kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
ware verkauft > benützter überfordert -> fordert rücknahme?
ware verkauft > benützter überfordert -> fordert rücknahme?
habe per ricardo ein gerät verkauft. orginal und neu... auf jeden fall hat der kunde das gerät einem 12 jährigen geschenkt. dieser kommt mit dem gerät nicht klar bzw. das gerät habe keine deutsche anleitung... und nun will er das gerät zurückschicken und ich soll ihm die kohle zurücküberweisen?
kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
kann ich etwas dafür das der kunde unzufrieden ist bzw. der sohneman überfordert ist? wie sieht es in den fall rechtlich aus?
eine generelle 3-Tages-Rücknahmepflicht gibt es nicht (Tipp: Fast alle Rechtstipps, in denen die Zahl 3 auftaucht, sind falsch).
Wenn du allerdings tatsächlich keine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeschickt hast und das Gerät nicht dubelisicher ist (sprich: ohne Bedienungsanleitung nicht bedienbar), ist deine Ware mangelhaft und der Käufer hat ein Wandlungsrecht ("Rückgabe"). Diese Meinung ist aber nicht ganz unumstritten und es kommt immer auch auf die Umstände an. Du kannst dich also auch durchaus auf stur stellen und sollte der Käufer nicht locker lassen, einlenken. Eine negative Bewertung wäre dir dann aber sicher...
Aber Achtung: Dein Käufer darf das Gerät nicht verstehen, nicht der 12jährige Sohn. Denn du hast mit dem Käufer, nicht mit dem Sohn kontrahiert.
Wenn du allerdings tatsächlich keine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeschickt hast und das Gerät nicht dubelisicher ist (sprich: ohne Bedienungsanleitung nicht bedienbar), ist deine Ware mangelhaft und der Käufer hat ein Wandlungsrecht ("Rückgabe"). Diese Meinung ist aber nicht ganz unumstritten und es kommt immer auch auf die Umstände an. Du kannst dich also auch durchaus auf stur stellen und sollte der Käufer nicht locker lassen, einlenken. Eine negative Bewertung wäre dir dann aber sicher...
Aber Achtung: Dein Käufer darf das Gerät nicht verstehen, nicht der 12jährige Sohn. Denn du hast mit dem Käufer, nicht mit dem Sohn kontrahiert.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Und was ist mit einer englischen Bedienungsanleitung ???Rankhof hat geschrieben:Wenn du allerdings tatsächlich keine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitgeschickt hast und das Gerät nicht dubelisicher ist (sprich: ohne Bedienungsanleitung nicht bedienbar), ist deine Ware mangelhaft und der Käufer hat ein Wandlungsrecht ("Rückgabe").
Ist deutsch vorgeschrieben ?
3 Postings, 3 unterschiedliche Antworten - höhö...
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Ein Gerät muss bedienbar sein. Ist es dies nicht ohne Anleitung, muss eine verständliche Anleitung beiliegen.Kawa hat geschrieben:Und was ist mit einer englischen Bedienungsanleitung ???
Ist deutsch vorgeschrieben ?
In der Deutschschweiz ist Deutsch voraus zu setzen.
Englisch ist idR ok, solange der Käufer englisch (gut) versteht und das Gerät selber braucht
Chinesisch oder Suaheli dürfte fast nie ok sein.
Wäre in der Auktion gestanden: Lieferumfang: Gerät, Fernbedienung, englischsprachige Bedienungsanleitung, dann wärs kein Mangel gewesen
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Gerätesprache auf deutsch? Dann würde ich sagen, kommt aufs Gerät an. Aber eben, wenn du keine schlechte Bewertung willst, solltest du vielleicht besser den Kauf rückabwickeln. Rechtlich hätten beide Seiten Chancen.ScHaTt hat geschrieben:jep englishe be. anleitung
das gerät hat diverse sprachen, hat er eingestellt kommt aber trotzdem net 100 % nach, kann ich ja nix dafür
danke rankhof...
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Oh je, solche Heinis gibts immer wieder. Übersetze ihm doch die Anleitung dann ist sein Maul gestopft.ScHaTt hat geschrieben:das gerät hat 10 sprachen (u.a deutsch)
die anleitung ist aber nur auf english - selbst meine grossmutter hat ein solches gerät von mir erhalten und hat das mega schnell kapiert
ps= is ein mp3 player...
Das wäre eine gute Lösung!big_fish hat geschrieben:Oh je, solche Heinis gibts immer wieder. Übersetze ihm doch die Anleitung dann ist sein Maul gestopft.![]()
Oder du bietest ihm Gratis-Support an...
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Soso. Übrigens: Wenns mit einer (verständlichen) deutschen Anleitung auch nicht klappt/klappen würde, besteht kein Mangel. Wenn der Käufer für das einfach zu doof ist, es zu kapieren, ist er selber schuld. Ist einer der Gründe, wieso ich kein Plutonium in meinem Keller spalteScHaTt hat geschrieben:ein zitat aus der email:
Ich habe den MP3 Player für meinen 12 jährigen Sohn ersteigert, doch er musste leider schnell feststellen, dass er mit dem MP3 Player überhaupt nicht klar kommt.
Er ist eigentlich sehr technikbegabt und begreifft neue Dinge sehr schnell...
haha
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Irgendwie stinkt die Sache...ScHaTt hat geschrieben:ein zitat aus der email:
Ich habe den MP3 Player für meinen 12 jährigen Sohn ersteigert, doch er musste leider schnell feststellen, dass er mit dem MP3 Player überhaupt nicht klar kommt.
Er will keine anleitung, er will die kohle zurück...
Wie heisst der Player? Such doch mal eine Anleitung im web, vielleicht hast Du ja Glück.
Musst du nicht zwingend akzeptieren. Du kannst auch nur den Preis "angemessen" mindern. Besser und einfacher ists, du nimmst es zurück und versteigerst es nochmals. Und Tipp: Das nächste Mal auf die englische Bedienungsanleitung hinweisen oder gleich die Gewährleistung ausschliessen!ScHaTt hat geschrieben: Er will keine anleitung, er will die kohle zurück...
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es ist ohne bed. anleitung zu kapieren. selbst in english isses easy... nur mal so am rande: wie oft habe ich produkte gekauft die nur eine englishe anleitung hatten, sogar produkte aus der schweiz mit einen logo hatten nur neh englishe dabei 
ps= das gerät ist geöff. und nicht mehr neu - ein schaden für mich. weisst du wenn jeder so ankommen würde?
ps= das gerät ist geöff. und nicht mehr neu - ein schaden für mich. weisst du wenn jeder so ankommen würde?
Oder die maschinell übersetzen und völlig unverständlichen deutschen Anleitungen .....ScHaTt hat geschrieben:es ist ohne bed. anleitung zu kapieren. selbst in english isses easy... nur mal so am rande: wie oft habe ich produkte gekauft die nur eine englishe anleitung hatten, sogar produkte aus der schweiz mit einen logo hatten nur neh englishe dabei![]()
Selber schuld wenn du die englischen Anleitungen immer akzeptiert hastScHaTt hat geschrieben:es ist ohne bed. anleitung zu kapieren. selbst in english isses easy... nur mal so am rande: wie oft habe ich produkte gekauft die nur eine englishe anleitung hatten, sogar produkte aus der schweiz mit einen logo hatten nur neh englishe dabei![]()
Ich kenne den MP3-Player zwar nicht, aber einfache MP3-Player sind tatsächlich auch ohne Anleitung zu kapieren. Zudem wirst du wohl "gebraucht" oder so geschrieben haben und nicht "neu, originalverpackt". Gibt also auch gute Gründe, auf dem Kauf zu beharren. Klagen würde er wohl eh nicht. Musst du wissen, was du lieber hast: Das Geld oder ne schlechte Bewertung
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Ich würde hier eher auf stur stellen. Mir kommt es so vor, als wolle er dieses Ding sehr, sehr schnell wieder los werden...Vielleicht hat es die intelligente Frucht seiner Lenden fertig gebracht dieses Ding zu köpfen.Rankhof hat geschrieben:Musst du nicht zwingend akzeptieren. Du kannst auch nur den Preis "angemessen" mindern. Besser und einfacher ists, du nimmst es zurück und versteigerst es nochmals. Und Tipp: Das nächste Mal auf die englische Bedienungsanleitung hinweisen oder gleich die Gewährleistung ausschliessen!
Vielleicht mal Tel. Gespräch versuchen, wirkt manchmal Wunder. (Und manchmal kommt dann ans Tageslicht, dass der verärgerte Vater eigentlich der 12-Jährige selber ist
Dann beharre doch auf dem Kauf, hast ja auch Chancen. Oder sag ihm, du müsstest gar nix, aber aus "Kulanz" würdest du das Gerät zurück nehmen, aber eben, er hätte es schon geöffnet und deswegen gibts nur 70% vom Kaufpreis zurück oder so. Wenns rechtlich unklar ist, würde ich an deiner Stelle doch die für dich günstigere Position wählen und nicht sofort einknicken...ScHaTt hat geschrieben: ps= das gerät ist geöff. und nicht mehr neu - ein schaden für mich. weisst du wenn jeder so ankommen würde?
Und falls es wegen der Bewertung ist: Auch wenn du noch so lieb bist, vielleicht drückt er dir trotzdem eine rein.
PS. Es ist übrigens ziemlich mühsam rumzuraten, wenn du in jedem Post neue Angaben machst, die die Beurteilung der Situation wieder verändern
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Heutzutage ist es doch bei solchen Geräten völlig üblich, dass die Anleitung im Gerät selber ist ...ScHaTt hat geschrieben:das gerät hat 10 sprachen (u.a deutsch)
die anleitung ist aber nur auf english - selbst meine grossmutter hat ein solches gerät von mir erhalten und hat das mega schnell kapiert
Die gedruckte Anleitung beschreibt doch oft nur noch wie die Batterien einzusetzen sind, dann gehts via Display weiter.
Schau doch einfach auf der Website des Herstellers, dort wird es bestimmt eine Anleitung als .pdf haben. Ausdrucken und absenden, Problem geloest.
Hatte auch mal einen Heini, der meinte meine verkaufte DVDs seien Raubkopien, weil sie nicht mehr in der Originalverpackung waren. Er wollte sein Geld zurueck, obwohl das in der Beschreibung des Artikels erwaehnt war. Sein Freund sei Experte und der Ansicht Raubkopie... gewisse Leute machen vor nichts Halt um nicht zahlen zu muessen - der hat den Film doch selbst bereits kopiert
Hat sich nach meiner "Nein" E-mail nie mehr gemeldet, eine negative Bewertung habe ich auch nicht bekommen.
Hatte auch mal einen Heini, der meinte meine verkaufte DVDs seien Raubkopien, weil sie nicht mehr in der Originalverpackung waren. Er wollte sein Geld zurueck, obwohl das in der Beschreibung des Artikels erwaehnt war. Sein Freund sei Experte und der Ansicht Raubkopie... gewisse Leute machen vor nichts Halt um nicht zahlen zu muessen - der hat den Film doch selbst bereits kopiert
Hat sich nach meiner "Nein" E-mail nie mehr gemeldet, eine negative Bewertung habe ich auch nicht bekommen.
nochmals leider falschKawa hat geschrieben:Wenn du ihm eine Anleitung schickst hat er keine Chance, das nennt sich (glaube ich) Nachbesserung.
Man hat ja auch bei einem mangelhaften Gerät nicht das Recht auf "Geld zurück" wenn der Verkäufer es reparieren kann.
Trotzdem: Wenn er eine fehlende Anleitung moniert, dann würde ich ihm die auch schicken, und sagen, jetzt hat alles seine Ordnung
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- Millenstein
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