Zürich, den 09. Februar 2006
Information zum Stadtratsenscheid betreffend Datenlöschung
Liebe FCB-Fans
Der Stadtrat von Zürich hat in seinem Entscheid vom 21. Dezember 2005, welcher mir am 17. Januar 2006 eröffnet wurde, entschieden, dass Ihre Daten nicht gelöscht werden. Der Entscheid kann auf dem FCB-Forum (http://85.10.209.88) nachgelesen werden. Auf Wunsch stelle ich auch gerne eine Kopie zu.
Gleichzeitig hat aber der Stadtrat entschieden, dass ab sofort nur noch der Chef Rechtsdienst und seine 3 Mitarbeiter Zugriff auf diese Daten haben (statt ca. 4'000 - 5'000 Polizeibeamte). Der Zugriff wurde zudem auf klar definierte Zwecke eingeschränkt (die Daten müssen z.B. im Verfahren gegen die Polizei und im Schadenersatzverfahren noch vorhanden sein) und jeder Zugriff muss protokolliert und den jeweils Betroffenen sowie Frau Stadträtin Maurer mitgeteilt werden. Das bedeutet im Klartext, dass ein Polizeibeamter, welcher ab jetzt über seinen Computer oder Laptop eine Anfrage zu Ihrer Person startet, keinen Hinweis auf die Verhaftsaktion in Zürich-Altstetten vom 5. Dezember 2005 finden kann. Damit ist aber der Stadtrat inhaltlich unserem Antrag weitgehend gefolgt.
Diese Daten bleiben nun prinzipiell 7 Jahre mit diesen Einschränkungen gespeichert. Ich bin zwar nach wie vor der Ansicht, dass diese lange Aufbewahrungsdauer nicht rechtmässig ist und dass die Daten eigentlich für die verbliebenen Zwecke zwingend in einem Zwischenarchiv gespeichert werden müssten. Dennoch habe ich an der Informationsveranstaltung der Fans in Basel vom 08. Februar 2005 geraten, diesen Entscheid zu akzeptieren.
Dies aus zwei Gründen:
·Im Verwaltungsverfahren ist die obere Verwaltungsinstanz nicht an die Anträge der Parteien gebunden. Das bedeutet, dass die nächste Instanz (Statthalter) unsere Beschwerde nicht nur abweisen, sondern sogar den Stadtratsentscheid zu Ihren Ungunsten umstossen könnte.
·Ich habe im Auftrag der Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich sowie von weiteren 14 Privatpersonen die auf den 01. Januar 2006 in Kraft getretene POLIS-Verordnung mit staatsrechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht angefochten, unter anderem auch mit Verweis auf Ihr Verfahren. Das Bundesgericht wird nun also ohnehin prüfen, ob die Bestimmungen, welche auch in Ihrem Fall zu beanstanden wären, nicht grundsätzlich verfassungswidrig sind. Sollte das Bundesgericht diese Bestimmungen als verfassungswidrig aufheben oder zumindest den Kanton Zürich verpflichten, die Bestimmungen verfassungsmässig anzuwenden, hätte das unmittelbar auch Auswirkung auf Ihre Daten.
Die anwesenden FCB-Fans haben einstimmig beschlossen, den Entscheid des Stadtrates unter diesen Umständen zu akzeptieren. Der Dachverband wird eine solche Beschwerde also auch nicht finanzieren. Weiter wurde entschieden, die Kostenauflage im Entscheid (Fr. 2'880.--) zähneknirschend ebenfalls zu akzeptieren. Das heisst, dass ich keine Beschwerde beim Stadthalter des Bezirkes Zürich einrechen werde. Sollten Sie als Einzelperson trotzdem eine solche Beschwerde einreichen wollen, müssten Sie dies bis spätestens 16. Februar 2006 (Datum des Poststempels) alleine tun. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hingegen bin ich selbstverständlich weiterhin mandatiert, Sie im Strafverfahren gegen die involvierten Polizeibeamten und im künftigen Schadenersatz- und Genugtuungsverfahren zu vertreten.
Manuela Schiller
Rechtsanwältin
Altstetten: FCB-Fans akzeptieren Entscheid des Stadtrates
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Altstetten: FCB-Fans akzeptieren Entscheid des Stadtrates
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Stadtratsentscheid:
http://www.fcbforum.ch/Auszug Stadtradtsprotokoll 21122005.pdf
http://www.fcbforum.ch/Auszug Stadtradtsprotokoll 21122005.pdf
29. August 2006, Neue Zürcher Zeitung
Sitzung des Kantonsrates
Unbescholten und dennoch in der Polizei-Datenbank
[...]
fur. Wer einst in ein Strafverfahren verwickelt war, der ist im Polizeiinformationssystem Polis registriert - und zwar auch dann noch, wenn das Verfahren eingestellt worden ist oder das Gericht sich für einen Freispruch entschieden hat. Einträge im Polis werden nämlich nicht aktualisiert, wenn der Ausgang der jeweiligen Strafverfahren feststeht. Die neue Verordnung von Polis sieht dies nicht vor. Dies hat zur Folge, dass der Polizei zum Teil veraltete Informationen zur Verfügung stehen. Personen, die mit einem Delikt nach richterlichem Urteil nichts zu tun haben, sind noch als Tatverdächtige aufgeführt, was nicht nur für die Betroffenen unangenehm sein kann, sondern auch der Polizei nicht weiterhilft. Der kantonale Datenschützer hält diesen Zustand gar für verfassungs- und gesetzeswidrig, wie im Rat zu hören war. Wohl aus diesem Grund hat eine Motion der Grünen am Montag ungebrochenen Zuspruch gefunden. Mit 136 zu 0 Stimmen überwiesen Ratsmitglieder von ganz links bis ganz rechts die Motion. Der Regierungsrat erklärte sich übrigens von sich aus bereit zu handeln, wollte den Vorstoss aber lieber in der weniger verbindlichen Form eines Postulates entgegennehmen. Das Parlament wollte jedoch möglichst grossen Druck aufbauen und bestand auf der Motion.
[...]
hänn sys doch no gmerggt!
Sitzung des Kantonsrates
Unbescholten und dennoch in der Polizei-Datenbank
[...]
fur. Wer einst in ein Strafverfahren verwickelt war, der ist im Polizeiinformationssystem Polis registriert - und zwar auch dann noch, wenn das Verfahren eingestellt worden ist oder das Gericht sich für einen Freispruch entschieden hat. Einträge im Polis werden nämlich nicht aktualisiert, wenn der Ausgang der jeweiligen Strafverfahren feststeht. Die neue Verordnung von Polis sieht dies nicht vor. Dies hat zur Folge, dass der Polizei zum Teil veraltete Informationen zur Verfügung stehen. Personen, die mit einem Delikt nach richterlichem Urteil nichts zu tun haben, sind noch als Tatverdächtige aufgeführt, was nicht nur für die Betroffenen unangenehm sein kann, sondern auch der Polizei nicht weiterhilft. Der kantonale Datenschützer hält diesen Zustand gar für verfassungs- und gesetzeswidrig, wie im Rat zu hören war. Wohl aus diesem Grund hat eine Motion der Grünen am Montag ungebrochenen Zuspruch gefunden. Mit 136 zu 0 Stimmen überwiesen Ratsmitglieder von ganz links bis ganz rechts die Motion. Der Regierungsrat erklärte sich übrigens von sich aus bereit zu handeln, wollte den Vorstoss aber lieber in der weniger verbindlichen Form eines Postulates entgegennehmen. Das Parlament wollte jedoch möglichst grossen Druck aufbauen und bestand auf der Motion.
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hänn sys doch no gmerggt!
birdy-num-num!
das wird öppe zytkopfwee hat geschrieben:29. August 2006, Neue Zürcher Zeitung
Sitzung des Kantonsrates
Unbescholten und dennoch in der Polizei-Datenbank
[...]
fur. Wer einst in ein Strafverfahren verwickelt war, der ist im Polizeiinformationssystem Polis registriert - und zwar auch dann noch, wenn das Verfahren eingestellt worden ist oder das Gericht sich für einen Freispruch entschieden hat. Einträge im Polis werden nämlich nicht aktualisiert, wenn der Ausgang der jeweiligen Strafverfahren feststeht. Die neue Verordnung von Polis sieht dies nicht vor. Dies hat zur Folge, dass der Polizei zum Teil veraltete Informationen zur Verfügung stehen. Personen, die mit einem Delikt nach richterlichem Urteil nichts zu tun haben, sind noch als Tatverdächtige aufgeführt, was nicht nur für die Betroffenen unangenehm sein kann, sondern auch der Polizei nicht weiterhilft. Der kantonale Datenschützer hält diesen Zustand gar für verfassungs- und gesetzeswidrig, wie im Rat zu hören war. Wohl aus diesem Grund hat eine Motion der Grünen am Montag ungebrochenen Zuspruch gefunden. Mit 136 zu 0 Stimmen überwiesen Ratsmitglieder von ganz links bis ganz rechts die Motion. Der Regierungsrat erklärte sich übrigens von sich aus bereit zu handeln, wollte den Vorstoss aber lieber in der weniger verbindlichen Form eines Postulates entgegennehmen. Das Parlament wollte jedoch möglichst grossen Druck aufbauen und bestand auf der Motion.
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hänn sys doch no gmerggt!

sehr wahrschinlich föteli wo im hardturm ufgnoh worde sin....vo videoanalog hat geschrieben:aber was waren das für fotos beim sion auswärts spiel?
die security/deltas hatten einen ganzen ordner an fotos...?!
material etc.. eher unwahrschinlich dass die vo altstette zu de deltas
ko sin....trotzdem sin si nid befähigt die föteli z bsitze resp. imne andere
stadion zur überwachig iizsetze..
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das gleiche wird wohl (oder hoffentlich) mit der "Hooligan"-Datenbank (BWIS) geschehen...
Wenn jeder dahergelaufene hobby-Security über einen Eintrag in dieser Datenbank bestimmen kann, so wird diese schnell falsche und zu viele Daten enthalten. Wird also ebenfalls unbrauchbar.
Wenn jeder dahergelaufene hobby-Security über einen Eintrag in dieser Datenbank bestimmen kann, so wird diese schnell falsche und zu viele Daten enthalten. Wird also ebenfalls unbrauchbar.
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und vorallem dürften sie anhand dieser fotos keine einlassverbotecigán hat geschrieben:sehr wahrschinlich föteli wo im hardturm ufgnoh worde sin....vo video
material etc.. eher unwahrschinlich dass die vo altstette zu de deltas
ko sin....trotzdem sin si nid befähigt die föteli z bsitze resp. imne andere
stadion zur überwachig iizsetze..
aussprechen, denn ausser 2 sind ja alle "freigesprochen"
aber eben dürften
das wiederum würde dafür sprechen dass die daten wirklich vom
altstetten fall herbegezogen wurden...mehrere fans wurden anscheinend
beim eingang erkannt, jedoch nicht am betreten des stadions gehindert,
dafür wurden die jeweiligen fotos mit noitzen versehen.....
altstetten fall herbegezogen wurden...mehrere fans wurden anscheinend
beim eingang erkannt, jedoch nicht am betreten des stadions gehindert,
dafür wurden die jeweiligen fotos mit noitzen versehen.....
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einlassverbote können ohne begründung ausgesprochen werden. ein fussballstadion unterscheidet sich da nicht von einer disco. *du kommst hier ned rein"tanner hat geschrieben:und vorallem dürften sie anhand dieser fotos keine einlassverbote
aussprechen, denn ausser 2 sind ja alle "freigesprochen"
aber eben dürften
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ich han d fotis nit gseh, aber ich weiss dass z.b dr landholt ganzi ordner mit bilder unter anderem vo uns het. ich denke die miend nit zude bulle, drmit sie an guetes bildmaterial ahnekömme..XxNOSTRADAMUSxX hat geschrieben:Jaja, anscheinend waren es ziemlich eindeutig die Altstetten-Fotos.![]()
(tuet nüt zude sach, dasses e schweinerei isch)
Einige gingen hinter die Theke und stellten weitere Bratwürste auf den Grill und reichten sie den hungrigen Fans
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Und wie kommt der zu den Bildern? (ich nehme an, es sind nicht einfach Bilder, die im Stadion gemacht wurden, sondern Portraitbilder)Asselerade hat geschrieben:ich han d fotis nit gseh, aber ich weiss dass z.b dr landholt ganzi ordner mit bilder unter anderem vo uns het. ich denke die miend nit zude bulle, drmit sie an guetes bildmaterial ahnekömme..
(tuet nüt zude sach, dasses e schweinerei isch)
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doch er hat sie vom stadion. eingangs, während dem spiel, verschiedene perspektiven. dazu überall rote kreise und rote pfeile und kommentare:Captain Sky hat geschrieben:Und wie kommt der zu den Bildern? (ich nehme an, es sind nicht einfach Bilder, die im Stadion gemacht wurden, sondern Portraitbilder)
zündete in der 13 min eine gelbe leuchtfackel

aber auch im joggeli laufen die kameras 4h an jedem spieltag. ich kann mir nicht vorstellen dass die sicherheitskräfte bei einem langweiligen spiel fcb-fc schaffhausen nicht auch solche fotos machen!
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ich denke nicht, solange die fotos fachgerecht gelagert werden. was mit sicherheit illegal ist, ist dass die deltas in sion irgendwelche fotos von uns besitzen, denn dort waren wir seit april 02 nie mehr!Captain Sky hat geschrieben:Wäre das nicht illegal?
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Du meinst schön in einem Foto-Album eingeklebtAsselerade hat geschrieben:ich denke nicht, solange die fotos fachgerecht gelagert werden.

Ich dachte immer, Bilder von Überwachungskameras müssten innerhalb einer gewissen Frist wieder gelöscht werden (in D war ja gerade eine Diskussion, weil man die Bilder eines Kofferbombers nur sehr kurz vor der Löschung anforderte...)