Jeder Kauf ist ein Vertrag! Du hast bei der Bestellung der JK sicher unterschrieben, oder irre ich mich da?No_IP hat geschrieben:Ich werde die Jahreskarte zurückgeben und erwarte eine angemessene Entschädigung. Wie hoch dieser Schadenersatz sein könnte ist schwer zum sagen, natürlich wird es nicht um tausende Franken gehen, da wir nicht in den USA sind.
AGB's sind nicht mehr als eine Info, die für den Kunden hilfreich sein soll.
"Diese Garantie gwährt ihnen bestimmte Rechte. Entsprechend der Gesetzgebung ihres Landes werden ihnen noch weitere Rechte gewährt." Diesen Text kennt man von internationalen Firmen und sagt scho einiges aus.
Für meine Jahreskarte habe ich noch nie was unterschreiben müssen, also besitze ich keinen Vertrag und die AGB ist deswegen für mich nicht verbindlich. Die allgemeinen Bedingungen kennt sowieso jeder. Die welche vorallem Rechtsgültig sind!
Wenn Verträge/Leistungen abgeändert werden, müssen sie immer wieder neu unterzeichnet werden. Ausser die Verträge passen sich neuen gesetzlichen Regelungen des Landes an.
geld zurück für JK
fir e "vertrag" muess me nid zwingend unterschriebe...oder unterschriebsch du bi dr elsässere in dr migros an dr kasse jedesmool wenn dr e cremeschnitte holsch?Basler83 hat geschrieben:Jeder Kauf ist ein Vertrag! Du hast bei der Bestellung der JK sicher unterschrieben, oder irre ich mich da?
****************************************
Wenn die Klugen immer nachgeben, werden die Dummen irgendwann die Welt regieren
---------------------------------------------------
Demokratie ist der Versuch der Dummen über die Intelligenten zu bestimmen, weil sie in der Mehrzahl sind (auf Wunsch Lou C. Fire)
****************************************
Wenn die Klugen immer nachgeben, werden die Dummen irgendwann die Welt regieren
---------------------------------------------------
Demokratie ist der Versuch der Dummen über die Intelligenten zu bestimmen, weil sie in der Mehrzahl sind (auf Wunsch Lou C. Fire)
****************************************
Sorry GV, will hier nicht rumzicken aber das war definitiv kein Kaufvertrag.Gevatter Rhein hat geschrieben:Ich habe einen Kaufvertrag abgeschlossen, da ich eine Dienstleistung gekauft habe. Einseitige Vertragsänderungen sind sehr wohl unzulässig, auch bei Dienstleistungen (siehe etwa Reisebranche). Persönliche Info (Briefpost) mit neuen AGB's sowie Möglichkeit des Vertragsrücktritts gegen Entschädigung (Sprich Erstattung pro Rata für das halbe Jahr) ist da absolut zwingend. Die Übertragbarkeit ist die eine Änderung, der Fichenzwang und das neue Fahnenverbot ist die andere Änderung. Und bei beiden Dingen wird der Fussballfan keine Mühe haben, dem Richter glaubhaft zu machen, dass es aus seiner Sicht sehr wohl wesentliche Änderungen sind.
Aber eben, Erfahren wird man's erst vor Gericht. Ich gehe aber sehr wohl davon aus, dass ich mein Geld ggfalls zurückerhalte.
- Ein Kaufvertrag ist grundsätzlich eine einmalige Sache, Ware gegen Geld und Schluss (ausgenommen Garantie).
- Ein Dienstleistungsvertrag ist ein dauerndes Schuldverhältniss, d.h. dein Vertragspartner muss über einen definierten Zeitraum die Dienstleistung immer wieder erbringen.
- Fahnenpass : betr. die Hausordnung, da hast keine Chance. Gleiche wäre bei einem Alkverbot etc.
- Fichenzwang : da ist die Frage, ob dir das zugemutet werden kann ziemlich unklar ...
- Übertragbarkeit : das absolut Topargument, das wurde dir garantiert und ist jetzt quasi unmöglich, d.h. du kannst nicht mehr am SO-Morgen mit Fieber aufwachen und dein Ticket weitergeben

nochmals:
Es ist ein entgeltlicher Dienstleistungsvertrag und kein Kaufvertrag. Denn ein Kauvertrag ist per definitionem Austausch von Ware gegen Geld. Du aber erwirbst das Recht, eine Darbietung zu sehen. Dafür zahlst du und nicht für ein Blatt Karton (die JK).
AGBs dürfen nur geändert werden, wenn dies in den AGBs gestattet ist und es keine wesentlichen Punkte betrifft. Darüber hinaus ist eine einseitige Anpassung eines Dauervertrags an veränderte Umstände unter gewissen Bedingungen zulässig (egal ob AGB oder nicht), aber das ist dann ein komplexes und umstrittenes Rechtsgebiet
Es ist ein entgeltlicher Dienstleistungsvertrag und kein Kaufvertrag. Denn ein Kauvertrag ist per definitionem Austausch von Ware gegen Geld. Du aber erwirbst das Recht, eine Darbietung zu sehen. Dafür zahlst du und nicht für ein Blatt Karton (die JK).
AGBs dürfen nur geändert werden, wenn dies in den AGBs gestattet ist und es keine wesentlichen Punkte betrifft. Darüber hinaus ist eine einseitige Anpassung eines Dauervertrags an veränderte Umstände unter gewissen Bedingungen zulässig (egal ob AGB oder nicht), aber das ist dann ein komplexes und umstrittenes Rechtsgebiet
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
-
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 468
- Registriert: 07.12.2004, 17:01
Ich ha hyt mini JK zruggbrocht und bikum lut emene Herr Eyman in de nächste 14 dääg das Geld uff my Konto yberwiese , ha-n-em handschriftlich miesse e wisch Schriebe , wieso und das Ding unterschriebe, guet ish gsi.
Rony hat geschrieben:Basel ist ein bevölkertes Museum mit museumsreifer Bevölkerung.