Zürcher Stadtpolizisten angeklagt
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Zemdil
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Zürich (AP) Der Zürcher Stadtpolizist, der 2002 auf Einbrecherjagd
einem Fussgänger mit dem Auto das Bein zertrümmerte, hat vor
Gericht ein Geständnis abgelegt. Der 35-Jährige ist der
fahrlässigen schweren Körperverletzung angeklagt. Die Anwältin des
beinamputierten Opfers plädiert dagegen auf Vorsatz und fordert
drei Jahre Zuchthaus.
Der Zürcher Stadtpolizist gestand am Mittwoch vor Bezirksgericht
ein, in der Unfallnacht Fehler gemacht zu haben. Die
Staatsanwaltschaft forderte für ihn eine bedingte Gefängnisstrafe
von vier Monaten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie
wegen Verstosses gegen die Verkehrsregeln. Die Anwältin des heute
36-jährigen Opfers machte dagegen Vorsatz geltend und beantragte
wegen schwerer Körperverletzung eine dreijährige Zuchthausstrafe,
755.000 Franken Schadensersatz und 500.000 Franken Schmerzensgeld.
Die Verteidigung des Polizisten plädierte auf Freispruch und eine
Geldbusse von 2.000 Franken. Ein Urteil stand zunächst aus
Die Frage, ob der Polizeibeamte fahrlässig oder vorsätzlich
gehandelt hatte, beschäftigte in den vergangenen Jahren im Hinblick
auf die Anklage bereits mehrere Instanzen. Ende Mai 2004 hatte das
Zürcher Obergericht entschieden, dass dem Polizisten keine Tötungs-
oder Verletzungsabsicht nachzuweisen sei. Rekurse der Anwältin
wurden vom Obergericht wie später auch vom Kassationsgericht
abgewiesen.
Der Vorfall ereignete sich am 14. März 2002 bei einer nächtlichen
Fahndung nach einem Einbruch in ein Elektrofachgeschäft am
Rindermarkt. Der unbeteiligte Mann war dem Polizeiwagen
entgegengerannt, woraus die dreiköpfige Besatzung schloss, es
handle sich um den Einbrecher. Sie schnitten dem Passanten den Weg
ab und drückten ihn mit dem Auto gegen eine Hausmauer. Dabei wurde
das Bein des Mannes derart stark gequetscht, dass es später
amputiert werden musste.
Der Vorfall habe eine 180-Grad-Wende in seinem Leben gebracht,
sagte der Geschädigte am Mittwoch in einem Interview des
Regionaljournals von Radio DRS. Mit der Prothese müsse er jeden
Schritt bewusst machen und alltägliche Verrichtungen wie etwa im
Haushalt bereiteten ihm Schwierigkeiten. Er leide nach wie vor
unter Schmerzen und sei auf starke Medikamente angewiesen.
einem Fussgänger mit dem Auto das Bein zertrümmerte, hat vor
Gericht ein Geständnis abgelegt. Der 35-Jährige ist der
fahrlässigen schweren Körperverletzung angeklagt. Die Anwältin des
beinamputierten Opfers plädiert dagegen auf Vorsatz und fordert
drei Jahre Zuchthaus.
Der Zürcher Stadtpolizist gestand am Mittwoch vor Bezirksgericht
ein, in der Unfallnacht Fehler gemacht zu haben. Die
Staatsanwaltschaft forderte für ihn eine bedingte Gefängnisstrafe
von vier Monaten wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung sowie
wegen Verstosses gegen die Verkehrsregeln. Die Anwältin des heute
36-jährigen Opfers machte dagegen Vorsatz geltend und beantragte
wegen schwerer Körperverletzung eine dreijährige Zuchthausstrafe,
755.000 Franken Schadensersatz und 500.000 Franken Schmerzensgeld.
Die Verteidigung des Polizisten plädierte auf Freispruch und eine
Geldbusse von 2.000 Franken. Ein Urteil stand zunächst aus
Die Frage, ob der Polizeibeamte fahrlässig oder vorsätzlich
gehandelt hatte, beschäftigte in den vergangenen Jahren im Hinblick
auf die Anklage bereits mehrere Instanzen. Ende Mai 2004 hatte das
Zürcher Obergericht entschieden, dass dem Polizisten keine Tötungs-
oder Verletzungsabsicht nachzuweisen sei. Rekurse der Anwältin
wurden vom Obergericht wie später auch vom Kassationsgericht
abgewiesen.
Der Vorfall ereignete sich am 14. März 2002 bei einer nächtlichen
Fahndung nach einem Einbruch in ein Elektrofachgeschäft am
Rindermarkt. Der unbeteiligte Mann war dem Polizeiwagen
entgegengerannt, woraus die dreiköpfige Besatzung schloss, es
handle sich um den Einbrecher. Sie schnitten dem Passanten den Weg
ab und drückten ihn mit dem Auto gegen eine Hausmauer. Dabei wurde
das Bein des Mannes derart stark gequetscht, dass es später
amputiert werden musste.
Der Vorfall habe eine 180-Grad-Wende in seinem Leben gebracht,
sagte der Geschädigte am Mittwoch in einem Interview des
Regionaljournals von Radio DRS. Mit der Prothese müsse er jeden
Schritt bewusst machen und alltägliche Verrichtungen wie etwa im
Haushalt bereiteten ihm Schwierigkeiten. Er leide nach wie vor
unter Schmerzen und sei auf starke Medikamente angewiesen.
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- BadBlueBoy
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Rechtliches Gehör für Mofa-Fahrer
Tages-Anzeiger Online vom 13. September 2006
Rechtliches Gehör für Mofa-Fahrer
Die Zürcher Justiz muss sich erneut mit der Anzeige eines jugendlichen Mofa-Fahrers gegen zwei Polizeibeamte befassen. Der Schüler war 2004 auf der Flucht vor der Polizei verunfallt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen.
Der damals knapp 16-Jährige war am 29. März 2004 mit seinem frisierten Mofa ohne Helm und ohne Nummernschild zwischen Nieder- und Oberweningen unterwegs. Eine Polizeipatrouille wurde auf ihn aufmerksam und nahm die Verfolgung auf. Trotz Blaulicht und Lautsprecheranweisungen setzte der Schüler seine Flucht fort.
Rechtliches Gehör verletzt
In Schöfflisdorf überfuhr er ein Stoppsignal, prallte in ein Auto und wurde schwer verletzt. Er zeigte später die beiden Polizisten wegen schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauch an. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Der dagegen erhobene Rekurs wurde von der Einzelrichterin des Bezirks Dielsdorf abgewiesen.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aus formellen Gründen aufgehoben und die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen. Laut den Lausanner Richtern wurde das rechtliche Gehör des Jugendlichen verletzt, weil er zu den Vernehmlassungen der Staatsanwaltschaft und eines Polizisten keine Stellung nehmen konnte.
Beide Vernehmlassungen sind nach Ansicht des Bundesgerichts geeignet gewesen, den Ausgang des Rekursverfahrens zu beeinflussen. Es sei möglich, dass der Einzelrichter aufgrund der Replik des Beschwerdeführers zu einem anderen Ergebnis kommen werde. (sbm/sda)
Rechtliches Gehör für Mofa-Fahrer
Die Zürcher Justiz muss sich erneut mit der Anzeige eines jugendlichen Mofa-Fahrers gegen zwei Polizeibeamte befassen. Der Schüler war 2004 auf der Flucht vor der Polizei verunfallt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen.
Der damals knapp 16-Jährige war am 29. März 2004 mit seinem frisierten Mofa ohne Helm und ohne Nummernschild zwischen Nieder- und Oberweningen unterwegs. Eine Polizeipatrouille wurde auf ihn aufmerksam und nahm die Verfolgung auf. Trotz Blaulicht und Lautsprecheranweisungen setzte der Schüler seine Flucht fort.
Rechtliches Gehör verletzt
In Schöfflisdorf überfuhr er ein Stoppsignal, prallte in ein Auto und wurde schwer verletzt. Er zeigte später die beiden Polizisten wegen schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauch an. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt. Der dagegen erhobene Rekurs wurde von der Einzelrichterin des Bezirks Dielsdorf abgewiesen.
Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aus formellen Gründen aufgehoben und die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen. Laut den Lausanner Richtern wurde das rechtliche Gehör des Jugendlichen verletzt, weil er zu den Vernehmlassungen der Staatsanwaltschaft und eines Polizisten keine Stellung nehmen konnte.
Beide Vernehmlassungen sind nach Ansicht des Bundesgerichts geeignet gewesen, den Ausgang des Rekursverfahrens zu beeinflussen. Es sei möglich, dass der Einzelrichter aufgrund der Replik des Beschwerdeführers zu einem anderen Ergebnis kommen werde. (sbm/sda)
- Spirit of St. Jakob
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Au wenns tragisch isch: Sälber Schuld! Schiss Töfflibuebe mit ihre lächerliche Sackgäldverdunschter wo eh nume Krach mache!macau hat geschrieben: Der damals knapp 16-Jährige war am 29. März 2004 mit seinem frisierten Mofa ohne Helm und ohne Nummernschild zwischen Nieder- und Oberweningen unterwegs. Eine Polizeipatrouille wurde auf ihn aufmerksam und nahm die Verfolgung auf. Trotz Blaulicht und Lautsprecheranweisungen setzte der Schüler seine Flucht fort.
In Schöfflisdorf überfuhr er ein Stoppsignal, prallte in ein Auto und wurde schwer verletzt.
Mit emene Mofa vor emene Auto flüchte...
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
- Ranzehänger
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Funzt eigetlig scho. Hani friehner meh as einisch gmacht (miesse mache). Goht aber numme unter 2 Bedingige. S Töffli muess laufe wies Mässer und fahre setti me scho bitzli kenne..Spirit of St. Jakob hat geschrieben: Mit emene Mofa vor emene Auto flüchte...
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dasto
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isch jo guet und recht wenn mer das macht.. aber wenn den halt was passiert isch mer selber schuld und döf ned über die "böse poliziste" flueche..Ranzehänger hat geschrieben:Funzt eigetlig scho. Hani friehner meh as einisch gmacht (miesse mache). Goht aber numme unter 2 Bedingige. S Töffli muess laufe wies Mässer und fahre setti me scho bitzli kenne..Ahjo plus settsch di bitzli uskenne wos dure goht und so...
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
- Ranzehänger
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Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Au wenns tragisch isch: Sälber Schuld! Schiss Töfflibuebe mit ihre lächerliche Sackgäldverdunschter wo eh nume Krach mache!![]()
Es geht hier weiger darum, ob jemand selber schuld ist oder ob man über die bösen Bullen flucht, sonder um rechtliches Gehör.dasto hat geschrieben:isch jo guet und recht wenn mer das macht.. aber wenn den halt was passiert isch mer selber schuld und döf ned über die "böse poliziste" flueche..
Wer sich von der Staatsgewalt benachteiligt fühlt, hat in einer Demokratie das Recht, sich zu wehren, und er hat auch Anspruch darauf, dass er ernst genommen wird. Das war vorliegend nicht der Fall.
- Spirit of St. Jakob
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Dagegen sage ich ja gar nichts, es ging mir nur um die Lächerlichkeit der Geschichte!macau hat geschrieben:Es geht hier weiger darum, ob jemand selber schuld ist oder ob man über die bösen Bullen flucht, sonder um rechtliches Gehör.
Wer sich von der Staatsgewalt benachteiligt fühlt, hat in einer Demokratie das Recht, sich zu wehren, und er hat auch Anspruch darauf, dass er ernst genommen wird. Das war vorliegend nicht der Fall.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
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Zemdil
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zwar Luzern aber egal ...
Luzern (AP) Das Amtsstatthalteramt Luzern hat eine
Strafuntersuchung gegen einen 26-jährigen Polizisten der
Stadtpolizei Luzern wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung eingestellt.
Die Stadtpolizei führt das gegen den Polizisten bereits
eingeleitete Disziplinarverfahren dagegen weiter.
Der Polizist hatte im vergangenen Juli eine Schwarzfahrerin bei
einer Fahrt mit den Verkehrsbetrieben der Stadt Luzern
kontrolliert. Anschliessend habe er privat Kontakt mit ihr
aufgenommen und ihr per SMS mitgeteilt, dass er gerne mit ihr
schlafen würde. Auch soll er der Frau angeboten haben, den
ausstehenden Geldbetrag für sie zu bezahlen. Obwohl der Polizist
polizeiliche Personendaten missbrauchte, habe er damit weder eine
Nötigung noch einen Amtsmissbrauch begangen, urteilte das
Amtsstatthalteramt gemäss einer Mitteilung der
Strafuntersuchungsbehörden vom Montag. Es sei nicht erstellt, dass
der Polizist mit seinen Handlungen gegenüber der Frau seine
Befehls- oder Weisungsbefugnisse als Polizist eingesetzt oder Zwang
ausgeübt habe. Die Untersuchung wurde deshalb eingestellt.
Das Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Dienstpflicht gegen
den Polizisten wird demgegenüber durchgeführt. Der Polizist habe
gegen die Dienstpflicht verstossen, weil er polizeilich erhobene
Personendaten für private Zwecke verwendete, heisst es. Die Wahl
und die Zumessung der Disziplinarmassnahme richtet sich nach der
Schwere der Dienstpflichtverletzung und dem Grad des Verschuldens.
Die Massnahme kann vom Verweis bis zur Kündigung führen.
Strafuntersuchung gegen einen 26-jährigen Polizisten der
Stadtpolizei Luzern wegen Amtsmissbrauchs und Nötigung eingestellt.
Die Stadtpolizei führt das gegen den Polizisten bereits
eingeleitete Disziplinarverfahren dagegen weiter.
Der Polizist hatte im vergangenen Juli eine Schwarzfahrerin bei
einer Fahrt mit den Verkehrsbetrieben der Stadt Luzern
kontrolliert. Anschliessend habe er privat Kontakt mit ihr
aufgenommen und ihr per SMS mitgeteilt, dass er gerne mit ihr
schlafen würde. Auch soll er der Frau angeboten haben, den
ausstehenden Geldbetrag für sie zu bezahlen. Obwohl der Polizist
polizeiliche Personendaten missbrauchte, habe er damit weder eine
Nötigung noch einen Amtsmissbrauch begangen, urteilte das
Amtsstatthalteramt gemäss einer Mitteilung der
Strafuntersuchungsbehörden vom Montag. Es sei nicht erstellt, dass
der Polizist mit seinen Handlungen gegenüber der Frau seine
Befehls- oder Weisungsbefugnisse als Polizist eingesetzt oder Zwang
ausgeübt habe. Die Untersuchung wurde deshalb eingestellt.
Das Disziplinarverfahren wegen Verletzung der Dienstpflicht gegen
den Polizisten wird demgegenüber durchgeführt. Der Polizist habe
gegen die Dienstpflicht verstossen, weil er polizeilich erhobene
Personendaten für private Zwecke verwendete, heisst es. Die Wahl
und die Zumessung der Disziplinarmassnahme richtet sich nach der
Schwere der Dienstpflichtverletzung und dem Grad des Verschuldens.
Die Massnahme kann vom Verweis bis zur Kündigung führen.
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Zemdil
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Zürich (AP) Eine Sicherheitsbeamtin der Kantonspolizei Zürich ist
vom Zürcher Bezirksgericht wegen Haschischkonsums mit 300 Franken
gebüsst worden. Die 40-Jährige wurde aber mangels Beweisen vom
Vorwurf freigesprochen, sie habe wiederholt Kokain aus dem
Polizeigefängnis entwendet und mit Freunden geschnupft. Die
Staatsanwaltschaft hatte drei Monate Gefängnis bedingt und 300
Franken Busse gefordert. Das Gericht befand, der langjährigen
Sicherheitsbeamtin sei nicht nachzuweisen, dass sie im Frühherbst
2000 und 2001 jeweils Kokainfingerlinge entwendet habe, die von
Kokaintransporteuren ausgeschieden worden waren. Als im April 2005
bei der Zürcher Kantonspolizei erneut Kokainfingerlinge
verschwanden, wurde die Frau von zwei drogenabhängigen Ex-Freunden
massiv belastet. Laut dem Gericht ist nicht klar, wie die
Fingerlinge verschwanden. Es sprach die Sicherheitsbeamtin, die
während der Strafuntersuchung nie vom Dienst suspendiert worden
war, hingegen wegen regelmässigen Haschischkonsums zwischen
September 2003 und Juli 2005 schuldig und büsste sie deswegen.
vom Zürcher Bezirksgericht wegen Haschischkonsums mit 300 Franken
gebüsst worden. Die 40-Jährige wurde aber mangels Beweisen vom
Vorwurf freigesprochen, sie habe wiederholt Kokain aus dem
Polizeigefängnis entwendet und mit Freunden geschnupft. Die
Staatsanwaltschaft hatte drei Monate Gefängnis bedingt und 300
Franken Busse gefordert. Das Gericht befand, der langjährigen
Sicherheitsbeamtin sei nicht nachzuweisen, dass sie im Frühherbst
2000 und 2001 jeweils Kokainfingerlinge entwendet habe, die von
Kokaintransporteuren ausgeschieden worden waren. Als im April 2005
bei der Zürcher Kantonspolizei erneut Kokainfingerlinge
verschwanden, wurde die Frau von zwei drogenabhängigen Ex-Freunden
massiv belastet. Laut dem Gericht ist nicht klar, wie die
Fingerlinge verschwanden. Es sprach die Sicherheitsbeamtin, die
während der Strafuntersuchung nie vom Dienst suspendiert worden
war, hingegen wegen regelmässigen Haschischkonsums zwischen
September 2003 und Juli 2005 schuldig und büsste sie deswegen.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
Demnächst in ihrer Nähe:
http://www.strafgericht.bs.ch/Strafgeri ... _CURSOR=71
Datum: 20.02.2007 Saal: 3
Beginn: 08.15 Uhr Präs.: Thi
2 Fahndungsbeamte werden beschuldigt, dienstliche Akten (Vorermittlungen) über die Freundin des einen vernichtet resp. deren Daten im Computer gelöscht zu haben.
(öffentliche Verhandlung)
pwned!
http://www.strafgericht.bs.ch/Strafgeri ... _CURSOR=71
Datum: 20.02.2007 Saal: 3
Beginn: 08.15 Uhr Präs.: Thi
2 Fahndungsbeamte werden beschuldigt, dienstliche Akten (Vorermittlungen) über die Freundin des einen vernichtet resp. deren Daten im Computer gelöscht zu haben.
(öffentliche Verhandlung)
pwned!
«Abschlepp-Skandal»: Stadtverwaltung entlastet
18.04.2007 -- Tages-Anzeiger Online
«Abschlepp-Skandal»: Stadtverwaltung entlastet
In einer Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit einem «Abschlepp-Skandal» sind Angehörige der Zürcher Stadtverwaltung entlastet worden.
Die Vorwürfe hatten angebliche «Abzockerei» beim Abschleppen von Fahrzeugen, ein Submissionsverfahren, Nebenbeschäftigungen und die Nichtentgegennahme von Anzeigen durch die Stadtpolizei betroffen, wie das Polizeidepartement mitteilt.
Unter anderem soll gemäss Medienberichten eine Firma auf Privatgrund parkierte Fahrzeuge im Kreis 5 unrechtmässig abgeschleppt haben. Die Fahrzeuge seien erst wieder herausgegeben worden, nachdem die betroffenen Fahrzeughalter die Abschleppgebühr bezahlt hätten. Aufgrund dieses Verhaltens hätten zahlreiche Geschädigte versucht, Anzeigen wegen Nötigung zu erstatten, doch habe sich die Stadtpolizei geweigert, diese entgegenzunehmen.
Eine von der Zürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer eingeleitete Administrativuntersuchung hat nun die Beteiligten der Stadtverwaltung entlastet. In Bezug auf die Vorwürfe gegenüber der Stadtpolizei kam die Untersuchung zum Schluss, dass keine Rede davon sein könne, dass die Polizei Anzeigen wegen Nötigung systematisch ignoriert habe.
Allerdings könne nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Angehörige der Stadtpolizei in einzelnen Fällen auf Anzeigen nicht sachgerecht reagiert hätten. Solche Fehler seien wenig wahrscheinlich, kommt die Untersuchung zum Schluss. Um sie künftig auszuschliessen solle die polizeiinterne Schulung verbessert werden. (grü/ap)
****
Weil es gerade passt, noch eine Resolution zum geplanten Polizeigesetz von ZRH (PDF)
«Abschlepp-Skandal»: Stadtverwaltung entlastet
In einer Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit einem «Abschlepp-Skandal» sind Angehörige der Zürcher Stadtverwaltung entlastet worden.
Die Vorwürfe hatten angebliche «Abzockerei» beim Abschleppen von Fahrzeugen, ein Submissionsverfahren, Nebenbeschäftigungen und die Nichtentgegennahme von Anzeigen durch die Stadtpolizei betroffen, wie das Polizeidepartement mitteilt.
Unter anderem soll gemäss Medienberichten eine Firma auf Privatgrund parkierte Fahrzeuge im Kreis 5 unrechtmässig abgeschleppt haben. Die Fahrzeuge seien erst wieder herausgegeben worden, nachdem die betroffenen Fahrzeughalter die Abschleppgebühr bezahlt hätten. Aufgrund dieses Verhaltens hätten zahlreiche Geschädigte versucht, Anzeigen wegen Nötigung zu erstatten, doch habe sich die Stadtpolizei geweigert, diese entgegenzunehmen.
Eine von der Zürcher Polizeivorsteherin Esther Maurer eingeleitete Administrativuntersuchung hat nun die Beteiligten der Stadtverwaltung entlastet. In Bezug auf die Vorwürfe gegenüber der Stadtpolizei kam die Untersuchung zum Schluss, dass keine Rede davon sein könne, dass die Polizei Anzeigen wegen Nötigung systematisch ignoriert habe.
Allerdings könne nicht ganz ausgeschlossen werden, dass Angehörige der Stadtpolizei in einzelnen Fällen auf Anzeigen nicht sachgerecht reagiert hätten. Solche Fehler seien wenig wahrscheinlich, kommt die Untersuchung zum Schluss. Um sie künftig auszuschliessen solle die polizeiinterne Schulung verbessert werden. (grü/ap)
****
Weil es gerade passt, noch eine Resolution zum geplanten Polizeigesetz von ZRH (PDF)
Prügel-Polizist verurteilt
23.04.2007 -- Tages-Anzeiger Online
Prügel-Polizist verurteilt
Ein langjähriger Beamter der Stadtpolizei Zürich ist wegen Körperverletzung sowie falscher Anschuldigung verurteilt worden. Er hatte in seiner Freizeit einer Kellnerin mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen.
In seinem heute eröffneten Urteil stufte das Bezirksgericht Zürich das Verschulden des heute 31-jährigen Angeklagten als sehr erheblich ein. Stark verschuldenserhöhend fiel laut Urteil ins Gewicht, dass der Angeschuldigte von Beruf Polizist ist. Ein Polizeibeamter habe in der Gesellschaft eine gewisse Vorbildfunktion und dürfe sich deshalb auch als Privatperson und auch wenn er angetrunken sei nicht zu einer Tat hinreissen lassen, wie die vom Angeklagten begangene, ist dem schriftlich begründeten Entscheid zu entnehmen.
Der Vorfall hatte sich in der Nacht vom 23. November 2005 ereignet. Nach der Schliessung der Arche-Bar in Affoltern am Albis kam es um 3.45 Uhr zu einer wilden Prügelei. Bei einem der Teilnehmer handelte es sich laut Anklage um einen in Affoltern wohnhaften Polizeibeamten. Der damalige Angehörige der Zürcher Stadtpolizei hatte sich in seiner Freizeit dort aufgehalten.
Kraftvoller Schlag in das Gesicht
Laut Anklage hatte der hoch gewachsene Mann auf der Strasse eine tätliche Auseinandersetzung mit einer Barbesucherin. Als eine heute 26-jährige Kellnerin der Frau zu Hilfe eilte und den Hünen fragen wollte, warum er eine Frau traktiere, schlug dieser zu. Laut Staatsanwalt versetzte er der Geschädigten einen kraftvollen Schlag in das Gesicht. Mit der Folge, dass die Frau einen Bruch des Nasenbeines erlitt, was die Staatsanwaltschaft als Körperverletzung einstufte. Hinzu gesellte sich der Vorwurf der falschen Anschuldigung. So hatte der Polizeibeamte in der späteren Strafuntersuchung erklärt, dass das Opfer alles frei erfunden habe.
Unschuld beteuert
Auch vor Gericht beteuerte der Polizeibeamte seine Unschuld. So sei er damals alleine zehn Personen gegenüber gestanden und sei attackiert worden, erklärte er. Vom Faustschlag gegen die Kellnerin wollte er aber weiterhin nichts wissen. Die Verteidigerin zeigte sich überzeugt, dass sich das angebliche Opfer bloss in ein gutes Licht stellen wolle und forderte einen vollen Freispruch. Allerdings vergeblich, da das Gericht umfassend der Anklage folgte.
Teurer Faustschlag
Den Polizeibeamten kommt der Faustschlag teuer zu stehen. So wurde er nach neuem Recht anstelle der beantragten bedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt, was 15u2019000 Franken auf Bewährung bedeutet. Eine weitere Busse von 5000 Franken muss er aber zahlen. Zudem die Gerichtskosten von rund 2800 Franken. Zudem wurde er zu Schadenersatz und einer Genugtuung verpflichtet.
Der Angeklagte hat inzwischen seinen Dienst bei der Stadtpolizei Zürich quittiert und tritt ab April 2007 eine polizeiliche Kaderstelle in einem anderen Kanton an.
Prügel-Polizist verurteilt
Ein langjähriger Beamter der Stadtpolizei Zürich ist wegen Körperverletzung sowie falscher Anschuldigung verurteilt worden. Er hatte in seiner Freizeit einer Kellnerin mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen.
In seinem heute eröffneten Urteil stufte das Bezirksgericht Zürich das Verschulden des heute 31-jährigen Angeklagten als sehr erheblich ein. Stark verschuldenserhöhend fiel laut Urteil ins Gewicht, dass der Angeschuldigte von Beruf Polizist ist. Ein Polizeibeamter habe in der Gesellschaft eine gewisse Vorbildfunktion und dürfe sich deshalb auch als Privatperson und auch wenn er angetrunken sei nicht zu einer Tat hinreissen lassen, wie die vom Angeklagten begangene, ist dem schriftlich begründeten Entscheid zu entnehmen.
Der Vorfall hatte sich in der Nacht vom 23. November 2005 ereignet. Nach der Schliessung der Arche-Bar in Affoltern am Albis kam es um 3.45 Uhr zu einer wilden Prügelei. Bei einem der Teilnehmer handelte es sich laut Anklage um einen in Affoltern wohnhaften Polizeibeamten. Der damalige Angehörige der Zürcher Stadtpolizei hatte sich in seiner Freizeit dort aufgehalten.
Kraftvoller Schlag in das Gesicht
Laut Anklage hatte der hoch gewachsene Mann auf der Strasse eine tätliche Auseinandersetzung mit einer Barbesucherin. Als eine heute 26-jährige Kellnerin der Frau zu Hilfe eilte und den Hünen fragen wollte, warum er eine Frau traktiere, schlug dieser zu. Laut Staatsanwalt versetzte er der Geschädigten einen kraftvollen Schlag in das Gesicht. Mit der Folge, dass die Frau einen Bruch des Nasenbeines erlitt, was die Staatsanwaltschaft als Körperverletzung einstufte. Hinzu gesellte sich der Vorwurf der falschen Anschuldigung. So hatte der Polizeibeamte in der späteren Strafuntersuchung erklärt, dass das Opfer alles frei erfunden habe.
Unschuld beteuert
Auch vor Gericht beteuerte der Polizeibeamte seine Unschuld. So sei er damals alleine zehn Personen gegenüber gestanden und sei attackiert worden, erklärte er. Vom Faustschlag gegen die Kellnerin wollte er aber weiterhin nichts wissen. Die Verteidigerin zeigte sich überzeugt, dass sich das angebliche Opfer bloss in ein gutes Licht stellen wolle und forderte einen vollen Freispruch. Allerdings vergeblich, da das Gericht umfassend der Anklage folgte.
Teurer Faustschlag
Den Polizeibeamten kommt der Faustschlag teuer zu stehen. So wurde er nach neuem Recht anstelle der beantragten bedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt, was 15u2019000 Franken auf Bewährung bedeutet. Eine weitere Busse von 5000 Franken muss er aber zahlen. Zudem die Gerichtskosten von rund 2800 Franken. Zudem wurde er zu Schadenersatz und einer Genugtuung verpflichtet.
Der Angeklagte hat inzwischen seinen Dienst bei der Stadtpolizei Zürich quittiert und tritt ab April 2007 eine polizeiliche Kaderstelle in einem anderen Kanton an.
tja pech. hätte er dies im dienst getan hätte es zu 100% einen freispruch gegeben..macau hat geschrieben:23.04.2007 -- Tages-Anzeiger Online
Prügel-Polizist verurteilt
Ein langjähriger Beamter der Stadtpolizei Zürich ist wegen Körperverletzung sowie falscher Anschuldigung verurteilt worden. Er hatte in seiner Freizeit einer Kellnerin mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen.
[/B]
- Lou C. Fire
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Dumm gelaufen für die Bullen ...
Dass die zürcher Bullen machen, was ihnen gerade passt, ist ja bekannt und auch z. B. hier nachzulesen:
http://www.fcbforum.ch/showthread.php?p ... post858693
Das selbstherrliche Auftreten kann aber auch in die Hose gehen:
Tagesanzeiger vom 07. September 2007
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/788674.html
Pädophilem ohne Genehmigung Falle gestellt
Die Zürcher Stadtpolizei hat einem mutmasslichen pädophilen Sexualtäter ohne Genehmigung eine Falle gestellt. Der Richter anerkannte die Beweise nicht und sprach den Mann frei.
Die Polizei hatte den heute 28-jährigen Hotelsekretär aus Chiasso im August 2005 am Zürcher Hauptbahnhof verhaftet, wo er sich mit einer 13-Jährigen treffen wollte. Das Mädchen namens Manuela hatte er zwei Tage zuvor in einem Chatroom für Kinder kennen gelernt und schnell auf sexuelle Themen angesprochen. Das vermeintliche Mädchen, hinter dessen Identität sich eine Angehörige der Zürcher Stadtpolizei verbarg, willigte in ein Treffen ein.
Nach der Festnahme des Angeklagten führte die Polizei eine Hausdurchsuchung an dessen Wohnort durch, wobei die Fahnder auf seinem Computer diverse Bilder von nackten Mädchen sicher stellten - viele eindeutig unter dem Alter von 16 Jahren. Im Februar 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Pornografie sowie Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern. Gemäss Staatsanwalt Daniel Kloiber hatte der Angeschuldigte vor, mit dem 13-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen zu begehen. Der Strafantrag lautete auf 14 Monate Gefängnis bedingt.
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten jedoch frei mit der Begründung, dass die verdeckten Ermittler eine richterliche Genehmigung hätten einholen müssen. Da sie dies unterliessen, fielen sämtliche Beweise unter ein Verwertungsverbot. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hatte jetzt das Obergericht den Fall zu beurteilen.
«Die Polizei muss sich auch an die Gesetzte halten»
Kloiber hielt fest, dass es sich gar nicht um eine verdeckte Ermittlung handle. Die Polizei habe bloss auf einem virtuellen Marktplatz im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr eine Kontrolle durchgeführt, in einem Chatroom, wo ohnehin alle Teilnehmer mit einem Pseudonym auftreten würden.
Für den Verteidiger war dagegen die verdeckte Ermittlung darin gegeben, dass Manuela eine Fiktion der Polizei gewesen war. «Die Polizei muss sich auch an die Gesetzte halten», sagte er und verwies auf das Bundesgesetz mit der Genehmigungspflicht bei verdeckten Ermittlungen.
Schmerzensgeld und Schadenersatz
Das Obergericht kam nun zum Schluss, dass die Fahnder zwar rechtmässig die Spur aufgenommen hätten, die Ermittlungen danach aber zu weit gingen. In der letzten Phase, als das Treffen abgemacht wurde, hätte eine Genehmigungspflicht bestanden. Wegen des Freispruchs erhielt der Tessiner Schmerzensgeld und Schadenersatz von je 1000 Franken.
http://www.fcbforum.ch/showthread.php?p ... post858693
Das selbstherrliche Auftreten kann aber auch in die Hose gehen:
Tagesanzeiger vom 07. September 2007
http://www.tagi.ch/dyn/news/zuerich/788674.html
Pädophilem ohne Genehmigung Falle gestellt
Die Zürcher Stadtpolizei hat einem mutmasslichen pädophilen Sexualtäter ohne Genehmigung eine Falle gestellt. Der Richter anerkannte die Beweise nicht und sprach den Mann frei.
Die Polizei hatte den heute 28-jährigen Hotelsekretär aus Chiasso im August 2005 am Zürcher Hauptbahnhof verhaftet, wo er sich mit einer 13-Jährigen treffen wollte. Das Mädchen namens Manuela hatte er zwei Tage zuvor in einem Chatroom für Kinder kennen gelernt und schnell auf sexuelle Themen angesprochen. Das vermeintliche Mädchen, hinter dessen Identität sich eine Angehörige der Zürcher Stadtpolizei verbarg, willigte in ein Treffen ein.
Nach der Festnahme des Angeklagten führte die Polizei eine Hausdurchsuchung an dessen Wohnort durch, wobei die Fahnder auf seinem Computer diverse Bilder von nackten Mädchen sicher stellten - viele eindeutig unter dem Alter von 16 Jahren. Im Februar 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Pornografie sowie Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern. Gemäss Staatsanwalt Daniel Kloiber hatte der Angeschuldigte vor, mit dem 13-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen zu begehen. Der Strafantrag lautete auf 14 Monate Gefängnis bedingt.
Das Bezirksgericht Zürich sprach den Angeklagten jedoch frei mit der Begründung, dass die verdeckten Ermittler eine richterliche Genehmigung hätten einholen müssen. Da sie dies unterliessen, fielen sämtliche Beweise unter ein Verwertungsverbot. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft hatte jetzt das Obergericht den Fall zu beurteilen.
«Die Polizei muss sich auch an die Gesetzte halten»
Kloiber hielt fest, dass es sich gar nicht um eine verdeckte Ermittlung handle. Die Polizei habe bloss auf einem virtuellen Marktplatz im Hinblick auf eine Gefahrenabwehr eine Kontrolle durchgeführt, in einem Chatroom, wo ohnehin alle Teilnehmer mit einem Pseudonym auftreten würden.
Für den Verteidiger war dagegen die verdeckte Ermittlung darin gegeben, dass Manuela eine Fiktion der Polizei gewesen war. «Die Polizei muss sich auch an die Gesetzte halten», sagte er und verwies auf das Bundesgesetz mit der Genehmigungspflicht bei verdeckten Ermittlungen.
Schmerzensgeld und Schadenersatz
Das Obergericht kam nun zum Schluss, dass die Fahnder zwar rechtmässig die Spur aufgenommen hätten, die Ermittlungen danach aber zu weit gingen. In der letzten Phase, als das Treffen abgemacht wurde, hätte eine Genehmigungspflicht bestanden. Wegen des Freispruchs erhielt der Tessiner Schmerzensgeld und Schadenersatz von je 1000 Franken.
- Spirit of St. Jakob
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Die Polizei sollte sicher nicht selber entscheiden dürfen wer jetzt ein Sauhund ist und bei wem sie sich daher nicht mehr an die Gesetze halten muss .....Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Naja, ob jetzt die Genehmigung eingeholt wurde oder nicht, der Freigesprochene ist ein Sauhund und gehört bestraft!
Sonst ciao Rechtsstaat
PS : Ein Sauhund ist er natürlich trotzdem!
- Spirit of St. Jakob
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Ich verweise an eine kürzlich geführte Diskussion betreffend den gehackten Mails der rechtsorientierten PNOS. Dort wurden auch illegale Machenschaften durch illegales Handeln aufgedeckt und in diesem Falle von sehr vielen Usern gutgeheissen (korrigiere mich Kawa, wenn ich mich irre, aber ich glaube sogar auch von dir). Mich hat es auch gefreut, als der PNOS ans Bein gepisst wurde, aber schlussendlich geht es um dasselbe.Kawa hat geschrieben:Die Polizei sollte sicher nicht selber entscheiden dürfen wer jetzt ein Sauhund ist und bei wem sie sich daher nicht mehr an die Gesetze halten muss .....
Sonst ciao Rechtsstaat
PS : Ein Sauhund ist er natürlich trotzdem!
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
Klar hat es mich gefreut als der PNOS ans Bein gepisst wurdeSpirit of St. Jakob hat geschrieben:Ich verweise an eine kürzlich geführte Diskussion betreffend den gehackten Mails der rechtsorientierten PNOS. Dort wurden auch illegale Machenschaften durch illegales Handeln aufgedeckt und in diesem Falle von sehr vielen Usern gutgeheissen (korrigiere mich Kawa, wenn ich mich irre, aber ich glaube sogar auch von dir). Mich hat es auch gefreut, als der PNOS ans Bein gepisst wurde, aber schlussendlich geht es um dasselbe.
Es ist aber definitiv nicht dasselbe ob ein politischer Gegner (resp. irgendeine Privatperson) sich illegaler Methoden bedient oder die offiziellen Vertreter der Staatsgewalt sprich die Polizei.
Im ersten Fall ist es ganz einfach ein strafbares Vergehen, im zweiten Fall um Potenzen kritischer!
Wenn du dich nicht mehr darauf verlassen kannst, dass die Polizei sich an bestehende Gesetze hält dann gut Nacht ....
So denken sicher viele, lässt sich auch problemlos ausdehnen auf Mörder, Totschläger etc. etc.sergipe hat geschrieben:Bei pädophilen Sauhünden ist jedes MIttel recht. Meine Meinung.
Dann kommt noch die SVP und schmeisst alle Ausländer in denselben Topf, irgendwann sind auch Fussballfans drin ....
Wehret den Anfängen !
