Mietrecht
Mietrecht
Meine Eltern sind Anfangs dieses Jahr aus ihrer alten Mietwohnung ausgezogen. Da alle Kinder ausgezogen sind, war die alte eben zu gross. Sie haben dann auch eine kleinere Wohnung gefunden. Also sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mussten sie sich verpflichten mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Gut das war für sie kein Problem, da sie vorläufig nicht mehr umziehen möchten. Als sie in die Wohnung eingezogen sind, war diese "frisch renoviert". Also alle Wände neu gestrichen, neue Teppichböden und im Wohnzimmer neues Parkett.
Jetzt haben sie gestern einen Brief vom Vermieter bekommen, dass auf Anfang 07 das gesamte Haus renoviert wird. Das heisst Treppenhaus, Wohnungen (es bekommen alle Mietparteien eine neue Küche usw.)
Dadurch erhöht sich der Mietzins um einige 100 Franken. Die Erhöhung ist zwar noch einigermassen tragbar, hätten sie das aber gewusst, hätten sie die Wohnung nicht genommen.
Meine frage, ist der Vermieter verpflichtet solche geplanten Renovierungen beim Abschluss des Mietvertrages bekannt zu geben?
Und wenn ja, er dies aber nicht getan hat, kann dann der Mietvertrag ohne Konsequenzen aufgelöst werden?
Jetzt haben sie gestern einen Brief vom Vermieter bekommen, dass auf Anfang 07 das gesamte Haus renoviert wird. Das heisst Treppenhaus, Wohnungen (es bekommen alle Mietparteien eine neue Küche usw.)
Dadurch erhöht sich der Mietzins um einige 100 Franken. Die Erhöhung ist zwar noch einigermassen tragbar, hätten sie das aber gewusst, hätten sie die Wohnung nicht genommen.
Meine frage, ist der Vermieter verpflichtet solche geplanten Renovierungen beim Abschluss des Mietvertrages bekannt zu geben?
Und wenn ja, er dies aber nicht getan hat, kann dann der Mietvertrag ohne Konsequenzen aufgelöst werden?
Das einzige Ding, das auf Erden gerecht verteilt wurde, ist der Verstand. Jeder hat das Gefühl genug davon zu besitzen.
http://ohnemosnixlos.oh.funpic.de/
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ab an dien mieterverband.
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
[RIGHT]Slavoj Zizek[/RIGHT]
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wie gehts dem stift und der geilen Lehrtochter?Evo9 hat geschrieben:Meine Eltern sind Anfangs dieses Jahr aus ihrer alten Mietwohnung ausgezogen. Da alle Kinder ausgezogen sind, war die alte eben zu gross. Sie haben dann auch eine kleinere Wohnung gefunden. Also sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mussten sie sich verpflichten mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Gut das war für sie kein Problem, da sie vorläufig nicht mehr umziehen möchten. Als sie in die Wohnung eingezogen sind, war diese "frisch renoviert". Also alle Wände neu gestrichen, neue Teppichböden und im Wohnzimmer neues Parkett.
Jetzt haben sie gestern einen Brief vom Vermieter bekommen, dass auf Anfang 07 das gesamte Haus renoviert wird. Das heisst Treppenhaus, Wohnungen (es bekommen alle Mietparteien eine neue Küche usw.)
Dadurch erhöht sich der Mietzins um einige 100 Franken. Die Erhöhung ist zwar noch einigermassen tragbar, hätten sie das aber gewusst, hätten sie die Wohnung nicht genommen.
Meine frage, ist der Vermieter verpflichtet solche geplanten Renovierungen beim Abschluss des Mietvertrages bekannt zu geben?
Und wenn ja, er dies aber nicht getan hat, kann dann der Mietvertrag ohne Konsequenzen aufgelöst werden?
Frog di dure!
Offizieller OT-Bundesrat auf Lebenszeit
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Bringt das wirklich was? Hab drum schon evrschiedenes gehört von dem lieben Mieterverbandnogomet hat geschrieben:ab an dien mieterverband.
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Ein Fall für die Schlichtungsstelle.
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@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" und andere Ideenklauer: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
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ich bin mir ziemlich sicher, dass sie in diesem fall den vertrag vorzeitig auflösen können.Evo9 hat geschrieben:Meine Eltern sind Anfangs dieses Jahr aus ihrer alten Mietwohnung ausgezogen. Da alle Kinder ausgezogen sind, war die alte eben zu gross. Sie haben dann auch eine kleinere Wohnung gefunden. Also sie den Mietvertrag unterschrieben haben, mussten sie sich verpflichten mindestens 2 Jahre in der Wohnung zu bleiben. Gut das war für sie kein Problem, da sie vorläufig nicht mehr umziehen möchten. Als sie in die Wohnung eingezogen sind, war diese "frisch renoviert". Also alle Wände neu gestrichen, neue Teppichböden und im Wohnzimmer neues Parkett.
Jetzt haben sie gestern einen Brief vom Vermieter bekommen, dass auf Anfang 07 das gesamte Haus renoviert wird. Das heisst Treppenhaus, Wohnungen (es bekommen alle Mietparteien eine neue Küche usw.)
Dadurch erhöht sich der Mietzins um einige 100 Franken. Die Erhöhung ist zwar noch einigermassen tragbar, hätten sie das aber gewusst, hätten sie die Wohnung nicht genommen.
Meine frage, ist der Vermieter verpflichtet solche geplanten Renovierungen beim Abschluss des Mietvertrages bekannt zu geben?
Und wenn ja, er dies aber nicht getan hat, kann dann der Mietvertrag ohne Konsequenzen aufgelöst werden?
FREYSTAATBASEL 2003
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Die Mitzinserhöhung muss in einem Amtlichen Formular begründet zugestellt werden.
Wenn deine Eltern beide den Vertrag unterschrieben haben, muss das Formular auch an Beide gerichtet sein.
Ist der Mietzins nicht auf diesem Formular mitgeteilt worden, ist er nach Art. 269 OR (Buchstaben weiss ich jetzt gerade nicht) ungültig.
Wurder er auf diesem Formular zugestellt, so steht hinten drauf beim Formular, wie man vorzugehen hat, wenn man die Mitzinserhöhung anfechten will. (ja, ich habe auch gleich solch ein Formular vor mir liegen, geht aber nur um 10 Franken)
Ich würde zumindest diesen Weg einschlagen. Wenn es dem Vermieter dann nicht passt, würde er den Vertrag von selber künden, was er unter umständen je nach Vertrag (mit den 2 Jahren) ja auch nicht kann. Also schneidet er sich ins eingene Fleisch.
Wenn deine Eltern beide den Vertrag unterschrieben haben, muss das Formular auch an Beide gerichtet sein.
Ist der Mietzins nicht auf diesem Formular mitgeteilt worden, ist er nach Art. 269 OR (Buchstaben weiss ich jetzt gerade nicht) ungültig.
Wurder er auf diesem Formular zugestellt, so steht hinten drauf beim Formular, wie man vorzugehen hat, wenn man die Mitzinserhöhung anfechten will. (ja, ich habe auch gleich solch ein Formular vor mir liegen, geht aber nur um 10 Franken)
Ich würde zumindest diesen Weg einschlagen. Wenn es dem Vermieter dann nicht passt, würde er den Vertrag von selber künden, was er unter umständen je nach Vertrag (mit den 2 Jahren) ja auch nicht kann. Also schneidet er sich ins eingene Fleisch.
- Latteknaller
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dieser meinung bin ich auch. bei mieterhöhungen ist eine kündigung möglich, auch wenn einer mindestmietdauer vereinbart wurde. sonst wäre missbrauch ja tür und tor geöffnet.snatch hat geschrieben:ich bin mir ziemlich sicher, dass sie in diesem fall den vertrag vorzeitig auflösen können.
"Glauben Sie nicht jenen, die nie in ein Stadion gehen, dass ein Fussballspiel ein Hochrisiko-Anlass sei." Bernhard Heusler im Spiegel
oho.. do het öbber im rächts-kunde unterricht uufpasst, bi einere wo nie cho ischDelgado hat geschrieben: Ist der Mietzins nicht auf diesem Formular mitgeteilt worden, ist er nach Art. 269 OR (Buchstaben weiss ich jetzt gerade nicht) ungültig.
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"May you be in heaven half an hour, before the devil knows you are dead"
Und was hat Deutsches Recht mit unserem zu tun?Alge hat geschrieben:http://www.123recht.de