
Was würdet ihr mit 288 Mio machen?
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wo kann man die zahlen direkt nach der ziehung anschauen? auf der http://www.euromillions.ch und im teletext gehts ewigkeiten! gibts da was, wo ich am 21.35 schon weiss welche zahlen es sind? *nervösbin* 

FREYSTAATBASEL 2003
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ufem französische laufts nit?snatch hat geschrieben:wo kann man die zahlen direkt nach der ziehung anschauen? auf der http://www.euromillions.ch und im teletext gehts ewigkeiten! gibts da was, wo ich am 21.35 schon weiss welche zahlen es sind? *nervösbin*![]()
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D Muttenzerkurve die isch doo
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[quote="Pinkel"]Ich würd jedem vo euch ei Million geh, wenn ihr bedinigslos und ab sofort FCZ-Fan würde wärde!
Das wär doch öppi, oder nid? ]
vergiss de schnell wieder
aber so wit muesch gar nit dänke,d millione sen mer
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http://www.loterieplus.com/FcBaslerin hat geschrieben:cha mer öber txt syte säge?finde nix
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ScheisszahlenQuattro hat geschrieben:http://www.loterieplus.com/

Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre
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Diese Zahlen knacken den 288-Mio-Jackpot
Soeben hat die Euro-Millions-Lotterie die Gewinnzahlen für die heutige Verlosung gezogen. Wieder hat niemand überall richtig getippt. Deshalb wird der Mega-Gewinn auf 20 glückliche Personen mit fünf Richtigen und einem Stern verteilt.
Folgende Zahlen wurden am 17. November gezogen: 12, 22, 32, 33, 36. Sterne: 2, 6 (ohne Gewähr).
Den 20 Glücklichen stehen je rund 15,454 Millionen Franken zu. In der Schweiz hat niemand die richtige Zahlenkombination getippt. Sieben Gewinner kommen aus Grossbritannien, vier aus Frankreich, je drei aus Spanien und Portugal, zwei aus Irland und einer aus Belgien.
Rund 8,5 Millionen Scheine wurden bis Freitagabend in der Schweiz ausgefüllt. Das entspricht rund 26 bis 27 Mio. Franken Spieleinsätzen.
Damit wurden die Zahlen der letzten Ziehung vom vergangenen Freitag erwartungsgemäss übertroffen. Damals wurden in der Schweiz rund 7 Millionen Scheine in einem Gesamtwert von mehr als 23 Mio. Franken ausgefüllt. 60 Prozent der Umsätze bei Euro Millions werden am Tag der Ziehung selbst erzielt. An zahlreichen Kiosks mussten die Leute Schlange stehen, um ihre Tipps abzugeben.
Überweisung innert einer Woche
Sollte ein Schweizer den Jackpot knacken, muss er sich etwa eine Woche gedulden, bis das viele Geld auf seinem Konto landet, sagte Swisslos-Sprecherin Regula Huber-Süess. Normalerweise dauere die Überweisung drei Arbeitstage. «In diesem speziellen Fall geht es jedoch etwas länger, weil wir auf das Geld der anderen acht Länder warten müssen.»
Auf dem Konto eines Schweizer Einzelgewinners würden 190 Millionen Franken landen. Der Rest wird für die Verrechnungssteuer abgezogen und von Swisslos direkt an den Bund überwiesen.
Jackpot wird auf jeden Fall ausgeschüttet
Seit elf Ziehungen ist bei Euro Millions kein Hauptgewinn mehr erzielt worden. Das Reglement der europäischen Lotterie sieht vor, dass nach zwölf Ziehungen ohne sieben Richtige in Folge der Jackpot ausgeschüttet wird. Verteilt würden die Millionen dann an Spieler, die fünf richtige Zahlen und ein (statt zwei) richtige Sternchen angekreuzt haben.
Euro Millions kann in Belgien, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und der Schweiz gespielt werden. Das letzte Mal gelang es am 1. September 2006 einem Spieler, fünf richtige Nummern und zwei richtige Sterne zu tippen.
Den höchsten Einzelgewinn in der Schweiz holte im Februar 2005 ein Walliser, der 99 Millionen Franken gewann. Der bisherige Rekord- Jackpot bei Euro Millions von 183,6 Millionen Euro wurde im vergangenen Februar von drei Tippern aus Frankreich und Portugal geknackt.
Soeben hat die Euro-Millions-Lotterie die Gewinnzahlen für die heutige Verlosung gezogen. Wieder hat niemand überall richtig getippt. Deshalb wird der Mega-Gewinn auf 20 glückliche Personen mit fünf Richtigen und einem Stern verteilt.
Folgende Zahlen wurden am 17. November gezogen: 12, 22, 32, 33, 36. Sterne: 2, 6 (ohne Gewähr).
Den 20 Glücklichen stehen je rund 15,454 Millionen Franken zu. In der Schweiz hat niemand die richtige Zahlenkombination getippt. Sieben Gewinner kommen aus Grossbritannien, vier aus Frankreich, je drei aus Spanien und Portugal, zwei aus Irland und einer aus Belgien.
Rund 8,5 Millionen Scheine wurden bis Freitagabend in der Schweiz ausgefüllt. Das entspricht rund 26 bis 27 Mio. Franken Spieleinsätzen.
Damit wurden die Zahlen der letzten Ziehung vom vergangenen Freitag erwartungsgemäss übertroffen. Damals wurden in der Schweiz rund 7 Millionen Scheine in einem Gesamtwert von mehr als 23 Mio. Franken ausgefüllt. 60 Prozent der Umsätze bei Euro Millions werden am Tag der Ziehung selbst erzielt. An zahlreichen Kiosks mussten die Leute Schlange stehen, um ihre Tipps abzugeben.
Überweisung innert einer Woche
Sollte ein Schweizer den Jackpot knacken, muss er sich etwa eine Woche gedulden, bis das viele Geld auf seinem Konto landet, sagte Swisslos-Sprecherin Regula Huber-Süess. Normalerweise dauere die Überweisung drei Arbeitstage. «In diesem speziellen Fall geht es jedoch etwas länger, weil wir auf das Geld der anderen acht Länder warten müssen.»
Auf dem Konto eines Schweizer Einzelgewinners würden 190 Millionen Franken landen. Der Rest wird für die Verrechnungssteuer abgezogen und von Swisslos direkt an den Bund überwiesen.
Jackpot wird auf jeden Fall ausgeschüttet
Seit elf Ziehungen ist bei Euro Millions kein Hauptgewinn mehr erzielt worden. Das Reglement der europäischen Lotterie sieht vor, dass nach zwölf Ziehungen ohne sieben Richtige in Folge der Jackpot ausgeschüttet wird. Verteilt würden die Millionen dann an Spieler, die fünf richtige Zahlen und ein (statt zwei) richtige Sternchen angekreuzt haben.
Euro Millions kann in Belgien, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien und der Schweiz gespielt werden. Das letzte Mal gelang es am 1. September 2006 einem Spieler, fünf richtige Nummern und zwei richtige Sterne zu tippen.
Den höchsten Einzelgewinn in der Schweiz holte im Februar 2005 ein Walliser, der 99 Millionen Franken gewann. Der bisherige Rekord- Jackpot bei Euro Millions von 183,6 Millionen Euro wurde im vergangenen Februar von drei Tippern aus Frankreich und Portugal geknackt.
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Quelle:BaZ.ch
Wie gewonnen, so zerronnen
BUNDESGERICHT BESTÄTIGT STRAFE GEGEN BETRÜGER
URS-PETER INDERBITZIN, Lausanne
Ein deutscher Lottomillionär konnte sich nur kurz an seinem Gewinn erfreuen. Ein gewiefter Gauner gaukelte dem unerfahrenen Molkereifachmann eine einträgliche Investition vor.
Anfang 2001 war Fortuna einem jungen Molkereifachmann hold. Der Glückspilz gewann im deutschen Lotto 2,6 Millionen Deutsche Mark. Eine Versicherungsberaterin empfahl dem Lottomillionär, einen Teil des Geldes - 1,5 Millionen DM - in der Schweiz anzulegen. Ein in der Ostschweiz lebender Geschäftsmann versprach dem Lottomillionär, das Geld in ein äusserst einträgliches Projekt zu investieren und das eingesetzte Kapital innert Jahresfrist zu verdoppeln.
Ende Juli 2001 reiste der Lottomillionär in die Schweiz und unterzeichnete im Büro des Geschäftsmannes, der sich als Vertreter von zwei Aktiengesellschaften ausgab, einen «Investment-Projekt-Beteiligungsvertrag». Um welche Projekte und Beteiligungen es sich handelte, erfuhr der Lottomillionär nicht. Der Geschäftsmann bezeichnete dies als sein Geschäftsgeheimnis. Eine Woche später überwies der Lottomillionär das Geld. Die 1,15 Millionen Franken sind bis heute verschwunden.
Arglistig. Vor Bundesgericht war die Frage strittig, ob sich der Geschäftsmann des Betruges schuldig gemacht hatte oder nicht. Der Ostschweizer behauptete, es fehle an der arglistigen Täuschung, weil der Lottomillionär den Betrug bei Einhaltung von minimalen Vorsichtspflichten und mit der nötigen Aufmerksamkeit hätte vermeiden können. Für das Bundesgericht ist in diesem Fall aber klar, dass sich der Betrüger nicht mit dem Argument der Mitverantwortung des Opfers aus der Verantwortung stehlen kann. Denn Investoren verlieren auch bei Spekulationsgeschäften den strafrechtlichen Schutz nicht. Dem Lottomillionär sind «die Unerfahrenheit in Finanzsachen, seine überdimensionierten Gewinnvorstellungen und seine unglücklich gewählte Beraterin zum Verhängnis geworden», heisst es im Urteil aus Lausanne. Gerade weil sich der junge Mann habe beraten lassen, könne man ihm nicht vorwerfen, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen unterlassen zu haben.
Das Bundesgericht hat insgesamt entschieden, dass eine Gesamtstrafe von vier Jahren für alle Vermögensdelikte des Geschäftsmannes nicht unangemessen ist. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hatte eine härtere Bestrafung gefordert.
BUNDESGERICHT BESTÄTIGT STRAFE GEGEN BETRÜGER
URS-PETER INDERBITZIN, Lausanne
Ein deutscher Lottomillionär konnte sich nur kurz an seinem Gewinn erfreuen. Ein gewiefter Gauner gaukelte dem unerfahrenen Molkereifachmann eine einträgliche Investition vor.
Anfang 2001 war Fortuna einem jungen Molkereifachmann hold. Der Glückspilz gewann im deutschen Lotto 2,6 Millionen Deutsche Mark. Eine Versicherungsberaterin empfahl dem Lottomillionär, einen Teil des Geldes - 1,5 Millionen DM - in der Schweiz anzulegen. Ein in der Ostschweiz lebender Geschäftsmann versprach dem Lottomillionär, das Geld in ein äusserst einträgliches Projekt zu investieren und das eingesetzte Kapital innert Jahresfrist zu verdoppeln.
Ende Juli 2001 reiste der Lottomillionär in die Schweiz und unterzeichnete im Büro des Geschäftsmannes, der sich als Vertreter von zwei Aktiengesellschaften ausgab, einen «Investment-Projekt-Beteiligungsvertrag». Um welche Projekte und Beteiligungen es sich handelte, erfuhr der Lottomillionär nicht. Der Geschäftsmann bezeichnete dies als sein Geschäftsgeheimnis. Eine Woche später überwies der Lottomillionär das Geld. Die 1,15 Millionen Franken sind bis heute verschwunden.
Arglistig. Vor Bundesgericht war die Frage strittig, ob sich der Geschäftsmann des Betruges schuldig gemacht hatte oder nicht. Der Ostschweizer behauptete, es fehle an der arglistigen Täuschung, weil der Lottomillionär den Betrug bei Einhaltung von minimalen Vorsichtspflichten und mit der nötigen Aufmerksamkeit hätte vermeiden können. Für das Bundesgericht ist in diesem Fall aber klar, dass sich der Betrüger nicht mit dem Argument der Mitverantwortung des Opfers aus der Verantwortung stehlen kann. Denn Investoren verlieren auch bei Spekulationsgeschäften den strafrechtlichen Schutz nicht. Dem Lottomillionär sind «die Unerfahrenheit in Finanzsachen, seine überdimensionierten Gewinnvorstellungen und seine unglücklich gewählte Beraterin zum Verhängnis geworden», heisst es im Urteil aus Lausanne. Gerade weil sich der junge Mann habe beraten lassen, könne man ihm nicht vorwerfen, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen unterlassen zu haben.
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die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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