@juristen und co - Testament???

Der Rest...
Antworten
Mindl
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2207
Registriert: 15.12.2004, 16:31

@juristen und co - Testament???

Beitrag von Mindl »

wie ist das schweizer reglement für testamente??

handschriftlich mit unterschrift ausreichend???


dann noch ein paar detailsfragen: ein erbberechtigter stirbt, wie wird das erbrecht weitergegeben... (bsp: ich sterbe und erbe meines vaters ist noch nicht ausgesprochen)

gibt es da möglichkeiten, das erbrecht quasi weiterzuvererben (also das meine mutter, das erbe übernehmen kann)? müsste man da einen advokaten einstellen um ein solches prozedere abzusegnen? oder genügt ein handschriftliches dokument.

----

bitte keine spassantworten, danke

----

allfällige informationen zum erbrecht währen auch noch willkommen... danke
Bier ist ein Grundnahrungsmittel

nogomet
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1664
Registriert: 08.12.2004, 12:41
Wohnort: triglavski dom

Beitrag von nogomet »

pn an lemieux oder rankhof. die wissen zwar auch nichts, aber sie wissen, wo nachschlagen. ;)
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]

Benutzeravatar
Pibe d'oro
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1176
Registriert: 16.09.2006, 16:23
Wohnort: Vierzig-einefuffzig

Beitrag von Pibe d'oro »

Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, wird das Erbe zuerst in der "ersten Blutlinie" verteilt, also dein Frau und Kinder. Danach kommen deine Eltern, aber beide, wenn sie nicht geschieden sind. Dass nur ein Elternteil erbberechtigt ist, brauchst du einen Advokaten, der dein Testament offizialisiert.
Mir sin mitem Velo doo :cool:

Sektion Bergfloh a.k.a Pfützentaucher :eek:

Mindl
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2207
Registriert: 15.12.2004, 16:31

Beitrag von Mindl »

eigentlich geht es darum: mein vater ist verstorben und ich muss nach südafrika fliegen... falls mir was passiert, will ich persönlich nicht das seine geschwister erben sondern meine mutter. (eltern geschieden)

nur weis ich nicht ob ein normales testament dazu genügt oder ob es notariel abgesegnet sein muss...
Bier ist ein Grundnahrungsmittel

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1654
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Das Testament muss von A-Z handschriftlich sein. Es muss Ort, Datum und Unterschrift tragen. Achtung: Pflichtteilsrechte beachten!

Wenn du stirbst, so geht das Erbe deines Vaters automatisch an deinen Sohn - und wenn nicht, könntest du mit einem Testament auch nichts dran ändern.

Ich gebe dir gerne nähere Infos, schlage dafür aber PN vor. Denn im Erbrecht spielen viele Faktoren rein, so dass es schwierig ist, allgemein zu bleiben. Also besser das konkrete Beispiel.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

green_day
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 458
Registriert: 09.12.2004, 12:21

Beitrag von green_day »

Wie du das Testament machen willst, kannst du glaube ich wählen. Wenn du es allerdings "von selbst" verfasst, muss es handschriftlich sein - was anderes wird nicht akzeptiert. Was du darin schriebst, ist dir überlassen, Angaben des Verfassers und genaue Bestimmung des Zielobjektes/subjektes dürfen/sollten aber nicht fehlen.

Des weiteren wird, sofern im Testament nicht weiter bestimmt (mit dem Testament kannst du sämtliche Paragraphen und Vorschriften über Erbrecht in den Wind schiessen - was im Testament steht hat Priorität), das Erbe tatsächlich in erster Blutlinie weitergegeben: an deine Frau und deine Nachkommen. Die Anteile betragen, sofern ich mich nicht allzugross täusche, ohne sonstige Vereinbarungen 50% Ehegatte/gattin und 50% an Nachkommen.



Das ist das, was ich so grob einfach ausm Kopf raus sagen kann... wie jedes Detail aber ganz genau auszulegen ist, frägst du besser Rankhof oder so. ;) :D


Edit: Ah ja, Rankhof hat seinem Namen wiedermal alle Ehre gemacht. ;)
*

Benutzeravatar
swissstar
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 385
Registriert: 08.09.2006, 22:30

Beitrag von swissstar »

handschriftili dokumänt sind normalerwis gültig! eifach nur mit unterschrift.

sobald wie im bispil z.b. di vater stirbt und du stirbsch nur kurz nach ihm, denne erbsch du.
da du jo gstorbe bisch wird s erbe us dinere sicht us verteilt also das heisst dini mueter(falls si im fall no läbt) bechunt so vili weiss nüt.

es längt wenn di vater gstorbe isch und du numme no 5min läbsch dass du s erbe bechunsch au wenn du noni wirklich öbbis becho hesch! wennd interrässe hesch an dr verteilig vom erbrächt chan dr öbbis iscanne mir hän in dr schuel e guets buech und hütte mit erbrächt agfange! wenn interrässe--->pn!

i hoff i han dr chönne hälfe.

Benutzeravatar
swissstar
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 385
Registriert: 08.09.2006, 22:30

Beitrag von swissstar »

Mindl hat geschrieben:eigentlich geht es darum: mein vater ist verstorben und ich muss nach südafrika fliegen... falls mir was passiert, will ich persönlich nicht das seine geschwister erben sondern meine mutter. (eltern geschieden)

nur weis ich nicht ob ein normales testament dazu genügt oder ob es notariel abgesegnet sein muss...
öb notariel oder normal sich glaub egal hauptsach es isch korräkt!

also notaiell döfs pcgschribe si wells jo dä notar unterschribt aber normals teschtmänt mues wie scho gseit vo A-Z handgschribe si + ort datum und unterschrift!

Oka-Niwasuko
Neuer Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: 29.03.2006, 21:11
Wohnort: Beverly-Holz

Beitrag von Oka-Niwasuko »

Geh zu einem Juristen/Anwalt mit deinen konkreten Fragen und Vorstellungen, wenn du nicht sicher bist. Sonst haben deine Erben dann ein Problem, wenn alles falsch ist... Erbrecht über das Internet zu erklären ist relativ schwierig... ;)
E tirggisch Yyglemmts ohni Guggummere und ohni Swiible drfiir allewyyl mit vyyl scharf Soss.

Benutzeravatar
swissstar
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 385
Registriert: 08.09.2006, 22:30

Beitrag von swissstar »

[quote="Oka-Niwasuko"]Geh zu einem Juristen/Anwalt mit deinen konkreten Fragen und Vorstellungen, wenn du nicht sicher bist. Sonst haben deine Erben dann ein Problem, wenn alles falsch ist... Erbrecht über das Internet zu erklären ist relativ schwierig... ]

jo und meischtens gits au no 100 usnahme und bedingige und und und!

en awalt oder sone jurischt chönne dr sicher ganz guet hälfe.

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1654
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Mindl hat geschrieben:eigentlich geht es darum: mein vater ist verstorben und ich muss nach südafrika fliegen... falls mir was passiert, will ich persönlich nicht das seine geschwister erben sondern meine mutter. (eltern geschieden)

nur weis ich nicht ob ein normales testament dazu genügt oder ob es notariel abgesegnet sein muss...
ok, wenn du deine Familiengeschichte hier ausbreiten willlst ;)

Angaben ohne Gewähr, weil schon ein Weilchen her, dass ich das gelernt habe.

Wenn dein Vater gestorben ist, so bekommst du einen gewissen Anteil am Erbe - bzw. solltest bereits erhalten haben. Stirbst nun du, läuft es wie folgt: Dein Vermögen (inkl. Erbanteil deines Vaters) geht an deine Kinder. Hast du keine Kinder, geht dein Erbe je zur Hälfte an deinen Vater und deine Mutter. Weil dein Vater tot ist, geht dieser Anteil an die Kinder deines Vaters und die Kindeskinder. Also an deine Geschwister bzw. wenn die auch tot sind, an die Kinder der Geschwister. Hast du das alles nicht, geht die Hälfte deines Erben an deine Grosseltern väterlicherseits je zur Hälfte. Sind die bzw. einer davon schon tot, geht der entsprechende Anteil an die Kinder deiner Grosseltern väterlicherseits - also an die Geschwister deines Vaters (Onkel / Tanten). Sind die auch schon tot, geht es an deren Kinder (deine Cousins). Ist deine ganze Verwandtschaft tot, geht alles an deine Mutter.

Willst du nun, dass alles an deine Mutter geht und du hast keine Kinder, schreibst du handschriftlich folgende Zeilen:

"Testament. Alleinerbin meines gesamten Erbes ist meine Mutter, Frau xy. Ort, Datum, Unterschrift."
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Benutzeravatar
Starmaster
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 800
Registriert: 06.12.2004, 22:34
Wohnort: 44!!!

Beitrag von Starmaster »

Mindl hat geschrieben:wie ist das schweizer reglement für testamente??

handschriftlich mit unterschrift ausreichend???


dann noch ein paar detailsfragen: ein erbberechtigter stirbt, wie wird das erbrecht weitergegeben... (bsp: ich sterbe und erbe meines vaters ist noch nicht ausgesprochen)

gibt es da möglichkeiten, das erbrecht quasi weiterzuvererben (also das meine mutter, das erbe übernehmen kann)? müsste man da einen advokaten einstellen um ein solches prozedere abzusegnen? oder genügt ein handschriftliches dokument.

----

bitte keine spassantworten, danke

----

allfällige informationen zum erbrecht währen auch noch willkommen... danke
usnahmswiis, do me übere tod kei spass macht! aber es würde mir so vill gueti sache ifalle.... :rolleyes:
PETRIC RAUS

Benutzeravatar
Kawa
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 6069
Registriert: 22.12.2004, 16:36

Beitrag von Kawa »

green_day hat geschrieben:mit dem Testament kannst du sämtliche Paragraphen und Vorschriften über Erbrecht in den Wind schiessen
Blödsinn, so Sachen wie Pflichtteil etc. sicher nicht !!!

Soriak
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 370
Registriert: 15.12.2004, 00:10
Wohnort: Boston

Beitrag von Soriak »

Ein Testament wuerde ich bei einem Notar machen lassen - die geringen Ausgaben lohnen sich. Bei einem eigenhaendigen Testament ist die Chance einer Anfechtung naemlich groesser und es besteht ein Risiko eines Formfehlers (z.B. bei den Pflichtanteilen)

Bei einer oeffentlichen letztwilligen Verfuegung setzt man das Testament mit einem Notar gemeinsam auf. Hat man dies dann unterzeichnet werden zwei Zeugen (die dich kennen) herbeigezogen um schriftlich zu bezeugen, dass sie dich fuer urteilsfaehig halten. Eine Kopie des Testamentes bekommst du mit nach Hause, das Original wird je nach Kanton beim Notar oder beim Staat aufbewahrt. Damit eliminierst du auch gleich das Risiko, dass das Testament verschwindet (oder verschwunden wird...)

Die Ausgaben fuer den Notar lohnen sich, da man den Beguenstigten unter Umstaenden eine Menge Aerger erspart und eben auch die Gewissheit hat, dass es ordentlich erledigt wurde. Ein Testament aendert man ja nicht regelmaessig.


edit zum Thema Pflichtanteil: unter gewissen Umstaenden kannst du jemandem enterben, ihm also den Pflichtanteil wegnehmen. Dies geht jedoch nur, wenn er seine familienrechtlichen Pflichten schwer verletzt hat (z.B. wenn der Vater die Familie verlassen hat) oder ein schweres Verbrechen gegen dich oder eine nahestehende Person begangen hat. Man finde die Details dazu in ZGB 477-480

Lemieux
Benutzer
Beiträge: 41
Registriert: 18.01.2005, 23:54
Wohnort: Basel

Beitrag von Lemieux »

Wenn Du nähere Infos brauchst: bitte PN mit genauen Infos betreffend:
- Welche Verwandten hast Du (Kinder, Frau, Elter, Geschwister)?
- Wem willst Du was vermachen?

Betreffend Form gabs schon Infos, wobei wie immer hier im Forum, nicht ganz einfach zu differenzieren, was korrekt und was nicht.

Grundsätzlich zwei Formen: Eigenhändig geschrieben mit Unterschrift, Ort und Datum. Anderseits öffentliches Testament.
Meine Meinung: Anstelle des öffentlichen Testaments reicht meist auch die Beratung durch eine fachkundige (damit meine ich nicht zwingend "nur" einen studierten Juristen. Meist geben diese dir genau die Tips, welche das Testament dann anfechtbar machen, da sie zwar meinen, etwas zu wissen, die Details jedoch nicht beachten). Person. Danach kannst Du die Geschicht entweder selbst schreiben oder aber einen vorformulierten Text abschreiben. Das öffentliche Testament kostet dich mindestens CHF 800 (im Kanton BS), ich selbst mache das in der Regel deutlich günstiger, ausser es liegen komplexe Verhältnisse und Wünsche vor, dann ist aber auch der Notar nicht billiger.

Gruss
Lemieux

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1654
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Lemieux hat geschrieben:Wenn Du nähere Infos brauchst: bitte PN mit genauen Infos betreffend:
- Welche Verwandten hast Du (Kinder, Frau, Elter, Geschwister)?
- Wem willst Du was vermachen?

Betreffend Form gabs schon Infos, wobei wie immer hier im Forum, nicht ganz einfach zu differenzieren, was korrekt und was nicht.

Grundsätzlich zwei Formen: Eigenhändig geschrieben mit Unterschrift, Ort und Datum. Anderseits öffentliches Testament.
Meine Meinung: Anstelle des öffentlichen Testaments reicht meist auch die Beratung durch eine fachkundige (damit meine ich nicht zwingend "nur" einen studierten Juristen. Meist geben diese dir genau die Tips, welche das Testament dann anfechtbar machen, da sie zwar meinen, etwas zu wissen, die Details jedoch nicht beachten). Person. Danach kannst Du die Geschicht entweder selbst schreiben oder aber einen vorformulierten Text abschreiben. Das öffentliche Testament kostet dich mindestens CHF 800 (im Kanton BS), ich selbst mache das in der Regel deutlich günstiger, ausser es liegen komplexe Verhältnisse und Wünsche vor, dann ist aber auch der Notar nicht billiger.

Gruss
Lemieux
nachdem ich Mindl schon beraten habe, kann er nun also bei dir ein Obergutachten einholen? ;)

Wo ich nicht mehr ganz sicher war: Das Anwachsungsprinzip innerhalb einer Parentel geht dem Sprung auf die nächsthöhere Parentel vor, ist aber zum Eintrittsprinzip innerhalb der Parentel subsidiär, oder?
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Mindl
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2207
Registriert: 15.12.2004, 16:31

Beitrag von Mindl »

danke lemieux...

rankhof hat mir schon recht gute infos gegeben. das schweizer prozedere ist nun einigermassen klar für mich :)
bin halt ein bisschen spezialfall...

mit der Universalsukzession, hat sich mein fall nun erledigt (nach dem tod von einer person, gehört alles den erbberechtigten)
würde nun der erbberechtigte kurze zeit später sterben, kann dieser über die verteilung seines erbes, sowie seinem anteil des erst gestorbenen bestimmen


darf mich jetzt noch mit dem südafrikanischen recht auseinanderschlagen...
(dank forum hab ich mir intensive studien übers schweizer recht ersparrt und darf mich mit dem ausländischen rumschlagen...)
Bier ist ein Grundnahrungsmittel

Benutzeravatar
BlackEagle26
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 227
Registriert: 24.07.2006, 12:10

Beitrag von BlackEagle26 »

Mindl hat geschrieben:eigentlich geht es darum: mein vater ist verstorben und ich muss nach südafrika fliegen... falls mir was passiert, will ich persönlich nicht das seine geschwister erben sondern meine mutter. (eltern geschieden)

nur weis ich nicht ob ein normales testament dazu genügt oder ob es notariel abgesegnet sein muss...
die schwestern deines vaters sind nicht erbberechtigt, du bist der einzig erbberechtigte, falls keine geschwister hast. du müsstest eingentlich ja jetzt schon im besitz des erbes deines vaters sein und wenn dir was passiert kriegt deine mutter sowieso alles, ausser du wärst verheiratet oder hättest ein Kind. Geschwister gehören nicht zu den natürlichen erben, si können nur erbe werden wenn explizit in einem testament dies erwähnt wurde. nur wo keine kinder oder keine frau existiert werden die geschwister zu erben


ZGB 457 sagt:
1.Die nächsten erben eines erblassers sind seine nachkommen. ergo du bist der nächste erbe deines vaters (gehe immer davon aus dass du keine geschwister hast)
2. die kinder erben zu gleichen teilen (spielt hier keine rolle weil allein bist)
3. an die stelle vorverstorbener kinder treten nachkommen und zwar in allen graden nach stämmen. (auch wenn du sogar vor deinem vater gestorben wärst wärst due der erbe aber an deine stelle würden deine kinder treten und deine nteil unter sich aufteilen.

da du wahrscheinlich keine kinder hast kommt ZGB 458 zum Zuge

1. hinterlässt der erblasser keine nachkommen so gelangt die erbschaft an den stamm der eltern. Ergo, da du erbe deines vaters bist und somit schon alles eigentlich von deinem vater geerbt haben müsstest (hast du denn nicht schon alles gekriegt?) wird falls die was passiert deine mutter alles kriegen.

2. und 3. sind hier unwichtig aber kurz gesagt. Scheissegal was passiert aber die letzten die überhaupt was bekommen sind die geschwister deines vaters. in dem moment wo dein Vater verstorben ist bist du der Besitzer all seiner Güter und somit hat dein Vater in dem sinne mit der ganzen sache nichts mehr zu tun also ist es so als ob du alles selber verdient hättest. und wenn dir was passieren sollte kriegts deine mutter weil keien kinder hast.

wenn nun deiner Mutter vor dir noch was passsieren würde (gott bewahre) würden die eltern deiner Mutter alles erben.

Die idee ist, wenn mal ein erbvorgang vollzogen wurde ist es abgeschlossen, es gibt kein, naja wenn aber der vorher gestorben wäre wären wir erben gewesen usw. so kann es vorkommen, dass schlussendlich dass geld welches dein vater vererbt hat, bei den geschwistern seiner geschiedenen Frau landet und seine eigenen geschwister nichts kriegen. was in deinem falle sehr wohl möglich wäre.

Kurz gesagt, von dem sachverhalt her was du beschreibst, ist ein testament unnötig, es sei den du hättest das Erbe deines vaters noch nicht angetreten, also quasi befindest dich in einem zwischen stadium.

Benutzeravatar
Rankhof
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1654
Registriert: 06.12.2004, 23:33

Beitrag von Rankhof »

Mindl hat geschrieben:danke lemieux...

rankhof hat mir schon recht gute infos gegeben. das schweizer prozedere ist nun einigermassen klar für mich :)
bin halt ein bisschen spezialfall...

mit der Universalsukzession, hat sich mein fall nun erledigt (nach dem tod von einer person, gehört alles den erbberechtigten)
würde nun der erbberechtigte kurze zeit später sterben, kann dieser über die verteilung seines erbes, sowie seinem anteil des erst gestorbenen bestimmen


darf mich jetzt noch mit dem südafrikanischen recht auseinanderschlagen...
(dank forum hab ich mir intensive studien übers schweizer recht ersparrt und darf mich mit dem ausländischen rumschlagen...)
Zur Internationalität noch eine Ergänzung (bezüglich dem Erbverhältnis zwischen dir und deinem Vater): Diese ist in den Art. 86 ff. IPRG (http://www.admin.ch/ch/d/sr/291/index.html) geregelt. Danach richtet sich das Recht und die Zuständigkeit nach dem Staat, in dem der Erblasser (dein Vater) vor dem Tod Wohnsitz hatte. D.h., wenn dein Vater in Südafrika Wohnsitz hatte, gilt südafrikanisches Recht. Es gibt aber Ausnahmen, siehe im IPRG.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

Antworten