FCBForum Poker Tournament
:-) *gröhl*...nein ich habe nichts mit der organisation zu tun. das ist "nur" ein kollege von mir, der dies regelmässig organisiert....ist ganz nett...aber mit rauchen am tisch, für die die nicht damit leben können :-)Ayrton hat geschrieben:wenns einen fcb bademantel zu gewinnen gibt, bin ich am start!
- Admiral von Schneider
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wo bzw. wann genau findet das spässchen statt ?33 Rossi hat geschrieben:morgen ist in therwil ein kleines poker turnier unter freunden...es werde etwa 20 personen teilnehmen, denke es hätte aber sicherlich noch einige plätze frei...bei interesse könnt ihr euch bei mir melden.
" hat geschrieben:The trouble with Internet quotes is that they are pretty much impossible to verify.
" hat geschrieben:Sich selbst zu zitieren ist ein Zeichen wahrer Grösse.
- Admiral von Schneider
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Juhuui...
Spiel ich siit hüüte morge mit echtgeld und ha scho 3te, 2te und 1te platz bi sit&go tisch gmacht. Am Suuntig morge wäredem film luege scho no gemüdlich zum geld mache.
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¡Hasta la victoria siempre!
It's a Motherfucker
Being here without you
thinking 'bout the good times
thinkin 'bout the bad
And I won't ever be the same
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Getting through a Sunday
Talking to the walls just me again
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LANDQUART - Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) und ein Dutzend Bündner Kantonspolizisten haben am Samstag in Landquart GR die Durchführung eines Pokerturniers verhindert. 25 Pokertische sowie Spielutensilien wurden beschlagnahmt.
Es handelte sich um die erste derartige Razzia in der Schweiz, wie ESBK-
Untersuchungschefin Andrea Wolfer auf Anfrage zu einer Meldung des Lokalsenders "Radio Grischa" sagte. Gegen die Veranstalter leitete die Spielbankenkommission eine Untersuchung wegen Verdachts auf die Organisation von illegalem Glückspiel ein.
Für das Turnier waren rund 250 Spielerinnen und Spieler gemeldet. Laut Wolfer waren die Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Razzia am frühen Samstagnachmittag aber nicht vor Ort.
Ihnen sei vorher mitgeteilt worden, das Turnier finde nicht statt. Die Aktion im Forum Riet gegen die Veranstalter erfolgte auf Anzeige hin.
Poker gilt in der Schweiz als illegales Glücksspiel. Die Organisation von Glücksspielen ausserhalb von Spielbanken ist verboten. Das Interesse an Pokerturnieren ist laut Andrea Wolfer in letzter Zeit auffallend markant gestiegen. Täglich gehe bei der ESBK mindestens eine Anfrage dazu ein.
Es handelte sich um die erste derartige Razzia in der Schweiz, wie ESBK-
Untersuchungschefin Andrea Wolfer auf Anfrage zu einer Meldung des Lokalsenders "Radio Grischa" sagte. Gegen die Veranstalter leitete die Spielbankenkommission eine Untersuchung wegen Verdachts auf die Organisation von illegalem Glückspiel ein.
Für das Turnier waren rund 250 Spielerinnen und Spieler gemeldet. Laut Wolfer waren die Teilnehmenden zum Zeitpunkt der Razzia am frühen Samstagnachmittag aber nicht vor Ort.
Ihnen sei vorher mitgeteilt worden, das Turnier finde nicht statt. Die Aktion im Forum Riet gegen die Veranstalter erfolgte auf Anzeige hin.
Poker gilt in der Schweiz als illegales Glücksspiel. Die Organisation von Glücksspielen ausserhalb von Spielbanken ist verboten. Das Interesse an Pokerturnieren ist laut Andrea Wolfer in letzter Zeit auffallend markant gestiegen. Täglich gehe bei der ESBK mindestens eine Anfrage dazu ein.
Auf Anfrage von Casinos.ch bezüglich mehr Informationen, wurde uns folgende Antwort zugestellt.
Sehr geehrter Herr Honegger
Im von Ihnen erwähnten Fall hat die ESBK ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz eröffnet. Aus ermittlungstatkischen, rechtlichen und prinzipiellen Überlegungen erteilt die ESBK keine weiteren Auskünfte zu diesem konkreten Fall. Was die rechtliche Beurteilung von Pokerspielen im allgemeinen angeht, kann ich Ihnen allerdings das Folgendes mitteilen:
Gemäss der geltenden Rechtsordnung dürfen Glücksspiele in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html). Wer Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert oder gewerbsmässig betreibt, wird mit Haft oder mit Busse bis zu CHF 500'000.00 bestraft (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG).
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die eben zitierte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn und
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt eines dieser Elemente, handelt es sich bei Spiel nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG.
Was nun das Pokerspiel betrifft, so geht die aktuelle Rechtspraxis davon aus, dass der Gewinn beim Pokerspiel überwiegend zufallsabhängig ist. Gewisse, untergeordnete Geschicklichkeitselemente ändern nichts daran, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen.
Wird nun also ein Pokerspiel gegen Einsatz gespielt und winkt den Spielern überdies ein Geld- oder geldwerter Vorteil, so ist das Spiel ausserhalb von konzessionierten Spielbanken verboten. Wird hingegen ohne Einsätze (auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder geldwerten Gewinne (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.
Strafbar machen sich gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG nicht die Spieler, sondern die Organisatoren des illegalen Glücksspiels. Wer im konkreten Fall als Organisator zu gelten hat, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur anhand der konkreten Umstände beantworten.
Mit freundlichen Grüssen
Martin Banz
Eidgenössische Spielbankenkommission
Martin Banz
Abteilung Untersuchungen
Eigerplatz 1, CH-3003 Bern
Fax +41 31 323 12 06
---------------Ausgangsgeschichte dazu-------
Pokerturnier fällt Razzia zum Opfer
Eine Razzia der eidgenössischen Spielbankenkommission hat am Wochenende zur Absage eines Pokerturniers in Landquart geführt.
Von Enrico Söllmann
Landquart. u2013 Es war eine Premiere, was am Samstag im Forum im Ried in Landquart vorgefallen ist. Zum ersten Mal überhaupt verhinderte die Spielbankenkommission ein Pokerturnier in der Schweiz. Gemeinsam mit Beamten der Kantonspolizei Graubünden beschlagnahmte sie 25 Pokertische und die dazugehörigen Spielutensilien. Auch das Büro des Organisatoren Thomas Disch, der Verantwortliche der Firma Eurosuper Poker in der
Schweiz, wurde geräumt. Ihm drohen nun wegen der Organisation von illegalem Glücksspiel Strafen von 500 000 Franken Busse bis zu einem Jahr Gefängnis.
Disch beteuerte auf Anfrage, dass es bei der Veranstaltung nicht darum gegangen sei, für Eurosuper Poker einen Gewinn herauszuschlagen, sondern den Bündnern das neuerdings auch in der Schweiz immer populärer werdende Kartenspiel näher zu bringen.
Sehr geehrter Herr Honegger
Im von Ihnen erwähnten Fall hat die ESBK ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz eröffnet. Aus ermittlungstatkischen, rechtlichen und prinzipiellen Überlegungen erteilt die ESBK keine weiteren Auskünfte zu diesem konkreten Fall. Was die rechtliche Beurteilung von Pokerspielen im allgemeinen angeht, kann ich Ihnen allerdings das Folgendes mitteilen:
Gemäss der geltenden Rechtsordnung dürfen Glücksspiele in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html). Wer Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert oder gewerbsmässig betreibt, wird mit Haft oder mit Busse bis zu CHF 500'000.00 bestraft (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG).
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die eben zitierte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn und
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt eines dieser Elemente, handelt es sich bei Spiel nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG.
Was nun das Pokerspiel betrifft, so geht die aktuelle Rechtspraxis davon aus, dass der Gewinn beim Pokerspiel überwiegend zufallsabhängig ist. Gewisse, untergeordnete Geschicklichkeitselemente ändern nichts daran, dass der Wert eines Blattes und damit die Gewinnchancen überwiegend vom Zufall abhängen.
Wird nun also ein Pokerspiel gegen Einsatz gespielt und winkt den Spielern überdies ein Geld- oder geldwerter Vorteil, so ist das Spiel ausserhalb von konzessionierten Spielbanken verboten. Wird hingegen ohne Einsätze (auch ohne versteckte Einsätze, wie bspw. eine Turniergebühr) gespielt und/oder stehen keine Geld- oder geldwerten Gewinne (auch keine versteckten) in Aussicht, so liegt kein verbotenes Glücksspiel vor.
Strafbar machen sich gemäss Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe a SBG nicht die Spieler, sondern die Organisatoren des illegalen Glücksspiels. Wer im konkreten Fall als Organisator zu gelten hat, lässt sich nicht abstrakt, sondern nur anhand der konkreten Umstände beantworten.
Mit freundlichen Grüssen
Martin Banz
Eidgenössische Spielbankenkommission
Martin Banz
Abteilung Untersuchungen
Eigerplatz 1, CH-3003 Bern
Fax +41 31 323 12 06
---------------Ausgangsgeschichte dazu-------
Pokerturnier fällt Razzia zum Opfer
Eine Razzia der eidgenössischen Spielbankenkommission hat am Wochenende zur Absage eines Pokerturniers in Landquart geführt.
Von Enrico Söllmann
Landquart. u2013 Es war eine Premiere, was am Samstag im Forum im Ried in Landquart vorgefallen ist. Zum ersten Mal überhaupt verhinderte die Spielbankenkommission ein Pokerturnier in der Schweiz. Gemeinsam mit Beamten der Kantonspolizei Graubünden beschlagnahmte sie 25 Pokertische und die dazugehörigen Spielutensilien. Auch das Büro des Organisatoren Thomas Disch, der Verantwortliche der Firma Eurosuper Poker in der
Schweiz, wurde geräumt. Ihm drohen nun wegen der Organisation von illegalem Glücksspiel Strafen von 500 000 Franken Busse bis zu einem Jahr Gefängnis.
Disch beteuerte auf Anfrage, dass es bei der Veranstaltung nicht darum gegangen sei, für Eurosuper Poker einen Gewinn herauszuschlagen, sondern den Bündnern das neuerdings auch in der Schweiz immer populärer werdende Kartenspiel näher zu bringen.
- Rheinkultur
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Das isch heftig. Ha aber immer gseit dass e allfälligs turnier uf wacklige bei würd stoh. Trotzdäm dänk ich wärs kei problem sone turnier durezfiehre. Bi uns wäres jo au einiges weniger lüt (30 statt 250). Denn gohts um weniger stutz. Meh dört eifach kei offizielle veranstalter nenne und dr ort gheim bhalte.
In dütschland hän si au grad e veranstaltig usenander ghnoh. Sogar während däm si no gspilt hän. Aber anschinend chasch in DE e art lizänz mache zum turnier veranstalte. S git dört au offizielli turnier wo nit vom casino organisiert sin.
Aber s isch eigentlich scho pervers. Do chasch millione in lotto stecke aber bimene buy-in vo paar franke bim pokere mache sis gröscht gschiss. Lotto isch für mi eher glücksspiel als pokere. Wichtig wär mol per gsetz feschtzhalte, dass poker nit reins glücksspiel isch. Aber das dörft schwierig wärde. Vilicht hilft dr momentan boom e bitz.
In dütschland hän si au grad e veranstaltig usenander ghnoh. Sogar während däm si no gspilt hän. Aber anschinend chasch in DE e art lizänz mache zum turnier veranstalte. S git dört au offizielli turnier wo nit vom casino organisiert sin.
Aber s isch eigentlich scho pervers. Do chasch millione in lotto stecke aber bimene buy-in vo paar franke bim pokere mache sis gröscht gschiss. Lotto isch für mi eher glücksspiel als pokere. Wichtig wär mol per gsetz feschtzhalte, dass poker nit reins glücksspiel isch. Aber das dörft schwierig wärde. Vilicht hilft dr momentan boom e bitz.
Wieviel spieler mitmache, spielt kei rolle.Rheinkultur hat geschrieben:Das isch heftig. Ha aber immer gseit dass e allfälligs turnier uf wacklige bei würd stoh. Trotzdäm dänk ich wärs kei problem sone turnier durezfiehre. Bi uns wäres jo au einiges weniger lüt (30 statt 250). Denn gohts um weniger stutz. Meh dört eifach kei offizielle veranstalter nenne und dr ort gheim bhalte.
Als Glücksspiele gelten dabei Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (Art. 3 Abs. 1 SBG).
Die eben zitierte Glücksspieldefinition enthält drei Elemente, nämlich
1.) die Leistung eines Einsatzes,
2.) der in Aussicht stehende Geld- oder geldwerte Gewinn und
3.) die Zufallsabhängigkeit dieses Gewinns.
Fehlt eines dieser Elemente, handelt es sich bei Spiel nicht um ein Glücksspiel im Sinne des SBG.
Das war einmal: http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/themen/poker.htmlMendez hat geschrieben:Gemäss der geltenden Rechtsordnung dürfen Glücksspiele in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden (Art. 4 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken; Spielbankengesetz; SBG; SR 935.52; http://www.admin.ch/ch/d/sr/c935_52.html). Wer Glücksspiele ausserhalb konzessionierter Spielbanken organisiert oder gewerbsmässig betreibt, wird mit Haft oder mit Busse bis zu CHF 500'000.00 bestraft (Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG)....
Im Bundesblatt von heute http://www.admin.ch/ch/d/ff/2008/index0_2.html wurden 24 Pokerturniere als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert (Seiten 187 bis 210).
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Da gehöre ich wohl dazu... Ich habe nicht mehr ganz so viel Zeit/Lust um zu pokern wie auch schon. Bei einem legalen FCB-Forum-Poker-Turnier wäre ich aber am Start!Sad Mo S. hat geschrieben:wieviele von den urpsrünglich interessierten wären noch dabei ?
gibt ja einige hier, die nicht mehr schreiben![]()
Muri - das Corleone der Schweiz
bs_eagle hat geschrieben:Zensor ist seit Jahren der absolute Oberidiot!
Ein Typ dem man stundenlang in die Fresse hauen könnte!
- Bellach SO
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