Obligatorisches Schiessen?!
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Basel (sda) Die Basler Schützen sollen in der
Gemeinschaftsschiessanlage Lachmatt in Muttenz BL unterkommen. Der
Stadtkanton will sich mit 750 000 Franken an den baulichen
Anpassungen der Anlage beteiligen. Die jährlichen Betriebskosten
werden 40 000 Franken betragen.
Der entsprechende Vertrag sei mit den Baselbieter
Schiessplatzgemeinden Muttenz, Pratteln und Birsfelden
unterzeichnet worden, wurde am Donnerstag mitgeteilt. Die
Auslagerung erfolgt nach Angaben des Basler Sicherheitsdepartements
(SiD) im nächsten Jahr schrittweise.
Damit könne der Schiessbetrieb auf der Anlage Allschwilerweiher,
die bisher von den Basler Schützen genutzt wurde, auf Ende 2006
definitiv eingestellt werden. In der Lachmatt aufgenommen werden
alle Schützen, also jene, die das Schiessen hobbymässig betreiben
und jene, die damit die obligatorische Schiesspflicht erfüllen.
Lärmschutzmassnahmen und Sanierungen
Der mögliche Wechsel der Basler Schützen in die Lachmatt habe
sich im Juni mit der der Zustimmung der Gemeinden zur Aufnahme der
Basler Schützen abgezeichnet, schreibt das SiD weiter.
Anschliessend habe die Basler Gesellschaft der Feuerschützen der
Lösung zugestimmt.
Für die Schiessplatzgemeinden werde mit der Aufnahme der Basler
Schützen eine optimale Ausgangslage geschaffen, schreibt die
Gemeinde Muttenz. Die Anlage könne baulich und organisatorisch
optimiert werden. Damit werde der Betriebs- und
Organisationsaufwand reduziert. Zusätzlich seien neue
Lärmschutzmassnahmen und u201Elängst überfällige Sanierungenu201C mögli.
Die Basler Regierung wird den Ausgabenbericht noch beraten und
eine entsprechende Vorlage an das Parlament verabschieden müssen.
Auch in den Muttenz und Pratteln müssen die Gemeindeparlamente
darüber befinden. Mit dieser Lösung endet eine langwierige
Auseinandersetzung über die Unterbringung der Basler Schützen.
2001 genehmigte zwar der Basler Souverän für die Sanierung der
Schiessanlage Allschwilerweiher einen Kredit von 6,45 Franken.
Einsprachen verzögerten jedoch das Projekt, das auch eine 13 Meter
hohe und 300 Meter lange Lärmschutzwand vorsah.
Gemeinschaftsschiessanlage Lachmatt in Muttenz BL unterkommen. Der
Stadtkanton will sich mit 750 000 Franken an den baulichen
Anpassungen der Anlage beteiligen. Die jährlichen Betriebskosten
werden 40 000 Franken betragen.
Der entsprechende Vertrag sei mit den Baselbieter
Schiessplatzgemeinden Muttenz, Pratteln und Birsfelden
unterzeichnet worden, wurde am Donnerstag mitgeteilt. Die
Auslagerung erfolgt nach Angaben des Basler Sicherheitsdepartements
(SiD) im nächsten Jahr schrittweise.
Damit könne der Schiessbetrieb auf der Anlage Allschwilerweiher,
die bisher von den Basler Schützen genutzt wurde, auf Ende 2006
definitiv eingestellt werden. In der Lachmatt aufgenommen werden
alle Schützen, also jene, die das Schiessen hobbymässig betreiben
und jene, die damit die obligatorische Schiesspflicht erfüllen.
Lärmschutzmassnahmen und Sanierungen
Der mögliche Wechsel der Basler Schützen in die Lachmatt habe
sich im Juni mit der der Zustimmung der Gemeinden zur Aufnahme der
Basler Schützen abgezeichnet, schreibt das SiD weiter.
Anschliessend habe die Basler Gesellschaft der Feuerschützen der
Lösung zugestimmt.
Für die Schiessplatzgemeinden werde mit der Aufnahme der Basler
Schützen eine optimale Ausgangslage geschaffen, schreibt die
Gemeinde Muttenz. Die Anlage könne baulich und organisatorisch
optimiert werden. Damit werde der Betriebs- und
Organisationsaufwand reduziert. Zusätzlich seien neue
Lärmschutzmassnahmen und u201Elängst überfällige Sanierungenu201C mögli.
Die Basler Regierung wird den Ausgabenbericht noch beraten und
eine entsprechende Vorlage an das Parlament verabschieden müssen.
Auch in den Muttenz und Pratteln müssen die Gemeindeparlamente
darüber befinden. Mit dieser Lösung endet eine langwierige
Auseinandersetzung über die Unterbringung der Basler Schützen.
2001 genehmigte zwar der Basler Souverän für die Sanierung der
Schiessanlage Allschwilerweiher einen Kredit von 6,45 Franken.
Einsprachen verzögerten jedoch das Projekt, das auch eine 13 Meter
hohe und 300 Meter lange Lärmschutzwand vorsah.
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*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
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hab auch noch ne frage zum oblligatorischen, wäre dann das erste mal nach der rs letzten jahres dass ich nun diese schiesspflicht habe, nun habe ich aber immer noch keinen brief bekommen. normalerweise erhält man doch eine aufbietung eben einen brief.
admin.ch hat geholfen ;-)
soll ich mich nun schon beim kreiskommando melden und mal nachfragen? man kann nicht einfach mit dem dienstbüchlein in den schiessstand gehen und das programm einfach so herunterballern? und es ist egal in welchen schiessstand dass man geht, oder?
danke
admin.ch hat geholfen ;-)
trotzdem noch diese frage:In der Regel erhalten alle schiesspflichtigen Angehörigen der Armee eine Aufforderung mit einer Klebeetikette, die zum Schiessen der Bundesübung mitgenommen werden muss. Die Schiesspflicht hat auch zu erfüllen, wer die Aufforderung nicht erhalten hat oder diese nicht mehr auffindet.
soll ich mich nun schon beim kreiskommando melden und mal nachfragen? man kann nicht einfach mit dem dienstbüchlein in den schiessstand gehen und das programm einfach so herunterballern? und es ist egal in welchen schiessstand dass man geht, oder?
danke
GO CANUCKS GO
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Der Brief von Bundesbern ist unwichtig!
DB und MLA mit nehmen und Schiessen gehen.
Sie müssen Dich auch ohne Brief (Strichcode) Schiessen lassen und dürfen Dir keine Kosten aufbrummen weil Du ohne Brief gekommen bist. Es ist auch Egal wo Du Schiessen gehst.... Kannst auch nach Locarno gehen wenn Du willst.
Kein Brief erhalten ist keine Entschuldigung das OP nicht zu absolvieren, ausser man wird dieses Jahr entlassen.
Gruess
DB und MLA mit nehmen und Schiessen gehen.
Sie müssen Dich auch ohne Brief (Strichcode) Schiessen lassen und dürfen Dir keine Kosten aufbrummen weil Du ohne Brief gekommen bist. Es ist auch Egal wo Du Schiessen gehst.... Kannst auch nach Locarno gehen wenn Du willst.
Kein Brief erhalten ist keine Entschuldigung das OP nicht zu absolvieren, ausser man wird dieses Jahr entlassen.
Gruess
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Do no dr offizielli teggscht:Hank Hoover hat geschrieben:gut dann geh ich samstags schiessen![]()
Ort zur Erfüllung der Schiesspflicht
Schiesspflichtige haben die Bundesübung bis Ende August in einem anerkannten Schiessverein zu schiessen. Jeder Schiessverein ist verpflichtet, in der Gemeinde wohnende Schützen zum Schiessen der Bundesübung aufzunehmen. Die Gemeinden und Schiessvereine können das Schiessen von Schützen mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde ablehnen, wenn die betrieblichen Kapazitäten der Schiessanlage aus Gründen des Lärmschutzes beschränkt sind. Alle Bundesübungen (Oblig. Programm, Feldschiessen) müssen im gleichen Verein geschossen werden (Ausnahme: Wohnortwechsel).
Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss bis Ende August in einem Schiessverein geschossen haben, müssen zur Erfüllung der Schiesspflicht durch amtliche Bekanntmachung der Kantone zu einem eintägigen Nachschiesskurs in Zivilkleidung einrücken. Die Nachschiesskurse finden in der Regel im Monat November statt.
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FCB, la raison d'être!
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Ich ha bis jetzt aber jedes Joor e Brief becho und die Kläber drzue (für ins Schiessbiechli). Dört stoht druf was alles muesch mitneh und bis wenn me muess gschosse ha.Mätzli hat geschrieben:@Hank
Fürs Obligatorische gibts kein Aufgebot. Zu meiner Zeit musste man es bis Ende August geschossen haben, in irgendeinem Schiesstand der Schweiz.
Ansonsten gibts einen Nachschiesskurs. Zu dem wird man dann aufgeboten.


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[quote="-Vize-"]Ich ha bis jetzt aber jedes Joor e Brief becho und die Kläber drzue (für ins Schiessbiechli). Dört stoht druf was alles muesch mitneh und bis wenn me muess gschosse ha. ]
Y ha au gschriibe "zu meiner zeit". isch scho e Wyli här. Mir hänn nie e Briefli bikooh.
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Ich wurde für 2006 zu keinem Nachschiessen aufgeboten, sondern habe direkt eine Verfügung zugeschickt erhalten.Mätzli hat geschrieben:@Hank
Fürs Obligatorische gibts kein Aufgebot. Zu meiner Zeit musste man es bis Ende August geschossen haben, in irgendeinem Schiesstand der Schweiz.
Ansonsten gibts einen Nachschiesskurs. Zu dem wird man dann aufgeboten.

الله أَكْبَر
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Stimmt nicht....BloodMagic hat geschrieben: ... ohni die chasch s obligatorische gar nid go schiesse ..
Keine Kleber ist keine entschudligungsgrund........
Man wird auch nicht zum nachschiessen aufgeboten, ab oktober dürfte in jedem aushängekasten der gemeinde ein plakat hängen wo steht wann und wo das op zu schiessen ist im nachschiesskurs........
Was mich wunder nimmt.......
Warum zahlt jemand lieber 400 oder noch mehr franken, anstatt schnell in den schiessstand zu gehen und das programm zu schiessen?
Vergessen kann ja wohl nicht der grund sein.....
Spätestens wenns im dorf ballert werde ich doch wieder daran erinnert!
Hab noch eine Information die evtl. noch interessieren könnte, aber eher die jüngeren unter uns.
Ich wurde während einem WK mit Verweis auf die UC entlassen. Mein WK war vor der Ablauffrist des Obligatorischen und mein UC Aufgebot, nach der Ablauffrist. Ich ging NICHT ans obligatorische und habe danach einen Brief erhalten, der mich aufforderte Stellung zu beziehen (passend
)
Ich habe auf der Admin-Homepage ein Verweis gesehen, dass bei einem hängigen UC Entscheind, kein Dienst, inkl. obligatorisches geschossen werden darf. Habe mich auf diesen Artikel bezogen und hörrte seit dem nichts mehr.
Eben, falls dies jemand betrifft.. wer weiss..
p.s. meh gseht sich im Sept. in Kriens GST
Ich wurde während einem WK mit Verweis auf die UC entlassen. Mein WK war vor der Ablauffrist des Obligatorischen und mein UC Aufgebot, nach der Ablauffrist. Ich ging NICHT ans obligatorische und habe danach einen Brief erhalten, der mich aufforderte Stellung zu beziehen (passend

Ich habe auf der Admin-Homepage ein Verweis gesehen, dass bei einem hängigen UC Entscheind, kein Dienst, inkl. obligatorisches geschossen werden darf. Habe mich auf diesen Artikel bezogen und hörrte seit dem nichts mehr.
Eben, falls dies jemand betrifft.. wer weiss..
p.s. meh gseht sich im Sept. in Kriens GST
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so alli klappe 
han em kreiskommando aglütte:
1. kei problem au ohni etikette chani go schiesse
2. eifach bis irgendwenn im auguscht muessi go schiesse
3. schiessverein chönne mich nit abwiise, wägemene schribe wos neume im internet git und überall in de schiessständ muess hängge
4. eifach sturmgwehr,dienschtbüechli und militärischer leistungsausweis mitnäh (pamir und gwehrputzzügs natyrlig au)
5. me cha go schiesse wome will, nit numme in andre gmeinde sondern au in andere kantön
dr kreiskommandotyp het gfunde wenni will chani au dknarre mit ins tessin neh und dört go schiesse und het guet schuss gwynscht

han em kreiskommando aglütte:
1. kei problem au ohni etikette chani go schiesse
2. eifach bis irgendwenn im auguscht muessi go schiesse
3. schiessverein chönne mich nit abwiise, wägemene schribe wos neume im internet git und überall in de schiessständ muess hängge
4. eifach sturmgwehr,dienschtbüechli und militärischer leistungsausweis mitnäh (pamir und gwehrputzzügs natyrlig au)
5. me cha go schiesse wome will, nit numme in andre gmeinde sondern au in andere kantön
dr kreiskommandotyp het gfunde wenni will chani au dknarre mit ins tessin neh und dört go schiesse und het guet schuss gwynscht

GO CANUCKS GO
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Sagt ich doch alles schon........Hank Hoover hat geschrieben:so alli klappe
han em kreiskommando aglütte:
1. kei problem au ohni etikette chani go schiesse
2. eifach bis irgendwenn im auguscht muessi go schiesse
3. schiessverein chönne mich nit abwiise, wägemene schribe wos neume im internet git und überall in de schiessständ muess hängge
4. eifach sturmgwehr,dienschtbüechli und militärischer leistungsausweis mitnäh (pamir und gwehrputzzügs natyrlig au)
5. me cha go schiesse wome will, nit numme in andre gmeinde sondern au in andere kantön
dr kreiskommandotyp het gfunde wenni will chani au dknarre mit ins tessin neh und dört go schiesse und het guet schuss gwynscht![]()
Ähmmmm..... Ich arbeite aud dem Kreiskommando........
