Referendum BWIS

Diskussionen rund um den FCB.
Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Verfassungsgrundlage für Hooligan-Bekämpfung in Vernehmlassung

Beitrag von macau »

http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=10207

Rechtsgrundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus; Bundesrat schickt Verfassungsbestimmung in die Vernehmlassung

Bern, 17.01.2007 - Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Verfassungsbestimmung in die Vernehmlassung geschickt, die auf Bundesebene eine Grundlage für die Bekämpfung des Hooliganismus schaffen soll. Es handelt sich um einen vorbehaltenen Entschluss, sofern sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen. In diesem Fall soll der Bund Vorschriften erlassen können, um Gewalt anlässlich von Sportanlässen zu verhindern und einzudämmen.
Um den Behörden neue Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Sportveranstaltungen zur Verfügung zu stellen, ergänzte das Parlament in der Frühjahrssession 2006 das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) mit entsprechenden Vorschriften. Diese Gesetzesrevision ermöglicht es, gewalttätige Störer durch die Erfassung in einer nationalen Datenbank aus der Anonymität zu führen und sie mittels Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflage und maximal 24-stündigem Polizeigewahrsam von Stadien und deren Umfeld fernzuhalten. Während der parlamentarischen Beratungen war allerdings die Verfassungskonformität von drei Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) umstritten. Das Parlament befristete deshalb diese Massnahmen bis Ende 2009. Gleichzeitig beauftragte es den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass diese Massnahmen ohne Unterbruch über diesen Zeitpunkt hinaus weitergeführt werden können.

Verfassungsbestimmung oder Konkordat?

Eine von der Rechtskommission des Ständerates eingereichte Motion lässt offen, ob dieses Ziel über eine Änderung der Bundesverfassung oder über den Abschluss eines interkantonalen Konkordats erreicht werden soll. Um diesen Auftrag rechtzeitig vor Ende 2009 erfüllen zu können, hat der Bundesrat nach Absprache mit den Kantonen bereits im Sommer die Arbeiten für eine neue Verfassungsgrundlage aufgenommen. Im kommenden Frühjahr wird sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) für die Bundes- oder die Konkordatslösung entscheiden. Die Arbeiten für eine Verfassungsgrundlage werden nur so lange weitergeführt, bis die unmittelbare Realisierung eines interkantonalen Konkordats noch vor Ablauf der befristeten Massnahmen definitiv feststeht.

Klare Verfassungsgrundlage

Gemäss der in die Vernehmlassung geschickten Vorlage würde der Bund eine ausdrückliche Zuständigkeit erhalten, Vorschriften zur Verhinderung und Eindämmung der Gewalt bei Sportanlässen erlassen zu können. Mit der Ergänzung der Verfassungsnorm über den Sport (Art. 68 BV) soll das im BWIS enthaltene Massnahmenpaket auf eine klare und dauerhafte Verfassungsgrundlage gestellt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2007.

EDIT:

hier noch der Bundesbeschluss:

Vorentwurf 10.01.2007

Bundesbeschluss Über die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1, beschliesst:

I
Die Bundesverfassung2 wird wie folgt geändert:
Art. 68 Abs. 4 (neu)
Er kann Vorschriften zur Verhinderung und Eindämmung von Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen erlassen.

II
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.

sergipe
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 7383
Registriert: 07.12.2004, 08:09

Beitrag von sergipe »

Falls es in die Verfassung kommen soll, wäre also eine Volksabstimmung nötig??

Captain Sky
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 1887
Registriert: 06.12.2004, 21:04

Beitrag von Captain Sky »

sergipe hat geschrieben:Falls es in die Verfassung kommen soll, wäre also eine Volksabstimmung nötig??
Ja, jede Verfassungsänderung braucht zwingend die Zustimmung von Volk und Ständen (Also doppeltes Mehr).

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Pressemitteilung von grundrechte.ch

Beitrag von macau »

grundrechte.ch

Grundrechte Schweiz
Postfach, 3001 Bern
Tel.: 031 312 40 30 / grundrechte@bluewin.ch / http://www.grundrechte.ch


PRESSEMITTEILUNG

zur Vorlage des Bundesrates vom 17.1.2007

Keine Lex u201EEuro08u201C in der Bundesverfassung

Das Komitee grundrechte.ch ist sehr erstaunt, dass der Bundesrat u2013 gerade mal 17 Tage nach Inkrafttreten der befristeten Gesetzesbestimmungen zum sog. Hooligangesetz u2013 vorschlägt, die Verfassungsgrundlagen für eine dauerhafte Einführung von repressiven Massnahmen gegen Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen an Sportveranstaltungen einzuführen. grundrechte.ch ist grundsätzlich der Meinung, dass die Massnahmen des "Hooligangesetzes" in eine völlig falsche Richtung gehen: Das bestehende und bereits sehr weitreichende Strafrecht sowie die diversen repressiven Massnahmen wie zum Beispiel Stadionverbote lassen bereits grosse Eingriffe in die Grundrechte zu.

Das "Hooligangesetz" ist ursprünglich eine Lex u201EEuro08u201C. Deshalb schlug der Bundesrat eine Befristung auf das Jahr 2008 vor, welche vom Ständerat bis zum Jahr 2009 (Eishockey-WM) verlängert worden ist. Das Gesetz wurde nicht nur wegen der fehlenden Verfassungsmässigkeit befristet, sondern auch weil die Tauglichkeit der Massnahmen bezweifelt worden sind und als eidgenössische Gesetzgebung kantonale Kompetenzen im Polizei- und Strafrechtsbereich verletzt.

Rund 17 Tage nach Inkraftsetzen dieser Massnahmen meint der Bundesrat zu glauben, die Effizienz dieser Massnahmen bereits abschätzen zu können. Das ist unseriös und vor allem völlig unverhältnismässig.

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Basellandschaftliche Zeitung vom 18. Januar 2007, Seite 5

Beitrag von macau »

Basellandschaftliche Zeitung vom 18. Januar 2007, Seite 5

Hooligans: Der Ball liegt bei den Kantonen

Innere Sicherheit Der Bundesrat hat den Artikel für die Verfassungsänderung in die Vernehmlassung geschickt

Der Kampf gegen Hooligans geht in die nächste Runde: Können sich die Kantone nicht auf ein Konkordat einigen, dann will der Bundesrat eine neue Bestimmung in der Verfassung verankern.

CHRISTOPH BRUNNER

Nächstes Jahr richtet die Schweiz zusammen mit Österreich die Euro 08 aus, und 2009 findet hierzulande die Eishockey-WM statt. Auch aus diesem Grund hat das Parlament das Hooligangesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit revidiert. Umstritten war und ist aber, ob der Bund mit den drei Massnahmen Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam (bis zu 24 Stunden für Personen ab 15 Jahren) nicht verfassungswidrig in die Kompetenzen der Kantone eingreife. Diese Massnahmen gegen Hooligans wurden deshalb bis Ende 2009 befristet.
Vor einem Jahr hat die Rechtskommission des Ständerats den Bundesrat deshalb mit einer Motion beauftragt, die Anwendung der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen auch nach Ablauf der Frist bis zum 31. Dezember 2009 sicherzustellen sei es durch eine interkantonale Vereinbarung oder aber durch eine Verfassungsänderung.

Bereits wird Kritik laut

Der Bundesrat hat jetzt nach Absprache mit den Kantonen eine Verfassungsbestimmung in die Vernehmlassung geschickt, die er als vor behaltenen Entschluss bezeichnet für den Fall, dass sich die Kantone nicht auf ein gemeinsames Konkordat einigen können. Gemäss der Bestimmung würde der Bund die Zuständigkeit erhalten, Vorschriften zur Verhinderung und Eindämmung der Gewalt bei Sportanlassen erlassen zu können.
Das Vorgehen des Bundesrats stösst auf Kritik: Ein Komitee mit dem Namen grundrechte.ch hat postwendend auf die Medienmitteilung des Justizdepartements reagiert und wehrt sich dagegen, dass repressive Massnahmen in der Verfassung verankert werden sollen. Das Vorgehen des Bundesrats wird als unseriös und völlig unverhältnismässig bezeichnet.
Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 20. April 2007. Müsste die Verfassung geändert werden, was viel Zeit in Anspruch nimmt: Zuerst müssten die beiden Parlamentskammern das Geschäft behandeln, danach das Volk an der Urne Stellung nehmen. Eine allfällige Abstimmung würde wohl in der erst Hälfte des Jahres 2009 stattfinden.

Genf drückt aufs Tempo

In der Westschweiz wird dafür Tempo gemacht: Der Kanton Genf u2013 zusammen mit Basel, Bern und Zürich rollt der Ball an der Euro 08 auch in der Rhonestadt u2014 hat bereits vier Rayons bestimmt, zu denen Hooligans während Sportveranstaltungen keinen Zugang haben.

Benutzeravatar
Blauderi
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 2174
Registriert: 07.12.2004, 15:45
Wohnort: Bahndamm

Beitrag von Blauderi »

(Quelle: fussball.ch)

Hooligangesetz: Beschwerde gegen Baselbieter Verordnung

Liestal/Basel - Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes (BWIS) wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein «Referendum BWIS» hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er kritisiert ebenso die baselstädtische Verordnung.

(fest/sda)

Befürchtungen, dass «kantonale Ausführungsbestimmungen zum schlechten Hooligangesetz ebenfalls schlecht ausfallen werden», hätten die beiden Basel «eindrücklich bestätigt», teilte der Verein mit. So wollten die beiden Basel kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im Gesetz gar nicht vorgesehen sei.
In Baselland sei zudem die zwingend vorgeschriebene richterliche Überprüfung von Präventivhaft nicht gewährleistet. Demgegenüber hält der Verein fest, dass nur Massnahmen rechtens seien, die im Gesetz vorgesehen sind. Kantonsüberschreitende Rayons oder Hausbesuche durch die Polizei gehörten «definitiv nicht dazu».

Beschwerde

Gegen die Baselbieter Verordnung sei im Januar Beschwerde erhoben und im März die Begründung nachgereicht worden. Im Kanton Basel-Stadt könne die Verordnung dagegen nur beim Bundesgericht angefochten werden. Ein Bundesgerichtsverfahren sei aber schon für Zürich vorgesehen, wo die Verordnung jedoch noch nicht publiziert worden sei.

Die Bekämpfung des Hooliganismus ist auf Bundesebene im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) geregelt, das von der eidgenössische Räten 2006 entsprechend revidiert wurde. Vorgesehen sind etwa der Eintrag von Randalierern in einem nationalen Informationssystem, eine Meldepflicht oder Rayonverbote.
******************
Es hilft nicht immer Recht zu haben.
Johann Wolfgang von Goethe


Es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen.
Karl Valentin

fausto klaus
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 381
Registriert: 30.01.2005, 13:11

Beitrag von fausto klaus »

Blauderi hat geschrieben:(Quelle: fussball.ch)

Hooligangesetz: Beschwerde gegen Baselbieter Verordnung

Liestal/Basel - Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes (BWIS) wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein «Referendum BWIS» hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er kritisiert ebenso die baselstädtische Verordnung.

(fest/sda)

Befürchtungen, dass «kantonale Ausführungsbestimmungen zum schlechten Hooligangesetz ebenfalls schlecht ausfallen werden», hätten die beiden Basel «eindrücklich bestätigt», teilte der Verein mit. So wollten die beiden Basel kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im Gesetz gar nicht vorgesehen sei.
In Baselland sei zudem die zwingend vorgeschriebene richterliche Überprüfung von Präventivhaft nicht gewährleistet. Demgegenüber hält der Verein fest, dass nur Massnahmen rechtens seien, die im Gesetz vorgesehen sind. Kantonsüberschreitende Rayons oder Hausbesuche durch die Polizei gehörten «definitiv nicht dazu».

Beschwerde

Gegen die Baselbieter Verordnung sei im Januar Beschwerde erhoben und im März die Begründung nachgereicht worden. Im Kanton Basel-Stadt könne die Verordnung dagegen nur beim Bundesgericht angefochten werden. Ein Bundesgerichtsverfahren sei aber schon für Zürich vorgesehen, wo die Verordnung jedoch noch nicht publiziert worden sei.

Die Bekämpfung des Hooliganismus ist auf Bundesebene im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) geregelt, das von der eidgenössische Räten 2006 entsprechend revidiert wurde. Vorgesehen sind etwa der Eintrag von Randalierern in einem nationalen Informationssystem, eine Meldepflicht oder Rayonverbote.
wie stehen da die erfolgsaussichten?

Benutzeravatar
macau
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 971
Registriert: 13.12.2004, 14:20

Beitrag von macau »

fausto klaus hat geschrieben:wie stehen da die erfolgsaussichten?
Die Bestimmung über kantosübergreifende Rayons dürfte aufgehoben werden, allerdings ist dar Rest der Verordnung dadurch nicht tangiert.

Die fehlende resp. mangelhafte richterliche Überprüfung der Präventivhaft dürfte aber für die ganze Verordnung tödlich sein.


Am 1. Januar 2000 wurde in Baselland eine neue Strafprozessordnung eingeführt. In der Debatte im Landreat wurde heftig darüber gestritten, ob ein Haftrichter nötig sei oder nicht:

http://www.baselland.ch/docs/parl-lk/pr ... teil_6.htm

Damals ging man noch davon aus, dass eine Haftüberprüfung durch das Statthalteramt, wie es damals auch andere Kantine kannten, mit der Bundesverfassung und der EMRK vereinbar seien.

In der Zwischenzeit wurde die neue Bundesverfassung mit strengeren Anforderungen eingeführt, und auch der Europäische Gerichtshof hat die Schweiz bereits mehrfach genau wegen diesem Mangel verurteilt; es macht auch keinen Unterschied, ob die Haft straf- oder verwaltungsrechtlich motiviert ist, gemäss EMRK untersteht Freiheitsentzug auf jeden Fall den Minimalgarantieen.

Auch das Bundesgericht folgt in der Zwischenzeit der Linie des Europäischen Gerichtshofs (bge_haft.pdf), und der Kanton Luzern hat deshalb seine Gesetze angepasst.

In Baselland hat man halt geschlafen. Zum Glück.

Nicolas Roulet, der uns vertritt, teilt diese Ansicht. Er hat übrigens Mitte Januar vor Bundesgericht gegen den Kanton Baselland gewonnen (bge_roulet.pdf), sinnigerweise auch wegen einer mangelhaften Haftüberprüfung...

Antworten