Yakin-Brüder kündigen langjährige Mietverträge

Der Rest...
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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Echo hat geschrieben:Was mich hier interessieren würde:
Darf ein Eigentümer Mietverträge kündigen mit der Begründung, dass er einen höheren Mietertrag erzielen möchte?
Ich nehme das schon an, weil er vor der Schlichtungsstelle belegen kann, dass die Mieten weit davon entfern sind, marktkonform zu sein.
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Delgado
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Beitrag von Delgado »

Echo hat geschrieben:Was mich hier interessieren würde:
Darf ein Eigentümer Mietverträge kündigen mit der Begründung, dass er einen höheren Mietertrag erzielen möchte?
Das wohl korrektere Vorgehen wäre, den Mietern mittels dem offiziellen Formular die Mietzinsanpassung mitzuteilen. Wer diese nämmlich nicht akzeptiert, dessen Mietverhältniss wird nämlich in der Folge auch aufgelöst.

Beim Vorgehen das jetzt gewählt wurde, gehts wohl eher darum, die Wohnungen zu leeren, als mehr Miete zu kassieren (dies geschieht erst in einem zweiten Schritt).

Discoverer
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Beitrag von Discoverer »

scheiss Beamtenpack... 200'000 verdienen und eine vergünstigte Wohnung beziehen und die Pensionskassen haber eine Unterdeckung....

verdammte schweinerei....

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robotnik
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Beitrag von robotnik »

Mätzli hat geschrieben:"Grosi Heidy ist hier verwurzelt. Ihr Mann hat bei der Kehrichtabfuhr gearbeitet, daher verfügt sie nur über eine bescheidene Rente. Die kleine 4-Zimmer-Wohnung für 1031.10 Franken im Monat kann sie sich gerade noch leisten.."

Ich glaub mich tritt ein Pferd. Und 4-köpfige Familein drängeln sich in einer 3 Zimmerwohnung für 1'500 Stutz, damit "Grosi" weiter residieren darf. Gut gemacht, Blöök.

Meine Nachbarn drängen sich zu viert in einer 2-Zimmerwohnung, Er arbeitet auf dem Bau, Sie schaut zu den kleinen Kindern, Auto haben sie keines, habe sie beobachtet wie sie mit einem dritten Erwachsenen und vollgeladenem Kinderwagen auf dem Heimweg vom Markkauf waren (zu Fuss). Es giebt sie noch die Proletrarier.

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robotnik
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Beitrag von robotnik »

Und interessant ist ja auch in diesem Artikel in der Baz, dass der im gleichen Haus eingemietete staatliche, Kindergarten eine Miete bezahlt der eher über dem marktüblichen Preis liegt.
Hört ihr die Glocken läuten?
Diese Miete bezahlt ja dann der Steuerzahler.

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macau
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Basel: Herzog nimmt Liegenschaftsverkehr unter die Lupe

Beitrag von macau »

Mätzli hat geschrieben:Staatsparasiten! Alle raus! :mad:

Bravo, Yakins!

Das schreit nach einer parlamentarischen Untersuchung, verdammi!!!!!!!!!!¨

Die Partei, die dies verlangt im Grossen Rat, kriegt meine Stimme, und wenns die PDA ist!!!
BaZ online vom 15. Dezember 2006

Basel: Herzog nimmt Liegenschaftsverkehr unter die Lupe

Basel. SDA/baz. Die Vermietungspraxis der Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr des Kantons Basel-Stadt (ZLV) wird unter die Lupe genommen. Angeordnet wurde die Überprüfung durch die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog.

Grund für diese Massnahme seien die teils massiven Vorwürfe, die in den letzten Tagen in den Medien gegenüber der ZLV geäussert wurden, teilte das Finanzdepartement am Freitag mit. Die Abklärungen erfolgen gemäss der Mitteilung umgehend durch das Finanzdepartement, das dafür auch externe Fachleute beizieht.

Zu tiefe Mieten

Die ZLV ist eine Dienststelle des Finanzdepartemens. Ihr wurde gemäss Mitteilung teilweise vorgeworfen, generell und über Jahre hinweg zu tiefe Mieten verlangt und Staatsangestellte unlauter begünstigt zu haben. Damit habe die ZLV die Pensionskasse Basel- Stadt (PKBS) geschädigt.

Erhoben wurden die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Verkauf einer Liegenschaft der PKBS an der Feldbergstrasse. Die Mieten der ZLV hätten teils erheblich unter dem Marktniveau gelegen, hiess es in Medienberichten. Von den tiefen Mieten hätten auch Staatsangestellte profitiert.

Laut dem Finanzdepartement publizierten die Medien indes teils falsche Zahlen. Zudem seien die Hintergründe der Mietverhältnisse nicht ausgeleuchtet worden.

Pensionskasse zufrieden

Die ZLV bewirtschaftet die PKBS-Immobilien im Mandatsverhältnis. Die Pensionskasse hatte sich bereits am 7. Dezember positiv über die Arbeit der ZLV geäussert und ihr Professionalität attestiert.

Die PKBS räumte in der Mitteilung ein, dass bei langjährigen Mietverhältnissen die Mietzinse regelmässig stark unter den aktuellen Marktmieten lägen.

Dies sei jedoch eine Konseqenz des Mietrechts und betreffe alle Wohnungseigentümer. Eine Bevorzugung einzelner Mieter oder gar von Staatsangestellten gebe es nicht, hielt die PKBS weiter fest.

Die PKBS verkaufte die Liegenschaft an der Feldbergstrasse im Rahmen der geografischen Diversifikation. Viele Liegenschaften der PKBS befinden sich in der Region Basel.

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Mätzli
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Beitrag von Mätzli »

Ein fettes Respect an Frau Herzog!

Sie hat meine Stimme, und sie hat mich positiv überrascht.

Wenn das so weitergeht werde ich noch zum roten Stammwähler. :D
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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Echo hat geschrieben:Darf ein Eigentümer Mietverträge kündigen mit der Begründung, dass er einen höheren Mietertrag erzielen möchte?
NEIN !
Gemäss den Artikeln 271 und 271 a OR gilt jede Kündigung als missbräuchlich, die gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.

Missbräuchlich sind beispielsweiseRachekündigungen, die ausgesprochen werden, weil die Mieterschaft beispielsweise die Nebenkostenabrechnung beanstandet oder sonst ihre Mieterrechte geltend gemacht hat.
Kündigungen zur Durchsetzung von Mietzinserhöhungen oder anderen einseitigen Vertragsänderungen
Kündigungen mit dem einzigen Zweck, die Mieterschaft zum Kauf des betreffenden Mietobjekts zu veranlassen.
Kündigungen während eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens, sofern die Mieterschaft dieses nicht missbräuchlich eingeleitet hat.
Kündigungen wegen Änderungen in der familiären Situation der Mieterschaft, also wegen Heirat, Scheidung, Trennung oder Geburt eines Kindes. Eine Ausnhame gilt, wenn der Vermieterschaft aus der betreffenden Veränderung ein Nachteil entsteht.
Wenn die Miete aber klar zu tief ist kann der Vermieter den bestehenden Mietern natürlich die Miete erhöhen, wenn die das nicht akzeptieren sind sie weg .....
PS : nach jahrelanger Erstreckung wegen Härte natürlich :cool:

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Echo
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Entscheid Schlichtungsstelle

Beitrag von Echo »

Anbei. Die Kündigungen wurden von der Schlichtungsstelle aufgehoben.

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ultio
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Beitrag von ultio »

Mätzli hat geschrieben:Ein fettes Respect an Frau Herzog!
Ich missgönne ihr den Maibock.

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Baron Zwingstein
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Beitrag von Baron Zwingstein »

Lou C. Fire hat geschrieben:Kann ich so bestätigen.
Es ist schön elitär zu sein!
:D
Dayre fye, daya fryn-dr, dayre syolw-ra ith sama

Nemo me impune lacessit
schniposa hat geschrieben:es erstaunt mich immer und ist auch mit tiefstem dank verbunden, dass sie mir ihrer intelligenz dieses forum beehren!
:eek: :cool: :p

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Echo hat geschrieben:Was mich hier interessieren würde:
Darf ein Eigentümer Mietverträge kündigen mit der Begründung, dass er einen höheren Mietertrag erzielen möchte?
Klar darf er das, Geld verdienen ist hierzulande (zum Glück noch) nicht verboten :)
Dank Mieterschutz usw.. kanns schwierig werden, läuft ins gleiche Kapitel hinein wie, dass du als Eigentümer grösste Probleme hast irgendwelche Zecken loszuwerden.

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Echo
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Beitrag von Echo »

Darf ...
Kawa hat geschrieben: NEIN !
Zitat:
Gemäss den Artikeln 271 und 271 a OR gilt jede Kündigung als missbräuchlich, die gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst.
...
Kawa hat geschrieben: Klar darf er das, Geld verdienen ist hierzulande (zum Glück noch) nicht verboten :)
....
Vom Mieter- zum Vermieteranwalt mutiert? :D

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Echo hat geschrieben:Darf ...
Vom Mieter- zum Vermieteranwalt mutiert? :D
Ist leider eine sehr diffuse Sache ......

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Echo
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Beitrag von Echo »

News von der Yakin-Liegenschaft Feldbergstrasse

Der WoZ vom 7.2.08 zu entnehmen:

21 Mieter fochten die Kündigungen an. Im April '07 bekamen sie recht. Die Rechnung der Schlichtungsstelle ergab eine Rendite von über 10%. Deshalb wurden die Kündigungen wegen übersetzten Ertrags als missbräuchlich beurteilt. Die Investoren wollten weiterziehen. Aber die Verhandlung im Januar fand nicht statt. Es kam zu aussergerichtlichen Einigungen mit Mietaufschlägen von 11-22%.

Allerdings: die Mieter der Attikawohnungen sind ausgezogen (wohl wegen der Publicity für die Spitzenbeamten...) Die Wohnung, die früher Fr. 1596.- gekostet hat, kostete jetzt Fr. 3'500.- Das ist wohl eher ein marktgerechter Preis...

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