Raserei
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Avegno TI (sda) Mit der Raserei auf der zwei Kilometer langen
Umfahrungsstrasse von Avegno soll endgültig Schluss sein. Die
Gemeindebehörden verlangen vom Kanton Massnahmen, nachdem sich am
Montagabend der zwanzigste tödliche Unfall ereignet hatte.
Ein 22-jähriger Einheimischer war kurz vor Mitternacht mit
seinem Porsche von der Strasse abgekommen. Das Auto prallte gegen
eine Bushaltestelle, ehe es sich überschlug und von einem
abgestellten Traktor gestoppt wurde.
Während der Fahrzeuglenker mit schweren Verletzungen ins Spital
überführt wurde, kam für die 17-jährige Beifahrerin jede Hilfe zu
spät: Sie war auf der Stelle tot. Es handelt sich um das zwanzigste
Todesopfer seit Fertigstellung der Umfahrungsstrasse von Avegno im
Maggia-Tal Ende der 1970er-Jahre.
In den meisten Fällen war überhöhte Geschwindigkeit der Grund
für die tödlichen Unfälle. Die Kantonsbehörden haben deshalb
beschlossen, auf der «verfluchten Strecke» (so die Zeitung
«LaRegioneTicino») demnächst einen fixen Radar zu installieren.
Radar allein reicht nicht
Für Ivo Lanzi, den Gemeindepräsidenten des 529-Einwohner-Dorfes
Avegno, reicht dies jedoch nicht, um weitere Dramen zu verhindern.
Der Gemeinderat von Avegno fordert deshalb die Tessiner Regierung
auf, weitere Massnahmen einzuleiten, bestätigte Lanzi am Mittwoch
auf Anfrage Berichte von Tessiner Medien.
Die Gemeinde Avegno sei überzeugt, dass die Entschlossenheit des
Staatsrates die für die Sicherheit zuständigen Techniker anspornen
werde, entsprechende Lösungen zu finden, heisst es in dem Brief an
die Tessiner Regierung.
Umfahrungsstrasse von Avegno soll endgültig Schluss sein. Die
Gemeindebehörden verlangen vom Kanton Massnahmen, nachdem sich am
Montagabend der zwanzigste tödliche Unfall ereignet hatte.
Ein 22-jähriger Einheimischer war kurz vor Mitternacht mit
seinem Porsche von der Strasse abgekommen. Das Auto prallte gegen
eine Bushaltestelle, ehe es sich überschlug und von einem
abgestellten Traktor gestoppt wurde.
Während der Fahrzeuglenker mit schweren Verletzungen ins Spital
überführt wurde, kam für die 17-jährige Beifahrerin jede Hilfe zu
spät: Sie war auf der Stelle tot. Es handelt sich um das zwanzigste
Todesopfer seit Fertigstellung der Umfahrungsstrasse von Avegno im
Maggia-Tal Ende der 1970er-Jahre.
In den meisten Fällen war überhöhte Geschwindigkeit der Grund
für die tödlichen Unfälle. Die Kantonsbehörden haben deshalb
beschlossen, auf der «verfluchten Strecke» (so die Zeitung
«LaRegioneTicino») demnächst einen fixen Radar zu installieren.
Radar allein reicht nicht
Für Ivo Lanzi, den Gemeindepräsidenten des 529-Einwohner-Dorfes
Avegno, reicht dies jedoch nicht, um weitere Dramen zu verhindern.
Der Gemeinderat von Avegno fordert deshalb die Tessiner Regierung
auf, weitere Massnahmen einzuleiten, bestätigte Lanzi am Mittwoch
auf Anfrage Berichte von Tessiner Medien.
Die Gemeinde Avegno sei überzeugt, dass die Entschlossenheit des
Staatsrates die für die Sicherheit zuständigen Techniker anspornen
werde, entsprechende Lösungen zu finden, heisst es in dem Brief an
die Tessiner Regierung.
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aber nid dr Josef
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Diego Armando Maradona (45) hatte es eilig.
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quelle: BaZ.ch
Die argentinische Fussball-Legende wurde auf der Autobahn A2 in Nordrhein-Westfalen von der Polizei gestoppt.
Er hatte eine Baustelle mit 120km/h durchfahren - erlaubt waren 80km/h.
Der Weltmeister von 1986 war mit einem voll besetzten Fahrzeug unterwegs. Maradona zahlte 95 Euro Bussgeld an Ort und Stelle und durfte weiterfahren.
quelle: BaZ.ch
Die argentinische Fussball-Legende wurde auf der Autobahn A2 in Nordrhein-Westfalen von der Polizei gestoppt.
Er hatte eine Baustelle mit 120km/h durchfahren - erlaubt waren 80km/h.
Der Weltmeister von 1986 war mit einem voll besetzten Fahrzeug unterwegs. Maradona zahlte 95 Euro Bussgeld an Ort und Stelle und durfte weiterfahren.
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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Tenniken BL (sda) Mit bis zu 80 Kilometern pro Stunde zu viel
auf dem Tacho sind der Baselbieter Polizei in den vergangenen Tagen
sechs Autofahrer auf der Autobahn A2 in die Radarfalle gerast. Die
Lenker, allesamt Männer, werden verzeigt.
Das fest installierte Messgerät auf der A2 bei Tenniken
registrierte am Sonntag ein Auto mit deutschen Nummernschildern.
Anstelle der erlaubten 120 brauste es mit 200 Kilometern pro Stunde
über den Asphalt, wie die Kantonspolizei am Donnerstag mitteilte.
Gleich viermal blitzte das Gerät an der gleichen Stelle in der
Nacht auf Mittwoch - und dies innerhalb von einer Stunde. Die Autos
rasten mit 177, 182, 183 und 195 Kilomtern pro Stunde Richtung
Basel. Zwei der Fahrzeuge hatten Schweizer Kontrollschilder, je
eines hatte ein luxemburgisches und ein italienisches Kennzeichen.
In der gleichen Nacht erfasste das Messgerät im Tunnel Arisdorf
ein Auto mit italienischem Nummernschild. Es fuhr mit 160
Kilometern pro Stunde Richtung Bern/Luzern; erlaubt sind 100
Kilometer pro Stunde.
Die Temposünder müssen mit empfindlichen Geldbussen rechnen. Die
Schweizer erwartet der Entzug des Führerausweises, den anderen
dürften laut der Polizei die ausländischen Führerausweise in der
Schweiz aberkannt werden.
auf dem Tacho sind der Baselbieter Polizei in den vergangenen Tagen
sechs Autofahrer auf der Autobahn A2 in die Radarfalle gerast. Die
Lenker, allesamt Männer, werden verzeigt.
Das fest installierte Messgerät auf der A2 bei Tenniken
registrierte am Sonntag ein Auto mit deutschen Nummernschildern.
Anstelle der erlaubten 120 brauste es mit 200 Kilometern pro Stunde
über den Asphalt, wie die Kantonspolizei am Donnerstag mitteilte.
Gleich viermal blitzte das Gerät an der gleichen Stelle in der
Nacht auf Mittwoch - und dies innerhalb von einer Stunde. Die Autos
rasten mit 177, 182, 183 und 195 Kilomtern pro Stunde Richtung
Basel. Zwei der Fahrzeuge hatten Schweizer Kontrollschilder, je
eines hatte ein luxemburgisches und ein italienisches Kennzeichen.
In der gleichen Nacht erfasste das Messgerät im Tunnel Arisdorf
ein Auto mit italienischem Nummernschild. Es fuhr mit 160
Kilometern pro Stunde Richtung Bern/Luzern; erlaubt sind 100
Kilometer pro Stunde.
Die Temposünder müssen mit empfindlichen Geldbussen rechnen. Die
Schweizer erwartet der Entzug des Führerausweises, den anderen
dürften laut der Polizei die ausländischen Führerausweise in der
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Moutier BE (sda) Ein 23-jähriger Autoraser, der im August 2004
im Choindez JU einen tödlichen Unfall verursacht hatte, muss sechs
Jahre ins Zuchthaus. Gemäss dem Kreisgericht Moutier hat sich der
Mann der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gemacht.
Der Fahrer habe ein derartiges Risiko in Kauf genommen, «dass
das Drama quasi vorprogrammiert war», sagte Gerichtspräsident David
Steiner auf Anfrage zu Medienberichten vom Freitag. Das Gericht
hatte sein Urteil am Donnerstag gefällt.
Der Verurteilte hatte sich in einer Augustnacht des Jahres 2004
unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain ans Steuer gesetzt. Er
hatte keinen Fahrausweis und war mit einem gestohlenen Fahrzeug
unterwegs. Bei dem Unfall war seine Beifahrerin ums Leben gekommen,
die Fahrerin des zweiten beteiligten Autos wurde schwer verletzt.
im Choindez JU einen tödlichen Unfall verursacht hatte, muss sechs
Jahre ins Zuchthaus. Gemäss dem Kreisgericht Moutier hat sich der
Mann der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gemacht.
Der Fahrer habe ein derartiges Risiko in Kauf genommen, «dass
das Drama quasi vorprogrammiert war», sagte Gerichtspräsident David
Steiner auf Anfrage zu Medienberichten vom Freitag. Das Gericht
hatte sein Urteil am Donnerstag gefällt.
Der Verurteilte hatte sich in einer Augustnacht des Jahres 2004
unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain ans Steuer gesetzt. Er
hatte keinen Fahrausweis und war mit einem gestohlenen Fahrzeug
unterwegs. Bei dem Unfall war seine Beifahrerin ums Leben gekommen,
die Fahrerin des zweiten beteiligten Autos wurde schwer verletzt.
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Luzern/Starkenbach (AP) Die Polizei hat seit (gestrigem)
Sonntagnachmittag mehrere Töfffahrer aus dem Verkehr gezogen, die
als Raser unterwegs waren. In Wauwil im Kanton Luzern ging am
Montagmorgen ein Motorfahrer innerorts mit Tempo 132 statt der
erlaubten 60 Kilometer pro Stunde (km/h) ins Netz. Der junge Lenker
besass lediglich einen Lernfahrausweis für diese Motorradkategorie
und gab als Begründung an, dass er verspätet zur Arbeit sei, wie
die Luzerner Kantonspolizei mitteilte. Bei Starkenbach im Kanton
St. Gallen mussten nach einer Geschwindigkeitskontrolle am
Sonntagnachmittag sieben Töfffahrer zu Fuss weiter. Der Schnellste
wurde auf der Ausserorts-Strecke mit Tempo 136 statt der erlaubten
80 km/h geblitzt. Als Begründung habe er zu Protokoll gegeben, er
wolle möglichst schnell nachhause, weil es sehr heiss sei und er
mit seiner Frau baden gehen wolle, teilte die St. Galler
Kantonspolizei mit. Tags zuvor hatte sie noch auf der Autostrasse
A53 bei Schmerikon einen 56-jährigen Motorradfahrer angehalten, der
seit 42 Jahren Mofa gefahren ist, ohne je im Besitz eines
Führerausweises gewesen zu sein.
Sonntagnachmittag mehrere Töfffahrer aus dem Verkehr gezogen, die
als Raser unterwegs waren. In Wauwil im Kanton Luzern ging am
Montagmorgen ein Motorfahrer innerorts mit Tempo 132 statt der
erlaubten 60 Kilometer pro Stunde (km/h) ins Netz. Der junge Lenker
besass lediglich einen Lernfahrausweis für diese Motorradkategorie
und gab als Begründung an, dass er verspätet zur Arbeit sei, wie
die Luzerner Kantonspolizei mitteilte. Bei Starkenbach im Kanton
St. Gallen mussten nach einer Geschwindigkeitskontrolle am
Sonntagnachmittag sieben Töfffahrer zu Fuss weiter. Der Schnellste
wurde auf der Ausserorts-Strecke mit Tempo 136 statt der erlaubten
80 km/h geblitzt. Als Begründung habe er zu Protokoll gegeben, er
wolle möglichst schnell nachhause, weil es sehr heiss sei und er
mit seiner Frau baden gehen wolle, teilte die St. Galler
Kantonspolizei mit. Tags zuvor hatte sie noch auf der Autostrasse
A53 bei Schmerikon einen 56-jährigen Motorradfahrer angehalten, der
seit 42 Jahren Mofa gefahren ist, ohne je im Besitz eines
Führerausweises gewesen zu sein.
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emoll öppis anders:
Bregenz (sda/dpa/apa) Ein deutscher Autofahrer hat vermutlich
einen Rekord im Rückwärtsfahren aufgestellt. Der Mann fuhr im
österreichischen Bludenz mit 56 Kilometern pro Stunde rückwärts in
eine Radarfalle der Polizei.
Die Beamten waren von dieser Geschwindigkeit so überrascht, dass
sie einen Test machten. Das Ergebnis der Testreihe: Nur mit einer
Automatikschaltung lässt es sich im Rückwärtsgang schneller als
40 fahren. Bei entsprechender Motorisierung ist dies aber möglich.
Für die Polizei Bludenz stellt der Fall des deutschen Mercedes-
Lenkers eine Premiere dar. «Das ist der erste Fahrer, der es
geschafft hat, rückwärts ins Radar zu fahren», hiess es am Mittwoch
weiter.
Erlaubt waren 40 Kilometer pro Stunde. Auf das Strafmass hat die
Rückwärtsfahrt keine Auswirkung. Der Deutsche muss dafür 29 Euro
bezahlen.
einen Rekord im Rückwärtsfahren aufgestellt. Der Mann fuhr im
österreichischen Bludenz mit 56 Kilometern pro Stunde rückwärts in
eine Radarfalle der Polizei.
Die Beamten waren von dieser Geschwindigkeit so überrascht, dass
sie einen Test machten. Das Ergebnis der Testreihe: Nur mit einer
Automatikschaltung lässt es sich im Rückwärtsgang schneller als
40 fahren. Bei entsprechender Motorisierung ist dies aber möglich.
Für die Polizei Bludenz stellt der Fall des deutschen Mercedes-
Lenkers eine Premiere dar. «Das ist der erste Fahrer, der es
geschafft hat, rückwärts ins Radar zu fahren», hiess es am Mittwoch
weiter.
Erlaubt waren 40 Kilometer pro Stunde. Auf das Strafmass hat die
Rückwärtsfahrt keine Auswirkung. Der Deutsche muss dafür 29 Euro
bezahlen.
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quelle: BaZ.ch
Gemeindepolizei blitzt viele Temposünder
Muttenz. Im Verlaufe des Monats Juni wurden an verschiedenen Orten des Muttenzer Gemeindestrassennetzes Radarkontrollen durchgeführt. Wie der Gemeinderat mitteilt, hatte die Gemeindepolizei zahlreiche Hinweise auf meist jugendliche Fahrer im Bereich der Lachmattstrasse erhalten, die mit übersetzter Geschwindigkeit vom und zum Ausbildungszentrum aprentas unterwegs waren. Bei der Messung vom 13.Juni wurde in der dort geltenden Tempo-50-Zone der Eiligste mit 86 Stundenkilometern geblitzt. Auch an anderen Messpunkten wurden Geschwindigkeiten von über 80 und 90km/h gemessen. Der bisherige Geschwindigkeitsrekord wurde am 12. Mai in der Tempo-50-Zone der Baselstrasse mit 99 km/h erreicht.
Muttenz. Im Verlaufe des Monats Juni wurden an verschiedenen Orten des Muttenzer Gemeindestrassennetzes Radarkontrollen durchgeführt. Wie der Gemeinderat mitteilt, hatte die Gemeindepolizei zahlreiche Hinweise auf meist jugendliche Fahrer im Bereich der Lachmattstrasse erhalten, die mit übersetzter Geschwindigkeit vom und zum Ausbildungszentrum aprentas unterwegs waren. Bei der Messung vom 13.Juni wurde in der dort geltenden Tempo-50-Zone der Eiligste mit 86 Stundenkilometern geblitzt. Auch an anderen Messpunkten wurden Geschwindigkeiten von über 80 und 90km/h gemessen. Der bisherige Geschwindigkeitsrekord wurde am 12. Mai in der Tempo-50-Zone der Baselstrasse mit 99 km/h erreicht.
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Tages-Anzeiger vom 04.07.2006
Härtere Zeiten für Raser
Seit einem Jahr hat sich bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine Abteilung auf die Raserdelikte spezialisiert: Strassenrowdys bekommen die härtere Gangart zu spüren.
Von Stefan Hohler
Zürich. - Was ist ein Raser? Gemäss Definition der Polizei und den Untersuchungsbehörden ist nicht jeder Schnellfahrer, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ein Raser. Ein Raser kennzeichnet sich dadurch, dass es ihm gleichgültig ist, sein Leben oder das anderer durch Tempoexzesse aufs Spiel zu setzen. Staatsanwalt Jürg Boll, Chef der am 1. Juli 2005 gegründeten, fünfköpfigen «Rasergruppe», definiert Rasen mit «hochriskantem Fahren». Konkret bedeutet dies, dass die Verkehrsgruppe der Staatsanwaltschaft in folgenden Fällen aktiv wird:
bei Tempo über 70 km/h in 30er-Zone
bei Tempo über 100 km/h innerorts
bei Tempo über 160 km/h ausserorts
bei Tempo über 200 km/h auf Autobahn
bei Unfällen als Folge von Raserei und riskanten Überholmanövern
Boll rechnet mit rund 150 Fällen pro Jahr im Kanton Zürich. Etwa drei Raser pro Woche werden geschnappt. Was an Gerichtsverhandlungen auffällt: Viele Raser versuchen ihre Tat zu relativieren oder verharmlosen sie. Und viele Raser sind sich nicht bewusst, dass Tempoexzesse bei der Zürcher Staatsanwaltschaft und bei Gerichten längst nicht mehr als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Die Urteile sind härter geworden, auch wenn die Gerichte das Strafmass bis zu drei Jahren Gefängnis für grobe Verkehrsverletzung nicht ausschöpfen. Die Mehrheit der Strafen werden bedingt ausgesprochen, also unter 18 Monaten, die Täter müssen nicht ins Gefängnis. Sie erhalten eine Probezeit, in der sie sich nichts zu Schulden kommen lassen dürfen. Für Jürg Boll wäre in manchen Fällen aber auch eine unbedingte Strafe von über 18 Monaten angemessen: «Sie würde ein klares Signal setzen.»
Einige Urteile aus der letzten Zeit:
Das Obergericht hat am 25. April 2006 ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich bestätigt, das einen jungen Mann mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilte und das Auto einziehen liess. Der 30-Jährige hatte sich innerorts in Schlieren mit einem Unbekannten ein Rennen geliefert und eine Spitzengeschwindigkeit von 140 km/h erreicht.
Zwei 20- und 23-jährige Männer, die sich in Dietikon nachts ein Rennen lieferten und statt 80 km/h bis zu 150 km/h fuhren, sind am 7. Februar 2006 vom Bezirksgericht Zürich zu 9 Monaten bedingt respektive 7 Monaten und 20 Tagen unbedingt, weil vorbestraft, verurteilt worden.
Bedingte Strafen von 14 und 18 Monaten haben zwei 24- und 25-jährige Männer am 15. Dezember 2005 vom Bezirksgericht Zürich erhalten. Sie hatten auf der Hohlstrasse in Altstetten ein Rennen gefahren.
Am 21. März 2006 ist ein 21-jähriger Mann vom Bezirksgericht Zürich zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er auf einer Spritzfahrt auf der Badener-strasse in Schlieren innerorts Tempo 126 km/h erreichte. Das milde Urteil erhielt er dank gutem Leumund und guter Prognose.
Ein Autofahrer, der am 23. Februar 2003 auf der A 51 bei Winkel von der Strasse abgekommen ist und 47 Meter durch die Luft flog, fuhr Tempo 185 km/h statt 120 km/h. Der Mann erhielt wegen Gefährdung des Lebens vom Zürcher Obergericht am 14. Februar 2005 22 Monate unbedingt.
Neben den mehrmonatigen Gefängnisstrafen wird vermehrt das Auto als Tatwaffe eingezogen. Die Fahrzeuge werden verkauft, der Erlös wird für die Begleichung der Gerichtskosten eingesetzt. Das bedeutet für viele Raser eine happige Zusatzstrafe. Nach einem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 30. September 2004 können sogar geleaste Autos konfisziert werden. Jürg Boll hat einem Raser das Auto wegnehmen lassen, obwohl es der Stiefvater war, der den Wagen geleast hatte. Dritteigentum sei kein Hinderungsgrund für eine Einziehung, argumentierte Jürg Boll und bekam Recht.
Für den Staatsanwalt ist es mit der härteren Gangart der Gerichte aber nicht getan. Auch der Gesetzgeber müsse nachziehen. Boll verlangt, dass bei Raserdelikten eine Minimalfrist für einen Führerausweisentzug festgelegt werden soll. Ihm schwebt bei hochriskanter Fahrweise eine mehrjährige Sperrfrist vor.
Härtere Zeiten für Raser
Seit einem Jahr hat sich bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine Abteilung auf die Raserdelikte spezialisiert: Strassenrowdys bekommen die härtere Gangart zu spüren.
Von Stefan Hohler
Zürich. - Was ist ein Raser? Gemäss Definition der Polizei und den Untersuchungsbehörden ist nicht jeder Schnellfahrer, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ein Raser. Ein Raser kennzeichnet sich dadurch, dass es ihm gleichgültig ist, sein Leben oder das anderer durch Tempoexzesse aufs Spiel zu setzen. Staatsanwalt Jürg Boll, Chef der am 1. Juli 2005 gegründeten, fünfköpfigen «Rasergruppe», definiert Rasen mit «hochriskantem Fahren». Konkret bedeutet dies, dass die Verkehrsgruppe der Staatsanwaltschaft in folgenden Fällen aktiv wird:
bei Tempo über 70 km/h in 30er-Zone
bei Tempo über 100 km/h innerorts
bei Tempo über 160 km/h ausserorts
bei Tempo über 200 km/h auf Autobahn
bei Unfällen als Folge von Raserei und riskanten Überholmanövern
Boll rechnet mit rund 150 Fällen pro Jahr im Kanton Zürich. Etwa drei Raser pro Woche werden geschnappt. Was an Gerichtsverhandlungen auffällt: Viele Raser versuchen ihre Tat zu relativieren oder verharmlosen sie. Und viele Raser sind sich nicht bewusst, dass Tempoexzesse bei der Zürcher Staatsanwaltschaft und bei Gerichten längst nicht mehr als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Die Urteile sind härter geworden, auch wenn die Gerichte das Strafmass bis zu drei Jahren Gefängnis für grobe Verkehrsverletzung nicht ausschöpfen. Die Mehrheit der Strafen werden bedingt ausgesprochen, also unter 18 Monaten, die Täter müssen nicht ins Gefängnis. Sie erhalten eine Probezeit, in der sie sich nichts zu Schulden kommen lassen dürfen. Für Jürg Boll wäre in manchen Fällen aber auch eine unbedingte Strafe von über 18 Monaten angemessen: «Sie würde ein klares Signal setzen.»
Einige Urteile aus der letzten Zeit:
Das Obergericht hat am 25. April 2006 ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich bestätigt, das einen jungen Mann mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilte und das Auto einziehen liess. Der 30-Jährige hatte sich innerorts in Schlieren mit einem Unbekannten ein Rennen geliefert und eine Spitzengeschwindigkeit von 140 km/h erreicht.
Zwei 20- und 23-jährige Männer, die sich in Dietikon nachts ein Rennen lieferten und statt 80 km/h bis zu 150 km/h fuhren, sind am 7. Februar 2006 vom Bezirksgericht Zürich zu 9 Monaten bedingt respektive 7 Monaten und 20 Tagen unbedingt, weil vorbestraft, verurteilt worden.
Bedingte Strafen von 14 und 18 Monaten haben zwei 24- und 25-jährige Männer am 15. Dezember 2005 vom Bezirksgericht Zürich erhalten. Sie hatten auf der Hohlstrasse in Altstetten ein Rennen gefahren.
Am 21. März 2006 ist ein 21-jähriger Mann vom Bezirksgericht Zürich zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er auf einer Spritzfahrt auf der Badener-strasse in Schlieren innerorts Tempo 126 km/h erreichte. Das milde Urteil erhielt er dank gutem Leumund und guter Prognose.
Ein Autofahrer, der am 23. Februar 2003 auf der A 51 bei Winkel von der Strasse abgekommen ist und 47 Meter durch die Luft flog, fuhr Tempo 185 km/h statt 120 km/h. Der Mann erhielt wegen Gefährdung des Lebens vom Zürcher Obergericht am 14. Februar 2005 22 Monate unbedingt.
Neben den mehrmonatigen Gefängnisstrafen wird vermehrt das Auto als Tatwaffe eingezogen. Die Fahrzeuge werden verkauft, der Erlös wird für die Begleichung der Gerichtskosten eingesetzt. Das bedeutet für viele Raser eine happige Zusatzstrafe. Nach einem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 30. September 2004 können sogar geleaste Autos konfisziert werden. Jürg Boll hat einem Raser das Auto wegnehmen lassen, obwohl es der Stiefvater war, der den Wagen geleast hatte. Dritteigentum sei kein Hinderungsgrund für eine Einziehung, argumentierte Jürg Boll und bekam Recht.
Für den Staatsanwalt ist es mit der härteren Gangart der Gerichte aber nicht getan. Auch der Gesetzgeber müsse nachziehen. Boll verlangt, dass bei Raserdelikten eine Minimalfrist für einen Führerausweisentzug festgelegt werden soll. Ihm schwebt bei hochriskanter Fahrweise eine mehrjährige Sperrfrist vor.
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Trickreicher Raser entgeht Strafe nicht
Manchester.
Mit einer ungewöhnlichen Methode hat ein Verkehrssünder in Grossbritannien versucht, einer Verurteilung wegen Tempoüberschreitung zu entgehen. Der 42-Jährige, der in Manchester in einer Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs war, stahl anderswo ein Tempo-40-Schild und wechselte die Verkehrszeichen aus. Dann fotografierte er die Szene, um vor Gericht einen Beweis zu haben. Der Trick misslang. Der Mann wurde gestern zu einer Strafe von insgesamt 56 Tagen Haft verurteilt.
DPA
Manchester.
Mit einer ungewöhnlichen Methode hat ein Verkehrssünder in Grossbritannien versucht, einer Verurteilung wegen Tempoüberschreitung zu entgehen. Der 42-Jährige, der in Manchester in einer Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs war, stahl anderswo ein Tempo-40-Schild und wechselte die Verkehrszeichen aus. Dann fotografierte er die Szene, um vor Gericht einen Beweis zu haben. Der Trick misslang. Der Mann wurde gestern zu einer Strafe von insgesamt 56 Tagen Haft verurteilt.
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idee muess me ha!bulldogu2122 hat geschrieben:Trickreicher Raser entgeht Strafe nicht
Manchester.
Mit einer ungewöhnlichen Methode hat ein Verkehrssünder in Grossbritannien versucht, einer Verurteilung wegen Tempoüberschreitung zu entgehen. Der 42-Jährige, der in Manchester in einer Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs war, stahl anderswo ein Tempo-40-Schild und wechselte die Verkehrszeichen aus. Dann fotografierte er die Szene, um vor Gericht einen Beweis zu haben. Der Trick misslang. Der Mann wurde gestern zu einer Strafe von insgesamt 56 Tagen Haft verurteilt.
DPA
aber 56 daag find i grad e bitz viil fir 10 km/h z schnäll

mini Väärs ka me numme no im Parlamänt lääse - offebar wintscht das d Forumsschuggerey so

(c) by Schooffseggel 2008 - alli Rächt voorbehalte
Dr oobe stehendi Text isch vo me Schooffseggel verfasst woorde. Und well ai Schooffseggel vollkomme längt, isch jeeglichi witteri Verwändig, eb kommerziell oder nit, numme mit dr ussdrygglige Zuestimmig vom Autor erlaubt. Innerhalb vo däm Forum darf dä Teggscht vollständig oder dailwyys glääse und au zitiert wäärde.
Sechs Raser auf der A2 erwischt
06.07.2006 | 10:22:15
TENNIKEN BL u2013 Die Baselbieter Polizei hat in den vergangenen Tagen auf der Autobahn A2 bei Tenniken sechs Raser erwischt. Mit Tempo 193 lag ein Fahrer aus Belgien am höchsten über den erlaubten 120 Kilometern pro Stunde (km/h). Bei den anderen fünf Fahrern aus Italien, Frankreich und Deutschland wurden Geschwindigkeiten zwischen 173 und 188 km/h gemessen. Die Polizei verzeigte die sechs Männer. Sie müssen mit Verfahren, hohen Geldbussen und auch Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen.
bligg
06.07.2006 | 10:22:15
TENNIKEN BL u2013 Die Baselbieter Polizei hat in den vergangenen Tagen auf der Autobahn A2 bei Tenniken sechs Raser erwischt. Mit Tempo 193 lag ein Fahrer aus Belgien am höchsten über den erlaubten 120 Kilometern pro Stunde (km/h). Bei den anderen fünf Fahrern aus Italien, Frankreich und Deutschland wurden Geschwindigkeiten zwischen 173 und 188 km/h gemessen. Die Polizei verzeigte die sechs Männer. Sie müssen mit Verfahren, hohen Geldbussen und auch Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen.
bligg
- Keenig vo Basel
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Das sind somit keini Raser !!!!!!sergipe hat geschrieben:Sechs Raser auf der A2 erwischt
06.07.2006 | 10:22:15
TENNIKEN BL u2013 Die Baselbieter Polizei hat in den vergangenen Tagen auf der Autobahn A2 bei Tenniken sechs Raser erwischt. Mit Tempo 193 lag ein Fahrer aus Belgien am höchsten über den erlaubten 120 Kilometern pro Stunde (km/h). Bei den anderen fünf Fahrern aus Italien, Frankreich und Deutschland wurden Geschwindigkeiten zwischen 173 und 188 km/h gemessen. Die Polizei verzeigte die sechs Männer. Sie müssen mit Verfahren, hohen Geldbussen und auch Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen.
bligg
Raser uf dr Autobahn bisch erst ab 200 km/h

Der Verf. trägt keine Verantwortung für die Art, wie die zur Verf. gestellten Infos genutzt werden u. hat keinen Einfluß auf Artikel/Äußerungen jeglicher Art, die im FCB-Forum gepostet werden! Grundsätzlich ist alles unwahr.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.
Pers. und Geschehn. sind frei erfunden und die gezeigten Fotos sind nachgestellt. Übereinstimmungen sind rein zufällig und können nicht beeinflusst werden. Alles ist Satire.
Die erfundenen Einträge können nicht vor Gericht verwendet werden.
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quelle: BaZ.ch
Raser auf Autobahn ging ins Netz
Pratteln.
Mit 134 Stundenkilometern anstatt der erlaubten 80 ist auf der Autobahn A2 ein Raser der Polizei ins Netz gegangen. Der Temposünder wurde bei einer Verkehrskontrolle bei Pratteln erwischt. Laut der Mitteilung der Polizei Basel-Landschaft hat der Autofahrer mit einer Verzeigung beim Statthalteramt zu rechnen. Der Raser war in Richtung Basel unterwegs gewesen
SDA
Pratteln.
Mit 134 Stundenkilometern anstatt der erlaubten 80 ist auf der Autobahn A2 ein Raser der Polizei ins Netz gegangen. Der Temposünder wurde bei einer Verkehrskontrolle bei Pratteln erwischt. Laut der Mitteilung der Polizei Basel-Landschaft hat der Autofahrer mit einer Verzeigung beim Statthalteramt zu rechnen. Der Raser war in Richtung Basel unterwegs gewesen
SDA
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...
Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"
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Eptingen BL/Emmen LU (sda) Teilnehmer eines illegalen
Autorennens von England nach Italien sind am Montag früh auf der A2
durch die Schweiz gerast. In Eptingen und Emmen mussten zwei von
ihnen einen polizeilich verordneten Boxenstopp einlegen.
Eine Teilnehmerin des illegalen Rennens wurde um 2.15 Uhr im
Belchentunel mit 144 statt den erlaubten 80 km/h von einer zivilen
Patrouille entdeckt. Die Polizei teilte mit, die Raserin habe am
«Cannonballrun» nach Rimini teilgenommen. Sie wohnt in England,
besass aber den Schweizer Führerausweis - bis zu dieser Kontrolle.
45 Minuten später fiel ein 33-jähriger englischer Porschefahrer
im Kanton Luzern einer zivilen Patrouille auf. Er raste in
Emmenbrücke mit Tempo 150 durch eine Baustelle. Erlaubt wären dort
höchstens 80 km/h.
Die Polizisten stoppten den Briten, nahmen ihm eine
Bussendeposition von mehreren tausend Franken ab und zeigten ihn
beim Amtsstatthalter an. Gegenüber der Polizei bestritt der Mann,
an dem illegalen Rennen teilzunehmen. Es deute aber alles auf das
Gegenteil hin, sagte ein Sprecher der Verkehrspolizei auf Anfrage.
Englischer Spleen
Vor zwei Jahren lieferten sich Automobilisten aus England im
Kanton Graubünden ein privates Rennen. Ziel war damals St. Moritz.
Bei der Kantonspolizei gingen zahlreiche Hinweise über grobe
Verletzungen der Verkehrsregeln ein. Mehrfach wurden gefährliche
Überholmanöver gemeldet. Sogar in Tunnels wurde überholt.
Mehrere Raser wurden angehalten und zur Rechenschaft gezogen.
Die Sportwagenfahrer gaben zu Protokoll, an einem sogenannten
«Supercar Run» teilgenommen zu haben.
Autorennens von England nach Italien sind am Montag früh auf der A2
durch die Schweiz gerast. In Eptingen und Emmen mussten zwei von
ihnen einen polizeilich verordneten Boxenstopp einlegen.
Eine Teilnehmerin des illegalen Rennens wurde um 2.15 Uhr im
Belchentunel mit 144 statt den erlaubten 80 km/h von einer zivilen
Patrouille entdeckt. Die Polizei teilte mit, die Raserin habe am
«Cannonballrun» nach Rimini teilgenommen. Sie wohnt in England,
besass aber den Schweizer Führerausweis - bis zu dieser Kontrolle.
45 Minuten später fiel ein 33-jähriger englischer Porschefahrer
im Kanton Luzern einer zivilen Patrouille auf. Er raste in
Emmenbrücke mit Tempo 150 durch eine Baustelle. Erlaubt wären dort
höchstens 80 km/h.
Die Polizisten stoppten den Briten, nahmen ihm eine
Bussendeposition von mehreren tausend Franken ab und zeigten ihn
beim Amtsstatthalter an. Gegenüber der Polizei bestritt der Mann,
an dem illegalen Rennen teilzunehmen. Es deute aber alles auf das
Gegenteil hin, sagte ein Sprecher der Verkehrspolizei auf Anfrage.
Englischer Spleen
Vor zwei Jahren lieferten sich Automobilisten aus England im
Kanton Graubünden ein privates Rennen. Ziel war damals St. Moritz.
Bei der Kantonspolizei gingen zahlreiche Hinweise über grobe
Verletzungen der Verkehrsregeln ein. Mehrfach wurden gefährliche
Überholmanöver gemeldet. Sogar in Tunnels wurde überholt.
Mehrere Raser wurden angehalten und zur Rechenschaft gezogen.
Die Sportwagenfahrer gaben zu Protokoll, an einem sogenannten
«Supercar Run» teilgenommen zu haben.
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Münchenbuchsee (AP) Mit eionem Tempo von 114 Kilometer pro Stunde
ist der Polizei im bernischen Münchenbuchsee ein Raser ins Netz
gegangen. Zwei weitere Autolenker gaben im Tempo-50-Bereich mit 92,
respektive 71 Kilometer pro Stunde deutlich zu viel Gas. Wie die
Kantonspolizei Bern erst am Montag mitteilte, wurden die
Geschwindigkeitskontrollen in Münchenbuchsee bereits am vergangenen
Freitag durchgeführt. Von den insgesamt 677 überprüften Fahrzeugen
waren 70 zu schnell unterwegs.
ist der Polizei im bernischen Münchenbuchsee ein Raser ins Netz
gegangen. Zwei weitere Autolenker gaben im Tempo-50-Bereich mit 92,
respektive 71 Kilometer pro Stunde deutlich zu viel Gas. Wie die
Kantonspolizei Bern erst am Montag mitteilte, wurden die
Geschwindigkeitskontrollen in Münchenbuchsee bereits am vergangenen
Freitag durchgeführt. Von den insgesamt 677 überprüften Fahrzeugen
waren 70 zu schnell unterwegs.
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Tenniken BL (sda) Auf der A2 im Kanton Baselland sind in den
letzten Tagen drei Raser in eine Radarfalle getappt. Bei erlaubten
120 km/h wurden sie mit Tempo 194, 198 und 199 Stundenkilometern
erwischt.
Registriert wurden die Raser vom fest installierten Messgerät
bei Tenniken, wie die Baselbieter Polizei am Dienstag mitteilte.
Zwei der Verkehrssünder wurden am Sonntag innerhalb von einer
Minute erwischt, der dritte wurde am Dienstagmorgen geblitzt.
Bei allen drei Rasern handelt es sich nach Polizeiangaben um
ausländische Fahrzeuglenker. Sie wurden verzeigt und müssen nicht
nur mit einer empfindlichen Busse rechnen, sondern auch mit der
Aberkennung ihres Führerausweises in der Schweiz.
letzten Tagen drei Raser in eine Radarfalle getappt. Bei erlaubten
120 km/h wurden sie mit Tempo 194, 198 und 199 Stundenkilometern
erwischt.
Registriert wurden die Raser vom fest installierten Messgerät
bei Tenniken, wie die Baselbieter Polizei am Dienstag mitteilte.
Zwei der Verkehrssünder wurden am Sonntag innerhalb von einer
Minute erwischt, der dritte wurde am Dienstagmorgen geblitzt.
Bei allen drei Rasern handelt es sich nach Polizeiangaben um
ausländische Fahrzeuglenker. Sie wurden verzeigt und müssen nicht
nur mit einer empfindlichen Busse rechnen, sondern auch mit der
Aberkennung ihres Führerausweises in der Schweiz.
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Hochdorf LU (sda) Ein 16-jähriger Raser, der im letzten Oktober
in Hochdorf einen tödlichen Autounfall verursacht hatte, wird in
ein Erziehungsheim eingewiesen. Das Gericht befand ihn schuldig der
eventualvorsätzlichen Tötung und der schweren Körperverletzung.
Damit ging das Jugendgericht in Hochdorf über die Anträge der
Jugendanwaltschaft hinaus. Diese hatte lediglich auf Fahrlässigkeit
plädiert. Der Prozess gegen den Jugendlichen hat am Freitag unter
Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Unmittelbar danach
wurde das Urteil eröffnet.
Der Jugendliche wird in ein Erziehungsheim eingewiesen, wo er
auch psychotherapeutisch behandelt wird und eine Lehre machen kann.
Es handle es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Massnahme,
die die Rückfallgefahr beseitigen solle, sagte Gerichtspräsident
Karl Meier. Eine strengere Massnahme gebe es für einen Jugendlichen
in diesem Alter nicht.
Meier begründete die Verschärfung gegenüber dem Antrag der
Jugendanwaltschaft unter anderem mit dem Vorleben des Angeklagten.
Er habe mehrmals gefährliche Fahrten mit brenzligen Situationen
unternommen. Er könne sich nicht mit dem jugendlichen Alter
herausreden.
Neblig-nasse Nacht
Der Unfall passierte in der Nacht auf den 15. Oktober 2005. Der
Angeklagte lieferte sich bei Tempi von bis zu 140 km/h zwischen
Hochdorf und Hohenrain und zurück ein Rennen mit einem 14-jährigen
Kollegen. Es war neblig und die Strasse nass. Ein tödlicher Unfall
sei voraussehbar gewesen, sagte Meier.
Der Angeklagte hatte das Auto von einem dritten Jugendlichen
erhalten, der es seinem Vater entwendet hatte. Um 3.40 Uhr raste er
in Hochdorf innerorts mit 115 bis 130 km/h auf einen Kreisel zu,
fuhr über diesen hinaus und prallte gegen eine Hausmauer.
Der Lenker und seine drei 14, 15 und 16 Jahre alten
Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt. Die 15-jährige erlag einen
Tag später den Verletzungen.
Der Verurteilte stammt, genauso wie der 14-jährige Raser, aus
Serbien-Montenegro, das Todesopfer aus der Schweiz. Die
Ermittlungen ergaben, dass das Rennen unter Minderjährigen kein
Einzelfall gewesen war.
Clique aufgeflogen
Demnach haben im 2005 neun damals 13 bis 17 Jahre alte
Jugendliche, sowohl Schweizer wie Ausländer, 30 nächtliche
Strolchenfahrten im Luzerner Seetal unternommen. Sie behändigten
sich dabei der Autoschlüssel ihrer Väter und Verwandten.
Der Angeklagte war an über 20 solchen Fahrten beteiligt, bei
fünf bis zehn Fahrten als Lenker. Seit Februar 2006 ist er
vorsorglich fremdplatziert. Sein Aufenthalt im Erziehungsheim wird
mindestens zwei Jahre dauern.
Neben der eventualvorsätzlichen Tötung und den
eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzungen wurde der
Angeklagte auch für schuldig befunden, Autos entwendet und diese
ohne Führerausweis gelenkt zu haben respektive in entwendeten Autos
mitgefahren zu sein.
in Hochdorf einen tödlichen Autounfall verursacht hatte, wird in
ein Erziehungsheim eingewiesen. Das Gericht befand ihn schuldig der
eventualvorsätzlichen Tötung und der schweren Körperverletzung.
Damit ging das Jugendgericht in Hochdorf über die Anträge der
Jugendanwaltschaft hinaus. Diese hatte lediglich auf Fahrlässigkeit
plädiert. Der Prozess gegen den Jugendlichen hat am Freitag unter
Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Unmittelbar danach
wurde das Urteil eröffnet.
Der Jugendliche wird in ein Erziehungsheim eingewiesen, wo er
auch psychotherapeutisch behandelt wird und eine Lehre machen kann.
Es handle es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Massnahme,
die die Rückfallgefahr beseitigen solle, sagte Gerichtspräsident
Karl Meier. Eine strengere Massnahme gebe es für einen Jugendlichen
in diesem Alter nicht.
Meier begründete die Verschärfung gegenüber dem Antrag der
Jugendanwaltschaft unter anderem mit dem Vorleben des Angeklagten.
Er habe mehrmals gefährliche Fahrten mit brenzligen Situationen
unternommen. Er könne sich nicht mit dem jugendlichen Alter
herausreden.
Neblig-nasse Nacht
Der Unfall passierte in der Nacht auf den 15. Oktober 2005. Der
Angeklagte lieferte sich bei Tempi von bis zu 140 km/h zwischen
Hochdorf und Hohenrain und zurück ein Rennen mit einem 14-jährigen
Kollegen. Es war neblig und die Strasse nass. Ein tödlicher Unfall
sei voraussehbar gewesen, sagte Meier.
Der Angeklagte hatte das Auto von einem dritten Jugendlichen
erhalten, der es seinem Vater entwendet hatte. Um 3.40 Uhr raste er
in Hochdorf innerorts mit 115 bis 130 km/h auf einen Kreisel zu,
fuhr über diesen hinaus und prallte gegen eine Hausmauer.
Der Lenker und seine drei 14, 15 und 16 Jahre alten
Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt. Die 15-jährige erlag einen
Tag später den Verletzungen.
Der Verurteilte stammt, genauso wie der 14-jährige Raser, aus
Serbien-Montenegro, das Todesopfer aus der Schweiz. Die
Ermittlungen ergaben, dass das Rennen unter Minderjährigen kein
Einzelfall gewesen war.
Clique aufgeflogen
Demnach haben im 2005 neun damals 13 bis 17 Jahre alte
Jugendliche, sowohl Schweizer wie Ausländer, 30 nächtliche
Strolchenfahrten im Luzerner Seetal unternommen. Sie behändigten
sich dabei der Autoschlüssel ihrer Väter und Verwandten.
Der Angeklagte war an über 20 solchen Fahrten beteiligt, bei
fünf bis zehn Fahrten als Lenker. Seit Februar 2006 ist er
vorsorglich fremdplatziert. Sein Aufenthalt im Erziehungsheim wird
mindestens zwei Jahre dauern.
Neben der eventualvorsätzlichen Tötung und den
eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzungen wurde der
Angeklagte auch für schuldig befunden, Autos entwendet und diese
ohne Führerausweis gelenkt zu haben respektive in entwendeten Autos
mitgefahren zu sein.
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Wallisellen ZH (sda) Ein 38-jähriger Autolenker ist in der Nacht
auf Freitag mit 164 km/h auf der A1 in Richtung Bern gerast. Eine
Polizeipatrouille stoppte den Spanier bei einer Baustelle in
Wallisellen.
Der Mann war zudem angetrunken. Der Führerausweis wurde ihm auf
der Stelle entzogen, wie die Polizei am Freitag mitteilte.
auf Freitag mit 164 km/h auf der A1 in Richtung Bern gerast. Eine
Polizeipatrouille stoppte den Spanier bei einer Baustelle in
Wallisellen.
Der Mann war zudem angetrunken. Der Führerausweis wurde ihm auf
der Stelle entzogen, wie die Polizei am Freitag mitteilte.
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Lausanne (AP) Auch der zweite Todesraser von Gelfingen im Kanton
Luzern muss die Schweiz verlassen. Wenn der Mazedonier seine
sechseinhalbjährige Zuchthausstrafe verbüsst hat soll er
ausgewiesen werden. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden
Entscheid der Aargauer Behörden bestätigt.
Zwei Jugendliche waren das Opfer eines Autorennens, welches sich
ein 33-jähriger Mazedonier und ein 27-jähriger Kosovare im
September 1999 im Luzerner Seetal geliefert hatten. Die beiden
Raser waren mit Tempo 120 bis 140 durch Gelfingen gerast. Der
Kosovare kam von der Strasse ab und erfasste auf dem Trottoir ein
14-jähriges Mädchen und ihren 15-jährigen Cousin, die beim Unfall
getötet wurden. Die beiden Raser wurden von der Luzerner Justiz zu
je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.
Das Bundesgericht hat gemäss dem am Freitag veröffentlichten
Urteil einen Entscheid des Aargauer Migrationsamtes geschützt, das
die Wegweisung des Mazedoniers auf unbestimmte Zeit verfügt hatte.
Bereits im Oktober 2005 hatten die Lausanner Richter die Ausweisung
des anderen, aus dem Kosovo stammenden Rasers bestätigt, die
ebenfalls vom Luzerner Migrationsamt verfügt worden war.
Der Mazedonier und zweifache Familienvater kann nach Verbüssung
seiner Zuchthausstrafe im Jahre 2008 ausgewiesen werden, obschon
die Beziehung zu seiner Familie dadurch stark eingeschränkt wird.
Laut dem Bundesgericht wäre es der Ehefrau und auch den beiden
neun- respektive zehnjährigen, in der Schweiz geborenen Töchtern
zuzumuten, mit ihrem Vater in ihre gemeinsame Heimat Mazedonien
zurückzukehren.
Angesichts des schweren Verschuldens sowie der Art und Schwere der
begangenen Delikte - der Mazedonier war bereits zuvor mehrfach
straffällig geworden - besteht gemäss Bundesgericht ein grosses
öffentliches Interesse an der Entfernung und Fernhaltung des
Mazedoniers aus der Schweiz. Dass seine Resozialisierungschancen in
seinem Heimatland wohl geringer sind als in der Schweiz, ist für
das Bundesgericht nicht wesentlich.
Luzern muss die Schweiz verlassen. Wenn der Mazedonier seine
sechseinhalbjährige Zuchthausstrafe verbüsst hat soll er
ausgewiesen werden. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden
Entscheid der Aargauer Behörden bestätigt.
Zwei Jugendliche waren das Opfer eines Autorennens, welches sich
ein 33-jähriger Mazedonier und ein 27-jähriger Kosovare im
September 1999 im Luzerner Seetal geliefert hatten. Die beiden
Raser waren mit Tempo 120 bis 140 durch Gelfingen gerast. Der
Kosovare kam von der Strasse ab und erfasste auf dem Trottoir ein
14-jähriges Mädchen und ihren 15-jährigen Cousin, die beim Unfall
getötet wurden. Die beiden Raser wurden von der Luzerner Justiz zu
je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.
Das Bundesgericht hat gemäss dem am Freitag veröffentlichten
Urteil einen Entscheid des Aargauer Migrationsamtes geschützt, das
die Wegweisung des Mazedoniers auf unbestimmte Zeit verfügt hatte.
Bereits im Oktober 2005 hatten die Lausanner Richter die Ausweisung
des anderen, aus dem Kosovo stammenden Rasers bestätigt, die
ebenfalls vom Luzerner Migrationsamt verfügt worden war.
Der Mazedonier und zweifache Familienvater kann nach Verbüssung
seiner Zuchthausstrafe im Jahre 2008 ausgewiesen werden, obschon
die Beziehung zu seiner Familie dadurch stark eingeschränkt wird.
Laut dem Bundesgericht wäre es der Ehefrau und auch den beiden
neun- respektive zehnjährigen, in der Schweiz geborenen Töchtern
zuzumuten, mit ihrem Vater in ihre gemeinsame Heimat Mazedonien
zurückzukehren.
Angesichts des schweren Verschuldens sowie der Art und Schwere der
begangenen Delikte - der Mazedonier war bereits zuvor mehrfach
straffällig geworden - besteht gemäss Bundesgericht ein grosses
öffentliches Interesse an der Entfernung und Fernhaltung des
Mazedoniers aus der Schweiz. Dass seine Resozialisierungschancen in
seinem Heimatland wohl geringer sind als in der Schweiz, ist für
das Bundesgericht nicht wesentlich.
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Bern (sda) Raser und Betrunkene machen Schweizer Strassen
unsicher: Auf der Autobahn A2 hat die Baselbieter Polizei am
Freitagmorgen einen 23-jährigen Raser aus dem Verkehr gezogen, der
mit 112 statt der erlaubten 60 km/h durch eine Baustelle gefahren
war.
Auf der A1 war schon in der Nacht ein 38-jähriger Fahrer mit
164 km/h Richtung Bern gerast. Eine Polizeipatrouille stoppte den
Spanier bei einer Baustelle in Wallisellen ZH. Dabei stellte sie
fest, dass der Mann nicht nur zu schnell, sondern auch angetrunken
unterwegs war.
In Winterthur klemmte sich ein 21-Jähriger betrunken, bekifft
und ohne Führerausweis hinters Steuer - eines geklauten Autos. Der
Wagen kam allerdings schon beim Start ins Schleudern und knallte in
ein parkiertes Auto und in ein Verkehrsschild. Der junge Mann
rannte davon, stellte sich aber eine Stunde später der Polizei.
Auf der A2 in Nidwalden hatte die Polizei am Donnerstag einen
slowakischen Lastwagenfahrer aus dem Verkehr gezogen. Der Mann war
mit 1,99 Promille unterwegs gewesen.
Ebenfalls am Donnerstag parkierte eine 47-Jährige in Luzern ihr
Auto im Halteverbot. Bei der Polizeikontrolle stellte sich heraus,
dass sie keinen Führerausweis hatte und betrunken war: Der
Atemlufttest ergab 2,26 Promille.
unsicher: Auf der Autobahn A2 hat die Baselbieter Polizei am
Freitagmorgen einen 23-jährigen Raser aus dem Verkehr gezogen, der
mit 112 statt der erlaubten 60 km/h durch eine Baustelle gefahren
war.
Auf der A1 war schon in der Nacht ein 38-jähriger Fahrer mit
164 km/h Richtung Bern gerast. Eine Polizeipatrouille stoppte den
Spanier bei einer Baustelle in Wallisellen ZH. Dabei stellte sie
fest, dass der Mann nicht nur zu schnell, sondern auch angetrunken
unterwegs war.
In Winterthur klemmte sich ein 21-Jähriger betrunken, bekifft
und ohne Führerausweis hinters Steuer - eines geklauten Autos. Der
Wagen kam allerdings schon beim Start ins Schleudern und knallte in
ein parkiertes Auto und in ein Verkehrsschild. Der junge Mann
rannte davon, stellte sich aber eine Stunde später der Polizei.
Auf der A2 in Nidwalden hatte die Polizei am Donnerstag einen
slowakischen Lastwagenfahrer aus dem Verkehr gezogen. Der Mann war
mit 1,99 Promille unterwegs gewesen.
Ebenfalls am Donnerstag parkierte eine 47-Jährige in Luzern ihr
Auto im Halteverbot. Bei der Polizeikontrolle stellte sich heraus,
dass sie keinen Führerausweis hatte und betrunken war: Der
Atemlufttest ergab 2,26 Promille.
Erster, Einziger und Bester!
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quelle: blügg.ch
Zum Bussenschreiben fehlt das Personal
Geblitzt wird, was das Zeug hält
VON NIKLAUS WÄCHTER
16.07.2006 | 23:53:34
STANS u2013 Diese Nidwaldner. Da installieren sie an einem Ort, wo ein Grossteil zu schnell fährt, eine hochmoderne Messanlage u2013 und dann werden die meisten Raser nicht gebüsst, weil das Personal fehlt!
Die A2 von Luzern Richtung Süden. Seit kurzem führt sie ob Hergiswil durch den neuen Kirchwaldtunnel. Und hier gilt Tempo 80. Der Tunnel ist mit einer hochmodernen Geschwindigkeitsmessanlage ausgestattet: Messschwellen in der Fahrbahn und digitale Kameras in der Tunnelwand.
«Die Anlage steht gleich am Anfang, wo es eine Kurve hat und gleichzeitig noch die Fahrzeuge aus Richtung Brünig in die A2 einmünden. Das ist die gefährlichste Stelle im ganzen Tunnel und besonders hier darf die Tempolimite nicht überschritten werden», sagt Othmar Achermann, Leiter der Verkehrs- und Sicherheitspolizei Nidwalden.
Täglich rollen hier etwa 30´000 Fahrzeuge Richtung Gotthard. Tendenz steigend. Und viele haben es eilig. «Die ersten Erfahrungen mit der neuen Radarmessanlage haben gezeigt, dass pro Stunde etwa 100 Schnellfahrer erfasst werden», sagt Achermann.
Auf 24 Stunden hochgerechnet wären das 2400. Und selbst wenn jeder nur maximal 10 Stundenkilometer zu schnell unterwegs wäre, gäbe das jeden Tag das hübsche Bussensümmchen von 144´000 Franken!
Übers Jahr würde sich diese Bussensumme auf weit über 50 Millionen Franken belaufen. Und dafür könnte man locker ein Dutzend administrative Mitarbeiter zum Bussenschreiben anstellen.
Der Nidwaldner Landrat rechnet offensichtlich nicht so. Der Kantonspolizei wurde gerade mal eine einzige zusätzliche Arbeitsstelle zur Bussenverarbeitung bewilligt.
Die Konsequenz: Die neue Tempomessanlage ist täglich nur gerade drei Stunden in Betrieb. Nämlich so lange, wie der administrative Aufwand von einer Person zu schaffen ist. Viel Arbeit verschaffen vor allem ausländische Tempobolzer. Achermann: «Sie machen über die Hälfte aus und bei ihnen muss man erst einmal Herkunftsland und Adresse eruieren. Das kostet viel Zeit.»
Im Kirchwaldtunnel darf also weiter geblocht werden. Die Chance, dass man tatsächlich zur Kasse gebeten wird, ist nicht besonders gross.
Geblitzt wird, was das Zeug hält
VON NIKLAUS WÄCHTER
16.07.2006 | 23:53:34
STANS u2013 Diese Nidwaldner. Da installieren sie an einem Ort, wo ein Grossteil zu schnell fährt, eine hochmoderne Messanlage u2013 und dann werden die meisten Raser nicht gebüsst, weil das Personal fehlt!
Die A2 von Luzern Richtung Süden. Seit kurzem führt sie ob Hergiswil durch den neuen Kirchwaldtunnel. Und hier gilt Tempo 80. Der Tunnel ist mit einer hochmodernen Geschwindigkeitsmessanlage ausgestattet: Messschwellen in der Fahrbahn und digitale Kameras in der Tunnelwand.
«Die Anlage steht gleich am Anfang, wo es eine Kurve hat und gleichzeitig noch die Fahrzeuge aus Richtung Brünig in die A2 einmünden. Das ist die gefährlichste Stelle im ganzen Tunnel und besonders hier darf die Tempolimite nicht überschritten werden», sagt Othmar Achermann, Leiter der Verkehrs- und Sicherheitspolizei Nidwalden.
Täglich rollen hier etwa 30´000 Fahrzeuge Richtung Gotthard. Tendenz steigend. Und viele haben es eilig. «Die ersten Erfahrungen mit der neuen Radarmessanlage haben gezeigt, dass pro Stunde etwa 100 Schnellfahrer erfasst werden», sagt Achermann.
Auf 24 Stunden hochgerechnet wären das 2400. Und selbst wenn jeder nur maximal 10 Stundenkilometer zu schnell unterwegs wäre, gäbe das jeden Tag das hübsche Bussensümmchen von 144´000 Franken!
Übers Jahr würde sich diese Bussensumme auf weit über 50 Millionen Franken belaufen. Und dafür könnte man locker ein Dutzend administrative Mitarbeiter zum Bussenschreiben anstellen.
Der Nidwaldner Landrat rechnet offensichtlich nicht so. Der Kantonspolizei wurde gerade mal eine einzige zusätzliche Arbeitsstelle zur Bussenverarbeitung bewilligt.
Die Konsequenz: Die neue Tempomessanlage ist täglich nur gerade drei Stunden in Betrieb. Nämlich so lange, wie der administrative Aufwand von einer Person zu schaffen ist. Viel Arbeit verschaffen vor allem ausländische Tempobolzer. Achermann: «Sie machen über die Hälfte aus und bei ihnen muss man erst einmal Herkunftsland und Adresse eruieren. Das kostet viel Zeit.»
Im Kirchwaldtunnel darf also weiter geblocht werden. Die Chance, dass man tatsächlich zur Kasse gebeten wird, ist nicht besonders gross.
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Besoffener Raser nach Amok-Fahrt gestoppt
Wie ein Irrer sei der 23-Jährige Mann durch Baden (AG) gerast, sagen Zeugen. Er rammte auf seiner Fahrt mehrere Autos und Kandelaber bis er schliesslich von der Polizei gestoppt werden konnte. Der Blaufahrer zeigte sich renitent und beschimpfte die Beamten.
Der Betrunkene raste laut Zeugenaussagen «wie ein Irrer» nach Baden und verursachte Kollisionen, bis er nach einer wilden Flucht von der Polizei verhaftet werden konnte.
Der Mann aus Serbien-Montenegro besuchte in Würenlingen einen Kollegen. Nach dem Besuch entwendete er den Wagen von dessen Vater, wie die Aargauer Kantonspolizei am Montag berichtet. An den nicht eingelösten Renault 25 schraubte er Kontrollschilder eines fremden Autos und fuhr davon. Auf der Brisgistrasse in Baden rammte er zuerst einen Kandelaber und fuhr weiter. Auf der Kehlstrasse streifte er bei einem Überholmanöver ein anderes Fahrzeug und setzte seine Fahrt fort. Augenzeugen meldeten der Polizei inzwischen einen Lenker, der agressiv und «wie ein Irrer» unterwegs sei und beim Schulhaus auch ein Rotlicht überfahren habe.
Kurz nach 20.00 Uhr stöberte die Kantonspolizei das Auto auf. Der Lenker missachtete die Haltezeichen und beschleunigte sofort. Nach kurzer Flucht verlor er beim Einmünden in eine Seitenstrasse die Kontrolle über das Fahrzeug, durchbrach mehrere Hecken und kam in einem Garten zum Stillstand. Bei der Festnahme durch die Polizei zeigte sich, dass er deutlich alkoholisiert war. Er reagierte renitent und beschimpfte die Beamten. Er wurde für weitere Abklärungen in Untersuchungshaft genommen. Verletzte gab es nicht. Zusätzlich zum Totalschaden des Personenwagens kamen weitere Schäden in der Höhe von mehreren tausend Franken. Ungeklärt blieb vorerst das Motiv für sein Handeln.
Quelle: AP
Wie ein Irrer sei der 23-Jährige Mann durch Baden (AG) gerast, sagen Zeugen. Er rammte auf seiner Fahrt mehrere Autos und Kandelaber bis er schliesslich von der Polizei gestoppt werden konnte. Der Blaufahrer zeigte sich renitent und beschimpfte die Beamten.
Der Betrunkene raste laut Zeugenaussagen «wie ein Irrer» nach Baden und verursachte Kollisionen, bis er nach einer wilden Flucht von der Polizei verhaftet werden konnte.
Der Mann aus Serbien-Montenegro besuchte in Würenlingen einen Kollegen. Nach dem Besuch entwendete er den Wagen von dessen Vater, wie die Aargauer Kantonspolizei am Montag berichtet. An den nicht eingelösten Renault 25 schraubte er Kontrollschilder eines fremden Autos und fuhr davon. Auf der Brisgistrasse in Baden rammte er zuerst einen Kandelaber und fuhr weiter. Auf der Kehlstrasse streifte er bei einem Überholmanöver ein anderes Fahrzeug und setzte seine Fahrt fort. Augenzeugen meldeten der Polizei inzwischen einen Lenker, der agressiv und «wie ein Irrer» unterwegs sei und beim Schulhaus auch ein Rotlicht überfahren habe.
Kurz nach 20.00 Uhr stöberte die Kantonspolizei das Auto auf. Der Lenker missachtete die Haltezeichen und beschleunigte sofort. Nach kurzer Flucht verlor er beim Einmünden in eine Seitenstrasse die Kontrolle über das Fahrzeug, durchbrach mehrere Hecken und kam in einem Garten zum Stillstand. Bei der Festnahme durch die Polizei zeigte sich, dass er deutlich alkoholisiert war. Er reagierte renitent und beschimpfte die Beamten. Er wurde für weitere Abklärungen in Untersuchungshaft genommen. Verletzte gab es nicht. Zusätzlich zum Totalschaden des Personenwagens kamen weitere Schäden in der Höhe von mehreren tausend Franken. Ungeklärt blieb vorerst das Motiv für sein Handeln.
Quelle: AP
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Zagreb (sda/afp) Seine Eitelkeit wird einen jungen Kroaten teuer
zu stehen kommen: Der 28-jährige Motorradfahrer stellte einen
selbst gedrehten Film über seine waghalsige Fahrt mit mehr als
200 Stundenkilometern rund um Zagreb ins Internet.
Er machte die Ermittler dadurch selbst auf sich aufmerksam, wie
die Polizei am Dienstag mitteilte. Die Tour hatte ihn durch
Ortschaften geführt, in denen nur 50 km/h erlaubt waren.
Eine Interneteinheit der Polizei wurde durch den elfminütigen
Film auf den Raser aufmerksam. Seine Identität bekamen die Beamten
nach eigenen Angaben binnen weniger Tagen heraus, zumal der junge
Mann den Film auf die Website der Gemeinde Hum na Sutli stellte, wo
er selbst wohnt.
Dem 28-Jährigen droht nun ein Bussgeld von rund 1500 Franken und
der Verlust seine Motorrads. Die Maschine war nicht ordnungsgemäss
angemeldet und offenbar illegal nach Kroatien importiert worden.
zu stehen kommen: Der 28-jährige Motorradfahrer stellte einen
selbst gedrehten Film über seine waghalsige Fahrt mit mehr als
200 Stundenkilometern rund um Zagreb ins Internet.
Er machte die Ermittler dadurch selbst auf sich aufmerksam, wie
die Polizei am Dienstag mitteilte. Die Tour hatte ihn durch
Ortschaften geführt, in denen nur 50 km/h erlaubt waren.
Eine Interneteinheit der Polizei wurde durch den elfminütigen
Film auf den Raser aufmerksam. Seine Identität bekamen die Beamten
nach eigenen Angaben binnen weniger Tagen heraus, zumal der junge
Mann den Film auf die Website der Gemeinde Hum na Sutli stellte, wo
er selbst wohnt.
Dem 28-Jährigen droht nun ein Bussgeld von rund 1500 Franken und
der Verlust seine Motorrads. Die Maschine war nicht ordnungsgemäss
angemeldet und offenbar illegal nach Kroatien importiert worden.
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Baselbiet: Zwei Raser aufs Mal gestoppt
Die Polizei Basel-Landschaft hat zwei Raser erwischt, welche mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A2 fuhren. Mit 198 km/h und 174 km/h blochten ein Holländer und ein Deutscher Autolenker durch Tenniken.
Das fest installierte Geschwindigkeits- Messgerät auf der Autobahn A2 bei Tenniken BL registrierte am Sonntag, 16. Juli 2006, um 10.50 Uhr, einen Personenwagen mit holländischen Kennzeichen, welcher mit 198 km/h statt der dort erlaubten 120 km/h in Fahrtrichtung Basel unterwegs war. 16 Minuten später, also um 11.06 Uhr, wurde an der gleichen Stelle ein Personenwagen mit deutschen Nummernschildern geblitzt, der mit 174 km/h in Richtung Basel raste - erlaubt wären wie erwähnt 120 km/h.
Gegen beide Fahrzeuglenker erfolgte durch die Polizei Basel-Landschaft eine Verzeigung an das zu-ständige Statthalteramt. Die Raser müssen nicht nur mit entsprechenden Verfahren sowie empfindlichen Geldbussen, sondern auch mit der Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen.
20min
Die Polizei Basel-Landschaft hat zwei Raser erwischt, welche mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A2 fuhren. Mit 198 km/h und 174 km/h blochten ein Holländer und ein Deutscher Autolenker durch Tenniken.
Das fest installierte Geschwindigkeits- Messgerät auf der Autobahn A2 bei Tenniken BL registrierte am Sonntag, 16. Juli 2006, um 10.50 Uhr, einen Personenwagen mit holländischen Kennzeichen, welcher mit 198 km/h statt der dort erlaubten 120 km/h in Fahrtrichtung Basel unterwegs war. 16 Minuten später, also um 11.06 Uhr, wurde an der gleichen Stelle ein Personenwagen mit deutschen Nummernschildern geblitzt, der mit 174 km/h in Richtung Basel raste - erlaubt wären wie erwähnt 120 km/h.
Gegen beide Fahrzeuglenker erfolgte durch die Polizei Basel-Landschaft eine Verzeigung an das zu-ständige Statthalteramt. Die Raser müssen nicht nur mit entsprechenden Verfahren sowie empfindlichen Geldbussen, sondern auch mit der Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen.
20min
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Luzern (sda) Ein 23-jähriger Mann, der auf der Autobahn mit über
190 Stundenkilometern unterwegs war, muss für drei Monate ins
Gefängis. Zudem wird er mit einer Busse von 3000 Fr. bestraft. Das
Luzerner Obergericht hat damit die erstinstanzliche Strafe erhöht.
Der 23-jährige war im Dezember 2004 nachts auf der Autobahn
zwischen Sursee und dem Tunnel Eich mit einer Geschwindigkeit von
über 190 km/h unterwegs. Vor der Ausfahrt Sempach wurde er von
einer Polizeipatrouille angehalten.
Das Amtsgericht hatte den einschlägig vorbestraften Angeklagten
noch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen und einer Busse von
2400 Franken verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die
Staatsanwaltschaft zogen den Fall ans Obergericht weiter.
Dieses sah es - wie die Vorinstanz - als erwiesen an, dass der
Mann die ordentliche Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h nach Abzug
der Sicherheitsmarge um mindestens 73 km/h überschritten hatte. Das
Obergericht erhöhte die Strafe auf drei Monate Gefängnis unbedingt
und eine Busse von 3000 Franken. Es folgte damit den Anträgen der
Staatsanwaltschaft in deren Anschlussappellation.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf eine
Begründung des Urteilsspruchs verzichtet.
190 Stundenkilometern unterwegs war, muss für drei Monate ins
Gefängis. Zudem wird er mit einer Busse von 3000 Fr. bestraft. Das
Luzerner Obergericht hat damit die erstinstanzliche Strafe erhöht.
Der 23-jährige war im Dezember 2004 nachts auf der Autobahn
zwischen Sursee und dem Tunnel Eich mit einer Geschwindigkeit von
über 190 km/h unterwegs. Vor der Ausfahrt Sempach wurde er von
einer Polizeipatrouille angehalten.
Das Amtsgericht hatte den einschlägig vorbestraften Angeklagten
noch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen und einer Busse von
2400 Franken verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die
Staatsanwaltschaft zogen den Fall ans Obergericht weiter.
Dieses sah es - wie die Vorinstanz - als erwiesen an, dass der
Mann die ordentliche Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h nach Abzug
der Sicherheitsmarge um mindestens 73 km/h überschritten hatte. Das
Obergericht erhöhte die Strafe auf drei Monate Gefängnis unbedingt
und eine Busse von 3000 Franken. Es folgte damit den Anträgen der
Staatsanwaltschaft in deren Anschlussappellation.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf eine
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Lausanne (AP) Der waadtländische Chef des Radarbüros ist nach
einer Raserfahrt versetzt worden. Der Mann war im vergangenen März
mit 217 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn A1 zwischen La
Sarraz und Cossonay unterwegs, wie die Waadtländer Kantonspolizei
am Freitag mitteilte. Eine Untersuchung wurde eröffnet.
Das Kommando der Kantonspolizei war erst am (gestrigen) Donnerstag
über den Vorfall informiert worden. Der Chef des Radarbüros hatte
am vergangenen 18. März eigenmächtig beschlossen, mit einem
Dienstwagen die Radarinstallationen zu prüfen. Er informierte dabei
den verantwortlichen Mitarbeiter nicht. Kurz vor 11.30 Uhr
passierte er einen Radar mit einer Geschwindigkeit von 217
Kilometern pro Stunde. Wie die Waadtländer Kantonspolizei schreibt,
hat der Mann dabei weder die internen Richtlinien noch die
Sicherheitsvorschriften beachtet. Zusätzlich zu dem Umstand, dass
er seine Vorgesetzte nicht informiert habe, habe er nach dem
Vorfall auch falsche Erklärungen abgegeben.
Nach einer Anhörung am Donnerstag wurde eine
Administrativuntersuchung eröffnet. Der Mann wurde bis zum
Vorliegen der Ergebnisse der administrativen und strafrechtlichen
Untersuchung versetzt. Das Polizeikommando und der
Polizeikommandant bedauerten den Vorfall in der Mitteilung. Dies
insbesondere, weil der Radarchef sich stark für das Projekt
«ruhiges Fahren» eingesetzt habe.
einer Raserfahrt versetzt worden. Der Mann war im vergangenen März
mit 217 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn A1 zwischen La
Sarraz und Cossonay unterwegs, wie die Waadtländer Kantonspolizei
am Freitag mitteilte. Eine Untersuchung wurde eröffnet.
Das Kommando der Kantonspolizei war erst am (gestrigen) Donnerstag
über den Vorfall informiert worden. Der Chef des Radarbüros hatte
am vergangenen 18. März eigenmächtig beschlossen, mit einem
Dienstwagen die Radarinstallationen zu prüfen. Er informierte dabei
den verantwortlichen Mitarbeiter nicht. Kurz vor 11.30 Uhr
passierte er einen Radar mit einer Geschwindigkeit von 217
Kilometern pro Stunde. Wie die Waadtländer Kantonspolizei schreibt,
hat der Mann dabei weder die internen Richtlinien noch die
Sicherheitsvorschriften beachtet. Zusätzlich zu dem Umstand, dass
er seine Vorgesetzte nicht informiert habe, habe er nach dem
Vorfall auch falsche Erklärungen abgegeben.
Nach einer Anhörung am Donnerstag wurde eine
Administrativuntersuchung eröffnet. Der Mann wurde bis zum
Vorliegen der Ergebnisse der administrativen und strafrechtlichen
Untersuchung versetzt. Das Polizeikommando und der
Polizeikommandant bedauerten den Vorfall in der Mitteilung. Dies
insbesondere, weil der Radarchef sich stark für das Projekt
«ruhiges Fahren» eingesetzt habe.
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Tenniken/Sennwald (AP) Auf Autobahnabschnitten im Baselbiet und im
Kanton St. Gallen hat die Polizei vier Raser erwischt. Ein
holländischer und ein deutscher Autolenker wurden auf der Autobahn
A2 bei Tenniken (BL) mit Tempo 198 und 174 geblitzt, wie die
Polizei Basel-Landschaft am Donnerstag mitteilte. Ihre
Führerausweise sollen in der Schweiz aberkannt werden. Die beiden
ausländischen Raser waren bereits am vergangenen Sonntag von der
fest installierten Geschwindigkeitsmessanlage registriert. Zwei
weitere Raser stoppte die Kantonspolizei St. Gallen bei Kontrollen
am (gestrigen) Mittwoch auf der A13 bei Sennwald. Eine 24-jährige
Lenkerin war mit Tempo 195 unterwegs und ein 19-jähriger Lenker mit
166 Kilometern pro Stunde. Insgesamt entzogen die Polizisten vier
Personen den Führerschein.
Kanton St. Gallen hat die Polizei vier Raser erwischt. Ein
holländischer und ein deutscher Autolenker wurden auf der Autobahn
A2 bei Tenniken (BL) mit Tempo 198 und 174 geblitzt, wie die
Polizei Basel-Landschaft am Donnerstag mitteilte. Ihre
Führerausweise sollen in der Schweiz aberkannt werden. Die beiden
ausländischen Raser waren bereits am vergangenen Sonntag von der
fest installierten Geschwindigkeitsmessanlage registriert. Zwei
weitere Raser stoppte die Kantonspolizei St. Gallen bei Kontrollen
am (gestrigen) Mittwoch auf der A13 bei Sennwald. Eine 24-jährige
Lenkerin war mit Tempo 195 unterwegs und ein 19-jähriger Lenker mit
166 Kilometern pro Stunde. Insgesamt entzogen die Polizisten vier
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Bern (sda) Hochdorf LU (sda) Ein 22-Jähriger ist vom
Amtsstatthalteramt Hochdorf zu einer bedingten Gefängnisstrafe von
einem Monat und zu 2500 Franken Busse verurteilt worden. Der
Schweizer war im April 2006 mit bis zu 120 Stundenkilometern durchs
Luzerner Seetal gerast und verunfallt.
Ungeachtet der Geschwindigkeitsbeschränkungen inner- und
ausserorts war der Mann an einen Sonntagabend mit seinem Auto von
Gelfingen nach Ermensee gerast. Auf Grund des massiv übersetzten
Tempos kam er nach dem Bahnübergang Ermensee von der Strasse ab und
schleuderte rund 100 Meter weit über die Wiese in ein Bachbett.
Beim Unfall wurde der Fahrer leicht verletzt. Auf die Frage,
warum er so schnell gefahren sei, antwortete er: "Weil ich dumm bin.
Ich wollte rasch nach Hause, da ich am Morgen Frühschicht habe."
Laut der Mitteilung der luzernischen Strafuntersuchungsbehörden
vom Freitag ist das Urteil des Amtsstatthalteramtes Hochdorf
rechtskräftig. Für die bedingte Gefängnisstrafe wurde eine
Bewährungsfrist von drei Jahren ausgesprochen.
Amtsstatthalteramt Hochdorf zu einer bedingten Gefängnisstrafe von
einem Monat und zu 2500 Franken Busse verurteilt worden. Der
Schweizer war im April 2006 mit bis zu 120 Stundenkilometern durchs
Luzerner Seetal gerast und verunfallt.
Ungeachtet der Geschwindigkeitsbeschränkungen inner- und
ausserorts war der Mann an einen Sonntagabend mit seinem Auto von
Gelfingen nach Ermensee gerast. Auf Grund des massiv übersetzten
Tempos kam er nach dem Bahnübergang Ermensee von der Strasse ab und
schleuderte rund 100 Meter weit über die Wiese in ein Bachbett.
Beim Unfall wurde der Fahrer leicht verletzt. Auf die Frage,
warum er so schnell gefahren sei, antwortete er: "Weil ich dumm bin.
Ich wollte rasch nach Hause, da ich am Morgen Frühschicht habe."
Laut der Mitteilung der luzernischen Strafuntersuchungsbehörden
vom Freitag ist das Urteil des Amtsstatthalteramtes Hochdorf
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Tempo 100 im Belchentunnel
Liestal (sda) Im Belchentunnel der Autobahn A2 dürfte die
erlaubte Höchstgeschwindigkeit bald von 80 auf 100 km/h erhöht
weden: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat dem entsprechenden
Gesuch des Kantons Basel-Landschaft entsprochen.
Die Verfügung für Tempo 100 wurde am 7. Juli erlassen, wie es am
Freitag beim ASTRA auf Anfrage hiesst. Der Entscheid kann innerhalb
von 30 Tagen angefochten werden.
Auf begleitende Massnahmen wird verzichtet, wie ASTRA-Sprecher
Thomas Rohrbach sagte. Der Kanton Basel-Landschaft hatte in
Verbindung mit der Einführung von Tempo 100 im Belchentunnel ein
Überholverbot für Lastwagen verlangt, was das ASTRA nun jedoch
ablehnte.
erlaubte Höchstgeschwindigkeit bald von 80 auf 100 km/h erhöht
weden: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat dem entsprechenden
Gesuch des Kantons Basel-Landschaft entsprochen.
Die Verfügung für Tempo 100 wurde am 7. Juli erlassen, wie es am
Freitag beim ASTRA auf Anfrage hiesst. Der Entscheid kann innerhalb
von 30 Tagen angefochten werden.
Auf begleitende Massnahmen wird verzichtet, wie ASTRA-Sprecher
Thomas Rohrbach sagte. Der Kanton Basel-Landschaft hatte in
Verbindung mit der Einführung von Tempo 100 im Belchentunnel ein
Überholverbot für Lastwagen verlangt, was das ASTRA nun jedoch
ablehnte.
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