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Fansicht
Hooligan werden ist einfach
Von Pascal Claude
Am Erscheinungstag dieser WOZ geht die Faninitiative Fansicht online. Die WOZ hat den Sprecher der *Initiative gebeten zu schildern, wie sie in der Frage der Stadionverbote eine Gegenöffentlichkeit schaffen will.
Stadionverbote werden von Fussballverband und -liga und von den Vereinen seit langem ausgesprochen, um missliebige Personen vom Besuch eines Fussballspiels fernzuhalten, ähnlich den von WirtInnen verhängten Beizenverboten. Mit dem Hooligangesetz und der Einführung der Hooligandatenbank Hoogan erhalten Stadionverbote nun ein viel stärkeres Gewicht: Wer heute von privaten Sportveranstaltern ausgesperrt wird, landet mit einiger Wahrscheinlichkeit in der staatlichen Datenbank.
Hinter der nun gegründeten Initiative Fansicht stehen AnhängerInnen verschiedener Schweizer Vereine, die allesamt erlebt haben, dass bei der Verhängung von Stadionverboten die Sorgfaltspflicht oft verletzt wird. Leute werden Opfer von Verwechslungen, haften kollektiv oder für Taten, die sie nicht begangen haben. Weil ein Fussballverein ein privater Veranstalter ist, haben Fans kein Recht, gegen die verhängten Stadionverbote vorzugehen. Sie haben sie als Fakt zu akzeptieren. Die von Datenschützern bereits im vergangenen Jahr kritisierte Tatsache, dass bei der staatlichen Datenbank Hoogan Private Daten an den Staatsschutz liefern (Hoogan ist beim Dienst für Analyse und Prävention angesiedelt), ist von noch grösserer Tragweite, wenn es sich dabei um Falschinformationen handelt. Hier setzt Fansicht an, indem einerseits Fälle zweifelhafter Stadionverbote dokumentiert, bei den Vereinen nachgefragt und eine Neubeurteilung gefordert wird. Und andererseits Liga und Verband aufgefordert werden, ein unabhängiges Schiedsgericht für Stadionverbote einzuführen.
Polizeibeamte der Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus prüfen zurzeit, welchen der rund 450 bestehenden Stadionverbote der Swiss Football League (SFL) ein Strafbestand zugrunde liegt, der eine Aufnahme in die *Hoogan-Datenbank rechtfertigt. *Gemäss offiziel*len Angaben rechnet man mit rund dreissig Prozent. Für die restlichen siebzig Prozent kann das nur zweierlei bedeuten: Entweder handelt es sich bei den Vergehen gegen die Stadionordnung um Kleinigkeiten, die nicht als Gewalttätigkeiten angesehen werden können, oder die Fälle sind so schlecht dokumentiert und die Beweise so dürftig, dass eine Aufnahme in Hoogan nicht zu verantworten wäre. Beides stellt den Fussballvereinen und der SFL, die lokale oder gesamtschweizerische Stadionverbote aussprechen, kein gutes Zeugnis aus.
In der Arbeit, die Fansicht zum Aufbau der Internetseite bisher geleistet hat, bestätigt sich das Bild von Vereinsfunktionären, die im Zusammenhang mit Stadionverboten die nötige Sorgfalt gelegentlich vermissen lassen. So hat ein GC-Fan, gegen den wegen angeblichen Abbrennens einer Leuchtfackel bei einem Auswärtsspiel ein Stadionverbot verhängt wurde, schriftlich um eine Neubeurteilung des Falls ersucht. Der Fan ist überzeugt, Opfer einer Verwechslung geworden zu sein, und bat darum, die «belastenden» Filmaufnahmen sehen zu können. Die Antwort des Vereins: Das sei nicht nötig, die Beweise seien eindeutig, eine Gegenüberstellung erübrige sich. Wie Fansicht vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigt wurde, handelt der Verein damit eindeutig gegen die eidgenössischen Datenschutzbestimmungen: Der GC-Fan hat ein Recht auf Auskunft zu den über ihn gesammelten Daten. Bloss: Er und die meisten seiner KollegInnen wissen das nicht. Sie sind jung, unerfahren, ohne Lobby und in juristischen Belangen schnell eingeschüchtert; für Feldversuche wie das bis 2009 befristete Hooligangesetz eine ideale Klientel.
Fragen zum Umgang mit heiklen Daten wirft auch ein Fall aus der Zweiten Liga auf. Das Zürcher Anwaltsbüro Manuela Schiller, das Fansicht rechtlich betreut, hat im Auftrag von zwei FCZ-Fans sämtliche Klubs der beiden höchs*ten Schweizer Ligen angefragt, ob ihnen Daten über die beiden mit Stadion*verbot belegten Fans vorliegen würden. Zahlreiche Klubs reagierten nicht, einige antworteten korrekt, und einer aus der Challenge League liess dem Anwaltsbüro gleich die gesamte Stadionverbotsliste zukommen mit allen Namen und Adressen bis hin zum Buchstaben S, jenem des zweiten FCZ-Fans. Dies veranschaulicht weniger eine grassierende Schlampigkeit als vielmehr ein akutes Wissensdefizit in Datenschutzfragen. In der Challenge League, wo die allermeisten Funktionäre ehrenamtlich tätig sind, üben viele den Job des Sicherheitsverantwortlichen als eines von mehreren Ämtern aus. Der Mann aus der Zweiten Liga, der auf dem Kopierer seines Klubsekretariats die Stadionverbotsliste der SFL kopierte und nach Zürich schickte, darf dank des neuen Hooligangesetzes nun beim Dienst für Analyse und Prävention vor jedem Heimspiel die Hoogan-Daten anfordern. Dass er die Listen mit registrierten Fussballfans auch jeweils, wie vorgeschrieben, innert 24 Stunden vernichtet, wird gemäss Bundesamt für Polizei nur stichprobenartig geprüft.
Die EM rückt näher, der Hooligan hat in Schweizer Medien Hochkonjunktur. Nach dem ersten Spieltag war von «Gewaltorgien» die Rede, es wurde suggeriert, in Schweizer Fankurven tummelten sich ausschliesslich brutale Schläger. Gefängnisstrafen und Geis*terspiele wurden gefordert. Nur die «NZZ am Sonntag» blieb nüchtern: «Die Behauptung, die Gewalt in den Stadien nehme zu, entbehrt der Grundlage.» Dass es Zeitungen und Fernsehen trotz gegenteiliger Faktenlage Woche für Woche gelingt, ein Bild wild gewordener Hooliganhorden zu zeichnen, hat einen einfachen Grund: Hooligan zu werden, ist heute sehr einfach. Mit Erfolg wurde Feuerwerk in den Kurven innert weniger Jahre vom Inbegriff für Stimmung zum Inbegriff für Gewalt umgedeutet, sodass heute jeder und jede, der oder die zündet, gewalttätig und ergo ein Hooligan ist. Die Verordnung zum Hooligangesetz hat diese Umdeutung übernommen, sodass das Abbrennen von pyrotechnischem Material in einem Sportstadion heute als «gewalttätiges Verhalten» taxiert wird. Wer zündet, ist ein Hooligan - viele Fussballfans zünden - viele Fussballfans sind Hooligans. Das ist der Syllogismus, mit dem die Öffentlichkeit auf Trab gehalten wird.
Es wird interessant sein zu erfahren, wie viele der in der Pilotphase des Hoogan registrierten Gewalttäter*Innen im Sinne von SchlägerInnen und wie viele PyromanInnen sind, für die Feuerwerk zur visuellen Unterstützung ihres Teams unerlässlich ist. Was die GewalttäterInnen angeht, so *hätten auch bestehende Gesetze ausge*reicht, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Bei den FeuerwerklerInnen sieht es anders aus: Sie begehen ein Bagatelldelikt. Um sie aus dem Verkehr, sprich aus dem Umfeld der Stadien zu ziehen, mussten neue gesetzliche Grundlagen her. So befasst sich nun der Staatsschutz mit Feuerwerk. Und die Vereine sind angehalten, die vermummt Zündenden korrekt zu identifizieren.
Wer schon vor zehn oder fünfzehn Jahren Fussballspiele in der Schweiz besuchte, weiss: Schon damals suchten Fangruppen nach den Spielen die Konfrontation, schon damals brannte Feuerwerk, schon damals flogen Brötchen, Bierbecher und Feuerzeuge aufs Feld. Und nebenbei deckten Fans dunkelhäutige Spieler mit Affengeräuschen ein, Woche für Woche, und im Falle des FC Basel trafen die Schmähungen mit Ahmed Ouattara gar einen aus den eigenen Reihen. So etwas ist heute nahezu undenkbar, gerade in Basel. Und zu dieser Veränderung hat kein Funktionär, kein Verein, kein Polizist und auch keine Zeitung beigetragen, diese Veränderung geschah in den Kurven selbst. Wer behauptet, alles werde immer schlimmer, hat ein kurzes Gedächtnis.
Fansicht setzt auch hier an. In einem Medienspiegel werden auf der Internetseite Beispiele für Pauschalisierungen und Falschmeldungen im Zusammenhang mit Fussballfans gesammelt und kommentiert. Das Feld ist weit. Der deutsche «Kicker», wahrlich kein Blatt des Aufstands, forderte schon vor Monaten «Stadionverbote: Schluss mit dem Unrecht!». In der Schweiz aber ist in der Zeitung zu lesen: «Hooligan freigesprochen», denn er bleibt ein Hooligan, auch als Unschuldiger.
Ab dem Erscheinungstag dieser Ausgabe online: http://www.fansicht.ch
Der regelmässige WOZ-Autor *Pascal Claude ist Sprecher des Projekts *Fansicht.
WOZ vom 22.02.2007
http://www.woz.ch
Hooligan werden ist einfach
Von Pascal Claude
Am Erscheinungstag dieser WOZ geht die Faninitiative Fansicht online. Die WOZ hat den Sprecher der *Initiative gebeten zu schildern, wie sie in der Frage der Stadionverbote eine Gegenöffentlichkeit schaffen will.
Stadionverbote werden von Fussballverband und -liga und von den Vereinen seit langem ausgesprochen, um missliebige Personen vom Besuch eines Fussballspiels fernzuhalten, ähnlich den von WirtInnen verhängten Beizenverboten. Mit dem Hooligangesetz und der Einführung der Hooligandatenbank Hoogan erhalten Stadionverbote nun ein viel stärkeres Gewicht: Wer heute von privaten Sportveranstaltern ausgesperrt wird, landet mit einiger Wahrscheinlichkeit in der staatlichen Datenbank.
Hinter der nun gegründeten Initiative Fansicht stehen AnhängerInnen verschiedener Schweizer Vereine, die allesamt erlebt haben, dass bei der Verhängung von Stadionverboten die Sorgfaltspflicht oft verletzt wird. Leute werden Opfer von Verwechslungen, haften kollektiv oder für Taten, die sie nicht begangen haben. Weil ein Fussballverein ein privater Veranstalter ist, haben Fans kein Recht, gegen die verhängten Stadionverbote vorzugehen. Sie haben sie als Fakt zu akzeptieren. Die von Datenschützern bereits im vergangenen Jahr kritisierte Tatsache, dass bei der staatlichen Datenbank Hoogan Private Daten an den Staatsschutz liefern (Hoogan ist beim Dienst für Analyse und Prävention angesiedelt), ist von noch grösserer Tragweite, wenn es sich dabei um Falschinformationen handelt. Hier setzt Fansicht an, indem einerseits Fälle zweifelhafter Stadionverbote dokumentiert, bei den Vereinen nachgefragt und eine Neubeurteilung gefordert wird. Und andererseits Liga und Verband aufgefordert werden, ein unabhängiges Schiedsgericht für Stadionverbote einzuführen.
Polizeibeamte der Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus prüfen zurzeit, welchen der rund 450 bestehenden Stadionverbote der Swiss Football League (SFL) ein Strafbestand zugrunde liegt, der eine Aufnahme in die *Hoogan-Datenbank rechtfertigt. *Gemäss offiziel*len Angaben rechnet man mit rund dreissig Prozent. Für die restlichen siebzig Prozent kann das nur zweierlei bedeuten: Entweder handelt es sich bei den Vergehen gegen die Stadionordnung um Kleinigkeiten, die nicht als Gewalttätigkeiten angesehen werden können, oder die Fälle sind so schlecht dokumentiert und die Beweise so dürftig, dass eine Aufnahme in Hoogan nicht zu verantworten wäre. Beides stellt den Fussballvereinen und der SFL, die lokale oder gesamtschweizerische Stadionverbote aussprechen, kein gutes Zeugnis aus.
In der Arbeit, die Fansicht zum Aufbau der Internetseite bisher geleistet hat, bestätigt sich das Bild von Vereinsfunktionären, die im Zusammenhang mit Stadionverboten die nötige Sorgfalt gelegentlich vermissen lassen. So hat ein GC-Fan, gegen den wegen angeblichen Abbrennens einer Leuchtfackel bei einem Auswärtsspiel ein Stadionverbot verhängt wurde, schriftlich um eine Neubeurteilung des Falls ersucht. Der Fan ist überzeugt, Opfer einer Verwechslung geworden zu sein, und bat darum, die «belastenden» Filmaufnahmen sehen zu können. Die Antwort des Vereins: Das sei nicht nötig, die Beweise seien eindeutig, eine Gegenüberstellung erübrige sich. Wie Fansicht vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigt wurde, handelt der Verein damit eindeutig gegen die eidgenössischen Datenschutzbestimmungen: Der GC-Fan hat ein Recht auf Auskunft zu den über ihn gesammelten Daten. Bloss: Er und die meisten seiner KollegInnen wissen das nicht. Sie sind jung, unerfahren, ohne Lobby und in juristischen Belangen schnell eingeschüchtert; für Feldversuche wie das bis 2009 befristete Hooligangesetz eine ideale Klientel.
Fragen zum Umgang mit heiklen Daten wirft auch ein Fall aus der Zweiten Liga auf. Das Zürcher Anwaltsbüro Manuela Schiller, das Fansicht rechtlich betreut, hat im Auftrag von zwei FCZ-Fans sämtliche Klubs der beiden höchs*ten Schweizer Ligen angefragt, ob ihnen Daten über die beiden mit Stadion*verbot belegten Fans vorliegen würden. Zahlreiche Klubs reagierten nicht, einige antworteten korrekt, und einer aus der Challenge League liess dem Anwaltsbüro gleich die gesamte Stadionverbotsliste zukommen mit allen Namen und Adressen bis hin zum Buchstaben S, jenem des zweiten FCZ-Fans. Dies veranschaulicht weniger eine grassierende Schlampigkeit als vielmehr ein akutes Wissensdefizit in Datenschutzfragen. In der Challenge League, wo die allermeisten Funktionäre ehrenamtlich tätig sind, üben viele den Job des Sicherheitsverantwortlichen als eines von mehreren Ämtern aus. Der Mann aus der Zweiten Liga, der auf dem Kopierer seines Klubsekretariats die Stadionverbotsliste der SFL kopierte und nach Zürich schickte, darf dank des neuen Hooligangesetzes nun beim Dienst für Analyse und Prävention vor jedem Heimspiel die Hoogan-Daten anfordern. Dass er die Listen mit registrierten Fussballfans auch jeweils, wie vorgeschrieben, innert 24 Stunden vernichtet, wird gemäss Bundesamt für Polizei nur stichprobenartig geprüft.
Die EM rückt näher, der Hooligan hat in Schweizer Medien Hochkonjunktur. Nach dem ersten Spieltag war von «Gewaltorgien» die Rede, es wurde suggeriert, in Schweizer Fankurven tummelten sich ausschliesslich brutale Schläger. Gefängnisstrafen und Geis*terspiele wurden gefordert. Nur die «NZZ am Sonntag» blieb nüchtern: «Die Behauptung, die Gewalt in den Stadien nehme zu, entbehrt der Grundlage.» Dass es Zeitungen und Fernsehen trotz gegenteiliger Faktenlage Woche für Woche gelingt, ein Bild wild gewordener Hooliganhorden zu zeichnen, hat einen einfachen Grund: Hooligan zu werden, ist heute sehr einfach. Mit Erfolg wurde Feuerwerk in den Kurven innert weniger Jahre vom Inbegriff für Stimmung zum Inbegriff für Gewalt umgedeutet, sodass heute jeder und jede, der oder die zündet, gewalttätig und ergo ein Hooligan ist. Die Verordnung zum Hooligangesetz hat diese Umdeutung übernommen, sodass das Abbrennen von pyrotechnischem Material in einem Sportstadion heute als «gewalttätiges Verhalten» taxiert wird. Wer zündet, ist ein Hooligan - viele Fussballfans zünden - viele Fussballfans sind Hooligans. Das ist der Syllogismus, mit dem die Öffentlichkeit auf Trab gehalten wird.
Es wird interessant sein zu erfahren, wie viele der in der Pilotphase des Hoogan registrierten Gewalttäter*Innen im Sinne von SchlägerInnen und wie viele PyromanInnen sind, für die Feuerwerk zur visuellen Unterstützung ihres Teams unerlässlich ist. Was die GewalttäterInnen angeht, so *hätten auch bestehende Gesetze ausge*reicht, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Bei den FeuerwerklerInnen sieht es anders aus: Sie begehen ein Bagatelldelikt. Um sie aus dem Verkehr, sprich aus dem Umfeld der Stadien zu ziehen, mussten neue gesetzliche Grundlagen her. So befasst sich nun der Staatsschutz mit Feuerwerk. Und die Vereine sind angehalten, die vermummt Zündenden korrekt zu identifizieren.
Wer schon vor zehn oder fünfzehn Jahren Fussballspiele in der Schweiz besuchte, weiss: Schon damals suchten Fangruppen nach den Spielen die Konfrontation, schon damals brannte Feuerwerk, schon damals flogen Brötchen, Bierbecher und Feuerzeuge aufs Feld. Und nebenbei deckten Fans dunkelhäutige Spieler mit Affengeräuschen ein, Woche für Woche, und im Falle des FC Basel trafen die Schmähungen mit Ahmed Ouattara gar einen aus den eigenen Reihen. So etwas ist heute nahezu undenkbar, gerade in Basel. Und zu dieser Veränderung hat kein Funktionär, kein Verein, kein Polizist und auch keine Zeitung beigetragen, diese Veränderung geschah in den Kurven selbst. Wer behauptet, alles werde immer schlimmer, hat ein kurzes Gedächtnis.
Fansicht setzt auch hier an. In einem Medienspiegel werden auf der Internetseite Beispiele für Pauschalisierungen und Falschmeldungen im Zusammenhang mit Fussballfans gesammelt und kommentiert. Das Feld ist weit. Der deutsche «Kicker», wahrlich kein Blatt des Aufstands, forderte schon vor Monaten «Stadionverbote: Schluss mit dem Unrecht!». In der Schweiz aber ist in der Zeitung zu lesen: «Hooligan freigesprochen», denn er bleibt ein Hooligan, auch als Unschuldiger.
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WOZ vom 22.02.2007
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Bachtalo drom
- Suffbrueder
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- Wohnort: Basel, Budapest, Zeckenpfuhl..
Super sache, dieser artikel.
ist sehr schade, das die WOZ trotz ihres hohen niveaus und ihrer guten artikel immer noch als "strickjacken hippiezeitung" angesehen wird..
ist sehr schade, das die WOZ trotz ihres hohen niveaus und ihrer guten artikel immer noch als "strickjacken hippiezeitung" angesehen wird..
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
where's your father, referee?
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- Suffbrueder
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ich finds auch ok, aber oft werden die woz journis von ihren "artgenossen" und dem politisch und gesellschaftlich intressierten teil der ch-bevölkerung nicht richtig ernstgenommen...
Where's your father, where's your father,
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von wem ? wohl nur von den Neidern unter den grossen Verlegern und anderen Unbelehrbaren Konservativen.Suffbrueder hat geschrieben:Super sache, dieser artikel.
ist sehr schade, das die WOZ trotz ihres hohen niveaus und ihrer guten artikel immer noch als "strickjacken hippiezeitung" angesehen wird..
Diese Zeitung hat spätestens seit ihrem Relaunch und Layoutsänderung vor drei Jahren eine links-liberale, unabhängige Stossrichtung, die jede Woche Interessantes bringt.
Klar, sie bezieht Stellung (Stichwort Einheitskrankenkasse), aber man hat ja noch eine eigene Meinung.Und die muss nicht immer mit der Redaktion übereinstimmen. Trotzdem macht das Lesen Spass, weil es auf jeden Fall zum Denken anregt. Und das hat der Menschheit noch nie geschadet.
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Die Menscheit denkt resp. hat in Vergangenheit gedacht?Falcão hat geschrieben:von wem ? wohl nur von den Neidern unter den grossen Verlegern und anderen Unbelehrbaren Konservativen.
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Klar, sie bezieht Stellung (Stichwort Einheitskrankenkasse), aber man hat ja noch eine eigene Meinung.Und die muss nicht immer mit der Redaktion übereinstimmen. Trotzdem macht das Lesen Spass, weil es auf jeden Fall zum Denken anregt. Und das hat der Menschheit noch nie geschadet.
Love is like Graffiti on a train meaning love isn't easy to explain
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29.7.2007 Update http://www.fansicht.ch:
Medienspiegel:
- Geschichten hinter den Gesichtern
- Vorgehen der Kapo LU rechtmässig
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31.08.2007 Update http://www.fansicht.ch:
Medienspiegel:
- Stapo Zürich am Zoll in Istanbul
- Bund nötigt Kantone bzgl. BWIS
- HOOLDAT u2013 Zürcher Sammelwut
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Update vom 2. November
Update vom 2. November 2007 auf http://www.fansicht.ch mit folgendem Inhalt:
- Stadionverbot wegen Ticketschwindels
- Polizeiwillkür und Polizeigewalt gegen YB-Fans in Lens
- Gegendarstellungen zu FCB-YB und FCL-FCSG
- Wegweisender Gerichtsentscheid in Deutschland
- Tatsachenverdrehung in 20minuten
- CVP-Politiker nennt Fans u201EAbschaumu201C
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Stadionverbotsliste Eishockey online
Die offiziellen Stadionverbotslisten des Eishockeyverbands vom September 2007 und August 2007 inkl. Grund (nach Straftat klassiert) und Adresse sowie Gebutrsdatum der "Inhaber" sind online.
Die Angelegenheit hat immerhin den Vorteil, dass ich wieder einmal mit Manuela Schiller telefoniert habe: Auf der Referendums-Homepage wird demnächst ein weiterer Entscheid des Haftrichters Zürich zu Rayonverboten veröffentlicht.
Wegen der Eishockey-Liste habe ich fürs erste den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten kontaktiert:
Guten Tag
Eine Sicherheitsfirma aus dem Wallis hat mindestens 2 vollständige Listen mit Stadionverboten des Eishockeyverbans ins Internet gestellt (Anhang). Die Listen enthalten neben Name, Adresse und Geburtsdatum auch zur Last gelegete Strafdaten.
Links:
Link 1 ist zensuriert
und
Link 2 ist auch zensuriert
Daten des Domaininhabers:
security-project.ch
Cina Serge
route de la Bonne-Eau 4
CH-3960 Sierre
Switzerland
Aus meiner Sicht ist es erstens vom Eishockeyverband nicht zulässig, auf einer derartigen Liste die zur Last gelegte Straftat aufzuführen (eine Verurteilung braucht nicht vorzuliegen), um Leute mit Stadionverbot von Stadien fernzuhalten.
Zweitens darf eine derartige Liste nicht ins Internet gestellt werden.
Ich bitte Sie, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden.
Freundliche Grüsse
macau, Präsident Verein Referendum BWIS
http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
Kopie:
zur Kenntnisnahme an Eishockeyverband
zur Abklärung straf- und zivilrechtlicher Massnahmen gegen alle Beteiligten an Rechtsanwältin Manuela Schiller
P. S.: Zu einem späteren Zeitpunkt werden selbstverständlich auch die Medien informiert.
Die Angelegenheit hat immerhin den Vorteil, dass ich wieder einmal mit Manuela Schiller telefoniert habe: Auf der Referendums-Homepage wird demnächst ein weiterer Entscheid des Haftrichters Zürich zu Rayonverboten veröffentlicht.
Wegen der Eishockey-Liste habe ich fürs erste den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten kontaktiert:
Guten Tag
Eine Sicherheitsfirma aus dem Wallis hat mindestens 2 vollständige Listen mit Stadionverboten des Eishockeyverbans ins Internet gestellt (Anhang). Die Listen enthalten neben Name, Adresse und Geburtsdatum auch zur Last gelegete Strafdaten.
Links:
Link 1 ist zensuriert
und
Link 2 ist auch zensuriert
Daten des Domaininhabers:
security-project.ch
Cina Serge
route de la Bonne-Eau 4
CH-3960 Sierre
Switzerland
Aus meiner Sicht ist es erstens vom Eishockeyverband nicht zulässig, auf einer derartigen Liste die zur Last gelegte Straftat aufzuführen (eine Verurteilung braucht nicht vorzuliegen), um Leute mit Stadionverbot von Stadien fernzuhalten.
Zweitens darf eine derartige Liste nicht ins Internet gestellt werden.
Ich bitte Sie, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden.
Freundliche Grüsse
macau, Präsident Verein Referendum BWIS
http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
Kopie:
zur Kenntnisnahme an Eishockeyverband
zur Abklärung straf- und zivilrechtlicher Massnahmen gegen alle Beteiligten an Rechtsanwältin Manuela Schiller
P. S.: Zu einem späteren Zeitpunkt werden selbstverständlich auch die Medien informiert.
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gopfrdeckel, die lischte isch mit e bitz internetverstand inner sekunde z'finde für jedermann, has grad vorane gfunde. sauerei soöbbis, absolutChris Climax hat geschrieben:Da ist aber auf die schnelle nix zu finden auf dieser Homepage ??


Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
lieber angelo, das posten dieses links halte ich für saudumm. hast du nichts, aber wirklich überhaupt nichts gedacht dabeI?Admin hat geschrieben:Wirklich ein Skandal sowas.
http://www.security-project.ch/adm_prog ... lt_folder=
Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Im EHC Forum ist ein Link...Chris Climax hat geschrieben:Da ist aber auf die schnelle nix zu finden auf dieser Homepage ??
http://www.ehcforum.ch/ehc_basel/skanda ... 167.0.html
(die PDFs sind immer noch online)
siehe auch
http://www.referendum-bwis.ch/aktuell12122007.htm
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Die Lage ist rechtlich schwer bedenklich. Mit jeder anderen Gruppe als Fussballfans könnte so etwas nicht gemacht werden.Admin hat geschrieben:Langsam aber sicher habe ich die Schnauze voll von der SP....kommt lasst uns eine SP-Fichen-Datenbank machen, mal schauen wie lange sie dann brauchen um dagegen anzukämpfen.
Ein Register für Waffen ist in der Schweiz nicht möglich. Ein Privater Sicherheitsmann kann aber dafür sorgen, dass ich 2 Jahre kein einziges Fussballspiel mehr sehe, in einer Verbrecherdatenbank der Bundespolizei fichiert werde (diese Ehre kommt nicht mal Kinderschändern zu Teil!!), und während Euro/Nati A Spiele nicht mehr frei bewegen darf...
HALLLO??
Dies alles weil ich eine Fackel gezündet habe, eine Eintrittskarte von einem Kollegen verwendet habe oder noch viel schlimmer, weil ich REIN GAR nichts gemacht habe... Sippenhaft oder halt den falschen rausgepickt.
Die Woz bringts wiedermal auf den Punkt. Es gäbe genügend Gesetze um Sachbeschädigungen, Gewalt etc zu bekämpfen..aber darum geht es in der HOOGAN gar nicht. Man will missliebige Personen und vorallem Pyromanen aus dem Stadionen befördern - einfach nur krank, dass der Staat solch krasse Geschütze auffährt, diese aber bei den wirklichen Problemen unserer Gesellschaft (mit Hinweis zum Datenschutz) aber unterlässt.
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."
Die 2 Stadionverbotslisten sind nicht mehr abrufbar; die ganze Seite von http://www.security-project.ch/ ist weg...macau hat geschrieben:Die offiziellen Stadionverbotslisten des Eishockeyverbands vom September 2007 und August 2007 inkl. Grund (nach Straftat klassiert) und Adresse sowie Gebutrsdatum der "Inhaber" sind online.
WICHTIGER TIPP:
Bei den Details über Strafuntersuchungen und Sanktionen, welche auf der Liste aufgeführt sind, handelt es sich gemäss DSG um besonders schützenswerte Informationen.
Wer ein Stadionverbot vom Eishockeyverband hat, soll zu Beweistwecken im Google "Sationverbot+Name" eingeben und die Seite mit den Suchergebnissen speichern.
Infprmationen über mögliche Massnahmen, welche Betroffene gegen security-project, HC Sierre und Eishockeyverband ergreifen können, folgen später.
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Bericht Tagesanzeiger
http://www.tagi.ch/dyn/news/schweiz/823756.html
In der online-Ausgabe des TA ist ein Bericht über ein faules Rayobverbot in St. Gallen (gegen den Betroffenen wurde eine Anzeige wegen Landfriedensbruch gemacht, das Verfahren wurde eingestellt, und die Gestapo St. Gallen stellt sich auf den Stanpunkt, dass das Rayonverbot und der Hoogan-Eintrag nicht aufzuheben seien, weil ja eine polizeiliche Anzeige erfolgt sei...
In der online-Ausgabe des TA ist ein Bericht über ein faules Rayobverbot in St. Gallen (gegen den Betroffenen wurde eine Anzeige wegen Landfriedensbruch gemacht, das Verfahren wurde eingestellt, und die Gestapo St. Gallen stellt sich auf den Stanpunkt, dass das Rayonverbot und der Hoogan-Eintrag nicht aufzuheben seien, weil ja eine polizeiliche Anzeige erfolgt sei...
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Update vom 15.12.07
http://www.fansicht.ch
Update Medienspiegel vom 15.12.2007:
- Zürcher Hooldat droht zu scheitern
- Gegendarstellung zu FCA-FCSG
- SVP Zürich schlachtet Hönggerberg-Mord aus
- Hockey-B-Ligist veröffentlicht Stadionverbote
mehr demnächst.
Update Medienspiegel vom 15.12.2007:
- Zürcher Hooldat droht zu scheitern
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- SVP Zürich schlachtet Hönggerberg-Mord aus
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