Hallo? Wohin unbeaufsichtigt fahren lassen...an Krawalle...?! Sie wurden an einen Fussball-Match gelassen...und nichts anderes!!! Diese Eltern haben halt Vertrauen in ihre Kinder...besser so, als wenn man einem alles verbietet oder?!pitg hat geschrieben:2. Es bietet sich natürlich gerade zu an, die Eltern vielleicht auch dahingehend etwas zu beeinflussen, dass sie vielleicht Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wenn Sie Ihre Kleinen unbeaufsichtigt einfach so auf Zürich an Krawalle fahren lassen...
Gespräch mit Esther Maurer, etc.
- Fire of Basle
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FC BASEL === SCONVOLTS BASILEA 1998 === FC BASEL
Zu 1. & 2.pitg hat geschrieben:Dass die Maurer jetzt die Eltern der Kid's anpeilt scheint mir irgendwie logisch.
1. Bei Minderjährigen gibts dummerweise strengere Auflagen für polizeiliche Verhaftungen/Kontrollen. Die wurden aber nun wirklich durch die Stapo verletzt.
Hier dürfte die Maurer zeimlich sicher versuchen die Wogen zu glätten, zumal hier ziemlich geladene Reaktionen erfolgt sind. (bräuchte ein Scheisse-schaufelndes-Smiley)
2. Es bietet sich natürlich gerade zu an, die Eltern vielleicht auch dahingehend etwas zu beeinflussen, dass sie vielleicht Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wenn Sie Ihre Kleinen unbeaufsichtigt einfach so auf Zürich an Krawalle fahren lassen...
?. Was mir nicht einleuchtet ist die Begrenzung auf den Jahrgang 88... Weiss da jemand eine Erklärung? Minderjährig ist man ja schliesslich bis Jahrgang 86...!
Die Verletzung der Aufsichtspflicht (falls überhaupt vorhanden) hat die Polizei ja dahingehend unterstützt, dass sie Minderjährigen nicht erlaubt hat, mit Ihren Eltern zu telefonieren.
Dieser Tatbeständ alleine sollte meiner Meinung nach schon genügen, um Esther Maurer zu feuern.
Zu ? Ist mir auch schleierhaft.
Hast recht, war aber nicht so gemeint, sondern....Fire of Basle hat geschrieben:Hallo? Wohin unbeaufsichtigt fahren lassen...an Krawalle...?! Sie wurden an einen Fussball-Match gelassen...und nichts anderes!!! Diese Eltern haben halt Vertrauen in ihre Kinder...besser so, als wenn man einem alles verbietet oder?!
In Zürich wirds mit ziemlicher Sicherheit ein Maurer-Filmchen von den FCZ-Krawallen im Oktober geben (Immer fest daran denken: Sachschaden von ein paar tausend Franken [Vorsicht:Ironie


Deshalb müssten die Eltern eigentlich am Schluss der Veranstaltung ein gemeinsames dreifaches Maurerer-Hoch anstimmen....

Nachtrag:
Hab noch was vergessen: Gaaaanz Wichtig !!!!!
Es ist ja auch völlig wurscht ob bei den 427, einige dabei sind die im Oktober auf etwelchen Filmchen in Aktion zu erkennen sind....!!!!
Denn, auch Randalierer haben Rechte... es ist nicht so, dass man während einer Verhaftung (auch von "Kriminellen") die Verfassungsrechte ausser Kraft setzen kann (Nein, Frau Maurer auch nicht in Zürich....).
guter PunktTAFKAE hat geschrieben:die soll ihren arsch nach basel bewegen für ein gespräch mit den betroffenen jugendlichen und deren eltern. alles andere ist inakzeptabel!
@alle Eltern: wenn irgendwelche Krawallmacher beim FCZ Spiel unter dem Deckmantel der FCB Fans ihr Unwesen getrieben haben ist das weder hinreichend, noch adäquat Eure Kinder in Präventivhaft zu nehmen, die Vormundschaft nicht oder spät zu informieren, etc. nur weil sie auch FCB Fans sind.
Hier noch mein Lieblingsartikel zu den Ausschreitungen am FCZ Spiel:
Der Saubannerzug durch Zürich - Basler Zeitung vom 02.11.2004
Trotz Ankündigung konnte die Randale ums FCB-Spiel nicht verhindert werden
PHILIPP LOSER
Am Rande des Spiels FC Zürich-FC Basel kam es zu Ausschreitungen zwischen FCB-Anhängern und der Zürcher Stadtpolizei. Der FCB distanziert sich von den Randalierenden: Nur eine «Minderheit» seien Basler Fans gewesen.
Es waren Krawalle mit Ansage. In der Woche vor dem Superleague-Spiel zwischen dem FC Zürich und dem FC Basel berichteten mehrere Medien über die zu erwartenden Unruhen. Die Stadtpolizei Zürich wusste es, die SBB wussten es, die Basler Kantonspolizei wusste es und die beiden Klubs wussten es. Verhindert wurden die Ausschreitungen dadurch aber nicht.
«Wir haben den Anmarsch erwartet und alles uns Mögliche gemacht», sagt Nicole Fix von der Stadtpolizei Zürich, «aber wir können nicht bei jedem heiklen Match ein Aufgebot wie beim 1. Mai aufstellen.» Ausserdem fehle in Zürich die rechtliche Grundlage, um Leute in Präventivhaft zu nehmen. In Basel gibt es diese Möglichkeit. Die Zürcher Mediensprecherin gibt den Schwarzen Peter aber weiter. Erste Schwierigkeiten habe es gegeben, weil der Zug mit den Anhängern des FCB bis in den Hauptbahnhof gefahren wurde. Tatsächlich wurde der von der SBB angebotene Extrazug, der die Fussballfans vor dem Hauptbahnhof aussteigen liess, nur sehr spärlich benutzt. Der Hauptharst der Randalierenden reiste mit einem regulären ICE-Intercity an. Auch das war den Behörden bekannt. «Wir können keinen Zug, in dem auch andere Passagiere mitreisen, einfach irgendwo anhalten», sagt SBB-Mediensprecher Roger Baumann. Die Bundesbahnen seien sich der Problematik der Extrazüge bewusst. Als man bemerkt habe, dass die meisten Fans mit einem anderen Zug nach Zürich reisten, seien vier zusätzliche Bahnpolizisten und zwei Kontrolleure mitgefahren.
Strassenschlacht. In Zürich trafen sich rund 500 FCB-Anhänger beim Bahnhofsplatz, um danach Richtung Stadion zu marschieren. Bei einer Tramhaltestelle kam es schliesslich zu Ausschreitungen: Die Basler griffen die Zürcher Polizisten an. Vier Basler und ein Zürcher wurden verhaftet, zwei Polizisten wurden verwundet. Nach dem Spiel gingen die Ausschreitungen weiter: Die Lage beruhigte sich erst um 19.30 Uhr. Grosser Sachschaden sei dabei aber nicht entstanden, so Fix.
Kosten verursacht vor allem der Polizeieinsatz. Auf über 100 000 Franken schätzt Reto Casanova von der Stadtzürcher Polizeidirektion diese Kosten. Casanova hofft darum auf ein im Zürcher Gemeinderat hängiges Geschäft. Mit diesem soll erreicht werden, dass solche Kosten auf die beteiligten Vereine abgewälzt werden können. Für FCB-Mediensprecher Josef Zindel ist das zwiespältig: «Wir bezahlen selbstverständlich die Sicherheitskräfte bei unseren Heimspielen. Die volle juristische Verantwortung auch bei Auswärtspielen zu übernehmen, ist schlicht nicht möglich.» Zindel findet die Ausschreitungen vom Sonntag «sehr bedauerlich». Aber er bittet um Differenzierung: «Am Sonntag waren auch Anhänger anderer Klubs und aus Deutschland an den Unruhen dabei.» Es sei eine «krasse Minderheit» von wirklichen FCB-Fans beteiligt gewesen.
Dazu Fix: «Es waren viele Gerüchte im Umlauf - auch was eine deutsche Beteiligung an den Ausschreitungen betraf: Die Gerüchte wurden nicht bestätigt.»
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vorallem hatten sie keine beweise oder indizien zu diesem zeitpunkt.pitg hat geschrieben:Nachtrag:
Hab noch was vergessen: Gaaaanz Wichtig !!!!!
Es ist ja auch völlig wurscht ob bei den 427, einige dabei sind die im Oktober auf etwelchen Filmchen in Aktion zu erkennen sind....!!!!
Denn, auch Randalierer haben Rechte... es ist nicht so, dass man während einer Verhaftung (auch von "Kriminellen") die Verfassungsrechte ausser Kraft setzen kann (Nein, Frau Maurer auch nicht in Zürich....).
hätten sie einzelne tatverdächtige gehabt, hätten sie ja nicht allesamt einlochen müssen. somit erledigt sich das von alleine, mit den randalierern...
unangenehme Fragen
Weshalb wurden den Kindern so unsinnige Fragen wie "Was haben Sie unternommen, um sich von der unbewilligten Demonstation zu entfernen?" gestellt, obwohl Suggestivfragen verboten sind?
Weshalb ist der Zug, welcher von Ihren Leuten begleitet wurde, auf einem Perron eingefahren, auf welchem schon VOR der Einfahrt Tränengas abgefeuert wurde und Personen verhaftet wurden?
Weshalb wurde eine Menge von mehreren hundert Menschen ohne Grund (siehe oben) von allen Seiten eingekesselt und mit Tränengas beschossen, obwohl seit dem Heysel-Drama bekannt ist, dass immer ein Fluchtweg offen bleiben sollte (UEFA-Vorschrift)? Sind Sie sich bewusst, dass es im Fall einer Panik Dutzende von Toten gegeben hätte und dieses Vorgehen daher mindestens den Tatbestand der eventualvorsätzlichen Gefährdung des Lebens erfüllt?
Weshalb wurde von Ihren Leuten drei Monate im Voraus gestützt auf die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich, speziell auf Artikel 2, ein Polizeieinsatz auf einem Bahnhof geplant, obwohl Eisenbahnanlagen dem Eisenbahngesetz unterstehen und gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes betreffend Handhabung der Bahnpolizei ausschliesslich kantonales Recht anwendbar ist? Sind Sie sich bewusst, dass daher allein aus formaljuristischen Gründen der ganze Eindatz von A bis Z jeglicher Gesetzesgrundlage entbehrt? Abgesehen davon gibt es auf Bahnhöfen den Tatbestand einer unbewilligten Menschenansammling gar nicht, man würde dort, wenn schon, von "Störung des Eisenbahnverkehrs" reden, was von Ihren Beamten mit Sicherheit erfüllt wurde...(Schadenersatzpflichtig mangels Hilfeleistung sind übrigens auch die SBB, Beschwerden nimmt das Bundesamt für Verkehr in Bern gerne entgegen).
Weshalb ist der Zug, welcher von Ihren Leuten begleitet wurde, auf einem Perron eingefahren, auf welchem schon VOR der Einfahrt Tränengas abgefeuert wurde und Personen verhaftet wurden?
Weshalb wurde eine Menge von mehreren hundert Menschen ohne Grund (siehe oben) von allen Seiten eingekesselt und mit Tränengas beschossen, obwohl seit dem Heysel-Drama bekannt ist, dass immer ein Fluchtweg offen bleiben sollte (UEFA-Vorschrift)? Sind Sie sich bewusst, dass es im Fall einer Panik Dutzende von Toten gegeben hätte und dieses Vorgehen daher mindestens den Tatbestand der eventualvorsätzlichen Gefährdung des Lebens erfüllt?
Weshalb wurde von Ihren Leuten drei Monate im Voraus gestützt auf die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich, speziell auf Artikel 2, ein Polizeieinsatz auf einem Bahnhof geplant, obwohl Eisenbahnanlagen dem Eisenbahngesetz unterstehen und gemäss Artikel 12 des Bundesgesetzes betreffend Handhabung der Bahnpolizei ausschliesslich kantonales Recht anwendbar ist? Sind Sie sich bewusst, dass daher allein aus formaljuristischen Gründen der ganze Eindatz von A bis Z jeglicher Gesetzesgrundlage entbehrt? Abgesehen davon gibt es auf Bahnhöfen den Tatbestand einer unbewilligten Menschenansammling gar nicht, man würde dort, wenn schon, von "Störung des Eisenbahnverkehrs" reden, was von Ihren Beamten mit Sicherheit erfüllt wurde...(Schadenersatzpflichtig mangels Hilfeleistung sind übrigens auch die SBB, Beschwerden nimmt das Bundesamt für Verkehr in Bern gerne entgegen).