wenn ein privater veranstalter tickets in den freien verkauf bringt, kann er dir zwar den eintritt verweigern und dir das geld zurückgeben. wenn er aber als begründung angibt, weil du ein basler bist oder dein outfit passt mir nicht, darum wirst du benachteilt (registrierung und sicht aufs feld), dann ist doch das diskriminierung nach aussehen, herkunft und kultur.ChosenOne hat geschrieben:ich glaube das ist nicht so. du kannst auch für eine partys tickets erwerben und der Verantstalter kann dir OHNE Grund den Eintritt verwähren. Soviel ich weiss, sollte er die das Geld zurückerstatten, da bin ich nicht ganz sicher.
aber handelt es sich um eine bar ohne eintrittspreise, kann dir der besitzer jederzeit ohne angabe eine grundes dein eintritt verbieten.
gibt es denn von irgendwo her eine juristische einschätzung dazu?
was würde es bringen, wenn abgewiesene 20 basler/innen (mit schal und ticket) die güller mit einer klage wegen verstoss gegen das antidiskriminierungsgesetzes eindecken würden? wieso soll das chancenlos sein?