Frag ihn doch mal, welchen Gerichtspraesidenten er meint - dann schreib an das Appelationsgericht und verlang eine ErklaerungGascht hat geschrieben:Und wenn es so wäre, sollte er es vielleicht nicht gerade in einem E-mail schreiben ...![]()
Ich werde jetzt mal eine Stellungnahme von seinem Brötchengeber verlangen.

Nebenbei - Gerichtspraesidenten werden gewaehlt, ist also immer hilfreich wenn Geruechte von Befangenheit publik werden. Wird vorallem den Richter freuen, wenn er den Kerl ueberhaupt nicht kennt. Gibt maechtig Aerger fuer den Herrn vom Vogel Gryff

edit: Damit meine ich natuerlich nicht, dass du dies einfach so oeffentlich machen solltest... wenn er tatsaechlich einen Namen gibt wuerde ich den fuer dich behalten und einfach an das Gericht diesbezueglich schreiben. Sollte der ihn naemlich wirklich nicht kennen, waere es ungerecht den Namen oeffentlich in den Schmutz zu ziehen. Vorallem da das Gewissen ein unbefangenes Urteil zu erhalten speziell auf dieser Instanz extrem wichtig ist.