Tages-Anzeiger vom 10. März 2006
Ex-Drogenfahnder vor Gericht
Ein früherer Drogenfahnder der Stadtpolizei Zürich hat sich wegen Verdachts des mehrfachen Amtsmissbrauchs vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen.
Die Anklage fordert wegen eines Gewaltübergriffs im Zuge einer Verhaftung 21 Tage bedingt. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Das Urteil folgt später.
Der heute 37-jährige Angeschuldigte war laut Anklageschrift am 19. April 2005 an einem Polizeieinsatz in einer von Drogendealern benutzten Wohnung in Zürich beteiligt. Drogenfahnder stürmten das Zimmer und nahmen einen heute 33-jährigen Albaner fest.
Als der verdächtige Dealer in Handschellen gelegt auf dem Bauch am Boden lag, versetzte ihm der beschuldigte Polizist laut Anklage einen Faustschlag ins Gesicht. Danach soll er den Kopf des Mannes an den Haaren hochgezogen und ihm gesagt haben: «So, jetzt häsch hoffentlich au s'Nasebei abenand.»
Wegen dieses Vorfalls wurde der Stadtpolizist vom Dienst suspendiert und von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Der Familienvater arbeitet inzwischen nicht mehr bei der Stadtpolizei Zürich, weil ihm seine Vorgesetzten die Kündigung nahe gelegt hatten.
Vor dem Bezirksgericht Zürich beteuerte der Angeklagte seine Unschuld. Er habe den Albaner vor der Fesselung nur ein paar Mal gegen den Oberarm geschlagen, sagte er. Der zuständige Einzelrichter wies darauf hin, dass gleich zwei Berufskollegen den Angeklagten belastet und die Gewaltübergriffe in Wahrnehmungsberichten bestätigt hätten. Einer der beiden Belastungszeugen war ein Polizist, der erst kürzlich selber im Fall Eldar S. von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung erstinstanzlich freigesprochen worden war. (rom/ap)
Ex-Drogenfahnder vor Gericht
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Interessant dabei ist vor allem, dass
1. der Festgenommene ausgesagt hat, dass er nicht geschlagen wurde.
2. die Stadtpolizei behauptet, der im Eldar-Fall verwickelte Polizist, der nun den angeklagten Fahnder im Fronteinsatz belastet, sei nach der Eldar-Schlägerei in den Innendienst versetzt worden...
Verlogener Haufen.
1. der Festgenommene ausgesagt hat, dass er nicht geschlagen wurde.
2. die Stadtpolizei behauptet, der im Eldar-Fall verwickelte Polizist, der nun den angeklagten Fahnder im Fronteinsatz belastet, sei nach der Eldar-Schlägerei in den Innendienst versetzt worden...

Verlogener Haufen.
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... und noch einer
BaZ online vom 14. März 2006
Zürcher Stadtpolizei-Wachtmeister verurteilt
Zürich. AP/baz. Das Bezirksgericht Zürich hat einen 42-jährigen Wachtmeister der Zürcher Stadtpolizei zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Mann, der auch Polizeivorstand von Küsnacht am Zürichsee ist, wurde wegen Körperverletzung, Unterlassung der Nothilfe sowie Amtsmissbrauch schuldig gesprochen.
Der Mann musste sich nach einer Rückweisung bereits zum zweiten Mal vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er war im September 1999 als Wachtmeister der Stadtpolizei im Niederdorf an einen betrunkenen amerikanischen Touristen geraten. Laut Anklage eskalierte die Situation auf der Polizeiwache. Dabei soll der Polizist dem damals 22-jährigen Geschädigten mit einem Schlag gegen den Kopf den Kiefer gebrochen haben.
Während die Staatsanwaltschaft dem Küsnachter Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Unterlassung der Nothilfe anlastete, setzte sich die Verteidigung für einen vollen Freispruch ein. Vor Gericht beteuerte der Angeschuldigte seine Unschuld. Er gab an, vom Geschädigten plötzlich angegangen worden zu sein. Deshalb habe er mit einer gerechtfertigten Abwehrhandlung reagiert.
Das Gericht bot zusätzlich einen Fernseh-Kameramann als Zeugen auf, was allerdings ohne Einfluss auf das Urteil blieb. Der Polizeivorstand wurde gemäss dem am Dienstag im Dispositiv veröffentlichten Urteil erneut für schuldig befunden. Die schriftliche Urteilsbegründung lag zunächst nicht vor. Der Verurteilte bestätigte auf Anfrage den Schuldspruch, kündigte aber den Weiterzug des Falles an das Zürcher Obergericht an. Das Urteil bezeichnete er als «absolut unerklärlich».
Zürcher Stadtpolizei-Wachtmeister verurteilt
Zürich. AP/baz. Das Bezirksgericht Zürich hat einen 42-jährigen Wachtmeister der Zürcher Stadtpolizei zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Mann, der auch Polizeivorstand von Küsnacht am Zürichsee ist, wurde wegen Körperverletzung, Unterlassung der Nothilfe sowie Amtsmissbrauch schuldig gesprochen.
Der Mann musste sich nach einer Rückweisung bereits zum zweiten Mal vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er war im September 1999 als Wachtmeister der Stadtpolizei im Niederdorf an einen betrunkenen amerikanischen Touristen geraten. Laut Anklage eskalierte die Situation auf der Polizeiwache. Dabei soll der Polizist dem damals 22-jährigen Geschädigten mit einem Schlag gegen den Kopf den Kiefer gebrochen haben.
Während die Staatsanwaltschaft dem Küsnachter Körperverletzung, Amtsmissbrauch und Unterlassung der Nothilfe anlastete, setzte sich die Verteidigung für einen vollen Freispruch ein. Vor Gericht beteuerte der Angeschuldigte seine Unschuld. Er gab an, vom Geschädigten plötzlich angegangen worden zu sein. Deshalb habe er mit einer gerechtfertigten Abwehrhandlung reagiert.
Das Gericht bot zusätzlich einen Fernseh-Kameramann als Zeugen auf, was allerdings ohne Einfluss auf das Urteil blieb. Der Polizeivorstand wurde gemäss dem am Dienstag im Dispositiv veröffentlichten Urteil erneut für schuldig befunden. Die schriftliche Urteilsbegründung lag zunächst nicht vor. Der Verurteilte bestätigte auf Anfrage den Schuldspruch, kündigte aber den Weiterzug des Falles an das Zürcher Obergericht an. Das Urteil bezeichnete er als «absolut unerklärlich».
- Spirit of St. Jakob
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Naja, ist schon ein wenig übertrieben, wenn man bei einer angeblichen Notwehrhandlung dem (unbewaffneten) Gegenüber gleich die Fresse zu Brei schlagen muss. Hätte ja aussagen können, dass er ihn nur gestossen hat und er anschliessend infolge seines übermässigen Alkoholkonsums auf die Fresse oder gegen ein Möbel flog...
Aber wieso Amtsmissbrauch? macau...?

Aber wieso Amtsmissbrauch? macau...?

Fall von Allmen: Polizist verurteilt
Tages-Anzeiger online vom 07.11.2006
Fall von Allmen: Polizist verurteilt
Der Polizist, der Kurt von Allmen im Jahr 2002 ein Bein zertrümmerte, ist vom Bezirksgericht mit vier Monaten Gefängnis bestraft worden. Er zieht das Urteil weiter.
Viereinhalb Jahre nach dem Aufsehen erregenden Vorfall an der Unteren Zäune 19 beim Obergericht liegt jetzt ein erstinstanzliches Urteil vor. Der heute 35-jährige Stadtpolizist ist wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit vier Monaten Gefängnis bestraft worden. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Markus Oertle. Auf die Schadenersatzforderungen von Allmens in der Höhe von 750'000 Franken und auf die geforderte Genugtuung von 500'000 Franken trat das Gericht nicht ein.
«Minimales Verschulden»
Wie der Verteidiger des Polizisten auf Anfrage sagte, werde er das Urteil anfechten. Er sei mit dem Strafmass nicht einverstanden. Für das «minimale Verschulden» hatte der Verteidiger vor dem Bezirksgericht eine Busse von 2000 Franken für angemessen gehalten. Die Vertreterin von Kurt von Allmen war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Gemäss Strafprozessordnung kann sie nur den Entscheid über die Zivilforderungen anfechten.
Mitte März 2002 war der damals 32-jährige Kurt von Allmen nachts um zwei Uhr die Untere Zäune hochgerannt. Von einem VW-Bus der Stadtpolizei, die auf der Suche nach einem Einbrecher war und die von Allmen irrtümlich für den möglichen Täter hielt, wurde er zwischen Bus und Hausmauer derart eingeklemmt, dass sein linkes Bein auf der Höhe des Oberschenkels amputiert werden musste. (thas.)
Fall von Allmen: Polizist verurteilt
Der Polizist, der Kurt von Allmen im Jahr 2002 ein Bein zertrümmerte, ist vom Bezirksgericht mit vier Monaten Gefängnis bestraft worden. Er zieht das Urteil weiter.
Viereinhalb Jahre nach dem Aufsehen erregenden Vorfall an der Unteren Zäune 19 beim Obergericht liegt jetzt ein erstinstanzliches Urteil vor. Der heute 35-jährige Stadtpolizist ist wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung mit vier Monaten Gefängnis bestraft worden. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Staatsanwalt Markus Oertle. Auf die Schadenersatzforderungen von Allmens in der Höhe von 750'000 Franken und auf die geforderte Genugtuung von 500'000 Franken trat das Gericht nicht ein.
«Minimales Verschulden»
Wie der Verteidiger des Polizisten auf Anfrage sagte, werde er das Urteil anfechten. Er sei mit dem Strafmass nicht einverstanden. Für das «minimale Verschulden» hatte der Verteidiger vor dem Bezirksgericht eine Busse von 2000 Franken für angemessen gehalten. Die Vertreterin von Kurt von Allmen war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Gemäss Strafprozessordnung kann sie nur den Entscheid über die Zivilforderungen anfechten.
Mitte März 2002 war der damals 32-jährige Kurt von Allmen nachts um zwei Uhr die Untere Zäune hochgerannt. Von einem VW-Bus der Stadtpolizei, die auf der Suche nach einem Einbrecher war und die von Allmen irrtümlich für den möglichen Täter hielt, wurde er zwischen Bus und Hausmauer derart eingeklemmt, dass sein linkes Bein auf der Höhe des Oberschenkels amputiert werden musste. (thas.)