Hallo an alle, ich habe eine Frage.
Wenn in ein Geschäft eingebrochen wird, durch ein Fenster der gekippt war und es werden Gutscheine im Wert von ca. 2000.-- gestohlen und kein Geld, kann die Versicherung eine Zahlung ablehnen? Ein gekipptes Fenster ist ja nicht offen, es musste trotzdem aufgebrochen werden.
Wie sieht die Lage aus?
Danke für eure Inputs.
Frage zum Thema Versicherung
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..mein Versicherungshengst mir vor Kurzem geraten, Gitter vors Fenster zu montieren. Er meinte, dass bei einem ersten Einbruch noch bezahlt werde, aber bei einem Zweiten würde eine Zahlung gut geprüft und eher nicht bezahlt.
Er meinte auch, dass ein gekipptes Fenster versicherungstechnisch nicht als geschlossen und somit als offen gelte.
Er meinte auch, dass ein gekipptes Fenster versicherungstechnisch nicht als geschlossen und somit als offen gelte.
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hmmm... stellt sich die frage ob irgendwie mit "fahrlässigkeit" argumentiert werden kann. so à la:
man wusste dass sich dort gutscheine befinden, darum sollten die fenster fest verschlossen sein...
weiss es aber nicht genau.
gruss
man wusste dass sich dort gutscheine befinden, darum sollten die fenster fest verschlossen sein...
weiss es aber nicht genau.
gruss
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So ist die heutige Zeit, und leider muss ich feststellen, dass die Welt zu einer Immitation einer spießigen beschissenen Seifenoper geworden ist, unter der Führung einer Horde alter Tunten.
So ist die heutige Zeit, und leider muss ich feststellen, dass die Welt zu einer Immitation einer spießigen beschissenen Seifenoper geworden ist, unter der Führung einer Horde alter Tunten.
grundsätzlich kann die zahlung abgelehnt werden. weil das fenster gekippt war. dann wäre es ein einfacher diebstahl, welcher in den geschäftsversicherungen grundsätzlich nie versichert ist... ob geld oder gutscheine spielt eh keine rolle, sind beides geldwerte...doma hat geschrieben:Hallo an alle, ich habe eine Frage.
Wenn in ein Geschäft eingebrochen wird, durch ein Fenster der gekippt war und es werden Gutscheine im Wert von ca. 2000.-- gestohlen und kein Geld, kann die Versicherung eine Zahlung ablehnen? Ein gekipptes Fenster ist ja nicht offen, es musste trotzdem aufgebrochen werden.
Wie sieht die Lage aus?
Danke für eure Inputs.
Bedeutet das, dass es je nach Versicherungsgesellschaft anderst ist oder je nach Fall?san gallo hat geschrieben:grundsätzlich kann die zahlung abgelehnt werden. weil das fenster gekippt war. dann wäre es ein einfacher diebstahl, welcher in den geschäftsversicherungen grundsätzlich nie versichert ist... ob geld oder gutscheine spielt eh keine rolle, sind beides geldwerte...
das heisst, dass ich es nicht soo genau weiss, weil ein normaler mensch nicht die allgemeinen versicherungsbedingungen aller, im schweizer versicherungsgeschäft tätigen, gesellschaften auswendig lerntdoma hat geschrieben:Bedeutet das, dass es je nach Versicherungsgesellschaft anderst ist oder je nach Fall?

allerdings habe ich das ganze noch mal abgeklärt. einbruch ist das gewaltsame eindringen in ein gebäude, in ein raum eines gebäudes oder wenn die täter darin ein behältnis aufbrechen. in deinem fall wäre das gegeben, da das fenster ja aufgebrochen wurde. es ist aber möglich das etwas spezielles in den avb vermerkt ist, oder die entschädigung wegen grobfahrlässigkeit gekürzt wird... musst halt einfach eine genaue schriftliche ablehnung verlangen wenn sie nichts bezahlen wollen.
- nasebär
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aslo ich schaff ufere versicherig und jo also meh miessti nid zahle well s'fäschter jo halb offe gsi isch und mes im ibrächer jo eifacher gmacht het, aber wenns jetzt e guete kunnt isch und 2000 - sälbschtbehalt kei grosse betrag isch könnte meh es au übernäh, muess aber nid dr fall sii
Kein Alkohol ist auch keine Lösung
lehnst du den schadenfall schon beim ersten mal ab? das ereignis einbruch ist ja gegeben (--> gewaltsames eindringen in ein gebäude). ist bei deiner bude da etwas in den avb vermerkt?nasebär hat geschrieben:aslo ich schaff ufere versicherig und jo also meh miessti nid zahle well s'fäschter jo halb offe gsi isch und mes im ibrächer jo eifacher gmacht het, aber wenns jetzt e guete kunnt isch und 2000 - sälbschtbehalt kei grosse betrag isch könnte meh es au übernäh, muess aber nid dr fall sii
ich wär da wohl eher für vorbehalt in der police. das nächste mal wird nicht mehr bezahlt oder so...
- nasebär
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jo also wie gseit isch nid ganz mini branche, ich bi eher in dr 2/3 süüle azträffe, aber jo bim erschte mol würd ich scho zahle und wenn är halt immerno s'fänschter offe loht, zahlsch eifach nümisan gallo hat geschrieben:lehnst du den schadenfall schon beim ersten mal ab? das ereignis einbruch ist ja gegeben (--> gewaltsames eindringen in ein gebäude). ist bei deiner bude da etwas in den avb vermerkt?
ich wär da wohl eher für vorbehalt in der police. das nächste mal wird nicht mehr bezahlt oder so...
aber zum nid zahle länggt es fänschter wo eifach aglänt isch, das weiss ich
Kein Alkohol ist auch keine Lösung
beim ersten mal muss wahrscheinlich bezahlt werden. dann kann man dem kunden aber eine entschädigungsvereinbarung zustellen wo er unterschreiben muss, dass in zukunft die entschädigung gekürz wird, wenn das fenster wieder offen ist. macht man auch wenn z.b ein velo nicht abgeschlossen war. hat halt was mit fahrlässigkeit zu tun...nasebär hat geschrieben:jo also wie gseit isch nid ganz mini branche, ich bi eher in dr 2/3 süüle azträffe, aber jo bim erschte mol würd ich scho zahle und wenn är halt immerno s'fänschter offe loht, zahlsch eifach nümi
aber zum nid zahle länggt es fänschter wo eifach aglänt isch, das weiss ich