mit allen Benutzern und Datensätzen in Betrieb sein. Aufgrund entsprechender Erfahrungen im Ausland wird zudem geprüft, ob und wie biometrische Gesichtserkennungsanlagen eingeführt werden können.

Massnahmen gegen Alkoholmissbrauch

Geprüft werden auch Massnahmen gegen Alkoholmissbrauch, so etwa die konsequente Wegweisung stark Alkoholisierter, die Schaffung von Alternativen (Preispolitik, Leichtbier) sowie, bei Hochrisikospielen, die temporäre Beschränkung des Alkoholausschanks.


tagi

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

sergipe hat geschrieben:Die bis Ende 2009 geltenden Massnahmen des Hooligangesetzes sollen unbefristet weitergeführt werden.
War ja zu erwarten :mad:

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macau
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Beitrag von macau »

macau hat geschrieben:Die Replik wurde eingereicht.

Ein Entscheid ist frühesetens ab August zu erwarten
Der Regierungsrat hat nun auch seine Duplik eingereicht.

Auszug aus Punkt 4:

4. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Statthalterämtern seit dem 1. Januar 2000 um richterliche Behörden im Sinne der Kantonsverfassung handelt ( § 84 Absatz 1 Buchstabe a KV). Es trifft zwar zu, dass diese Ämter gemäss Kantonsverfassung bei der Strafgerichtsbarkeit vorgesehen sind. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es sich um richterliche Behörden handelt.


Das dürfte reichen, da gemäss § 85 KV ein anderes Gericht zuständig ist.

Falls eine öffentliche Hauptverhandlung angesetzt wird, werde ich das mitteilen.

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Keenig vo Basel
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Beitrag von Keenig vo Basel »

Delgado hat geschrieben:Zeichnet als Rayongränze doch grad d Stadtgränze noche. Wenn als Zürcher Hool registriert bisch, muesch jo scho fast vo Züri wäg zieh. :rolleyes:
Wie isch denn das wenn de als Zürcher Luusbueb jede Daag mit em Zug gosch go Schaffe. Jedesmol wenn de an Bahnhof gosch bischen ?? :rolleyes:
Der Verf. trägt keine Verantwortung für die Art, wie die zur Verf. gestellten Infos genutzt werden u. hat keinen Einfluß auf Artikel/Äußerungen jeglicher Art, die im FCB-Forum gepostet werden! Grundsätzlich ist alles unwahr.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.

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Asselerade
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Beitrag von Asselerade »

VBS - Medieninformation


Zweiter Runder Tisch gegen Gewalt im und um den Sport und für sichere Sportveranstaltungen

27.06.2007
Auf Einladung von Bundesrat Samuel Schmid, Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), trafen sich heute Vertreter von Swiss Olympic, den Sportverbänden und Ligen sowie Bund und Kantonen in Bern zum zweiten Runden Tisch zur Gewaltbekämpfung im Sport. Dabei wurden die Ergebnisse der im Januar beschlossenen Aktionsfelder diskutiert und verabschiedet. Bundesrat Schmid zog ein positives Fazit der bislang geleisteten Arbeiten.

Er begrüsste insbesondere den Zusammenschluss der verschiedenen Partner und die gemeinsame Erarbeitung des umfangreichen Massnahmenplans, der Prävention und Repression gleichermassen einschliesst und der nun sukzessive umgesetzt werden soll. "Wir sind noch nicht dort, wo wir letztlich hinmüssen", betonte Bundesrat Samuel Schmid. In diesem Sinne haben die Vertreter der beteiligten Institutionen ihre Ziele für mehr Sicherheit in und um Sportveranstaltungen bekräftigt.

Das heutige Treffen schloss an den letzten Runden Tisch vom 29. Januar 2007 an, an welchem die "Erklärung des Schweizer Sports zur Bekämpfung von Gewalt im und um den Sport" verabschiedet worden war. Diese Erklärung definierte die zu bearbeitenden Bereiche. Daraus hat die Sicherheitskommission von Swiss Olympic unter Beizug von weiteren Experten aus Sport und Sicherheit einen detaillierten Aktionsplan erarbeitet. Einige Massnahmen konnten sofort realisiert werden, die übrigen sollen kurz- bis mittelfristig folgen. Deren Planung und Umsetzung liegen in der Verantwortung der einzelnen Teilnehmerorganisationen. Die nächste periodische Überprüfung der Ergebnisse ist für Anfang Dezember 2007 geplant.

Marc-André Giger, CEO von Swiss Olympic betont: "Sicherheit an Sportveranstaltungen geht uns alle an. Mit dem Schulterschluss in diesem Projekt haben wir allen betroffenen Partner langfristig im Boot."

Kernelemente
Die Erklärung schuf den Rahmen für die Präventionsarbeit der kommenden Jahre. Auch mit Blick auf die bevorstehende Euro08 sei der daraus resultierte Massnahmenplan ein wichtiger Meilenstein zur erfolgreichen Durchführung der Fussball-Europameisterschaft in unserem Land, sagte Bundesrat Schmid. Im Einzelnen standen folgende Bereiche im Zentrum der heutigen Diskussion:

Umsetzung BWIS I (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit)
Die praktische Handhabung von BWIS I ist im Sportalltag eingespielt (Rayonverbot, Ausreisesperre, Meldepflicht und Polizeigewahrsam). Die Teilnehmer des heutigen Runden Tisches sind sich einig, dass nach Ablauf der Befristung Ende 2009 die unveränderte Weiterführung des im BWIS verankerten Massnahmenkonzepts mit einer klaren und dauerhaften Rechtsgrundlage gewährleistet werden muss.

Stadionverbot und Sicherheit
Der zurzeit laufende Probebetrieb von HOOGAN (Zentrale Hooligan-Datenbank) stimmt zuversichtlich. Ziel ist es, dass HOOGAN bis Ende Jahr 2007 mit allen Benutzern und Datensätzen in Betrieb ist. Die einheitliche Handhabung der Stadionverbote mit HOOGAN sowie die Sicherheitskonzepte für alle Fussball- und Hockeyclubs der Profiligen müssen weiter konkretisiert und standardisiert werden.

Aus- und Weiterbildung
Erfreut nahmen die Teilnehmer des Runden Tisches zu Kenntnis, dass Ausbildungsmodule zu "Gewalt- und Gewaltprävention" noch vermehrt Bestandteil der Aus- und Weiterbildung von Trainern und J+S-Leitern werden. Die Sportverbände haben Aus- und Weiterbildungskonzepte zur Thematik u201ERespekt, Fairness und Präventionu201C entwickelt. Es braucht aber eine konkrete Verankerung der Thematik u201EGewaltpräventionu201C bei den Verbänden.

Fanarbeit
Im Bereich der Fanarbeit muss auf verschiedenen Interaktionsradien gearbeitet werden u2013 in der sozialpädagogischen, der polizeilichen und in der Verbands-Fanarbeit - um sowohl die organisierten (Vereine/Verbände) wie auch die nicht organisierten Fans zu erreichen. Ein erklärtes Ziel ist der Einbezug der Fans in den Dialog sowie die Mitwirkung von Multiplikatoren auf dem Spielfeld; so sind auch Spieler und Trainer gefordert in der Fanarbeit..

Deanonymisierung und Zutrittskontrollen
Gewalttätige Fans dürfen nicht anonym bleiben. Die Prüfung von biometrischen Gesichtserkennungsanlagen in Stadien ist ein wichtiger Schritt in diesem Bereich. Bei einem erfolgreichen Testlauf soll diese Massnahme umgesetzt werden. Die Deanonymisierung ist eine wichtige Voraussetzung für eine wirkungsvolle Durchsetzung der Stadionsverbote.

Alkoholmissbrauch
In Schweizer Stadien muss dem Alkoholmissbrauch wirksam vorgebeugt werden. Geprüft werden Massnahmen wie die konsequente Wegweisung stark Alkoholisierter, die Schaffung von Alternativen (Preispolitik, Leichtbier), die Verbesserung von Rahmenbedingungen (Jugendschutz, Verkaufs-Personalschulung) sowie bei Hochrisikospielen die temporäre Beschränkung des Alkoholausschanks.

Die Teilnehmer des Runden Tisches von Bund und Kantonen, Swiss Olympic sowie den Sportverbänden und Ligen haben sich dazu verpflichtet ihre Verantwortung wahrzunehmen und die definierten Massnahmen umzusetzen und zu kontrollieren.

Generalsekretariat VBS
^

bei biometrischer gesichtserkennung würde ich dem ch-fussball ein gepflegtes FUCK OFF entgegenwerfen und mich nie mehr beim fussball blicken lassen
Einige gingen hinter die Theke und stellten weitere Bratwürste auf den Grill und reichten sie den hungrigen Fans

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macau
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für Frühaufsteher...

Beitrag von macau »

Urteilsberatung am 15. August

sergipe
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Beitrag von sergipe »

sergipe hat geschrieben:Bis Ende Jahr soll Hoogan mit allen Benutzern und Datensätzen in Betrieb sein. Aufgrund entsprechender Erfahrungen im Ausland wird zudem geprüft, ob und wie biometrische Gesichtserkennungsanlagen eingeführt werden können.
http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1 ... index.html

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Nedim
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Beitrag von Nedim »

Mal ne Frage...

Gibts in BS auch schon Leute, die einen Brief vom Staat erhalten betreffend Hoogan?

Gerne auch PN, würd mich nur wundernehmen...

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macau
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Randale möglichst in Grenzen halten

Beitrag von macau »

Basellandschaftliche Zeitung vom 13. Juli 2007

Randale möglichst in Grenzen halten

Gewalt Die Polizeien der beiden Basel bereiten sich intensiv auf die Euro 08 vor u2014 und werden darin unterstützt

Der Polizeibeamtenverband fordert genügend Personal. Justizdirektorin Sabine Pegoraro geht davon aus, gegen Hooligans gewappnet zu sein.

ANDREAS C. MÜLLER

Bei der Baselbieter Justiz-, Polizei- und Militärdirektion glaubt man nicht, dass Hooligans an der Euro 08 für das Baselbiet eine besondere Gefahr sind. Mittels massiver Polizeipräsenz, einem spezifisch auf gewaltbereite Fangruppen ausgelegten Vorgehen und mit Unterstützung deutscher Polizisten, Szenekennern und Fanbetreuern aus verschiedenen Nationen will man dem Problem vorbeugen. Der Personalverband der Baselbieter Polizei sieht das jedoch ein wenig kritischer.

«Mit dem Zug fahren wir zu jedem Spiel, saufen und provozieren viel», bekennt eine Basler Band, die sich «Sturmtruppen Skinheads» nennt, in einem ihrer Lieder. «Fussballrandale, das ist geil», grölt der Sänger und artikuliert, was nicht wenigen im Sinn steht. Hooligans geht es nicht um Fussball, sondern um die Auseinandersetzung mit anderen Fangruppen, wie jüngst auch eine BBC («Hooligans u2014 The untold story») eindrücklich zeigte. Freimütig erklärt darin ein Mann, wie sich Hooligans bereits im Vorfeld eines Spiels «verabreden», um dann gegeneinander zu kämpfen. Entsprechend ist zu befürchten, dass Hooligans an der Euro 08 gezielt auch Baselbieter Gemeinden zu Kampfgebiet machen.

«Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die Basler und die Baselbieter Polizei nicht in der Lage sein werden, diese Herausforderung zu bestehen», erklärt die Baselbieter Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro. Die polizeiliche Bewältigung der Euro 08 erfordere eine sehr enge Zusammenarbeit der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Baselbieter Polizei. Für den gemeinsamen Einsatz wird die Baselbieter Polizei die Kantonspolizei Basel-Stadt mit 50 bis 100 Polizistinnen und Polizisten verstärken. Zudem wurde der so genannte «Euro-Gürtel» als gemeinsamer Einsatzraum definiert.

Zwischen Dialog und Durchgreifen

«Der Eurogürtel der Host City Basel umfasst auch die umliegenden Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft», erläutert Pegoraro. Es ist vorgesehen, dass sämtliche mit der Euro 08 in Zusammenhang stehenden Polizeieinsätze auf dem Gebiet des Euro-Gürtels von diesen gemeinsamen Einsatzkräften der Host City unter der Leitung der Kantonspolizei Basel-Stadt ausgeführt werden.
Um Gewalteskalationen zu verhindern, werde man auf die «3D-Strategie» setzen (Dialog, Deeskalation, Durchgreifen), die auch an der WM in Deutschland angewendet wurde. Die Polizei wird brenzlige Situationen mittels Dialog und Deeskalation zu entschärfen suchen, nötigenfalls aber auch durchgreifen. «Es muss nicht zwingend mit Ausschreitungen gerechnet werden», sagt Sabine Pegoraro. Bereits die WM in Deutschland habe gezeigt, dass die Besucher vor allem ein Sportfest erleben wollen. «Länderspiele verlauf in der Regel wesentlich ruhiger, weil Nationalmannschaften weniger Risiko-Fans anziehen als Club-Mannschaften.»

Anton Lauber, Präsident des Personal-Verbandes der Polizei Basel-Landschaft (PVPBL), sieht das anders. «Wir werden an der Euro 08 nicht nur Friede und Freude erleben». Gefährdet seien zudem Orte wie beispielsweise Liestal, Reinach und Aesch, wo Fanzonen und Parkflächen angelegt sind.
Wichtig sei, dass potentielle Störenfriede frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden, betont Lauber. Ferner müsse ausreichend Personal zur Verfügung stehen. «Es gibt nichts Unangenehmeres als Unterzahl gegenüber gewaltbereiten Fans». Gewiss würden alle Baselbieter Polizisten Überstunden schieben müssen, doch das reiche noch lange nicht aus. Daher begrüsst Lauber die angestrebte Zusammenarbeit mit deutschen Einsatzkräften sowie Fanbetreuern aus den nach Basel reisenden Gastnationen. Wichtig sei aber auch, dass die Polizei die Solidarität der Bevölkerung spürt. «Häufig ist es leider so, dass Erwartungen an die Polizei vorhanden sind, dann aber nach einem Einsatz Kritik geübt und der Hooligan vom Täter zum Opfer wird», gibt Lauber zu bedenken.

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Ivolino
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Beitrag von Ivolino »

@macau

Dein Posteingang ist voll und ich kann dir nichts senden.

Check BWIS-Mail....
Und täglich grüsst das Murmeltier :)

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macau
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Beschwerde BL teilweise gutgeheissen

Beitrag von macau »

Heute morgen war die Urteilsberatung am Kantonsgericht Liestal.

Die Beschwerde wurde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gutgeheissen. Die Haftüberprüfung durch das Statthalteramt ist verfassungswidrig.

Die Urteilsbegründung wird noch einige Zeit auf sich warten lassen.

Eine total überarbeitete Version von http://www.referendum-bwis.ch ist aufgeschaltet.

EDIT: Medienmitteilung angefügt

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könig
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Beitrag von könig »

macau hat geschrieben:Heute morgen war die Urteilsberatung am Kantonsgericht Liestal.

Die Beschwerde wurde mit 3 zu 2 Stimmen teilweise gutgeheissen. Die Haftüberprüfung durch das Statthalteramt ist verfassungswidrig.

Die Urteilsbegründung wird noch einige Zeit auf sich warten lassen.

Eine total überarbeitete Version von http://www.referendum-bwis.ch wird heute in Verlauf des Tages aufgeschaltet.
stark!!

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Domingo
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Beitrag von Domingo »

Herzliche Gratulation!

Da darf man in Liestal wohl nochmal schwer über die Bücher :p
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre

Lizenzierung meiner Beiträge: Alle Rechte vorbehalten - Domingo 2004 bis 2025

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macau
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BZ vom 16. August 2007, Seite 13

Beitrag von macau »

Baselbiet muss neu über die Bücher

Kantonsgericht Dar Kanton Baselland muss seine Hooligan-Verordnung anpassen

Das Baselbieter Kantonsgericht hebt die Hooligan Verordnung teilweise auf. Das Statthalteramt sei die falsche Instanz zum Prüfen des Polizeigewahrsams.

Die neue Baselbieter Hooligan Verordnung muss überarbeitet werden. Das Kantonsgericht hat gestern Mittwoch eine Beschwerde teilweise gutgeheissen. Die Statthalterämter seien die falsche Instanz zur Überprüfung des Polizeigewahrsams, hiess es.

Die «Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug der Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» gilt seit Jahres beginn 2007. Gegen diese kantonale Hooligan-Verordnung, die das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) umsetzt, gingen zwei Verfassungbeschwerden ein.

Das füntköpfige Kantonsgericht hat die Beschwerde eines in Binningen wohnhaften Mannes mit drei gegen zwei Stimmen teilweise gutgeheissen. Auf die gleichlauten de Beschwerde des «Vereins Referendum BWIS» ist es mangels Legitimation dessen hingegen nicht eingetreten.

Kantonsgericht zuständig

Das Gericht gespaltet hat die Frage nach der richtigen Instanz für die Überprüfung eines verhängten Polizeigewahrsams auf Antrag der Betroffenen. Die Regierung betrachtet die Statthalterämter als unabhängige
richterliche Behörde, ergo geeignete Stelle. Auch der referierende Richter teilte diese Ansicht. Für die Gerichtsmehrheit widerspricht dies aber formell der Kantonsverfassung:

Diese gesteht den Statthalterämtern richterliche Funktionen einzig in der Strafrechtspflege zu, doch beim BWIS gehe es um präventive administrative Massnahmen. Diese werden eben vor der Ausübung von Straftaten verhängt, zu deren Vermeidung.

Kantonsverfassung und Gerichtsorganisationsgesetz weisen die Verwaltungsgerichtsbarkeit ausschliesslich dem Steuer- und Enteignungsgericht sowie dem Kantonsgericht zu. In Fällen von BWIS-Gewahrsam sei demnach letzteres zuständig. Der Richter, der diesen Gegenantrag stellte, sieht den organisatorischen Aufwand, den das Urteil der Regierung bescheren dürfte: Die Statthalterämter haben einen Pikettdienst, der auch eine rasche Haftprüfung garantieren könnte, das Kantonsgericht dagegen nicht. «Der Rechtsstaat ist manchmal unbequem», sagte er. Die Beschwerde hatte ferner die Kompetenz der Polizei angefochten, Rayons auch über Kantonsgrenzen festzulegen. Dies hat das Gericht einstimmig für zulässig befunden.

Weiterzug ans Bundesgericht

Die Hooligan-Verordnung bleibt laut Regierungs-Rechts dienst in Kraft. Die Regierung muss eine verfassungskonforme Lösung für den aufgehobenen Teil suchen. Dies könne wieder um auf Verordnungs-, vielleicht aber auch auf Dekrets- oder Gesetzesstufe erfolgen u2014 dann käme eine entsprechen de Vorlage vor den Landrat.

Laut einer gestern verschickten Mitteilung überlegt sich der «Verein Referendum BWIS» den Weiterzug ans Bundesgericht. Um dies zu prüfen, werde man die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, heisst es. (SDNBZ)

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schnauz
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Beitrag von schnauz »

Zürcher Polizei erlässt erste Rayonverbote gegen Hooligans

Im Rahmen der Umsetzung des Hooligan-Gesetzes hat die Zürcher Stadtpolizei diese Woche gegen 29 Personen Rayonverbote erlassen. Es handelt sich ausschliesslich um Männer. Sie dürfen bis am 24. August 2008 fünf von sechs bestimmten Zonen nicht betreten.

Die sechs Zonen befinden sich schwerpunktmässig um die Fussballstadien Hardturm und Letzigrund sowie das Hallenstadion. Auch Hauptbahnhof und Bahnhof Altstetten sowie Bellevue/Bürkliplatz fallen in je ein Rayon. Von diesen sechs Rayons dürfen die 29 einzig noch das Gebiet in Zürich-Oerlikon um das Hallenstadion betreten.

Die Männer sind zwischen 16 und 41 Jahre alt. 2 Personen wohnen in der Stadt Zürich, 11 im restlichen Kanton. 15 Männer stammen aus anderen Kantonen, und 1 weitere Person aus Deutschland.

Die Massnahme wurde wegen verschiedener Straftatbestände ausgesprochen, wie die Stadtpolizei in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Dazu gehören etwa Landfriedensbruch, Beteiligung an Ausschreitungen, Abbrennen von Feuerwerk sowie Sachbeschädigungen an Sportveranstaltungen.
es git nit scheeners uf dr Welt ,
als dr FCB und schwizer Geld !

Chris Climax
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Beitrag von Chris Climax »

18 neue Rayonverbote für Hooligans
LUZERN - Die Kantonspolizei Luzern als zuständige Behörde im Kanton Luzern hat bereits für das letzte Spiel des FC Luzern in der vergangenen Saison drei Rayonverbote ausgesprochen. Nun wurden neu für die bereits begonnene Saison 18 weitere Verbote ausgesprochen.

Mit Blick auf die heiklen Spiele der laufenden Saison hat die Kantonspolizei Luzern insgesamt 18 neue Rayonverbote erlassen, d.h. die Betroffenen dürfen sich in einem bestimmten Terrain zukünftig nicht mehr aufhalten. Grund für diese Rayonverbote als Massnahme war die Beteiligung dieser 18 Personen an Ausschreitungen bei Spielen des FC Luzern entweder in Luzern oder Aarau sowie die Verwendung von pyrotechnischen Mitteln und Verstösse gegen ein Stadionverbot. In sehr vielen Fällen war auch Alkohol im Spiel. Bei den Personen handelt es sich ausschliesslich um Männer im Alter von 17 bis 30 Jahren. Die Verbote wurden für die folgenden Rayons erlassen: Luzern - Allmend, Luzern - Bahnhof und Kriens ? Kleinfeld.

Weitere vom BWIS (Umsetzung Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit in Bezug auf Hooliganismus) vorgesehene, weitergehende Massnahmen wie Meldeauflagen und Polizeigewahrsam mussten noch nicht angeordnet werden. Sie kommen in der Regel zur Anwendung, wenn Rayonverbote nicht eingehalten werden.

Aufgrund der ersten Erfahrungen durch die Polizei werden die verhängten Rayonverbote eingehalten und akzeptiert.

Im Rahmen der Fanprojekte ist die Polizei in regelmässigen Kontakt mit den Fanclubs. Damit kann auch ein Beitrag geleistet werden, dass die gesetzlich, möglichen Massnahmen nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit angewandt werden können, wie die Kantonspolizei Luzern mitteilt.

pd

sergipe
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Beitrag von sergipe »

Zürich sperrt erste Hooligans aus

Im Rahmen der Umsetzung des Hooligan-Gesetzes hat die Zürcher Stadtpolizei diese Woche gegen 29 Personen Rayonverbote erlassen. Sie dürfen bis am 24. August 2008 fünf von sechs bestimmten Zonen nicht betreten.

Die Männer sind zwischen 16 und 41 Jahre alt. 2 Personen wohnen in der Stadt Zürich, 11 im restlichen Kanton. 15 Männer stammen aus anderen Kantonen, und 1 weitere Person aus Deutschland.
20min

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macau
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Beitrag von macau »

schnauz hat geschrieben:Zürcher Polizei erlässt erste Rayonverbote gegen Hooligans

... Sie dürfen bis am 24. August 2008 fünf von sechs bestimmten Zonen nicht betreten.
In der Botschaft zur BWIS-Revision vom 17. August 2005 ist auf Seite 18 zu lesen:

Die Dauer eines Rayonverbotes richtet sich nach der Schwere des Gewaltaktes und nach den konkreten Umständen. Wer etwa durch sein Verhalten als Rädelsführer eine Schlägerei auslöst, soll für längere Zeit von den Stadien ferngehalten werden als Personen, die als «Mitläuferinnen» und «Mitläufer» auftreten. Die Dauer des Verbots ist deshalb in Absatz 2 variabel ausgestaltet, längstens aber auf ein Jahr beschränkt.

29 Rädelsführer ...


Chris Climax hat geschrieben:18 neue Rayonverbote für Hooligans

Mit Blick auf die heiklen Spiele der laufenden Saison hat die Kantonspolizei Luzern insgesamt 18 neue Rayonverbote erlassen...
Ich dachte, die Rayonverbote seien für die EM...
Chris Climax hat geschrieben:18 neue Rayonverbote für Hooligans

...sowie die Verwendung von pyrotechnischen Mitteln und Verstösse gegen ein Stadionverbot.
In der VWIS ist Hausfriedensbruch nicht als Grund für ein Rayonverbot aufgeführt.

Siehe auch http://www.referendum-bwis.ch/offene_probleme.htm

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

schnauz hat geschrieben:Im Rahmen der Umsetzung des Hooligan-Gesetzes hat die Zürcher Stadtpolizei diese Woche gegen 29 Personen Rayonverbote erlassen. Es handelt sich ausschliesslich um Männer. Sie dürfen bis am 24. August 2008 fünf von sechs bestimmten Zonen nicht betreten.

Die sechs Zonen befinden sich schwerpunktmässig um die Fussballstadien Hardturm und Letzigrund sowie das Hallenstadion. Auch Hauptbahnhof und Bahnhof Altstetten sowie Bellevue/Bürkliplatz fallen in je ein Rayon. Von diesen sechs Rayons dürfen die 29 einzig noch das Gebiet in Zürich-Oerlikon um das Hallenstadion betreten.
Dürfen die jetzt 1 Jahr lang die SBB nicht mehr benutzen ?
Rayonverbote sind doch (wenn überhaupt) nur während Spiele sinnvoll ....

Chris Climax
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Beitrag von Chris Climax »

Kawa hat geschrieben:Dürfen die jetzt 1 Jahr lang die SBB nicht mehr benutzen ?
Rayonverbote sind doch (wenn überhaupt) nur während Spiele sinnvoll ....
Soviel ich weis sind Rayonverbote "nur" an NLA&NLB Spieltagen sowie während der EM gültig.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Chris Climax hat geschrieben:Soviel ich weis sind Rayonverbote "nur" an NLA&NLB Spieltagen sowie während der EM gültig.
Wäre sinnvoll nur liest man das nirgends genauer.
Würde mich schon int., auch Spieltage ist schon fragwürdig und auch kaum sinnvoll (wieso soll der Hauptbahnhof am SA morgen um 07:00 Sperrgebiet für diese Typen sein wenn am selben Tag um 20:00 ein Spiel ist) ....

sesap
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Beitrag von sesap »

Chris Climax hat geschrieben:Soviel ich weis sind Rayonverbote "nur" an NLA&NLB Spieltagen sowie während der EM gültig.
falsch. in den verfügungen ist zum teil die rede davon, dass das rayonverbot auch für testspiele gelten soll... faktisches problem: die testspiele finden meist in kleineren stadien statt, die von den bezeichneten rayons nicht abgedeckt werden.
Kawa hat geschrieben:Dürfen die jetzt 1 Jahr lang die SBB nicht mehr benutzen ?
Rayonverbote sind doch (wenn überhaupt) nur während Spiele sinnvoll ....
doch, zur durchreise. wenn zudem aus zwingenden gründen (was das auch immer heissen mag) den bahnhof benutzen muss, darf frühestens 15 minuten vor abfahrt des zuges den bahnhof betreten. so stehts zumindest in den entsprechenden verfügungen.

sergipe
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Beitrag von sergipe »

29. August 2007, 11:50
Hooliganismus: Kantone am Ball

Der Bundesrat will den Hooliganismus mit einer neuen Verfassungsbestimmung bekämpfen. Dies für den Fall, dass sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen können.


Für den Fall, dass das Konkordat scheitern sollte, treibt der Bundesrat die Arbeit an der Verfassungsbestimmung voran. Der neue Absatz in Artikel 68 sieht vor, dass der Bund Vorschriften erlassen kann, um Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen zu verhindern oder einzudämmen.
http://tagi.ch/dyn/news/schweiz/785477.html

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