grins... wenn schon schafhirtin... und denn wurdi sicher nit der vroni ins .... loch luege..baasel hat geschrieben:Pass uf sunscht betittlet di dr Mr. oder d Mrs. au no als SChofhirt wo dr ganz Tag dr Vroni ins Arsch luegt....![]()
eruierte feldstürmer zur kasse bitten?
dass weiss ich alles auch, zum parkieren will ich nichts mehr sagen, ist ja nicht so wichtig.Spirit of St. Jakob hat geschrieben:Es werden hier ständig Zivil- und Strafrecht drunter und drüber gemischt und durcheinander gebracht. Nur der Staat kann und darf Bussen aussprechen, das ist richtig. Allerdings gibt es Umtriebsentschädigungen, die geschädigte Drittpersonen direkt anfordern dürfen, z.B. als "Gegenleistung", um auf einen Strafanzeige zu verzichten (meist mit einer richterlichen Verfügung abgesegnet). Z.B. du parkierst in meiner Einfahrt und ich fordere nun von dir 40.- (Verhältnismässig) Ersatz/Entschädigung für meinen Aufwand, dafür zeige ich dich nicht an. Ist natürlich mühsam, wenn der Kerl nicht zahlt, dann gehts über den (langen) Rechtsweg mit Betreibungen, etc. Deshalb haben in deinem Fall die Stadionbetreiber wohl "gnädigerweise" darauf verzichtet.
Bei Zivilklagen braucht es keinen eigentlichen Strafgrund. Einer Zivilklage muss keine strafrechtliche Verurteilung vorausgehen. Wenn du mir aus fahrlässigkeit oder unachtsamkeit einen Schaden zufügst (z.B. den Spiegel im Schlafzimmer zerschlägst), machst du dich nicht strafbar gemäss StGB, zivilrechtlich kann ich den Schaden aber erfolgreich einfordern, wenn du dich weigerst, den Spiegel zu bezahlen.
Der FCB kann den Rasenbetretern richtigerweise keine Busse ausstellen, er kann sie aber Straf- und Zivilrechtlich anzeigen. Strafrechtlich wegen Hausfriedensbruch (Léon, ich warte...), das gibt bei einer Verurteilung vom Staat eine Busse, evtl. eine bedingte Gefängnisstrafe. Von diesem Geld sieht der FCB aber keinen Rappen, das ist nur die staatliche Bestrafung für die Tat, weil diese Tat in der Schweiz eben unter Strafe steht. Wenn der FCB Geld sehen will (Schadensersatz, etc.), muss er den zivilrechtlichen Weg gehen. Und dort kann er grundsätzlich jeden Schaden einfordern, auch 3 Millionen. Schlussendlich entscheidet ein Richter.
Strafe/Busse und Schadensersatz sind zwei Paar Schuhe.
Was ich meine ist ja genau dass ein Richter einen Feldstürmer aufgrund einer Klage vom FCB zu Schadenersatz verurteilen muss, was nach meiner Meinung eben kaum wahrscheinlich ist, das der FCB ungenügende Sicherheitsmassnahmen getroffen hat. Und jemand der einfach nur auf dem Feld rumsteht, was genau hat der verbrochen in Bezug auf Schadenersatz. Das wird eine ganz wacklige Anklage, zumal der FCB bei einem Sieg einen Feldsturm toleriert hätte. Ein guter Anwalt wird genau dass vorbringen. Und wegen Hausfriedensbruch kannst du doch nicht verurteilt werden, wenn ich dich in mein Haus eingeladen habe.
- Spirit of St. Jakob
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Erste Hälfte gehe ich mit dir einig. Das muss ein Richter entscheiden, dieses Urteil gilt dann. Man wird sehen...subseven hat geschrieben:kannst du doch nicht verurteilt werden, wenn ich dich in mein Haus eingeladen habe.
Wenn ich dich zu einer Party in mein Haus (Wohnung, etc.) einlade und du benimmst dich plötzlich daneben, werde ich dich bitten, das Haus zu verlassen. Wenn du dieser Aufforderung nicht nachkommst, begehst du Hausfriedensbruch. Wenn ich dich zu meiner Party einlade und dir von Anfang an klarmache, dass du z.B. das Schlafzimmer (Arbeitszimmer, Balkon, etc.) nicht betreten darfst und du machst es dennoch, begehst du Hausfriedensbruch. Das kann man beliebig fortsetzen.
Der FCB hat alle zahlenden Fans eingeladen, das Spiel zu sehen. Aber er hat die Einladung an gewisse Bedingungen geknüpft (Stadionordnung) und unter anderem ausdrücklich verboten, den Rasen zu betreten (Billetaufdruck, Stadionordnung, Speakerdurchsagen). Der Rasenbetreter hat damit gegen den Willen des Hausherrn einen Teil des Hauses (Stadion) betreten, den er nicht hätte betreten dürfen. Ebenfalls hat er es unterlassen, nach der entsprechenden Aufforderung (Speaker) den Rasen wieder zu verlassen. Der Fall ist eigentlich mehr als klar, viel zu Diskutieren gibt es da nicht. Es liegt am Veranstalter, eine Anzeige einzureichen, denn es ist ein Antragsdelikt. Die Frage ist, ob es ihm etwas bringt... wir werden es sehen.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
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Léon
Wenn du den Rasen betrittst, dann verstösst du gegen die Hausordung aber gegen kein Gesetz! Hausfriedensbruch ist in diesem Falle praktisch ausgeschlossen.Spirit of St. Jakob hat geschrieben: Ich möchte von dir lediglich wissen, wieso du das Betreten des Rasens nicht als Hausfriedensbruch taxierst. Das konntest du mir bis jetzt nämlich nicht einmal im Ansatz begründen. Besten Dank!
Das mit deiner Party ist völliger Unsinn. Wenn du jemand einlädst verstosst er gegen deine Regeln, aber er begeht kein Hausfriedensbruch. Du hast das Recht ihn aus der Wohnung zu werfen oder durch die Polizei abführen zu lassen. Auch in diesem Fall ist es kein Hausfriedensbruch. Die Polizei ist nicht ermächtigt ihn zu büssen weil er gegen deine Regeln verstossen hat. Wenn dann musst du dies zur Anzeige bringen damit dieser verurteilt wird. Von nun an kannst du ihn bei jedem Betreten durch die Polizei büssen lassen.
Kleiner Anhang: Die Polizei ist ermächtigt für eine gewisse Zeit ein Platzverbot auszusprechen.
Wie juristisch ein loses Stadionverbot hält kann ich nicht so beurteilen, du verstösst da eigentlich nur wieder gegen die Hausordnung da du trotzdem wieder rein bist. Wenn das Verbot durch den Kanton oder sonst was bekräftigt wird, ist der Fall klar, aber nur vom Veranstalter nicht.
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Léon
Melzl konnte nicht sagen, bis wann die Abklärungen abgeschlossen sind. Prioritär für die Staatsanwaltschaft sei eine saubere Ermittlung, die auch vor Gericht vertreten werden könne.
Dieser Satz sagt doch schon alles aus. Wenn diesen auch etwas nachgewiesen werden kann, so wird das Gericht durchaus eine gerechte Strafe aussprechen. Nur alleine auf dem Feld gewesen zu sein reicht dazu nicht aus.
Dieser Satz sagt doch schon alles aus. Wenn diesen auch etwas nachgewiesen werden kann, so wird das Gericht durchaus eine gerechte Strafe aussprechen. Nur alleine auf dem Feld gewesen zu sein reicht dazu nicht aus.
Leon, lies mal genau :
Art 186, StGB Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
Art 186, StGB Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
-
Léon
Du kannst schon lesen, oder?
Kawa hat geschrieben:Leon, lies mal genau :
Art 186, StGB Hausfriedensbruch
Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.
@ leon
nun stellt sich jedoch die frage, inwieweit ein stadion als abgeschlossenen raum angesehen werden kann. bei einem sjp könnte ich mir durchaus vorstellen, dass bei einer entsprechenden klage (gabs in der schweiz bislang je eine vergleichbare klage?) der richter zum schluss kommt, dass ein stadion einen abgeschlossenenen raum darstellt (auch wenns keinen deckel drauf hat).
nun stellt sich jedoch die frage, inwieweit ein stadion als abgeschlossenen raum angesehen werden kann. bei einem sjp könnte ich mir durchaus vorstellen, dass bei einer entsprechenden klage (gabs in der schweiz bislang je eine vergleichbare klage?) der richter zum schluss kommt, dass ein stadion einen abgeschlossenenen raum darstellt (auch wenns keinen deckel drauf hat).
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.
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- PeppermintPatty
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Es geht nicht um "was verbrochen haben", es geht um einen Schaden, der dem FCB entstanden ist. Und verklagen kann man schlicht jeden mal ins Blaue hinaus - ob der Klage dann stattgegeben wird oder nicht ist 'ne andere Frage. Aber ich glaube nicht, dass eine Klage des FCB schlechte Chancen hätte (ob man dann die Täter tatsächlich eruieren und belangen könnte müsste sich zeigen), immerhin wurden schon viel absurdere Sachen vor Gericht gebracht...subseven hat geschrieben:dass weiss ich alles auch, zum parkieren will ich nichts mehr sagen, ist ja nicht so wichtig.
Was ich meine ist ja genau dass ein Richter einen Feldstürmer aufgrund einer Klage vom FCB zu Schadenersatz verurteilen muss, was nach meiner Meinung eben kaum wahrscheinlich ist, das der FCB ungenügende Sicherheitsmassnahmen getroffen hat. Und jemand der einfach nur auf dem Feld rumsteht, was genau hat der verbrochen in Bezug auf Schadenersatz. Das wird eine ganz wacklige Anklage, zumal der FCB bei einem Sieg einen Feldsturm toleriert hätte. Ein guter Anwalt wird genau dass vorbringen. Und wegen Hausfriedensbruch kannst du doch nicht verurteilt werden, wenn ich dich in mein Haus eingeladen habe.
Da es aber vollkommen im Entscheidungsbereich des FCB bzw. allenfalls der Stadiongesellschaft liegt, ob und wann der Rasen von wem betreten werden darf und wann nicht, zieht das Argument, dass im Falle eines Sieges ein Betreten akzeptiert worden wäre (ich nehme ja nicht an, dass ein "Sturm" wie wir ihn erlebt haben angedacht war - immerhin wären auf der anderen Stadionseite dann auch relativ frustrierte Verlierer gestanden) nicht wirklich. Ist vollkommen willkürlich, aber auch in Ordnung so.
Und alle die jetzt hier fleissig rumheulen von wegen "man wird doch noch einmal einen Fehler machen dürfen": Sagt ihr das auch dann noch, wenn der liebe Onkel Doktor euch mal aus Versehen das falsche Bein amputiert hat? Oder wenn euer Anlageberater oder was mal aus Versehen die falschen Titel kauft und verkauft und so kurzerhand euer halbes Vermögen verspielt? Oder wenn euch einer 'ne Kippe in den Hauseingang wirft und unglücklicherweise ein Grossbrand draus wird? Schüttelt ihr dem dann auch noch die Hand und sagt "wird schon wieder"? Oder wollt ihr nicht doch wenigstens eine gewisse Entschädigung für den Schaden der euch unzweifelhaft entstanden ist? Uns spart euch ruhig die Argumente von wegen "isjaganzwasanderes" - eine finanzielle Einbusse von rund CHF 3mio ist selbst für den FCB ein substantieller Schaden!
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- Spirit of St. Jakob
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Geschätzter Herr Léon,Léon hat geschrieben:Wenn du den Rasen betrittst, dann verstösst du gegen die Hausordung aber gegen kein Gesetz! Hausfriedensbruch ist in diesem Falle praktisch ausgeschlossen.
Das mit deiner Party ist völliger Unsinn. Wenn du jemand einlädst verstosst er gegen deine Regeln, aber er begeht kein Hausfriedensbruch. Du hast das Recht ihn aus der Wohnung zu werfen oder durch die Polizei abführen zu lassen. Auch in diesem Fall ist es kein Hausfriedensbruch. Die Polizei ist nicht ermächtigt ihn zu büssen weil er gegen deine Regeln verstossen hat. Wenn dann musst du dies zur Anzeige bringen damit dieser verurteilt wird. Von nun an kannst du ihn bei jedem Betreten durch die Polizei büssen lassen.
Kleiner Anhang: Die Polizei ist ermächtigt für eine gewisse Zeit ein Platzverbot auszusprechen.
Wie juristisch ein loses Stadionverbot hält kann ich nicht so beurteilen, du verstösst da eigentlich nur wieder gegen die Hausordnung da du trotzdem wieder rein bist. Wenn das Verbot durch den Kanton oder sonst was bekräftigt wird, ist der Fall klar, aber nur vom Veranstalter nicht.
tut mir leid, aber ich habe nie behauptet, dass Hausfriedensbruch im Bussenkatalog aufgeführt ist und die Polizei vor Ort büssen kann, bzw. darf. Wenn du von Anfang an den Gesetzestext und meine Beiträge sorgfältig gelesen hättest, wüsstest du, dass man den Hausfriedensbruch jeweils zur Anzeige bringen muss, es ist ein Antragsdelikt (wie du eben erwähnst). Das Gericht legt dann die Höhe der Strafe (Busse, Gefängnis) fest. Ich habe niemals etwas anderes behauptet!
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Habe "Nein" angekreuzt. Wie bereits von mehreren Usern erwähnt, sollten - wenn schon - jene bestraft werden, die attackiert und in der Stadt gewütet hatten. Diejenigen zur Kasse zu bitten, die nur wie geohrfeigt auf dem Platz standen, fände ich daneben.
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1. Abgeschlossen ist im Sinne von "umschlossen" und nicht von "verschlossen" zu verstehen! Der Rasen ist deutlich mit einem Zaun umschlossen/abgetrennt und somit im Sinne von StGB Art. 186 als abgeschlossener Raum zu verstehen. Auch ein Garten muss nicht lückenlos umzäunt, bzw. umfriedet sein, massgebend ist die Erkennbarkeit der Umfriedung.Léon hat geschrieben:Du kannst schon lesen, oder?
2. der Wille des Berechtigten, dass jemand in einen bestimmten Raum nicht eindringen soll, braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann sich auch aus den Umständen ergeben. Dies gilt auch für Räumlichkeiten, die dem Publikum zugänglich sind, aber in klar zutage tretender Weise nur für bestimmte Zwecke offenstehen. Auch der zweckwidrige Aufenthalt in den dem Publikum zugänglichen Räumen kann den Tatbestand erfüllen, sofern ein Verbot, solche Räumlichkeiten zu betreten, bzw. das Gebot, sie zu verlassen, nicht willkürlich und unverhältnismässig ist.
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Cuore Matto
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Schon klar IP-Lotto, es geht hier ja um Schadenersatz resp. dessen Verursacher. Der Schaden ist dem FCB ganz klar wegen den Ausschreitungen resp. den schwachsinnigen Krawallbrüder entstanden. Die Geisterspiele wären sicher nicht angeordnet worden, wenn alle nur "wie geohrfeigt auf dem Platz" gestanden wären.IP-Lotto hat geschrieben:Habe "Nein" angekreuzt. Wie bereits von mehreren Usern erwähnt, sollten - wenn schon - jene bestraft werden, die attackiert und in der Stadt gewütet hatten. Diejenigen zur Kasse zu bitten, die nur wie geohrfeigt auf dem Platz standen, fände ich daneben.
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Witzig...das ist ja das Problem, wie willst du das durchsetzen, die kommen immer wieder rein wenn sie wollen. Die Ordnungshüter können sich keine 200 Gesichter merken welche nicht ins Stadion dürfen.Cuore Matto hat geschrieben:Nicht zur Kasse bitten, aber mit Stadionverbot belegen.
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Léon
Sehr enttäuschende Beispiele und vorallem sehr schlecht!PeppermintPatty hat geschrieben: Und alle die jetzt hier fleissig rumheulen von wegen "man wird doch noch einmal einen Fehler machen dürfen": Sagt ihr das auch dann noch, wenn der liebe Onkel Doktor euch mal aus Versehen das falsche Bein amputiert hat?
Oder wenn euer Anlageberater oder was mal aus Versehen die falschen Titel kauft und verkauft und so kurzerhand euer halbes Vermögen verspielt?
Oder wenn euch einer 'ne Kippe in den Hauseingang wirft und unglücklicherweise ein Grossbrand draus wird? Schüttelt ihr dem dann auch noch die Hand und sagt "wird schon wieder"?
Oder wollt ihr nicht doch wenigstens eine gewisse Entschädigung für den Schaden der euch unzweifelhaft entstanden ist? Uns spart euch ruhig die Argumente von wegen "isjaganzwasanderes" - eine finanzielle Einbusse von rund CHF 3mio ist selbst für den FCB ein substantieller Schaden!
1. Das kam schon oft vor, wenns auch tragisch war das was falsches amputiert wird, aber dies ist "Pech" und hat keine grosse Chance auf Schadenersatz. Summe beläuft sich auf ein paar 1000.- Franken.
(Menschen sind vor Fehlern nicht ausgeschlossen)
Zudem führt dies in den meisten Fällen zu keiner Verurteilung, allerhöchstens auf Bewährung. (bis jetzt)
Letzter bekannter Fall dürfte jener aus dem Tessin sein.
2. Wenn du jemand dein Geld anvertraust bist du selber Schuld, du hast kein Anrecht auf "Garantie". Wenns weg ist, ist es weg!
3. Wenn er kein Geld hat zahlt seine Haftpflicht wenn er eine hat oder schlussendlich muss deine eigene Versicherung zahlen. Verloren hast du so oder so!
4. Dazu sag ich nichts mehr, eifach nur dämlich.
Du scheinst ja parteipolitisch aktiv zu sein. Erkundige doch erst mal was in solchen Fällen schon geschah, wie beurteilt wurde und was bezahlt wurde. Einfach nur Müll rauslassen schadet der Karriere. ]ICH schon !!!
Ob du es wirklich kannst oder einfach nicht willst weiss ich nicht ......[/QUOTE]
Auf jedenfall hast du Interpretationsprobleme und 2. musst du auch noch ein Richter finden der dir zustimmt, was für mich sehr unwahrscheinlich erscheint.
@Spirit of St. Jakob
Wenn einer über dein Zaun tritt und im Garten umherirrt kannst du ihn unmöglich wegen Hausfriedensbruch drankriegen. Erstens weil kein Gericht dem stattgegeben würde und keiner so dämlich sein würde dessen zu verklagen!
Sorry Leon, aber deine Punkte sind einfach nicht richtig. Im ersten Fall handelt es sich wohl um eine Strafe im Strafrecht, denn im Zivilrecht gibt es keine Bewaehrung. Und wenn dir jemand das falsche Bein amputiert hast du garantiert Anspruch auf Schadenersatz.
Und waer ja noch schoener, wenn du niemanden verklagen koenntest weil er in deinen Garten einbricht - moechtest du das einfach nicht wahrhaben?
Und waer ja noch schoener, wenn du niemanden verklagen koenntest weil er in deinen Garten einbricht - moechtest du das einfach nicht wahrhaben?
- Spirit of St. Jakob
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Du vergleichst immer ein wenig Äpfel mit Birnen und gehst doch nie konkret aufs Thema ein. Wir reden doch nicht von einer verirrten Grossmutter in meinem Garten sondern von einem gewaltsamen Feldsturm (nicht die zwei Dutzend mit der Kurzschlussreaktion, sondern die vielen Anderen)! Es gibt aber immer so viele Meinungen zum Gesetz wie es Rechtsverdreher gibt... man wird die Gerichtsurteile sehen. Wir können ja dann weiter diskutieren.Léon hat geschrieben: @Spirit of St. Jakob
Wenn einer über dein Zaun tritt und im Garten umherirrt kannst du ihn unmöglich wegen Hausfriedensbruch drankriegen. Erstens weil kein Gericht dem stattgegeben würde und keiner so dämlich sein würde dessen zu verklagen!
BTW: Ich kann dich garantiert wegen Hausfriedensbruch verklagen, wenn du gegen meinen Willen über den Zaun in meinen Garten "einbrichst", auch wenn du dort nur "herumirrst". Ich weiss ja nicht, wo du deine Rechtskenntnisse her hast...
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.
genau DAS denke ich über 95% die in diesem thread nach einer bestrafungSchugger hat geschrieben:Sorry, aber über Di cha-n-i nur lachä, nit mol bös si, aifach nur lachä.
schreien...
hinzu kommt noch dass es irgenwie wirklich schwer nachvollziehbar ist wie
ein mensch andauernd nach bestrafung, verurteilung etc. schreien kann...
aber ebbe...hauptsach mr isch vo sich sälber überzüügt...
-- prime crime --
"L'important c'est pas la chute , mais l'atterissage"
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Dark Coyote
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Regg di doch nid uf das het kei Wert! Es git au no Lüt wo anderst dänkecigán hat geschrieben:genau DAS denke ich über 95% die in diesem thread nach einer bestrafung
schreien...
hinzu kommt noch dass es irgenwie wirklich schwer nachvollziehbar ist wie
ein mensch andauernd nach bestrafung, verurteilung etc. schreien kann...
aber ebbe...hauptsach mr isch vo sich sälber überzüügt...
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Und Du bist am meisten von Dir selbst überzeugt; auf jeden Fall mehr als von unserem Rechtssystem.cigán hat geschrieben:genau DAS denke ich über 95% die in diesem thread nach einer bestrafung
schreien...
hinzu kommt noch dass es irgenwie wirklich schwer nachvollziehbar ist wie
ein mensch andauernd nach bestrafung, verurteilung etc. schreien kann...
aber ebbe...hauptsach mr isch vo sich sälber überzüügt...
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@ "Basler Zeitung", "Blick", "20 Minuten" und andere Ideenklauer: Meine Beiträge richten sich kostenfrei an die Leser des FCB-Forums. Mein Beitrag darf hier im Forum gelesen und innerhalb des Forums zitiert werden. Jegliche weitere Verwendung, kommerziell oder nicht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Autors gestattet. Das Zitatrecht richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen und ist insbesondere nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.
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- PeppermintPatty
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[quote="Léon"]Sehr enttäuschende Beispiele und vorallem sehr schlecht!
1. Das kam schon oft vor, wenns auch tragisch war das was falsches amputiert wird, aber dies ist "Pech" und hat keine grosse Chance auf Schadenersatz. Summe beläuft sich auf ein paar 1000.- Franken.
(Menschen sind vor Fehlern nicht ausgeschlossen)
Zudem führt dies in den meisten Fällen zu keiner Verurteilung, allerhöchstens auf Bewährung. (bis jetzt)
Letzter bekannter Fall dürfte jener aus dem Tessin sein.
2. Wenn du jemand dein Geld anvertraust bist du selber Schuld, du hast kein Anrecht auf "Garantie". Wenns weg ist, ist es weg!
3. Wenn er kein Geld hat zahlt seine Haftpflicht wenn er eine hat oder schlussendlich muss deine eigene Versicherung zahlen. Verloren hast du so oder so!
4. Dazu sag ich nichts mehr, eifach nur dämlich.
Du scheinst ja parteipolitisch aktiv zu sein. Erkundige doch erst mal was in solchen Fällen schon geschah, wie beurteilt wurde und was bezahlt wurde. Einfach nur Müll rauslassen schadet der Karriere. ]
1. Ja, kommt immer wieder vor - ist daher sicher kein schlechtes, sondern ein realistisches Beispiel. Menschen machen Fehler und müssen für die Konsequenzen einstehen. Und dass hier im Zusammenhang mit Schadenersatz nie die Rede war von Verurteilung im Sinne des Strafrechts, woraus allenfalls eine Bewährung resultieren könnte haben ja meine Vorredner bereits erläutert. Als Juristen können die das auch besser.
2. "Selber schuld" - zieht auch nicht. Wenn ich einer seriösen Bank mein Geld anvertraue ist das ja wohl nicht "irgendwer". Und trotzdem kann ein Fondsmanager Fehler machen, die Millionen kosten.
3. Ja eben - verloren hat der Geschädigte so oder so, und letztlich ist es ihm wohl auch egal wer blecht (sollte einer der Krawallbrüder 'ne Versicherung finden, die zahlen würde, so würde sich der FCB sicher nicht zur Wehr setzen...)
4. Starke Diskussionsbasis.
5. Warum muss ich da Erkundigungen einholen? Warum werden die Personen, die sich hier angegriffen fühlen nicht selbst aktiv, wenn sie sich im Recht wähnen? Warum ist es ein Problem, dass ich in einer Partei Mitglied bin? Warum soll meine Meinung mehr Müll sein als Deine? Und welche Karriere sollte durch das, was in Deinen Augen Müll ist, negativ beeinflusst werden?
1. Das kam schon oft vor, wenns auch tragisch war das was falsches amputiert wird, aber dies ist "Pech" und hat keine grosse Chance auf Schadenersatz. Summe beläuft sich auf ein paar 1000.- Franken.
(Menschen sind vor Fehlern nicht ausgeschlossen)
Zudem führt dies in den meisten Fällen zu keiner Verurteilung, allerhöchstens auf Bewährung. (bis jetzt)
Letzter bekannter Fall dürfte jener aus dem Tessin sein.
2. Wenn du jemand dein Geld anvertraust bist du selber Schuld, du hast kein Anrecht auf "Garantie". Wenns weg ist, ist es weg!
3. Wenn er kein Geld hat zahlt seine Haftpflicht wenn er eine hat oder schlussendlich muss deine eigene Versicherung zahlen. Verloren hast du so oder so!
4. Dazu sag ich nichts mehr, eifach nur dämlich.
Du scheinst ja parteipolitisch aktiv zu sein. Erkundige doch erst mal was in solchen Fällen schon geschah, wie beurteilt wurde und was bezahlt wurde. Einfach nur Müll rauslassen schadet der Karriere. ]
1. Ja, kommt immer wieder vor - ist daher sicher kein schlechtes, sondern ein realistisches Beispiel. Menschen machen Fehler und müssen für die Konsequenzen einstehen. Und dass hier im Zusammenhang mit Schadenersatz nie die Rede war von Verurteilung im Sinne des Strafrechts, woraus allenfalls eine Bewährung resultieren könnte haben ja meine Vorredner bereits erläutert. Als Juristen können die das auch besser.
2. "Selber schuld" - zieht auch nicht. Wenn ich einer seriösen Bank mein Geld anvertraue ist das ja wohl nicht "irgendwer". Und trotzdem kann ein Fondsmanager Fehler machen, die Millionen kosten.
3. Ja eben - verloren hat der Geschädigte so oder so, und letztlich ist es ihm wohl auch egal wer blecht (sollte einer der Krawallbrüder 'ne Versicherung finden, die zahlen würde, so würde sich der FCB sicher nicht zur Wehr setzen...)
4. Starke Diskussionsbasis.
5. Warum muss ich da Erkundigungen einholen? Warum werden die Personen, die sich hier angegriffen fühlen nicht selbst aktiv, wenn sie sich im Recht wähnen? Warum ist es ein Problem, dass ich in einer Partei Mitglied bin? Warum soll meine Meinung mehr Müll sein als Deine? Und welche Karriere sollte durch das, was in Deinen Augen Müll ist, negativ beeinflusst werden?
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was genau willst du jetzt damit mitteilen ? ist es so dass du der Meinung bist die Schande von Basel muss gerächt werden, egal wie, jemand soll einfach dafür büssen, damit wieder Ruhe einzieht ?PeppermintPatty hat geschrieben:Es geht nicht um "was verbrochen haben", es geht um einen Schaden, der dem FCB entstanden ist. Und verklagen kann man schlicht jeden mal ins Blaue hinaus - ob der Klage dann stattgegeben wird oder nicht ist 'ne andere Frage. Aber ich glaube nicht, dass eine Klage des FCB schlechte Chancen hätte (ob man dann die Täter tatsächlich eruieren und belangen könnte müsste sich zeigen), immerhin wurden schon viel absurdere Sachen vor Gericht gebracht...
Da es aber vollkommen im Entscheidungsbereich des FCB bzw. allenfalls der Stadiongesellschaft liegt, ob und wann der Rasen von wem betreten werden darf und wann nicht, zieht das Argument, dass im Falle eines Sieges ein Betreten akzeptiert worden wäre (ich nehme ja nicht an, dass ein "Sturm" wie wir ihn erlebt haben angedacht war - immerhin wären auf der anderen Stadionseite dann auch relativ frustrierte Verlierer gestanden) nicht wirklich. Ist vollkommen willkürlich, aber auch in Ordnung so.
Und alle die jetzt hier fleissig rumheulen von wegen "man wird doch noch einmal einen Fehler machen dürfen": Sagt ihr das auch dann noch, wenn der liebe Onkel Doktor euch mal aus Versehen das falsche Bein amputiert hat? Oder wenn euer Anlageberater oder was mal aus Versehen die falschen Titel kauft und verkauft und so kurzerhand euer halbes Vermögen verspielt? Oder wenn euch einer 'ne Kippe in den Hauseingang wirft und unglücklicherweise ein Grossbrand draus wird? Schüttelt ihr dem dann auch noch die Hand und sagt "wird schon wieder"? Oder wollt ihr nicht doch wenigstens eine gewisse Entschädigung für den Schaden der euch unzweifelhaft entstanden ist? Uns spart euch ruhig die Argumente von wegen "isjaganzwasanderes" - eine finanzielle Einbusse von rund CHF 3mio ist selbst für den FCB ein substantieller Schaden!
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Nö. Erstens finde ich den Ausdruck "Schande von Basel" enorm lächerlich. Und zweitens will ich überhaupt nix gerächt haben. Und es muss auch nicht "jemand büssen", wir sind hier nicht bei Illuminati & Konsorten. Ich bin nur der Ansicht, dass eine Schadenersatzforderung des FCB durchaus nachvollziehbar und MEINER MEINUNG nach auch legitim wäre. Nicht mehr und nicht weniger.subseven hat geschrieben:was genau willst du jetzt damit mitteilen ? ist es so dass du der Meinung bist die Schande von Basel muss gerächt werden, egal wie, jemand soll einfach dafür büssen, damit wieder Ruhe einzieht ?
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Gut, ich aber bin eben der Meinung dass der FCB eine Strafe erhalten hat, weil er im Stadion ein katastrophales Sicherheitskonzept hatte. Den dadurch entstandenen Schaden auf andere abzuwälzen, wird vor Gericht kaum möglich sein. Der Veranstalter ist für die Sicherheit verantwortlich. Tut er dies unprofessionell, blauäugig und auch kostensparend, wird er auch dafür bestraft.PeppermintPatty hat geschrieben:Nö. Erstens finde ich den Ausdruck "Schande von Basel" enorm lächerlich. Und zweitens will ich überhaupt nix gerächt haben. Und es muss auch nicht "jemand büssen", wir sind hier nicht bei Illuminati & Konsorten. Ich bin nur der Ansicht, dass eine Schadenersatzforderung des FCB durchaus nachvollziehbar und MEINER MEINUNG nach auch legitim wäre. Nicht mehr und nicht weniger.
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Léon
Was willst du damit sagen? Fondsmanager machen tag täglich Fehler und tausende von Leuten verlieren Geld. Wie gesagt, weg ist weg, was willst du jetzt damit sagen?PeppermintPatty hat geschrieben: 2. "Selber schuld" - zieht auch nicht. Wenn ich einer seriösen Bank mein Geld anvertraue ist das ja wohl nicht "irgendwer". Und trotzdem kann ein Fondsmanager Fehler machen, die Millionen kosten.
- Spirit of St. Jakob
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Nicht unbedingt. Nur weil der Veranstalter nicht alles richtig gemacht hat, ist das kein Freipass um die Sau rauszulassen (wäre ja noch schöner...). So einfach kann man sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir haben es hier mit mündigen Mitmenschen zu tun, die für ihr Tun und Unterlassen selber verantwortlich sind. Ich habe das Gefühl, einige (vielleicht selber Feldstürmer) Mitschreiber halten sich stur an jedem noch so dünnen Strohhalm fest und können nicht eingestehen, dass die wirklich Schuldigen eben die paar hundert Chaoten sind und niemand anders sonst. Vielleicht hat die Polizei versagt und der FCB und die Stewards und der Spielverlauf und sonst das ganze Konzept, aber wirklich Schuld sind die Feldstürmer, SIE haben das Chaos ausgelöst. Der Einbrecher kann auch nicht sagen, dass der Villenbesitzer kein Verbundsicherheitsglas, kein gutes Schloss und keine Alarmanlage hatte, deshalb habe er ihn bestohlen und kann deshalb nichts dafür... Das funktioniert so nicht. Der FCB wurde als verantwortlicher Veranstalter bestraft, er kann seinerseits diese Strafe auf die wirklich Verantwortlichen abwälzen. Einige Felstürmer haben wohl das Gefühl, ah jetzt wurde der FCB bestraft, mir kann eh nichts passieren, denn der FCB ist für die Sicherheit verantwortlich und somit alleine schuld.subseven hat geschrieben:Gut, ich aber bin eben der Meinung dass der FCB eine Strafe erhalten hat, weil er im Stadion ein katastrophales Sicherheitskonzept hatte. Den dadurch entstandenen Schaden auf andere abzuwälzen, wird vor Gericht kaum möglich sein.
Eine Diskussion ist unmöglich mit jemandem, der vorgibt, die Wahrheit nicht zu suchen, sondern schon zu besitzen.