Haftpflichtdeckung wenn Alk im Spiel ist?
Haftpflichtdeckung wenn Alk im Spiel ist?
Habe eine kurze Frage, übernimmt die Haftpflichtversicherung in Fällen, wo ich unter Alkohol zBsp mit einer Bierflasche werfe und jemanden verletze, oder ist muss man das alles selber tragen wenn Alk im Spiel ist? Denke genau für solche Fälle ist doch die HPV da.
Frog doch d Versicherig oder lueg d Versicherigsbedingige a; grundsätzlich sin Ansprüch us Schäde infolge vo vorsätzlicher Verbräche / Vergehe / Tätlichkeite nicht versichert. In was für emene Zuestand du di befunde hesch, isch völlig wurscht.Sisko hat geschrieben:Habe eine kurze Frage, übernimmt die Haftpflichtversicherung in Fällen, wo ich unter Alkohol zBsp mit einer Bierflasche werfe und jemanden verletze, oder ist muss man das alles selber tragen wenn Alk im Spiel ist? Denke genau für solche Fälle ist doch die HPV da.
- bombaclock
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 313
- Registriert: 31.03.2005, 11:19
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 2981
- Registriert: 07.12.2004, 12:00
zum Glück nicht gedeckter Schaden!!
wäre wohl noch was, vollaufen lassen, eventl. leute verletzt, sachbeschädigung begangen...und dann sollen alle VN's den schaden zahlen!!
mhh...überleg mal...!!
wäre wohl noch was, vollaufen lassen, eventl. leute verletzt, sachbeschädigung begangen...und dann sollen alle VN's den schaden zahlen!!
mhh...überleg mal...!!
gobbo
meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen
meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen
-
- Neuer Benutzer
- Beiträge: 21
- Registriert: 22.02.2005, 22:44
Kommt stark auf den Fall an, wenn du an einem Gartenfest dem Kollegen der dich dazu auffordert ein neues Bier zuwirfst und es passiert was wird bezahlt (= Unfall), wenn du hingegen im Streit jemandem ein Bier anwirfst wird sicher nicht bezahlt (= Tätlichkeit) ....
Ob du selber Alk gehabt hast spielt nur eine geringe Rolle.
PS : Wenn du besoffen aus dem Extrazug Bierflaschen wirfst wird auch nicht bezahlt
Ob du selber Alk gehabt hast spielt nur eine geringe Rolle.
PS : Wenn du besoffen aus dem Extrazug Bierflaschen wirfst wird auch nicht bezahlt

Mätzli deine Antwort in Ehren, aber:Mätzli hat geschrieben:Die gute Nachricht: Die Versicherung zahlt an den Geschädigten
Die schlechte Nachricht: Sie wird and Dir für den vollen Schaden regress nehmen, auf Heller und Pfennig.
Privathaftplichtversicherung:
Wenn keine Deckung, wird kaum eine Versicherung den Schadenfall "vorschiessen" um danach Regress zu nehmen.
Bei der Autoversicherung trifft deine Aussage dann eher zu....
- Spirit of St. Jakob
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1274
- Registriert: 07.12.2004, 16:03
Abgesehen von deinem Fall (Versicherung wird wohl nicht bezahlen) ist Alkoholeinfluss selten ein Grund für verminderte Zurechnungfähigkeit. Wenn man seine Urteilsfähigkeit aus Selbstverschulden (vorsätzlich) für gewisse Zeit vermindert, kommt man trotzdem dran!
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
- Lou C. Fire
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 1677
- Registriert: 08.12.2004, 16:23
- Wohnort: Ganz oben!
[quote="Kawa"]Kommt stark auf den Fall an, wenn du an einem Gartenfest dem Kollegen der dich dazu auffordert ein neues Bier zuwirfst und es passiert was wird bezahlt (= Unfall), wenn du hingegen im Streit jemandem ein Bier anwirfst wird sicher nicht bezahlt (= Tätlichkeit) ....
Ob du selber Alk gehabt hast spielt nur eine geringe Rolle.
PS : Wenn du besoffen aus dem Extrazug Bierflaschen wirfst wird auch nicht bezahlt ]
Genau richtig! Ob jetzt jemand besoffen ist oder nicht spielt eigentlich weniger eine Rolle (wer mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird muss seine Rechnung ja auch nicht selbst bezahlen) sondern es kommt auf den Unfall bzw. auf den Schaden an sich an. (Ausser beim Autofahren, da ist natürlich wieder alles anders....)
Ob du selber Alk gehabt hast spielt nur eine geringe Rolle.
PS : Wenn du besoffen aus dem Extrazug Bierflaschen wirfst wird auch nicht bezahlt ]
Genau richtig! Ob jetzt jemand besoffen ist oder nicht spielt eigentlich weniger eine Rolle (wer mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird muss seine Rechnung ja auch nicht selbst bezahlen) sondern es kommt auf den Unfall bzw. auf den Schaden an sich an. (Ausser beim Autofahren, da ist natürlich wieder alles anders....)
Mein Bsp. war ja auch nicht so ganz aus dem hohlen Bauch, ist mir letztes Jahr passiert :Urlauber hat geschrieben:Genau richtig! Ob jetzt jemand besoffen ist oder nicht spielt eigentlich weniger eine Rolle (wer mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird muss seine Rechnung ja auch nicht selbst bezahlen) sondern es kommt auf den Unfall bzw. auf den Schaden an sich an. (Ausser beim Autofahren, da ist natürlich wieder alles anders....)
WM-Party beim Kollegen im Garten, ich an der Kühlbox Nachschub holen, mehrere Leute schreien nach Alk, ich schmeisse Bierbüchsen durch die Gegend (fanden alle lustig) aber einer fängt nicht (weil er und / oder ich genug Alk hatten), Büchse auf Glastisch mit Fernseh drauf, beides am Arsch ...
PS : Versicherung hat diskussionslos bezahlt
