aifach vo dr schuel ussschliesse! sölle sy doch dumm stärbe!Keenig vo Basel hat geschrieben:Richtig !! Und ab und zue e Chläpper and Biire bewirkt au Wunder !!
Lehrer zog Schülerhandy ein u2013 Eltern erstatteten Anzeige
Art. 4 GrundsätzeRankhof hat geschrieben:Quatsch. Auch das Beschaffen von Personendaten ist Bearbeiten (Art. 3 lit. e DSG). Und wie beschafft man sich die Daten? durch Lesen. Soriak hat (diesbezüglich) schon recht
http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a4.html
1 Personendaten dürfen nur rechtmässig beschafft werden.
Wenn die Daten eben durch unbefugtes Lesen (SMS unterliegen dem Fernmeldegeheimnis) beschafft werden, kann man nicht mit einem anderen Artikel des DSG die Sache rechtfertigen.
Und das (erzwungene) Lesen von Email, SMS etc. wird im BÜPF geregelt, nicht im DSG.
Um nochmals auf den Respekt gegenueber der Lehrperson zurueck zu kommen: Die Zeiten in denen jemand respektiert wurde, nur weil er (oder sie) Authoritaetsperson war, sind gottseidank schon lange vorbei.
Respekt muss man sich verdienen, das trifft auf jeden zu - auch Lehrer.
Hatte frueher zwei Lehrer, die einfach jeder mochte und vorallem respektierte. Der einte siezte alle und war EXTREM freundlich - bei dem hat man schon alleine deswegen aufgepasst. Seine Stunden waren immer fun und man lernte einiges.
Der andere Lehrer unterrichtete Geographie und wenn man mal (aus welchem Grund auch immer) ueber ein noch so kleines Land am Ende der Welt reden wuerde, ging er an die Tafel und begann eine Karte zu zeichnen. Man koennte die Weltkarte daneben halten und es waere perfekt - er unterrichtete auch Zeichnen. Trotzdem, unglaublich eindruecklich und ich habe nie erlebt, dass er eine Frage nicht beantworten konnte. Weiss nicht mehr, wo er seinen Doktor gemacht hatte, aber er wollte immer nur mit "Herr" und nicht "Doktor" angesprochen werden - auch respektabel. Siezte uns nebenbei auch.
Aber das wichtigste an beiden war, dass sie nie eine Frage ignoriert oder als "das muessen wir nicht behandeln" abgestempelt haben. Wenn man ernst genommen wird und wie ein Erwachsener behandelt wird, verhaelt man sich selbst auch so.
Respekt muss man sich verdienen, das trifft auf jeden zu - auch Lehrer.
Hatte frueher zwei Lehrer, die einfach jeder mochte und vorallem respektierte. Der einte siezte alle und war EXTREM freundlich - bei dem hat man schon alleine deswegen aufgepasst. Seine Stunden waren immer fun und man lernte einiges.
Der andere Lehrer unterrichtete Geographie und wenn man mal (aus welchem Grund auch immer) ueber ein noch so kleines Land am Ende der Welt reden wuerde, ging er an die Tafel und begann eine Karte zu zeichnen. Man koennte die Weltkarte daneben halten und es waere perfekt - er unterrichtete auch Zeichnen. Trotzdem, unglaublich eindruecklich und ich habe nie erlebt, dass er eine Frage nicht beantworten konnte. Weiss nicht mehr, wo er seinen Doktor gemacht hatte, aber er wollte immer nur mit "Herr" und nicht "Doktor" angesprochen werden - auch respektabel. Siezte uns nebenbei auch.
Aber das wichtigste an beiden war, dass sie nie eine Frage ignoriert oder als "das muessen wir nicht behandeln" abgestempelt haben. Wenn man ernst genommen wird und wie ein Erwachsener behandelt wird, verhaelt man sich selbst auch so.
kunnt druff aa, wenns an däre schuel e reegelig git, wo besait dass me s natel ka für 8 dääg abgää, und d schieler daas vorhäär gwüsst hänn, denn sotts au eso duurezooge wärde.wingman hat geschrieben:also ich kenn dä rektor persönlich, bi vor langer zeit au mol dört ind schuel, und das isch scho e rächt sture siech.
ich bi dr meinig wen wägnäh den für dr rest vo dr stund aber sicher nid für 8 täg.
das BÜPF regelt die Kenntnisnahme durch Strafverfolgungsbehörden in einem Strafprozess und nur dort. Wenn ich deine SMS lese, dann gilt für mich nicht das BÜPF, sondern z.B. das StGB, und da kann ich mich ev. mit dem DSG oder anderen Gründen rechtfertigen.macau hat geschrieben:Art. 4 Grundsätze
http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a4.html
1 Personendaten dürfen nur rechtmässig beschafft werden.
Wenn die Daten eben durch unbefugtes Lesen (SMS unterliegen dem Fernmeldegeheimnis) beschafft werden, kann man nicht mit einem anderen Artikel des DSG die Sache rechtfertigen.
Und das (erzwungene) Lesen von Email, SMS etc. wird im BÜPF geregelt, nicht im DSG.
und selbstverständlich kann das DSG, das wie das FMG ein Bundesgesetz ist, etwas rechtfertigen, was das FMG verbietet. Beide Gesetze sind gleich hoch.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Das Ganze ist im Zusammenhang mit Art. 13 BV zu sehen:Rankhof hat geschrieben:das BÜPF regelt die Kenntnisnahme durch Strafverfolgungsbehörden in einem Strafprozess und nur dort. Wenn ich deine SMS lese, dann gilt für mich nicht das BÜPF, sondern z.B. das StGB, und da kann ich mich ev. mit dem DSG oder anderen Gründen rechtfertigen.
und selbstverständlich kann das DSG, das wie das FMG ein Bundesgesetz ist, etwas rechtfertigen, was das FMG verbietet. Beide Gesetze sind gleich hoch.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a13.html
Art. 13 Schutz der Privatsphäre
1 Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.
2 Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Das DSG regelt Abs 2, nicht Absatz 1.
*************
Ein Lehrer ist im Zusammenhang mit seinen Schülern zudem nicht als Privatperson, sondern als Amtsperson anzusehen. Er ist so etwas wie die Strafverfolgungsbehörde, wenn es darum geht, ob ein Schüler gespickt hat oder nicht. Er hat aber sicher nicht mehr Rechte als die "richtigen" Strafverfolgungsbehörden.
Genau so wenig, wie ein Arbeitgeber die private Post seiner Mitarbeiter lesen darf, darf ein Lehrer die Mails/SMS seiner Schüler lesen.
Das ganze ist strafrechtlich tatsächlich im StGB geregelt (Art. 179 ff), ebenfalls die Straflosigkeit im Zusammenhang mit BÜPF (Art. 179octies). Ein Verstoss gegen Art. 179 ff kann nicht mit dem DSG, wohl aber mit BÜPF als nicht strafbar gelten.
finde gut was du schreibst, man muss als Schüler zwar nicht wie ein Erwachsener behandelt werden aber mit RespektSoriak hat geschrieben:Um nochmals auf den Respekt gegenueber der Lehrperson zurueck zu kommen: Die Zeiten in denen jemand respektiert wurde, nur weil er (oder sie) Authoritaetsperson war, sind gottseidank schon lange vorbei.
Respekt muss man sich verdienen, das trifft auf jeden zu - auch Lehrer.
Hatte frueher zwei Lehrer, die einfach jeder mochte und vorallem respektierte. Der einte siezte alle und war EXTREM freundlich - bei dem hat man schon alleine deswegen aufgepasst. Seine Stunden waren immer fun und man lernte einiges.
Der andere Lehrer unterrichtete Geographie und wenn man mal (aus welchem Grund auch immer) ueber ein noch so kleines Land am Ende der Welt reden wuerde, ging er an die Tafel und begann eine Karte zu zeichnen. Man koennte die Weltkarte daneben halten und es waere perfekt - er unterrichtete auch Zeichnen. Trotzdem, unglaublich eindruecklich und ich habe nie erlebt, dass er eine Frage nicht beantworten konnte. Weiss nicht mehr, wo er seinen Doktor gemacht hatte, aber er wollte immer nur mit "Herr" und nicht "Doktor" angesprochen werden - auch respektabel. Siezte uns nebenbei auch.
Aber das wichtigste an beiden war, dass sie nie eine Frage ignoriert oder als "das muessen wir nicht behandeln" abgestempelt haben. Wenn man ernst genommen wird und wie ein Erwachsener behandelt wird, verhaelt man sich selbst auch so.
Grösstenteils ja aber leider nicht alle .....Soriak hat geschrieben:Aber das wichtigste an beiden war, dass sie nie eine Frage ignoriert oder als "das muessen wir nicht behandeln" abgestempelt haben. Wenn man ernst genommen wird und wie ein Erwachsener behandelt wird, verhaelt man sich selbst auch so.
Sinnvolle Lösung
Laut BAZ von heute werden in BS-Schulen Handys entzogen und die Eltern sofort benachrichtigt. Diese können dann persönlich das Handy (wenn sie wollen und Zeit haben) sogar gleichentags in der Schule abholen.
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Super Lösung, so kann niemand reklamieren, schliesslich sind die Eltern selber dafür zuständig wie lange ihr Balg kein Handy hat.
Ausserden wird diese der Weg in die Schule wohl kaum immer nur freuen ...
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Super Lösung, so kann niemand reklamieren, schliesslich sind die Eltern selber dafür zuständig wie lange ihr Balg kein Handy hat.
Ausserden wird diese der Weg in die Schule wohl kaum immer nur freuen ...
- Suffbrueder
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nai, nume wenn d schüeler bzw. sini eltere richtlinie hän miesse unterzeichne--wenns eifach schuelbetimmti regle sindm isches nid rächtens!kopfwee hat geschrieben:kunnt druff aa, wenns an däre schuel e reegelig git, wo besait dass me s natel ka für 8 dääg abgää, und d schieler daas vorhäär gwüsst hänn, denn sotts au eso duurezooge wärde.
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
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Das hilft dir aber auch nur an Privatschulen etwas... die koennen naehmlich aufnehmen und rausschmeissen wen sie wollen. Bei einer staatlichen Schule hat man aber gar keine Wahl und keinen Einfluss wo man landet, daher koennen sie dich auch nicht zu einer Unterschrift zwingen.Suffbrueder hat geschrieben:nai, nume wenn d schüeler bzw. sini eltere richtlinie hän miesse unterzeichne--wenns eifach schuelbetimmti regle sindm isches nid rächtens!
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schwachsinn! den chöntsch ja geg die ganz schuelordnig verstose "ha ja ned underschribe"...Suffbrueder hat geschrieben:nai, nume wenn d schüeler bzw. sini eltere richtlinie hän miesse unterzeichne--wenns eifach schuelbetimmti regle sindm isches nid rächtens!

jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi
Der ArtikelKawa hat geschrieben:Laut BAZ von heute werden in BS-Schulen Handys entzogen und die Eltern sofort benachrichtigt. Diese können dann persönlich das Handy (wenn sie wollen und Zeit haben) sogar gleichentags in der Schule abholen.
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Super Lösung, so kann niemand reklamieren, schliesslich sind die Eltern selber dafür zuständig wie lange ihr Balg kein Handy hat.
Ausserden wird diese der Weg in die Schule wohl kaum immer nur freuen ...
Anzeige zurückgezogen
BaZ vom 22. Januar 2006
(Hinweis für Stawa, Supermario und Interessierte: Anonyme Anrufe zu Hause mit Drohungen erfüllen den Tatbestand des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage)
(Hinweis für Stawa, Supermario und Interessierte: Anonyme Anrufe zu Hause mit Drohungen erfüllen den Tatbestand des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage)
BaZ von heute
BaZ vom 23. Juni 2005
- Modern Times
- Benutzer
- Beiträge: 58
- Registriert: 06.10.2006, 00:45
- Wohnort: Sertão
Handy-Verbot an den Churer Schulen
Schülerinnen und Schüler der zwölf Schulhäuser in Chur müssen ihre Handys ab dem 8. Januar während des Unterrichts und in den Pausen ausgeschaltet haben. Die Schuldirektion erliess ein entsprechendes Benutzungsverbot auf den Schularealen.
Das Verbot sei von den Schulhaus-Vorständen angerregt worden, sagte Schuldirektor Franz Tscholl am Dienstag auf Anfrage zu einem Bericht in der «Südostschweiz». Ein besonderer Missbrauchsfall liege nicht vor. Vertösse gegen das Verbot würden nach den Bestimmungen des Disziplinarreglements bestraft.
In der Nachbargemeinde Domat/Ems gilt das Handy-Benutzerverbot an der Oberstufe bereits seit Anfang Schuljahr 2006/07. Nach postiven Erfahrungen wurde das Verbot inzwischen auf alle Emser Schulen ausgeweitet.
20min.ch
Schülerinnen und Schüler der zwölf Schulhäuser in Chur müssen ihre Handys ab dem 8. Januar während des Unterrichts und in den Pausen ausgeschaltet haben. Die Schuldirektion erliess ein entsprechendes Benutzungsverbot auf den Schularealen.
Das Verbot sei von den Schulhaus-Vorständen angerregt worden, sagte Schuldirektor Franz Tscholl am Dienstag auf Anfrage zu einem Bericht in der «Südostschweiz». Ein besonderer Missbrauchsfall liege nicht vor. Vertösse gegen das Verbot würden nach den Bestimmungen des Disziplinarreglements bestraft.
In der Nachbargemeinde Domat/Ems gilt das Handy-Benutzerverbot an der Oberstufe bereits seit Anfang Schuljahr 2006/07. Nach postiven Erfahrungen wurde das Verbot inzwischen auf alle Emser Schulen ausgeweitet.
20min.ch
Quidquid agis, prudenter agas et respice finem!
Chapeau! Habe ich ganz genauso erlebt. Das Problem ist auch, daß heute viele Kleinmäuschen Lehrer werden, deren soziale Ader nicht für einen anderen Job ausreicht und die niemals irgendwelche Lebenserfahrung gemacht haben. Jugendliche brauchen aber das genaue Gegenteil. Autorität bekommt man nicht durch das Austeilen von Strafen, es gibt keinen einzigen Fall in meinen 13 Jahren Schulzeit, wo das funktioniert hat. Autorität bekommt man nur durch Charisma.Soriak hat geschrieben:Um nochmals auf den Respekt gegenueber der Lehrperson zurueck zu kommen: Die Zeiten in denen jemand respektiert wurde, nur weil er (oder sie) Authoritaetsperson war, sind gottseidank schon lange vorbei.
Respekt muss man sich verdienen, das trifft auf jeden zu - auch Lehrer.
Hatte frueher zwei Lehrer, die einfach jeder mochte und vorallem respektierte. Der einte siezte alle und war EXTREM freundlich - bei dem hat man schon alleine deswegen aufgepasst. Seine Stunden waren immer fun und man lernte einiges.
Der andere Lehrer unterrichtete Geographie und wenn man mal (aus welchem Grund auch immer) ueber ein noch so kleines Land am Ende der Welt reden wuerde, ging er an die Tafel und begann eine Karte zu zeichnen. Man koennte die Weltkarte daneben halten und es waere perfekt - er unterrichtete auch Zeichnen. Trotzdem, unglaublich eindruecklich und ich habe nie erlebt, dass er eine Frage nicht beantworten konnte. Weiss nicht mehr, wo er seinen Doktor gemacht hatte, aber er wollte immer nur mit "Herr" und nicht "Doktor" angesprochen werden - auch respektabel. Siezte uns nebenbei auch.
Aber das wichtigste an beiden war, dass sie nie eine Frage ignoriert oder als "das muessen wir nicht behandeln" abgestempelt haben. Wenn man ernst genommen wird und wie ein Erwachsener behandelt wird, verhaelt man sich selbst auch so.
finde ich überhaupt nicht korrekt. ein handy soll doch ein lehrer nicht einfach einziehen dürfen? schliesslich ist dieser junge im recht, es in der freizeit zu benützen! wenn dieser lehrer etwas tun möchte, dann soll er jedesmal zu schulbeginn das handy vom schüler einfordern oder verlangen, dass er es nicht dabei hat.
schwachsinnige idee.
oder wird jemandem das handy im büro gegenommen, weil man damit einen privatanruf gemacht hat?
schwachsinnige idee.
oder wird jemandem das handy im büro gegenommen, weil man damit einen privatanruf gemacht hat?

Beckenpower hat geschrieben:Mir hän scho gwunne. Aber mir chönne no massiv gwünner.
Naja als ich die Lehre machte, durften wir während der Arbeitszeit auch nicht das Handy benutzen (aber das ist ja das eine, worüber nicht diskutiert wird in obigem Fall, sondern, dass es kaum korrekt ist das Handy auch in der freien Zeit wegzuschliessen) und da kann man ja wirklich vor Unterrichtsbeginn einfach alle elektronischen Geräte (handies, ipods und was auch immer) einsammeln und in eine Kiste machen (wo die schüler auch die chance haben während der Pause ihr "Gerät" rauszuholen) und nachher wieder reinlegen...Master hat geschrieben:schwachsinnige idee.
oder wird jemandem das handy im büro gegenommen, weil man damit einen privatanruf gemacht hat?![]()
Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
- Suffbrueder
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- Beiträge: 1245
- Registriert: 07.12.2004, 17:32
- Wohnort: Basel, Budapest, Zeckenpfuhl..
finde ich eine sauerei!
mein vorschlag: bis schul bzw. lektionsende!
länger nicht. als 16 jähriger ist man (heutzutage) schon aufs handy angewiesen so fern man ein intaktes RL hat.
mein vorschlag: bis schul bzw. lektionsende!
länger nicht. als 16 jähriger ist man (heutzutage) schon aufs handy angewiesen so fern man ein intaktes RL hat.
Where's your father, where's your father,
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
where's your father, referee?
You ain't got one,
cuz you're a bastard,
you're a bastard, referee!
azeig völlig zurächt. me ka arräscht oder sunscht öbbis erteile, aber nid privatbsitz inezieh.
tipp an frustrierte ehemänner: wollt ihr eure frau loswerden, so schickt sie zur weihnachtsfeier des fc bayern, und der scheidungstermin ist nur noch formalität aka jo is denn heut scho weihnachten
die schwerste tugend ist die objektivität
streite mit trollen, wenn du nicht auf ihre standardschema einsteigst, hast du schon gewonnen.
ein flamer ist nichts als ein frustriertes würstchen, das nur nach einer bewältigung seines lebensfrustes sucht, also erfreue dich deiner überlegenheit.

die schwerste tugend ist die objektivität
streite mit trollen, wenn du nicht auf ihre standardschema einsteigst, hast du schon gewonnen.
ein flamer ist nichts als ein frustriertes würstchen, das nur nach einer bewältigung seines lebensfrustes sucht, also erfreue dich deiner überlegenheit.
Naja dumm, wenn sie einem dann verbieten dieses für Privattelefone zu benutzen, alles schon mal dagewesenKawa hat geschrieben:Wer so blöd ist sein eigenes Handy im Büro zu benutzen gehört wirklich bestraft !
Für was hat einem denn die Firma ein Gratistelefon ins Büro gestellt ?

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen