Schulden bei der Krankenkasse
Schulden bei der Krankenkasse
Wenn man mit der monatlichen Zahlung im Rückstand ist und sich aufgrund einer Verletzung bzw. Krankheit ein Arztbesuch/Spitalaufenthalt nicht vermeiden lässt, übernimmt dann die Krankenkasse die anfallenden Kosten wie gewohnt oder müssen diese komplett durch den Versicherten gedeckt werden?
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- middle_sister
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- el presidente
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danach bist du grundversichert!el presidente hat geschrieben:Erst wenn dir schriftlich die Unterlassung der Versicherungsdeckung mitgeteilt wird hast du Probleme. Achte einfach darauf das du die Betreibungen tilgen kannst. Sollte das nicht möglich sein, so weiss ich auch nicht was die Konsequenzen sind.
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es git nit scheeners uf dr Welt ,
als dr FCB und schwizer Geld !
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... wenn die Krankenkasse im Betreibungsverfahren ein Fortsetzungsbegehren gestellt hat, kann und wird sie die Leistungen verweigern bzw. aufschieben. Bis zu dem Zeitpunkt ist sie leistungspflichtig. Sobald die Prämien, Verzugszinsen, Betreibungskosten etc. beglichen sind, muss sie wieder Leistungen erbringen, auch für die Zeit während des Aufschubes. (betrifft aber nur die Grundversicherung)el presidente hat geschrieben:Achte einfach darauf das du die Betreibungen tilgen kannst. Sollte das nicht möglich sein, so weiss ich auch nicht was die Konsequenzen sind.
- Starmaster
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itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet). ah jo und d grundversicherig chöne si dr nit wägneh, do bisch mit em gsetz gschütztel presidente hat geschrieben:Erst wenn dir schriftlich die Unterlassung der Versicherungsdeckung mitgeteilt wird hast du Probleme. Achte einfach darauf das du die Betreibungen tilgen kannst. Sollte das nicht möglich sein, so weiss ich auch nicht was die Konsequenzen sind.
PETRIC RAUS
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strafregister? bei nicht zahlung einer rechnung? wohl eher eintrag ins schuldbetreibungsregister oder wie das zeug heisst, ins strafregister kommen ordnungsstrafen, nicht nachkommen eines vertrages gehört gehört wohl kaum dazu, ist lediglich privatrecht.Starmaster hat geschrieben:itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet). ah jo und d grundversicherig chöne si dr nit wägneh, do bisch mit em gsetz gschützt
1. gibt es - bei einer Betreibung - einen Eintrag ins Betreibungsregister und nicht in StrafregisterStarmaster hat geschrieben:itrag ins strofregister, findisch nie me e job und findisch nie me e wohnig (usser du bisch untervermietet). ah jo und d grundversicherig chöne si dr nit wägneh, do bisch mit em gsetz gschützt
2. erschwert so ein Eintrag zwar die Job- und Wohnungssuche, aber unmöglich wird es bei weitem nicht
3. ist so ein Eintrag nicht für ewig - also kann nicht von "nie" gesprochen werden
4. kann die Krankenkasse zwar nicht die Grundversicherung künden, aber sie kann unter gewissen Umständen ihre Leistungen verweigern, was aufs Gleiche rausläuft, wenn nicht bezahlt wird.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Das wäre illegal, die soziale (Grund)Krankenversicherung ist obligatorisch und die KK kann kein einziges Mitglied ausschliessen!snatch hat geschrieben:in der regel wird dir die kk nach einem zahlungsrückstand von 3 monaten die leistungen verweigern!
Die KK muss solange betreiben bis sie einen Verlustschein bekommen hat, dann muss sie sich an das Sozialamt wenden das dann für diese Person zu sorgen hat. Erst dann kann sie Leistungen kürzen resp. ganz verweigern.
In den meisten Kantonen wenden sich die KK's schon lange vorher an die prämienverbilligenden Amtsstellen und versuchen so den Verlustschein zu vermeiden.
- el presidente
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wenn du alle anderen als Dummschwätzer abtust, solltest du dir deiner Sache etwas sicherer sein: Wer chronisch nicht zahlt, riskiert, dass seine Behandlungskosten nicht mehr bezahlt werden und er eine Leistungssperre bekommt (ausgenommen Notfälle)!el presidente hat geschrieben:Egal was alle labern, solange du registrierst bleibst (Bürger, Arbeitsloser, Sozialbezüger) bist du gedeckt. Egal was du bezahlt hast und was nicht.
Wenn du aber ein wohnortsloser Streuner bist, da weiss ich nicht wie die Sachlage ist.
http://www.schuldenhotline.ch/kvg-revision.php
http://www.aerztekasse.ch/de/p12004449.html
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
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Ich ging davon aus dass eine Person nicht zahlen kann.Rankhof hat geschrieben:wenn du alle anderen als Dummschwätzer abtust, solltest du dir deiner Sache etwas sicherer sein: Wer chronisch nicht zahlt, riskiert, dass seine Behandlungskosten nicht mehr bezahlt werden und er eine Leistungssperre bekommt (ausgenommen Notfälle)!
http://www.schuldenhotline.ch/kvg-revision.php
http://www.aerztekasse.ch/de/p12004449.html
Selbst als Sozialbezüger erhälst mann Geld um die KK zu bezahlen.
PS: Ich denke wir reden ja über Notfälle. Das irgend eine Routineleistung nicht mehr gedeckt ist, das kann ich mir schon vorstellen. Aber wer ein akutes Problem hat, der wird behandelt.
Copyrights @ el presidente!
Einen Nachteil haben Leute die ihre Prämien (aus welchen Gründen auch immer) nicht bezahlen nur bei nicht unbedingt notwendigen Behandlungen (zBsp. Nasenkorrekturen etc.) aber nicht bei Notfällen.
@Rankhof : dass die KK und Aerzte das ein wenig anders formulieren liegt bei deren Interesse an zahlenden Kunden, sprich ein wenig Angstmacherei hilft ihnen ....
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- Lou C. Fire
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Die weitverbreitete Meinung, dass in der Schweiz aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht auch wirklich ein jeder KK versichert ist, muss leider als Irrglaube abgetan werden. Die KK haben durchaus die Möglichkeit säumigen Zahlern die Deckung im Schadenfall zu sistieren. Gerade kürzlich wurde im TV (Rundschau?) über einen gestrandeten Physiker berichtet, der ohne jeglichen Versicherungsschutz in Genf lebt und nur dank Spenden an seine dringend benötigten Medikamente rankommt. Natürlich hätte er die Möglichkeit gehabt die Prämein von der Sozialkasse begleichen zu lassen, aber wie vermutlich viele andere auch, war er für diesen Schritt einfach zu stolz / zu doof?!
lass Dich niemals auf das Niveau eines Idioten herunter, denn dort schlägt er Dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung!
Der 1. Link hat mit den Ärzten nix zu tun, beim 2. Link werden Agenturmeldungen publiziert.Kawa hat geschrieben: @Rankhof : dass die KK und Aerzte das ein wenig anders formulieren liegt bei deren Interesse an zahlenden Kunden, sprich ein wenig Angstmacherei hilft ihnen ....
Also sind die Infos nicht so falsch - ansonsten hast du schon recht, dass es die Ärzte gern dramatisieren
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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Seit dem 1.1.2006 kann die Krankenkasse dank einem neuen KVG Artikel die Leistungen auch schon früher aufschieben, nämlich wenn sie ein Fortsetzungsbegehren gestellt hat.Kawa hat geschrieben:Die KK muss solange betreiben bis sie einen Verlustschein bekommen hat
Hier der Link zum "neuen" KVG Art. 64a (siehe Absatz 2)
OK, hast Recht.Baros hat geschrieben:Seit dem 1.1.2006 kann die Krankenkasse dank einem neuen KVG Artikel die Leistungen auch schon früher aufschieben, nämlich wenn sie ein Fortsetzungsbegehren gestellt hat.
Da man aber bei einer Betreibung eigentlich fast automatisch Rechtsvorschlag erhebt, ist das ziemlich irrelevant ...
Wenn du von der KK noch nicht betrieben worden bist, kannst alles hier geschriebene vergessen, die KK zahlt für dich (auch wenn sie dich schon x mal gemahnt hat)GengBen hat geschrieben:Wenn man mit der monatlichen Zahlung im Rückstand ist und sich aufgrund einer Verletzung bzw. Krankheit ein Arztbesuch/Spitalaufenthalt nicht vermeiden lässt, übernimmt dann die Krankenkasse die anfallenden Kosten wie gewohnt oder müssen diese komplett durch den Versicherten gedeckt werden?

nö - es gibt eine Sondernorm, wonach die KK einen Rechtsvorschlag fast automatisch beseitigen kannKawa hat geschrieben:OK, hast Recht.
Da man aber bei einer Betreibung eigentlich fast automatisch Rechtsvorschlag erhebt, ist das ziemlich irrelevant ...
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