Reglement für Hooligan-Datenbank publiziert
- gruusigeSiech
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Reglement für Hooligan-Datenbank publiziert
Reglement für Hooligan-Datenbank publiziert
Das Bundesamt für Polizei hat das Reglement für die so genannte Hooligan-Datenbank veröffentlicht. Im ersten Quartal 2007 soll das System namens «Hoogan» den Pilotbetrieb aufnehmen.
In der Datenbank sollen Personen mit einer Massnahme wie einem Rayonverbot, einer Ausreisebeschränkung, Meldeauflage oder einem maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam festgehalten werden, teilte Bundesamt für Polizei (fedpol)heute mit. Diese Massnahmen treten ab Januar 2007 in Kraft, um Gewalttätige von Sportstadien fernzuhalten.
Im nun veröffentlichten Reglement ist das gesamte Verfahren der Datenbearbeitung von der Meldung bis zu deren Löschung festgehalten. Der Dienst für Analyse und Prävention beim Bundesamt für Polizei wird in einem nächsten Schritt die Systembenutzer ausbilden und die Partner bei Sportveranstaltern instruieren.
Das Informationssystem startet im ersten Quartal mit einem Pilotbetrieb in den Kantonen Zürich, Basel, Bern und Genf. Diese sind als Austragungsorte der Euro-08-Spiele besonders gefordert. Die vollständige Einführung mit allen Datensätzen und Benutzern ist auf Ende 2007 vorgesehen.
Das Informationssystem und dessen Betrieb sollen im Laufe des Jahres 2007 optimiert werden, damit es noch vor der Euro 08 seine volle Wirkung entfaltet. (ret/ap/sda)
Das Bundesamt für Polizei hat das Reglement für die so genannte Hooligan-Datenbank veröffentlicht. Im ersten Quartal 2007 soll das System namens «Hoogan» den Pilotbetrieb aufnehmen.
In der Datenbank sollen Personen mit einer Massnahme wie einem Rayonverbot, einer Ausreisebeschränkung, Meldeauflage oder einem maximal 24-stündiger Polizeigewahrsam festgehalten werden, teilte Bundesamt für Polizei (fedpol)heute mit. Diese Massnahmen treten ab Januar 2007 in Kraft, um Gewalttätige von Sportstadien fernzuhalten.
Im nun veröffentlichten Reglement ist das gesamte Verfahren der Datenbearbeitung von der Meldung bis zu deren Löschung festgehalten. Der Dienst für Analyse und Prävention beim Bundesamt für Polizei wird in einem nächsten Schritt die Systembenutzer ausbilden und die Partner bei Sportveranstaltern instruieren.
Das Informationssystem startet im ersten Quartal mit einem Pilotbetrieb in den Kantonen Zürich, Basel, Bern und Genf. Diese sind als Austragungsorte der Euro-08-Spiele besonders gefordert. Die vollständige Einführung mit allen Datensätzen und Benutzern ist auf Ende 2007 vorgesehen.
Das Informationssystem und dessen Betrieb sollen im Laufe des Jahres 2007 optimiert werden, damit es noch vor der Euro 08 seine volle Wirkung entfaltet. (ret/ap/sda)
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@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" und andere Ideenklauer: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
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- Pippo Inzaghi
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Und do das besagte Bearbeitungsreglement: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medialib ... OGAN_d.pdf
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nicht zu vergessen das auch alle leute, welche bisher im eishockey stadionverbot haben seit dem 1.1.07 auch im fussball ausgesperrt werden. (zumindest hat ein betroffener einen brief erhalten..)
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
where's your father, referee?
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- XxNOSTRADAMUSxX
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XxNOSTRADAMUSxX hat geschrieben:das isch doch mol e gueti nochricht!! kei platz für ehc-kuttene in dr mk...

das eine geht auch mit dem andern..und von mk redet eh keiner

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Scho geil.... Freue mich auf die Sommerferien, wenn ich dann am Flughafen bin, alles gebucht hab und ich dann nicht aus der Schweiz darf...
Ebenso freu ich mich drauf, während der EM an nem Dienstag, wenn die CH um 15.00 Uhr spielt mich bei der Stadt zu melden, schön wenn mans dem Chef grad so direkt sagen kann...
Ganz bestimmt freu ich mich auf eine Gruppe an der EM mit:
Deutschland, der Türkei, Polen und England...
dazu die Schweiz in ner Gruppe mit Jugoslawien, Albanien und Kroatien...
Da hoff ich doch schön, dass die Bullen so richtig eins aufs Maul kriegen!
Gegen 100-200 Fussballfans vorgehen ist nicht schwer.. Wenn sie dann aber mit 10000en von leuten kommen.. viel spass!
ich freu mich drauf, wie die Politiker nach der EM rumheulen....

Ebenso freu ich mich drauf, während der EM an nem Dienstag, wenn die CH um 15.00 Uhr spielt mich bei der Stadt zu melden, schön wenn mans dem Chef grad so direkt sagen kann...
Ganz bestimmt freu ich mich auf eine Gruppe an der EM mit:
Deutschland, der Türkei, Polen und England...
dazu die Schweiz in ner Gruppe mit Jugoslawien, Albanien und Kroatien...
Da hoff ich doch schön, dass die Bullen so richtig eins aufs Maul kriegen!
Gegen 100-200 Fussballfans vorgehen ist nicht schwer.. Wenn sie dann aber mit 10000en von leuten kommen.. viel spass!
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- Suffbrueder
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Fankontrolle in zürcher Tram
Hat zwar nur indirekt mit BWIS zu tun, aber ich bin zu faul, um den entsprechenden Ttraed zu suchen
Antwort des Stadtrats auf Interpellation
Antwort des Stadtrats auf Interpellation
Urs von Daeniken, Chef des Inlandnachrichtendienstes
In einem Gespräch mit der Allgemeinen Schweizerischen Militärzeitschrift äussert sich Urs von Daeniken, Chef des Inlandnachrichtendienstes, auch zu BWIS, zu Hooligans und zur Euro 08.
http://www.asmz.ch/hefte/artikel.php?artikel=1080
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© NZZ am Sonntag; 07.01.2007; Seite 10; Nummer 1
Schweiz
Hausbesuche bei Hooligans
Polizisten wollen Gewalttäter vor der Euro 08 davor warnen, Krawall zu machen
nan
Vor der Euro 08 soll die Polizei Hooligans zu Hause oder am Arbeitsplatz besuchen, um sie davon abzubringen, an Ausschreitungen teilzunehmen. Das schlägt der Sicherheitsstab der Fussball-EM vor.
Niels Anner
Die Sicherheitsverantwortlichen der Euro 08 prüfen neue Massnahmen, um Schweizer Hooligans ruhigzustellen. Die in der neuen Hooligan-Datenbank verzeichneten Personen sollen vor der EM davor gewarnt werden, am Rande der Spiele gewalttätig aufzutreten - und zwar, indem ihnen Polizisten zu Hause oder am Arbeitsplatz Besuche abstatten. «Damit könnte ihnen signalisiert werden, dass sie uns bekannt sind und sich hüten sollen, sich an irgendwelchen Auseinandersetzungen zu beteiligen», sagt Christoph Vögeli, Leiter der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus und Chef des Sicherheitsdienstes der Stadtpolizei Zürich.
In Deutschland habe sich vor der WM gezeigt, wie erfolgreich solche Besuche seien. «Diese Massnahme wäre auch in der Schweiz nützlich, auch wenn hier der Hooliganismus weniger ausgeprägt ist», sagt Vögeli. Es gehe darum, die Hooligans aus der Anonymität zu holen. Beschlossen werden müsse das Vorgehen vom Sicherheitsstab der Euro 08, dem Vertreter von Bund, Kantonen, den Austragungsorten und der Uefa angehören.
Auch der Leiter des Stabs, Euro-08- Sicherheitschef Martin Jäggi, ist überzeugt von der Wirksamkeit der Hausbesuche und empfiehlt den Polizeikorps, solche durchzuführen. «Aufgrund der positiven Erfahrungen in Deutschland fasst man ins Auge, für die Euro 08 ebenfalls solche Massnahmen zu treffen», sagt er.
Die neue Hooligan-Datenbank, die seit Anfang Jahr aufgebaut wird und bis Ende 2007 voll in Betrieb sein soll, ermöglicht es der Polizei, die Namen und Adressen bekannter Hooligans zentral zu sammeln. Registriert werden Personen, die aufgrund von Gewalttätigkeit mit Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflagen oder Polizeigewahrsam bestraft wurden. Laut dem Bundesamt für Polizei beträgt die Zahl der potenziell gewaltbereiten Fans in der Schweiz 1500 bis 2000 Personen. 300 Personen werden zu den klassischen Hooligan-Gruppen gerechnet. Diese suchen aktiv die Auseinandersetzung mit anderen Schlägern, mit der Polizei, aber auch mit unbeteiligten, nur am Sport interessierten Fans.
In Deutschland gibt es die Hausbesuche, im Fachjargon Gefährdeansprache genannt, schon seit längerem, die Massnahme wurde aber vor der WM im Sommer intensiviert. Beamte der regionalen Polizeiwachen statteten sämtlichen der über 8400 Personen, die in der nationalen Datenbank «Gewalttäter Sport» verzeichnet sind, Besuche ab - mit grossem Erfolg. «Die Massnahme erwies sich als sehr effektiv», sagt Jürgen Göbel, Pressesprecher der Kölner Polizei, stellvertretend für viele seiner Kollegen - «insbesondere dann, wenn Ehefrauen, Eltern oder Arbeitgeber den Besuch miterlebten». Wenn die Hooligans zu Hause nicht anzutreffen waren, suchten die Polizeibeamten sie direkt am Arbeitsplatz auf.
Den Betroffenen wurde etwa erklärt: «Sie sind in der Datenbank verzeichnet, nachdem Sie vor drei Monaten in eine Schlägerei verwickelt waren. Wir kennen Sie und werden während der WM ein Auge auf Sie haben.» Weiter wurden den Hooligans die Konsequenzen erklärt, falls sie bei Krawallen gesehen werden sollten.
Die Personen seien aber nicht etwa ständig überwacht worden, sagt Göbel. Die Androhung habe vielmehr «einen psychologischen Aspekt» mit der Aussage «Wir erkennen und finden dich». Während der WM seien dann die bekannten Kölner Gewalttäter nicht aufgefallen. In ganz Deutschland ging die WM ohne grössere Ausschreitungen über die Bühne.
Die Warnungen der deutschen Polizei ergingen sogar über die Grenze hinaus. So wurden 37 Schweizer, die zu einem früheren Zeitpunkt nach Krawallen bei einem Spiel in Ulm registriert worden waren, per Brief davor gewarnt, an der WM negativ aufzufallen.
Im Hinblick auf die Euro 08 wird die internationale Zusammenarbeit wichtig werden, denn die grösste Gefahr dürfte laut Hooligan-Experte Vögeli nicht von Schweizern ausgehen. Und auch bezüglich Kooperation kann Deutschland zum Vorbild werden. Vor der WM wurden etwa in England 300 Hooligans die Pässe abgenommen, um sie an der Ausreise zu hindern.
Weiter begleiteten englische Polizeibeamte ihre Fans zu den WM-Spielen. Auch in der Schweiz und in Österreich sollen Hooligan-Spezialisten Fans aus ihren jeweiligen Ländern überwachen. Gewaltbereite Personen können dann, so die Hoffnung, rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden.
Schweiz
Hausbesuche bei Hooligans
Polizisten wollen Gewalttäter vor der Euro 08 davor warnen, Krawall zu machen
nan
Vor der Euro 08 soll die Polizei Hooligans zu Hause oder am Arbeitsplatz besuchen, um sie davon abzubringen, an Ausschreitungen teilzunehmen. Das schlägt der Sicherheitsstab der Fussball-EM vor.
Niels Anner
Die Sicherheitsverantwortlichen der Euro 08 prüfen neue Massnahmen, um Schweizer Hooligans ruhigzustellen. Die in der neuen Hooligan-Datenbank verzeichneten Personen sollen vor der EM davor gewarnt werden, am Rande der Spiele gewalttätig aufzutreten - und zwar, indem ihnen Polizisten zu Hause oder am Arbeitsplatz Besuche abstatten. «Damit könnte ihnen signalisiert werden, dass sie uns bekannt sind und sich hüten sollen, sich an irgendwelchen Auseinandersetzungen zu beteiligen», sagt Christoph Vögeli, Leiter der Schweizerischen Zentralstelle Hooliganismus und Chef des Sicherheitsdienstes der Stadtpolizei Zürich.
In Deutschland habe sich vor der WM gezeigt, wie erfolgreich solche Besuche seien. «Diese Massnahme wäre auch in der Schweiz nützlich, auch wenn hier der Hooliganismus weniger ausgeprägt ist», sagt Vögeli. Es gehe darum, die Hooligans aus der Anonymität zu holen. Beschlossen werden müsse das Vorgehen vom Sicherheitsstab der Euro 08, dem Vertreter von Bund, Kantonen, den Austragungsorten und der Uefa angehören.
Auch der Leiter des Stabs, Euro-08- Sicherheitschef Martin Jäggi, ist überzeugt von der Wirksamkeit der Hausbesuche und empfiehlt den Polizeikorps, solche durchzuführen. «Aufgrund der positiven Erfahrungen in Deutschland fasst man ins Auge, für die Euro 08 ebenfalls solche Massnahmen zu treffen», sagt er.
Die neue Hooligan-Datenbank, die seit Anfang Jahr aufgebaut wird und bis Ende 2007 voll in Betrieb sein soll, ermöglicht es der Polizei, die Namen und Adressen bekannter Hooligans zentral zu sammeln. Registriert werden Personen, die aufgrund von Gewalttätigkeit mit Rayonverbot, Ausreisebeschränkung, Meldeauflagen oder Polizeigewahrsam bestraft wurden. Laut dem Bundesamt für Polizei beträgt die Zahl der potenziell gewaltbereiten Fans in der Schweiz 1500 bis 2000 Personen. 300 Personen werden zu den klassischen Hooligan-Gruppen gerechnet. Diese suchen aktiv die Auseinandersetzung mit anderen Schlägern, mit der Polizei, aber auch mit unbeteiligten, nur am Sport interessierten Fans.
In Deutschland gibt es die Hausbesuche, im Fachjargon Gefährdeansprache genannt, schon seit längerem, die Massnahme wurde aber vor der WM im Sommer intensiviert. Beamte der regionalen Polizeiwachen statteten sämtlichen der über 8400 Personen, die in der nationalen Datenbank «Gewalttäter Sport» verzeichnet sind, Besuche ab - mit grossem Erfolg. «Die Massnahme erwies sich als sehr effektiv», sagt Jürgen Göbel, Pressesprecher der Kölner Polizei, stellvertretend für viele seiner Kollegen - «insbesondere dann, wenn Ehefrauen, Eltern oder Arbeitgeber den Besuch miterlebten». Wenn die Hooligans zu Hause nicht anzutreffen waren, suchten die Polizeibeamten sie direkt am Arbeitsplatz auf.
Den Betroffenen wurde etwa erklärt: «Sie sind in der Datenbank verzeichnet, nachdem Sie vor drei Monaten in eine Schlägerei verwickelt waren. Wir kennen Sie und werden während der WM ein Auge auf Sie haben.» Weiter wurden den Hooligans die Konsequenzen erklärt, falls sie bei Krawallen gesehen werden sollten.
Die Personen seien aber nicht etwa ständig überwacht worden, sagt Göbel. Die Androhung habe vielmehr «einen psychologischen Aspekt» mit der Aussage «Wir erkennen und finden dich». Während der WM seien dann die bekannten Kölner Gewalttäter nicht aufgefallen. In ganz Deutschland ging die WM ohne grössere Ausschreitungen über die Bühne.
Die Warnungen der deutschen Polizei ergingen sogar über die Grenze hinaus. So wurden 37 Schweizer, die zu einem früheren Zeitpunkt nach Krawallen bei einem Spiel in Ulm registriert worden waren, per Brief davor gewarnt, an der WM negativ aufzufallen.
Im Hinblick auf die Euro 08 wird die internationale Zusammenarbeit wichtig werden, denn die grösste Gefahr dürfte laut Hooligan-Experte Vögeli nicht von Schweizern ausgehen. Und auch bezüglich Kooperation kann Deutschland zum Vorbild werden. Vor der WM wurden etwa in England 300 Hooligans die Pässe abgenommen, um sie an der Ausreise zu hindern.
Weiter begleiteten englische Polizeibeamte ihre Fans zu den WM-Spielen. Auch in der Schweiz und in Österreich sollen Hooligan-Spezialisten Fans aus ihren jeweiligen Ländern überwachen. Gewaltbereite Personen können dann, so die Hoffnung, rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden.
Im Wallis gelten andere Gesetze...
http://www.baz.ch/news/index.cfm?Object ... 9260D1BA74
Urteil gegen drei Walliser Hooligans bestätigt
Sitten. AP/baz. Das Walliser Kantonsgericht hat die Urteile gegen drei rabiate Walliser Fussballfans bestätigt. Zwei von ihnen waren in erster Instanz zu zwei Monaten Gefängnis und einer zu 45 Tagen Gefängnis bedingt sowie zu Bussen von je 1'000 Franken verurteilt worden. Gegen sie wurde auch ein dreijähriges Stadionverbot verhängt.
Die drei Fussballfans, die dem Fanclub «Red Side» angehörten, waren an den Auseinandersetzungen vom 19. April 2003 im Nachgang zum Fussballspiel Sitten - Luzern beteiligt gewesen. Damals hatten rund 30 Walliser Fans die Konfrontation mit Supportern des Gastclubs gesucht. Mehrere Sicherheitskräfte stellten sich zwischen die beiden Fronten und wurden dabei von den Walliser Fans attackiert. Einer der Sicherheitsleute wurde dabei erheblich verletzt.
Die Walliser Justizbehörden eröffneten gegen sieben Beteiligte ein Strafverfahren. Zwei Jugendliche wurden per Strafbefehl verurteilt und zwei weitere vom Bezirksgericht Sitten freigesprochen. Die drei anderen, die in erster Instanz wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden waren, reukurierten gegen das Urteil.
Das Walliser Kantonsgericht hat ihre Rekurse aber gemäss dem am Montag von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Urteil abgewiesen. Damit bleibt es bei den von der Vorinstanz ausgesprochenen bedingten Gefängnisstrafen sowie den Bussen. Zudem dürfen die drei Verurteilten währen drei Jahren kein Stadion mehr betreten, in dem Spiele der Super League, der Swiss Challenge League oder des Schweizer Cups ausgetragen werden.
Dieses Verbot tritt jeweils drei Stunden vor Beginn der Sportveranstaltung in Kraft und endet drei Stunden nach Abschluss des Spiels. Während dieser Zeit dürfen die drei einen Rayon von 400 Metern gemessen vom Mittelpunkt des Fussballfeldes aus, nicht betreten. Gegen die drei Verurteilten waren bereits zuvor Stadionverbote verhängt worden. Zwei von ihnen sind bereits vorbestraft. Die Verurteilten können den Entscheid noch beim Bundesgericht anfechten.
Urteil gegen drei Walliser Hooligans bestätigt
Sitten. AP/baz. Das Walliser Kantonsgericht hat die Urteile gegen drei rabiate Walliser Fussballfans bestätigt. Zwei von ihnen waren in erster Instanz zu zwei Monaten Gefängnis und einer zu 45 Tagen Gefängnis bedingt sowie zu Bussen von je 1'000 Franken verurteilt worden. Gegen sie wurde auch ein dreijähriges Stadionverbot verhängt.
Die drei Fussballfans, die dem Fanclub «Red Side» angehörten, waren an den Auseinandersetzungen vom 19. April 2003 im Nachgang zum Fussballspiel Sitten - Luzern beteiligt gewesen. Damals hatten rund 30 Walliser Fans die Konfrontation mit Supportern des Gastclubs gesucht. Mehrere Sicherheitskräfte stellten sich zwischen die beiden Fronten und wurden dabei von den Walliser Fans attackiert. Einer der Sicherheitsleute wurde dabei erheblich verletzt.
Die Walliser Justizbehörden eröffneten gegen sieben Beteiligte ein Strafverfahren. Zwei Jugendliche wurden per Strafbefehl verurteilt und zwei weitere vom Bezirksgericht Sitten freigesprochen. Die drei anderen, die in erster Instanz wegen Landfriedensbruchs verurteilt worden waren, reukurierten gegen das Urteil.
Das Walliser Kantonsgericht hat ihre Rekurse aber gemäss dem am Montag von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Urteil abgewiesen. Damit bleibt es bei den von der Vorinstanz ausgesprochenen bedingten Gefängnisstrafen sowie den Bussen. Zudem dürfen die drei Verurteilten währen drei Jahren kein Stadion mehr betreten, in dem Spiele der Super League, der Swiss Challenge League oder des Schweizer Cups ausgetragen werden.
Dieses Verbot tritt jeweils drei Stunden vor Beginn der Sportveranstaltung in Kraft und endet drei Stunden nach Abschluss des Spiels. Während dieser Zeit dürfen die drei einen Rayon von 400 Metern gemessen vom Mittelpunkt des Fussballfeldes aus, nicht betreten. Gegen die drei Verurteilten waren bereits zuvor Stadionverbote verhängt worden. Zwei von ihnen sind bereits vorbestraft. Die Verurteilten können den Entscheid noch beim Bundesgericht anfechten.
- brewz_bana
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"Denn Besuch von der Polizei sollen auch Leute erhalten, die noch gar nicht als Hooligans registriert sind."sergipe hat geschrieben:http://www.blick.ch/sport/euro_08/artikel53208
nähmt mi jo wunder wohär si denn die adrässene wieder hän...
interesant interesant, dr aadail vo huuls an dr schwyzer bevölggerig isch meer als dopplet so hoch wie in dütschland!!!!Angelo hat geschrieben:© NZZ am Sonntag]
In Deutschland [...] über 8400 Personen, [...] in der nationalen Datenbank «Gewalttäter Sport» verzeichnet sind [...]
uff 82'310'000 schwobe giz 8'400 huuligäns = 0.0102%
uff 7'476'200 schwyzer giz 2'000 huuligäns = 0.02675%
für wie dumm wänn uns aigentlig die ganze bundesgestapolizischte no verkaufe? numme dass sy e neus kompijuter-spiilzüüg bikömme!
birdy-num-num!
So wie z d Dütschland, eimol e Personekontrolle vorme oder nochme Spiel zägg bisch im BWIS....brewz_bana hat geschrieben:"Denn Besuch von der Polizei sollen auch Leute erhalten, die noch gar nicht als Hooligans registriert sind."
nähmt mi jo wunder wohär si denn die adrässene wieder hän...
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
- stargate
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Find ich jetzt kei Alibiüebig.Heavy hat geschrieben:S truuriger isch das BWIS het soviel Geld koschtet und sie könnte 30000 CH Fuessballfans ud der Abschussliste ha, und trotzdem wirds an der EM knalle...
Alibi-Üebig sondergleichen!
Im Dütsche het es sich jo bewährt. Es het x Bricht ge vor dr WM, vo Hooligens usem Oste etc. wo händ wölle ko Krawall mache. Sisch allerdings härzlich wenig passiert. Sisch jo e truurig, dass me das eso muess handhabe. Hützutags ka me halt nümme an gsunde Menscheverstand appeliere, will die Idiote ebe kei Verstand händ...
nur bedenke folgendes:stargate hat geschrieben:Find ich jetzt kei Alibiüebig.
Im Dütsche het es sich jo bewährt. Es het x Bricht ge vor dr WM, vo Hooligens usem Oste etc. wo händ wölle ko Krawall mache. Sisch allerdings härzlich wenig passiert. Sisch jo e truurig, dass me das eso muess handhabe. Hützutags ka me halt nümme an gsunde Menscheverstand appeliere, will die Idiote ebe kei Verstand händ...
Unsere (Schweizer) Hooligans sind nicht und dürften nicht und werden auch nicht das Problem sein, welches in den Medien von Ihnen immer Berichtet wird. In verschiedenen Medien, dazu zählen auch renomierte Medienhäuser, geht es bald bei jeder einzelnen Pyro um Hools, wenn einer beim Torjubel das Gitter hoch klettert - Hool, wenn einer mit Stinkefinger im Stadion gesehen wird - Hool...
Zurück zum Topic, die CH-Hools dürfen das wohl mit abstand geringste Problem sein an der EM, und nur für die CH-Hool bringt das BIWIS etwas. Die ausländischen Hools sind nicht im BIWIS erfasst, dazu brachts die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden, und dazu brauchst du keine CH-Datenbank.
Weiter möchte ich jetzt einfach einmal noch folgendes in die Runde werfen:
Ich behaupte jetzt einfach einmal, dass durch diese ganzen vorgängigen Hooligan-, BIWIS-, Hausbesuchsdrohung etc, diesem ganzen Theater rund um die 2000 Hooligans für diese, aber auch für einen teil der bis anhin normalen Fans bzw. Ultras eine Provokation darstellt.
Mit andern Worten, die Angst vor "Jetzt-erstrecht", bzw. "Sieht-her-was-eurer-scheiss-BIWIS-bringt" Aktionen, massiven Ausschreitungen um genau das zu beweisen, ist bei mir grösser, als effektiv die Angst vor Hool-übergriffen während der EM.
Verordnung BL
Gestern wurde im Amtsblatt BL die kantonale Verordnung publiziert.
Zwei Ungereimtheiten sind mir aufgefallen:
Die Überprüfung von Präventivhaft etc. soll durch die Statthalterämter erfolgen, obwohl Art. 21 e BWIS eine richterliche Behörde vorschreibt.
Zweitens sollen auf Kantonsgebiet auch Rayonverbote ausgesprochen werden, wenn im Kanton gar keine Anlässe stattfinden (Spiele im Joggeli); das ist in BWIS nicht vorgesehen.
Gegen diese Verordnung kann innert 10 Tagen seit Publikation Bescherde beim Kantonsgericht BLerhoben werden.
Zwei Ungereimtheiten sind mir aufgefallen:
Die Überprüfung von Präventivhaft etc. soll durch die Statthalterämter erfolgen, obwohl Art. 21 e BWIS eine richterliche Behörde vorschreibt.
Zweitens sollen auf Kantonsgebiet auch Rayonverbote ausgesprochen werden, wenn im Kanton gar keine Anlässe stattfinden (Spiele im Joggeli); das ist in BWIS nicht vorgesehen.
Gegen diese Verordnung kann innert 10 Tagen seit Publikation Bescherde beim Kantonsgericht BLerhoben werden.
Beschwerde gegen Verordnung BL eingereicht
Ich habe heute eine Beschwerde gegen die kantonale BWIS-Verordnung BL eingereicht. Ahnliche Probleme dürften auch in anderen Kantonen auftauchen, z. B. die richterliche Überprüfung von Präventivhaft in allen Kantonen, welche keinen Haftrichter kennen und die Überprüfung von Rayonverbot und Meldeauflage in allen Kantonen, weil es vermutlich gar keine Verfahren gibt, welche die Anforderungen erfüllen (Da BWIS verwaltungsrechrlich ist, sind BWIS-Massnahmen grundsätzlich mittels Verwaltungsbeschwerde anfechtbar; diese Beschwerdeverfahren sehen aber keinen Zwischenbericht über die aufschiebende Wirkung vor. Kantonale Verfahren, welche die Anforderungen (Gewährung der aufschiebenden Wirkung)erfüllen, gibt es zwar, z. B. im Bereich fürsorglicher Freiheitsentzug, aber eine Unterstellung der BWIS-Massnahmen unter diese Verfahren ist kaum auf dem Verordnungsweg möglich, sondern erfordert eine Anpassung der kantonalen Gerichtsgesetze. Das soll aber nicht mein Problem sein...
Nächste Woche werde ich die Begründung von Nicoolas Roulet (welcher vom verein http://grundrechte.ch speditiv vermittelt wurde) einreichen lassen.
Nächste Woche werde ich die Begründung von Nicoolas Roulet (welcher vom verein http://grundrechte.ch speditiv vermittelt wurde) einreichen lassen.