Reglement für Hooligan-Datenbank publiziert
Tolle Idee - zumal du die letzten drei Monate wohl verpennt hastHeavy hat geschrieben:Ich hoffe fest, "Fans" aus aller Welt zünden dem Arschloch an der EM08 die Züge an!![]()

Weibel war für mich immer ein grosser Mann, ich habe ihn für seine Leistung, seine Ausstrahlung und Bodenständigkeit bewundert.
Diese Meinung hat nun einen argen Knick erlitten, so etwas hätte ich von ihm nie erwartet. Ich frage mich sowieso was Weibel dazu befähigt seine Momentane Funktion inne zu haben, dass er je was mit Fussball zu tun gehabt hätte ist mir nicht aufgefallen
@Panda, das kannst du dich aber grosso modo glaubs bei 90 % der Funktionäre die in irgendeiner Weise mit dem SFV oder der EM zu tun haben fragen....
PS. Böses denkt, wer sich fragt, ob da etwa eine Mitverantwortung der SBB an Altstetten durchschimmert?
PS. Böses denkt, wer sich fragt, ob da etwa eine Mitverantwortung der SBB an Altstetten durchschimmert?
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
[quote="Heavy"]Ich glaube du hast mein Post missverstanden ]
in dem Fall versteh ich den aktuellen Zusammenhang zwischen Weibel und Zügen anzünden nicht...
@Goofy: spekuliere isch erlaubt, do niemer für wirklich transparenz gsorgt het wird me au immer witer chönne munkle wär do jetz wie genau beteiligt gsi isch...
in dem Fall versteh ich den aktuellen Zusammenhang zwischen Weibel und Zügen anzünden nicht...
@Goofy: spekuliere isch erlaubt, do niemer für wirklich transparenz gsorgt het wird me au immer witer chönne munkle wär do jetz wie genau beteiligt gsi isch...
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Pfister für die Sicherheit
Der SFV und die Swiss Football League haben Ulrich Pfister (39) als Sicherheitsverantwortlichen gewählt. Pfister war bisher in verschiedenen Sicherheitschargen bei der Kantonspolizei Basel-Stadt und den SBB und zuletzt als Leiter Führung und Einsatz bei der Securitas AG, Regionaldirektion Basel, tätig. Er tritt seine Stelle beim SFV am 1. Juli 2007 an.
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
"Weibel: Ja, die Gastgeberrolle beginnt beim Empfang, also am Flughafen oder an der Grenze. Hier müssen wir die Gäste herzlich empfangen und sie hilfsbereit begleiten."
wie daas denn ussgseet, wüsse mr anhand vo synere mainig zu altstette mittlerwyylen au. oder wärden an dr EM denn die guten und die böhöse fäns entsprächend aagschriibe syy!
*****
aber au sunscht fallt uff, dass dä heer wais, vo was er reedet
"Können Sie die Slogans der Schweizer Austragungsstädte aufzählen?
Weibel: Nein, das kann ich nicht."
well es het jo in dr schwyz mindischtens 20 ussdraagixstett, do ischs scho schwiirig sich daas alles z mergge.
*****
"So einen Anlass wird die Schweiz in diesem Jahrhundert nicht mehr organisieren können. Dessen muss man sich bewusst sein."
wenns um d Euro "08" goot het er sogar rächt! aber sunscht ..... aifach moll kurz ans 1908 zruggdänggen und was drnoo in sälem joorhundert no alles basiert isch ....
******
"Was viele noch nicht realisiert haben, ist ja, dass die Besucher mit den Euro 08-Tickets 36 Stunden gratis Zug fahren können."
jä soo! dasch aber wirgglig kuul, well y kumm jo an d EM well y wott zuug faare! (y mag my no bsinne, s schöönschten am matsch gäge schlakke 04 sinn die 13 stund baanfaart gsi!!!)
******
"Man sieht guten Sport in tollen Stadien mit praktisch nur guten Plätzen und kann erst noch gratis Zug fahren."
und scho wiider, aimool yysebäänler immer yysebäänler ....... aber wemme wirgglig ka G-R-A-T-I-S zuug faare, denn wär jo dr ganzi tix bryys wiider numme fürs spiil? und dämpfall wurde d bäänler (uss hochachtig und dangg an iiren eehemalige scheff?) denn au kai loon bikoo für die zyt?
*****
fazit: dää groossschnuuri isch e tüpische fall vo peter-prinzip! jee unfäähiger deschto befördereter! schaad ka men em nid in d aier gingge .... zerscht muesch hesch ....
wie daas denn ussgseet, wüsse mr anhand vo synere mainig zu altstette mittlerwyylen au. oder wärden an dr EM denn die guten und die böhöse fäns entsprächend aagschriibe syy!
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aber au sunscht fallt uff, dass dä heer wais, vo was er reedet
"Können Sie die Slogans der Schweizer Austragungsstädte aufzählen?
Weibel: Nein, das kann ich nicht."
well es het jo in dr schwyz mindischtens 20 ussdraagixstett, do ischs scho schwiirig sich daas alles z mergge.
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"So einen Anlass wird die Schweiz in diesem Jahrhundert nicht mehr organisieren können. Dessen muss man sich bewusst sein."
wenns um d Euro "08" goot het er sogar rächt! aber sunscht ..... aifach moll kurz ans 1908 zruggdänggen und was drnoo in sälem joorhundert no alles basiert isch ....
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"Was viele noch nicht realisiert haben, ist ja, dass die Besucher mit den Euro 08-Tickets 36 Stunden gratis Zug fahren können."
jä soo! dasch aber wirgglig kuul, well y kumm jo an d EM well y wott zuug faare! (y mag my no bsinne, s schöönschten am matsch gäge schlakke 04 sinn die 13 stund baanfaart gsi!!!)
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"Man sieht guten Sport in tollen Stadien mit praktisch nur guten Plätzen und kann erst noch gratis Zug fahren."
und scho wiider, aimool yysebäänler immer yysebäänler ....... aber wemme wirgglig ka G-R-A-T-I-S zuug faare, denn wär jo dr ganzi tix bryys wiider numme fürs spiil? und dämpfall wurde d bäänler (uss hochachtig und dangg an iiren eehemalige scheff?) denn au kai loon bikoo für die zyt?
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fazit: dää groossschnuuri isch e tüpische fall vo peter-prinzip! jee unfäähiger deschto befördereter! schaad ka men em nid in d aier gingge .... zerscht muesch hesch ....
birdy-num-num!
bereits 9 Rayonverbote in St. Gallen ausgesprochen
In St. Gallen wurden bereits 9 Rayonverbote ausgesprochen, obwohl es diese noch gar nicht gibt:
HOOGAN ist erst in Basel, Bern, Genf und Zürich im Testbetrieb, und die Rayons müssen gemäss Art. 23a VWIS erst bis Mitte Jahr festgelegt werden; Einträge in Hoogan und Massnahmen müssen ausserdem von Fedpol geprüft werden. Zudem wurde in St. Gallen noch keine Verordnung bezüglich Massnahmen an Sportveranstaltungen im Amtsblatt publiziert.
Der Vorfall:
Die 9 Leute haben Rayonverbot erhalten, weil sie an einer Aktion beim Heimspiel gegen Luzern beteiligt waren. Die Luzerner kamen per Extrazug und wurden von einigen Sglern abgefangen. Es wurden Flaschen und Fackeln
geworfen, einige Kontakte. Nicht allzu schlimm, aber es war schon was
und es war auch organisiert. Strafverfahren laufen parallel dazu an,
meines Wissens aber "nur" Landfriedensbruch.
HOOGAN ist erst in Basel, Bern, Genf und Zürich im Testbetrieb, und die Rayons müssen gemäss Art. 23a VWIS erst bis Mitte Jahr festgelegt werden; Einträge in Hoogan und Massnahmen müssen ausserdem von Fedpol geprüft werden. Zudem wurde in St. Gallen noch keine Verordnung bezüglich Massnahmen an Sportveranstaltungen im Amtsblatt publiziert.
Der Vorfall:
Die 9 Leute haben Rayonverbot erhalten, weil sie an einer Aktion beim Heimspiel gegen Luzern beteiligt waren. Die Luzerner kamen per Extrazug und wurden von einigen Sglern abgefangen. Es wurden Flaschen und Fackeln
geworfen, einige Kontakte. Nicht allzu schlimm, aber es war schon was
und es war auch organisiert. Strafverfahren laufen parallel dazu an,
meines Wissens aber "nur" Landfriedensbruch.
Heute wurde die Begründung eingereicht.macau hat geschrieben:Ich habe heute eine Beschwerde gegen die kantonale BWIS-Verordnung BL eingereicht.
Nächste Woche werde ich die Begründung von Nicoolas Roulet (welcher vom verein http://grundrechte.ch speditiv vermittelt wurde) einreichen lassen.
Einerseits wird bemängelt, dass während Sportveranstaltungen auf basel-städtischem Gebiet Rayonverbote im Kanton Basel-Landschaft möglich sein sollen, was nich durch BWIS abgedeckt ist, andererseits bemängeln wir, dass das Recht auf einen unabhängigen Richter verletzt ist.
Eine Weile wird hier nichts mehr laufen, so dass ich mich dem Problem im vorhergehenden Posting widmen kann. Soviel kann ich jetzt schon sagen: In St. Gallen gibt es keine Verordnung und es ist auch keine vorgesehen...
Im Moment schaue ich die Sache zusammen mit dem DV 1879, fansicht.ch und grundrechte.ch an.
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ganz stark!macau hat geschrieben:Heute wurde die Begründung eingereicht.
Einerseits wird bemängelt, dass während Sportveranstaltungen auf basel-städtischem Gebiet Rayonverbote im Kanton Basel-Landschaft möglich sein sollen, was nich durch BWIS abgedeckt ist, andererseits bemängeln wir, dass das Recht auf einen unabhängigen Richter verletzt ist.
Eine Weile wird hier nichts mehr laufen, so dass ich mich dem Problem im vorhergehenden Posting widmen kann. Soviel kann ich jetzt schon sagen: In St. Gallen gibt es keine Verordnung und es ist auch keine vorgesehen...
Im Moment schaue ich die Sache zusammen mit dem DV 1879, fansicht.ch und grundrechte.ch an.
Hooligangesetz: Beschwerde gegen Baselbieter Verordnung
Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes (BWIS) wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein "Referendum BWIS" hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er kritisiert ebenso die baselstädtische Verordnung.
Der ganze Artikel hier: http://www.hispeed.ch/News/Inland/?chid ... c32ff1c4c2
Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes (BWIS) wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein "Referendum BWIS" hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er kritisiert ebenso die baselstädtische Verordnung.
Der ganze Artikel hier: http://www.hispeed.ch/News/Inland/?chid ... c32ff1c4c2
- örjan berg
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Au der Tagi brichtet über d beschwerde:
Hooligan-Gesetz: Beschwerde in Basel
Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein «Referendum BWIS» hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Befürchtungen, dass «kantonale Ausführungsbestimmungen zum schlechten Hooligangesetz ebenfalls schlecht ausfallen werden», hätten die beiden Basel «eindrücklich bestätigt», teilte der Verein am Freitag mit. So wollten die beiden Basel kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im Gesetz gar nicht vorgesehen sei.
Der ganze Artikel unter: http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/736228.html
Hooligan-Gesetz: Beschwerde in Basel
Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein «Referendum BWIS» hat Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Befürchtungen, dass «kantonale Ausführungsbestimmungen zum schlechten Hooligangesetz ebenfalls schlecht ausfallen werden», hätten die beiden Basel «eindrücklich bestätigt», teilte der Verein am Freitag mit. So wollten die beiden Basel kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im Gesetz gar nicht vorgesehen sei.
Der ganze Artikel unter: http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/736228.html
[CENTER](c) by örjan berg 2007 - alle Rechte vorbehalten[/CENTER]
Lüüter singe, immer lüüter singe, bis dr FCB s goal gschosse het!!:)
[CENTER]
FUSSBALLMAFIA SFV!!:mad:[/CENTER]
Lüüter singe, immer lüüter singe, bis dr FCB s goal gschosse het!!:)
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basellandschaftliche Zeitung
Die basellandschaftliche Zeitung hat die Beschwerde gelesen und am Samstag diesen Bericht gebracht:
Basellandschaftliche Zeitung vom 31. März 2007
Protest gegen Hooligan-Gesetz
Kritik Der Verein «Referendum BWIS» reicht eine Verfassungsbeschwerde ein
Der Verein «Referendum BWIS» bemängelt an der Baselbieter Hooligan-Verordnung das kantonsübergreifende Rayonverbot und die «Verquickung» von Polizei und Justiz.
BIRGIT GÜNTER
«Unverhältnismässig» und «nicht nachvollziehbar» sei die Baselbieter Verordnung des nationalen Hooligan-Gesetzes (BWIS) in verschiedenen Punkten, teilt der Verein «Referendum BWIS» mit. Der Verein hat darum eine Verfassungsbeschwerde beim Kantonsgericht deponiert.
Kritisiert wird vor allem das Rayonverbot. So sollen Baselland und Basel-Stadt kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im verabschiedeten Gesetz gar nicht vorgesehen sei, teilt der Verein mit. Dieser «Joggeli-Paragraph» würde bedeuten, dass bestimmten Personen während eines Fussballspiels auf Basler Boden auch der Zutritt zu Gebieten im Kanton Baselland verwehrt würde. Da sich in der Nähe des Stadions das Naherholungsgebiet «Grün 80» inklusive Schwimmbad und Sportplätzen befinde, sei diese Massnahme «unverhältnismässig».
Auch die richterliche Überprüfung von Präventivhaft sei im Baselbiet nicht gewährleistet und die Verordnung deshalb gar «verfassungswidrig», teilt der Verein weiter mit. Die richterliche Überprüfung eines von der Polizei verfügten Gewahrsams wird an das Statthalteramt übergeben: «Damit wird eine richterliche Funktion an ein strafrechtliches Untersuchungsorgan delegiert», schreibt der Verein. Diese «Verquickung» sei bedenklich, da gemäss Hooligan-Gesetz nur schon auf Verdacht hin eine Präventivhaft angeordnet werden kann - ohne dass die Person bereits wegen Gewalttätigkeiten vor Gericht gestanden hätte.
Auch Hausbesuche durch die Polizei, wie sie bereits gefordert worden seien, seien nicht rechtmässig. Die beiden Basel hätten mit ihren ebenfalls schlechten Ausführungsbestimmungen zum bereits «schlechten Hooligangesetz» die «Befürchtungen breiter Kreise bestätigt», bilanziert der Verein.
Gegen die Baselbieter Verordnung ist bereits im Januar Beschwerde erhoben und nun die Begründung nachgereicht worden. In Basel-Stadt hingegen könne die Verordnung nur beim Bundesgericht angefochten werden. Ein Bundesgerichtsverfahren sei aber schon für Zürich vorgesehen.
Dank dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) soll es möglich sein, notorische Gewalttäter von Sportveranstaltungen fernzuhalten. Zu diesem Zweck wird eine nationale Datenbank eingerichtet, zudem sind Meldepflicht und Rayonverbote vorgesehen.
Die Beschwerde gegen die Baselbieter Verordnung dürfte indes nicht die letzte sein: «Der Beschwerdereigen ist eröffnet», titelt der Verein in seiner Mitteilung von gestern. Das Signet des Vereins zeigt, wie die Waagschale der Gerechtigkeit in einen Abfalleimer geworfen wird, in dem ein Fussball liegt.
Basellandschaftliche Zeitung vom 31. März 2007
Protest gegen Hooligan-Gesetz
Kritik Der Verein «Referendum BWIS» reicht eine Verfassungsbeschwerde ein
Der Verein «Referendum BWIS» bemängelt an der Baselbieter Hooligan-Verordnung das kantonsübergreifende Rayonverbot und die «Verquickung» von Polizei und Justiz.
BIRGIT GÜNTER
«Unverhältnismässig» und «nicht nachvollziehbar» sei die Baselbieter Verordnung des nationalen Hooligan-Gesetzes (BWIS) in verschiedenen Punkten, teilt der Verein «Referendum BWIS» mit. Der Verein hat darum eine Verfassungsbeschwerde beim Kantonsgericht deponiert.
Kritisiert wird vor allem das Rayonverbot. So sollen Baselland und Basel-Stadt kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im verabschiedeten Gesetz gar nicht vorgesehen sei, teilt der Verein mit. Dieser «Joggeli-Paragraph» würde bedeuten, dass bestimmten Personen während eines Fussballspiels auf Basler Boden auch der Zutritt zu Gebieten im Kanton Baselland verwehrt würde. Da sich in der Nähe des Stadions das Naherholungsgebiet «Grün 80» inklusive Schwimmbad und Sportplätzen befinde, sei diese Massnahme «unverhältnismässig».
Auch die richterliche Überprüfung von Präventivhaft sei im Baselbiet nicht gewährleistet und die Verordnung deshalb gar «verfassungswidrig», teilt der Verein weiter mit. Die richterliche Überprüfung eines von der Polizei verfügten Gewahrsams wird an das Statthalteramt übergeben: «Damit wird eine richterliche Funktion an ein strafrechtliches Untersuchungsorgan delegiert», schreibt der Verein. Diese «Verquickung» sei bedenklich, da gemäss Hooligan-Gesetz nur schon auf Verdacht hin eine Präventivhaft angeordnet werden kann - ohne dass die Person bereits wegen Gewalttätigkeiten vor Gericht gestanden hätte.
Auch Hausbesuche durch die Polizei, wie sie bereits gefordert worden seien, seien nicht rechtmässig. Die beiden Basel hätten mit ihren ebenfalls schlechten Ausführungsbestimmungen zum bereits «schlechten Hooligangesetz» die «Befürchtungen breiter Kreise bestätigt», bilanziert der Verein.
Gegen die Baselbieter Verordnung ist bereits im Januar Beschwerde erhoben und nun die Begründung nachgereicht worden. In Basel-Stadt hingegen könne die Verordnung nur beim Bundesgericht angefochten werden. Ein Bundesgerichtsverfahren sei aber schon für Zürich vorgesehen.
Dank dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) soll es möglich sein, notorische Gewalttäter von Sportveranstaltungen fernzuhalten. Zu diesem Zweck wird eine nationale Datenbank eingerichtet, zudem sind Meldepflicht und Rayonverbote vorgesehen.
Die Beschwerde gegen die Baselbieter Verordnung dürfte indes nicht die letzte sein: «Der Beschwerdereigen ist eröffnet», titelt der Verein in seiner Mitteilung von gestern. Das Signet des Vereins zeigt, wie die Waagschale der Gerechtigkeit in einen Abfalleimer geworfen wird, in dem ein Fussball liegt.
Kantone fürchten um Polizeihoheit
Der Bund vom 12. April 2007
Kantone fürchten um Polizeihoheit
Das Bundesgesetz gegen Hooligans soll durch identische kantonale Regelungen abgelöst werden u2013 ein hürdenreicher Weg
Die Kantone wollen dem Bund im Sicherheitsbereich keine Kompetenzen abtreten. Sie treiben kantonale Lösungen als Ersatz für das bis Ende 2009 befristete Hooligan-Gesetz des Bundes voran.
Die nahende Fussball-Europameisterschaft hat die Politik letztes Jahr zur Eile angetrieben. Unter dem Eindruck zunehmender Gewalt neben den Fussballplätzen beschloss das Parlament ein umfangreiches Massnahmenpaket gegen Hooligans. Dabei drückten National- und Ständeräte grosszügig beide Augen zu: Ein Teil der neuen Instrumente, mit denen die Polizei potenzielle Randalierer aus den Stadien fernhalten kann, ist nämlich nicht verfassungskonform. Ins Bundesgesetz gepackt wurden polizeiliche Eingriffe in die Freiheit der Bürger, die gemäss Bundesverfassung den Kantonen verbehalten sind. Das Parlament war sich der Kompetenzüberschreitung bewusst: Deshalb wurde das Gesetzespaket bis Ende 2009 befristet u2013 bis nach der Euro 2008 und der Eishockey-WM 2009. Spätestens dann, erklärten Bundesrat sowie National- und Ständeräte, müsse eine verfassungskonforme Lösung her.
«Keine Kompetenzverlagerung»
Im Januar hat der Bundesrat denn auch eine Verfassungsgrundlage vorgeschlagen, mit der das Hooligan-Paket rechtlich sauber verankert werden soll. Nur: Den Kantonen gefällt dies nicht. Denn damit wäre der Eingriff in ihre Hoheit besiegelt. «Die Kantone möchten eine Kompetenzverlagerung zum Bund vermeiden», sagt Roger Schneeberger, Generalsekretär der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Sie hätten deshalb kürzlich einstimmig entschieden, eine kantonale Lösung voranzutreiben. Konkret: Das Massnahmenpaket des Bundes soll Ende 2009 aus dem Bundesgesetz herausgelöst und in die kantonalen Gesetze übergeführt werden. Bis im Herbst wollen die Kantone ein derartiges Konkordat formulieren, das die einzelnen Kantone dann übernehmen könnten.
Hürdenreiche Wege
Das ist allerdings ein hürdenreiches Unterfangen. Jede Kantonsregierung und jedes Kantonsparlament muss zustimmen, und wird in einzelnen Kantonen das Referendum ergriffen, hat jeweils das Volk das letzte Wort. Widerstand gegen die Hooligan-Massnahmen ist absehbar: Datenschützer haben das Bundesgesetz als unverhältnismässig kritisiert. Und das Komitee, das erfolglos das Referendum zu ergreifen versuchte, verfolgt die Anwendung des Gesetzes in den Kantonen mit Argusaugen: Gegen die Ausführungsverordnung des Kantons Baselland hat das Komitee beim Kantonsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Hürdenreich ist aber auch der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg über eine Verfassungsänderung. Auch diese müsste vors Volk. Und auch hier ist Widerstand absehbar. Denn der vorgeschlagene Verfassungszusatz würde nicht nur das beschlossene Hooligan-Gesetz ermöglichen, sondern dem Bund darüber hinaus die Möglichkeit öffnen, «andere oder weitere geeignete präventive oder repressive Massnahmen zu treffen, um der Gewalt bei Sportveranstaltungen ein Ende zu setzen», wie es im Vernehmlassungsbericht heisst. Die Kantone wollen diesen «Durchbruch des Systems» vermeiden. Weil aber offen ist, ob ihr Konkordat wirklich zustande kommt, behalten sie sich die Verfassungsänderung offen u2013 laut Schneeberger als «zweitbeste Lösung». Vorderhand treiben deshalb Bund und Kantone ihre Arbeiten parallel voran. Erst wenn die Kantone sich ihrer Sache sicher sind, wird der Bund die Verfassungsänderung ad acta legen.
EXTRA
Ein Dutzend Einträge
Zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) per Anfang Jahr revidiert. Die Polizei hat damit verschiedene neue Instrumente in der Hand, um Randalierer von den Stadien fernzuhalten: Rayonverbot (Verbot, sich in der Nähe eines Stadions aufzuhalten), Ausreisebeschränkung (Verbot, in ein bestimmtes Land auszureisen), Meldeauflagen (Verpflichtung, sich während eines Spiels auf einer Polizeistelle zu melden), Polizeigewahrsam (Festnahme während maximal 24 Stunden). Neu wird zudem in einer Datenbank zentral registriert, wer sich an einer Sportveranstaltung strafbar gemacht hat. Bisher zählt die Datenbank laut Auskunft des Bundesamts für Polizei ein gutes Dutzend Einträge. Die Zahl wird bis Mitte Jahr aber noch stark ansteigen. Denn 600 Personen waren bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit Stadionverboten belegt. Ob sie die Kriterien zum Eintrag in die Datenbank erfüllen, wird gegenwärtig überprüft. (soh)
Kantone fürchten um Polizeihoheit
Das Bundesgesetz gegen Hooligans soll durch identische kantonale Regelungen abgelöst werden u2013 ein hürdenreicher Weg
Die Kantone wollen dem Bund im Sicherheitsbereich keine Kompetenzen abtreten. Sie treiben kantonale Lösungen als Ersatz für das bis Ende 2009 befristete Hooligan-Gesetz des Bundes voran.
Die nahende Fussball-Europameisterschaft hat die Politik letztes Jahr zur Eile angetrieben. Unter dem Eindruck zunehmender Gewalt neben den Fussballplätzen beschloss das Parlament ein umfangreiches Massnahmenpaket gegen Hooligans. Dabei drückten National- und Ständeräte grosszügig beide Augen zu: Ein Teil der neuen Instrumente, mit denen die Polizei potenzielle Randalierer aus den Stadien fernhalten kann, ist nämlich nicht verfassungskonform. Ins Bundesgesetz gepackt wurden polizeiliche Eingriffe in die Freiheit der Bürger, die gemäss Bundesverfassung den Kantonen verbehalten sind. Das Parlament war sich der Kompetenzüberschreitung bewusst: Deshalb wurde das Gesetzespaket bis Ende 2009 befristet u2013 bis nach der Euro 2008 und der Eishockey-WM 2009. Spätestens dann, erklärten Bundesrat sowie National- und Ständeräte, müsse eine verfassungskonforme Lösung her.
«Keine Kompetenzverlagerung»
Im Januar hat der Bundesrat denn auch eine Verfassungsgrundlage vorgeschlagen, mit der das Hooligan-Paket rechtlich sauber verankert werden soll. Nur: Den Kantonen gefällt dies nicht. Denn damit wäre der Eingriff in ihre Hoheit besiegelt. «Die Kantone möchten eine Kompetenzverlagerung zum Bund vermeiden», sagt Roger Schneeberger, Generalsekretär der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). Sie hätten deshalb kürzlich einstimmig entschieden, eine kantonale Lösung voranzutreiben. Konkret: Das Massnahmenpaket des Bundes soll Ende 2009 aus dem Bundesgesetz herausgelöst und in die kantonalen Gesetze übergeführt werden. Bis im Herbst wollen die Kantone ein derartiges Konkordat formulieren, das die einzelnen Kantone dann übernehmen könnten.
Hürdenreiche Wege
Das ist allerdings ein hürdenreiches Unterfangen. Jede Kantonsregierung und jedes Kantonsparlament muss zustimmen, und wird in einzelnen Kantonen das Referendum ergriffen, hat jeweils das Volk das letzte Wort. Widerstand gegen die Hooligan-Massnahmen ist absehbar: Datenschützer haben das Bundesgesetz als unverhältnismässig kritisiert. Und das Komitee, das erfolglos das Referendum zu ergreifen versuchte, verfolgt die Anwendung des Gesetzes in den Kantonen mit Argusaugen: Gegen die Ausführungsverordnung des Kantons Baselland hat das Komitee beim Kantonsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Hürdenreich ist aber auch der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg über eine Verfassungsänderung. Auch diese müsste vors Volk. Und auch hier ist Widerstand absehbar. Denn der vorgeschlagene Verfassungszusatz würde nicht nur das beschlossene Hooligan-Gesetz ermöglichen, sondern dem Bund darüber hinaus die Möglichkeit öffnen, «andere oder weitere geeignete präventive oder repressive Massnahmen zu treffen, um der Gewalt bei Sportveranstaltungen ein Ende zu setzen», wie es im Vernehmlassungsbericht heisst. Die Kantone wollen diesen «Durchbruch des Systems» vermeiden. Weil aber offen ist, ob ihr Konkordat wirklich zustande kommt, behalten sie sich die Verfassungsänderung offen u2013 laut Schneeberger als «zweitbeste Lösung». Vorderhand treiben deshalb Bund und Kantone ihre Arbeiten parallel voran. Erst wenn die Kantone sich ihrer Sache sicher sind, wird der Bund die Verfassungsänderung ad acta legen.
EXTRA
Ein Dutzend Einträge
Zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) per Anfang Jahr revidiert. Die Polizei hat damit verschiedene neue Instrumente in der Hand, um Randalierer von den Stadien fernzuhalten: Rayonverbot (Verbot, sich in der Nähe eines Stadions aufzuhalten), Ausreisebeschränkung (Verbot, in ein bestimmtes Land auszureisen), Meldeauflagen (Verpflichtung, sich während eines Spiels auf einer Polizeistelle zu melden), Polizeigewahrsam (Festnahme während maximal 24 Stunden). Neu wird zudem in einer Datenbank zentral registriert, wer sich an einer Sportveranstaltung strafbar gemacht hat. Bisher zählt die Datenbank laut Auskunft des Bundesamts für Polizei ein gutes Dutzend Einträge. Die Zahl wird bis Mitte Jahr aber noch stark ansteigen. Denn 600 Personen waren bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit Stadionverboten belegt. Ob sie die Kriterien zum Eintrag in die Datenbank erfüllen, wird gegenwärtig überprüft. (soh)
von tagesanzeiger.ch:
Strenge Strafen sollen vorbeugen
Lebenslange Stadien- und Rayonverbote und Heimspiele ohne Zuschauer: Der oberste Gewerkschafter der Schweizer Polizei fordert hartes Durchgreifen, um der Gewalt rund um Fussballstadien Herr zu werden.
«Leute, die verhaftet werden, weil sie Landfriedensbruch machen, weil sie sinnlos zerstören, weil sie die Gesundheit oder das Leben von anderen aufs Spiel setzen, solche Leute müssen drakonisch bestraft werden», sagt Heinz Buttauer, Präsident des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter.
Mit Blick auf die EURO 2008 fordert er in einem Interview in der «Neuen Luzerner Zeitung» die kantonalen Gerichte auf, «endlich entsprechend durchzugreifen». Buttauer sieht sich und seine Polizisten von der Justiz allein gelassen: «Wir können ja machen, was wir wollen, es ist nie recht.»
Zwar spreche die Justiz Urteile aus, die mehr seien als nichts, so Buttauer. Doch letztlich blieben diese wirkungslos. Von der neuen Strafjustizverordnung verspricht er sich keine Abhilfe. Um «das Problem des Hooliganismus» in den Griff zu kriegen, will Buttauer nicht allein die Gerichte in die Pflicht nehmen.
Auch der Schweizerische Fussballverband müsse eine härtere Gangart einschlagen. So solle er Vereine, die ihre Fans nicht im Griff hätten, mit mehreren Heimspielen ohne Zuschauer bestrafen.
Die sogenannte 3D-Strategie (Deeskalation, Dialog, Durchgreifen), mit der Bund und Kantone die Sicherheit während der EURO 2008 gewährleisten wollen, betrachtet Buttauer als «im Prinzip richtig». Das Problem sieht er darin, dass solche Strategien Hooligans und Ultras in der Regel egal seien.
Strenge Strafen sollen vorbeugen
Lebenslange Stadien- und Rayonverbote und Heimspiele ohne Zuschauer: Der oberste Gewerkschafter der Schweizer Polizei fordert hartes Durchgreifen, um der Gewalt rund um Fussballstadien Herr zu werden.
«Leute, die verhaftet werden, weil sie Landfriedensbruch machen, weil sie sinnlos zerstören, weil sie die Gesundheit oder das Leben von anderen aufs Spiel setzen, solche Leute müssen drakonisch bestraft werden», sagt Heinz Buttauer, Präsident des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter.
Mit Blick auf die EURO 2008 fordert er in einem Interview in der «Neuen Luzerner Zeitung» die kantonalen Gerichte auf, «endlich entsprechend durchzugreifen». Buttauer sieht sich und seine Polizisten von der Justiz allein gelassen: «Wir können ja machen, was wir wollen, es ist nie recht.»
Zwar spreche die Justiz Urteile aus, die mehr seien als nichts, so Buttauer. Doch letztlich blieben diese wirkungslos. Von der neuen Strafjustizverordnung verspricht er sich keine Abhilfe. Um «das Problem des Hooliganismus» in den Griff zu kriegen, will Buttauer nicht allein die Gerichte in die Pflicht nehmen.
Auch der Schweizerische Fussballverband müsse eine härtere Gangart einschlagen. So solle er Vereine, die ihre Fans nicht im Griff hätten, mit mehreren Heimspielen ohne Zuschauer bestrafen.
Die sogenannte 3D-Strategie (Deeskalation, Dialog, Durchgreifen), mit der Bund und Kantone die Sicherheit während der EURO 2008 gewährleisten wollen, betrachtet Buttauer als «im Prinzip richtig». Das Problem sieht er darin, dass solche Strategien Hooligans und Ultras in der Regel egal seien.
hier noch das Interview als GIFAlge hat geschrieben: Strenge Strafen sollen vorbeugen
Mit Blick auf die EURO 2008 fordert er in einem Interview in der «Neuen Luzerner Zeitung» die kantonalen Gerichte auf...
http://rapidshare.com/files/26480381/NLZ140407.GIF
Der Regierungsrat hat sich vernehmen lassen; er macht nur Einwände, welche leicht widerlegbar sind.sergipe hat geschrieben:Hooligangesetz: Beschwerde gegen Baselbieter Verordnung
Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes (BWIS) wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein "Referendum BWIS" hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er kritisiert ebenso die baselstädtische Verordnung.
Der ganze Artikel hier: http://www.hispeed.ch/News/Inland/?chid ... c32ff1c4c2
Ich werde das Ganze noch Scannen und posten.
Vernehmlassung des Regierungsrats
Wie angekündigt noch die Vernehmlassung des Regierungsrats.
Ein paar Anmerkungen:
Die Beschwerdelegitimation durch mich und durch den Verein (dank guter Statuten, nicht von mir) ist gegeben.
Zur Behauptung, die Verfassung teile den Statthalterämtern richterliche Kompeten zu, ist anzumerken, dass Art. 84 der Kantonsverfassung
http://www.baselland.ch/docs/recht/sgs_1-1/100.0.htm
§ 84 Strafrechtspflege
1 Die Strafgerichtsbarkeit wird insbesondere ausgeübt durch:
a. die Bezirksstatthalterämter und das Besondere Untersuchungsrichteramt,
b. das Verfahrensgericht in Strafsachen,
c. das Strafgericht,
d. das Kantonsgericht.
lediglich für die Strafrechtspflege gilt. Massnahmen gemäss BWIS sind aber verwaltungsrechtlich und nicht strafrechtlich, so dass gemäss Art. 85 der Verfassung einzig das Enteignunggericht oder das Kantonsgericht für die Haftüberprüfung zuständig sein können.
§ 85 Verwaltungsgerichtsbarkeit
1 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:
a. das Steuer- und Enteignungsgericht,
b. ...(30)
c. ...(31)
d. das Kantonsgericht.
Das Polizeigesetz ist auch nicht hilfreich, weil die für Polizeimassnahmen zwingend notwendige unmittelbare Gefährdung wegfällt. Abgesehen davon müssten Massnahmen gar nich durch die Polizei angeordnet werden, die Kantone können eine beliebige Stelle festlegen.
Generell haben die Einreden weder Hand noch Fuss.
Ein paar Anmerkungen:
Die Beschwerdelegitimation durch mich und durch den Verein (dank guter Statuten, nicht von mir) ist gegeben.
Zur Behauptung, die Verfassung teile den Statthalterämtern richterliche Kompeten zu, ist anzumerken, dass Art. 84 der Kantonsverfassung
http://www.baselland.ch/docs/recht/sgs_1-1/100.0.htm
§ 84 Strafrechtspflege
1 Die Strafgerichtsbarkeit wird insbesondere ausgeübt durch:
a. die Bezirksstatthalterämter und das Besondere Untersuchungsrichteramt,
b. das Verfahrensgericht in Strafsachen,
c. das Strafgericht,
d. das Kantonsgericht.
lediglich für die Strafrechtspflege gilt. Massnahmen gemäss BWIS sind aber verwaltungsrechtlich und nicht strafrechtlich, so dass gemäss Art. 85 der Verfassung einzig das Enteignunggericht oder das Kantonsgericht für die Haftüberprüfung zuständig sein können.
§ 85 Verwaltungsgerichtsbarkeit
1 Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:
a. das Steuer- und Enteignungsgericht,
b. ...(30)
c. ...(31)
d. das Kantonsgericht.
Das Polizeigesetz ist auch nicht hilfreich, weil die für Polizeimassnahmen zwingend notwendige unmittelbare Gefährdung wegfällt. Abgesehen davon müssten Massnahmen gar nich durch die Polizei angeordnet werden, die Kantone können eine beliebige Stelle festlegen.
Generell haben die Einreden weder Hand noch Fuss.