"Hooligan Problematik" - Instant Lösung und ein klares Angebot

Diskussionen rund um den FCB.
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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

merke: " die letzten werden die ersten sein !" :cool:
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
Wir sind Fans... Wir sind Kult... Wir sind Basler... und Stolz darauf...

Merke: " kommt der Kommerz ... geht die Fankultur ... Fussballfans sind keine Verbrecher ... Back to the roots ... !"

HIGHLANDER
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Beitrag von HIGHLANDER »

Ja Und Was Sagen Die Alten Dazu..............

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cigán
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Beitrag von cigán »

Bender hat geschrieben:Wo bekommt man Einsicht in dieses Konzept?
kannst ja mal ne unterschriften aktion starten..

so im sinne von "petition zur einsichtnahme des konzepts"
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Sharky
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Beitrag von Sharky »

ScoUtd hat geschrieben:Naja also d Security in Bärn (Broncos) sinn au nid wirklig suuber.

Was heisst au nid? DIE sinn nid suuber
E schand isch, dass mir in Basel nit so e Gruppe hän, hämmer jedefalls frühner kah (z.b. Bad Company, Devil's Serveants). Leider het Züri halt nit richtig mitgmacht....
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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bulldog™
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Beitrag von bulldog™ »

Sharky hat geschrieben:E schand isch, dass mir in Basel nit so e Gruppe hän, hämmer jedefalls frühner kah (z.b. Bad Company, Devil's Serveants).
... denn khasch grad no mit de bruune und de roote kho ... "insider" :cool: ;)
die ainte kenne mi und die andere könne mi ...
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Sharky
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Beitrag von Sharky »

bulldog&#8482 hat geschrieben:... denn khasch grad no mit de bruune und de roote kho ... "insider" :cool: ;)
jo die hani no vergässe, sind halt au scho länger weg....R.S. ;-)
Wenn sich jemand mal nach Koh Samui in Thailand verirrt, freue ich mich riesig auf einen Besuch von euch in meiner Bar :):cool::)

https://www.facebook.com/Sharkys-Bar-2035758479985733/

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Bender
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Beitrag von Bender »

cigán hat geschrieben:kannst ja mal ne unterschriften aktion starten..

so im sinne von "petition zur einsichtnahme des konzepts"
Wahnsinnig komisch.


Dein Einsatz zur aktuellen, desolaten FCB-Fankulturlage scheint wirklich nur darin zu bestehen, unpassende Sprüche zu klopfen.

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Nur So...
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Beitrag von Nur So... »

Bender hat geschrieben:Wahnsinnig komisch.


Dein Einsatz zur aktuellen, desolaten FCB-Fankulturlage scheint wirklich nur darin zu bestehen, unpassende Sprüche zu klopfen.
Was genau ist den momentan so desolat?
Grüsse gehen an alle die es verdienen...

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Platini
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Beitrag von Platini »

Bender hat geschrieben:...zur aktuellen, desolaten FCB-Fankulturlage...
jesses, der oberpanikmacher ist wieder da ! :rolleyes:

Zemdil
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Beitrag von Zemdil »

Platini hat geschrieben:jesses, der oberpanikmacher ist wieder da ! :rolleyes:
"desolat" isch z.B. dass me sich afiggt. ;)
Erster, Einziger und Bester!

*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***

aber nid dr Josef

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Platini
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Beitrag von Platini »

[quote="Zemdil"]"desolat" isch z.B. dass me sich afiggt. ]

was willsch, schisstyp ? :D

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Go Basel
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Beitrag von Go Basel »

Gemeinsam gegen die innere Sicherheit
Das Hooligangesetz steht an. Weder zählen wir die Hooligans zum progressiven Teil der
Bevölkerung mit dem wir uns solidarisieren möchten, noch fühlen wir uns durch das Wort
angesprochen. Doch das Gefühl täuscht, der politische Widerstand, die GewerkschafterInnen und
die ArbeiterInnenbewegung sind mitgemeint.

Der Name «Hooligangesetz» ist gut gewählt. Die automatische Abwehrreaktion gegen Hooligans ist
unvermeidbar und eben das erfüllt den Zweck den potentiellen Widerstand, insbesondere den linken
Widerstand, handzahm zu machen. Tatsächlich sitzen wir aber ausnahmsweise im selben Boot,
zumindest aus Sicht der Staatsschützer. Wir sind zwar zwei völlig verschiedene Zielgruppen, doch
Zielgruppen sind wir beide. Das Hooligangesetz ist nämlich in Tat und Wahrheit kein eigenes
Gesetz sondern eine Erweiterung des Textes «Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit», ein
Machwerk, das sehr explizit auf die revolutionäre Linke abzielt, aber jede Form von Bewegung
treffen kann, seien es die Gewerkschaften oder auch die HausbesetzerInnen. Zweck des Gesetzes
war und bleibt die Wahrung der herrschenden Ordnung:
«Dieses Gesetz dient der Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der
Schweiz sowie dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung.»
Die Aufgabe des Gesetzes bleibt auch gleich und ist nur leicht ergänzt worden:
«Der Bund trifft vorbeugende Massnahmen nach diesem Gesetz, um frühzeitig Gefährdungen durch
Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus und Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen zu erkennen und zu bekämpfen.»
Neu am Gesetzestext sind die Massnahmen, von denen die meisten explizit auf Sportveranstaltungen
gemünzt sind (Artikel 24a-24e), aber sehr einfach auf andere Bereiche angewendet werden könnten.
Diese Ergänzungen umfassen die Einführung einer Datenbank, ein Rayonverbot,
Ausreisebeschränkungen, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam. Artikel 13 hingegen ist nicht
explizit auf Sportveranstaltungen begrenzt, er wäre von Anfang an auf alle anwendbar.
«Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von Propagandamaterial mit zu Gewalt aufrufendem
Inhalt» ist sein Inhalt. Den nicht sehr schreibwütigen Fussballfans wird dieser Artikel wohl
wenig Kopfzerbrechen bereiten, für unsereins hingegen könnte er folgenreich und beachtlich
schwerwiegender sein.

Das trojanische Pferd

Auch die anderen Artikel wären sehr einfach auf Demonstrationen oder ähnliches anwendbar, und
schon wären alle, die unter dem Verdacht stehen, gewaltbereit zu sein, verfolgbar.
Absehbarerweise ist das für die Zukunft auch geplant, doch würde es natürlich die raffinierte
Vorgehensweise unterlaufen, wenn sich die Parteien bereits jetzt in diesem Sinne äussern würden.
Die Gefahr, dass sich Parteien eher auf die verbrieften Grundrechte besinnen, wenn diese
DemonstrantInnen oder Arbeitslosen verweigert werden sollen, ist tatsächlich sehr viel grösser
als bei Hooligans. Die rechte Scharfmacherin Doris Leuthard hat es gemäss WOZ vom 18. Mai
dennoch bereits getan.
«Bald-Bundesrätin Doris Leuthard forderte bereits, dass das Hooligangesetz auch auf andere
Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgedehnt wird.»
Es überrascht nicht, kann doch für Leuthard kaum etwas reaktionär genug sein. Alles was ihrer
Partei über das Formtief hilft, wird verwendet, seien das widersinnige «Muslimpapiere» oder
verfrühte Äusserungen zum Hooligangesetz. Sobald das Gesetz einmal installiert ist, wird sie
aber keineswegs alleine bleiben mit ihrer Meinung, das Gesetz wird auf Demonstrationen
ausgedehnt werden, darüber besteht bei den demokratischen JuristInnen zumindest kein Zweifel und
wir stimmen ihnen zu.
Eher Thema der öffentlichen Diskussion ist das Verfallsdatum des Gesetzes, in dieser Frage hat
sich Blocher sehr offen geäussert, genauso wie Danièle Bersier, die Sprecherin des Bundesamtes
für Polizei. Sie haben klargestellt, dass es nicht ihre Absicht sei, das Gesetz 2009 auslaufen
zu lassen, und im übrigen auch nie gewesen sei. Gemäss der Botschaft des Bundesrates sind das
Rayonverbot, die Meldepflicht und der Polizeigewahrsam befristet und sollten Ende 2009 ausser
Kraft treten u2013 der Rest ist für die Ewigkeit bestimmt. Auch wenn niemand darauf hingewiesen
hätte, wissen wir aus Erfahrung, dass Zwangsmassnahmen, wenn sie einmal installiert sind, ungern
wieder abgeschafft werden. Das «Provisorium» scheint ein einfaches Ablenkungsmanöver für die
WählerInnen zu sein. Es ist beruhigender zu glauben, die eigene Partei stimme nur für die
begrenzte Zeit der Europameisterschaft einem Gesetz gegen die Hooligans zu, als davon
auszugehen, sie befürworte auf Dauer Fichierung, Präventivhaft und die Ausserkraftsetzung der
Unschuldsvermutung, und dies für die ganze Bevölkerung. Es ist schon bemerkenswert, dass alle
gequält darauf hinweisen, dass das Gesetz verfassungswidrig sei, um dann zuzustimmen! Man sieht
klar und deutlich, was ihnen wichtiger ist. Menschenrechte und die Verfassung sind toll, solange
sie der Ausbeutung nicht in die Quere kommen.
Das Gesetz gibt aber wirklich Anlass zur Sorge. Haben wir bald Zustände wie in den USA? Es tönt
schwer danach, der Datenschutz wird mit Füssen getreten, Freiheitsentzug auf Verdacht ist
möglich und Private dehnen ihre Befugnisse aus, so dass das Gewaltmonopol mehr als nur ein wenig
abbröckelt. Sicherheitsdienste können nicht nur ihre Informationen in die neue Datenbank
eingeben, sie können auch auf die Datenbank zugreifen und übernehmen polizeiliche Aufgaben.
Während einerseits private Sicherheitsdienste aufgewertet werden, werden andererseits die
privatisierten Gewinne geschützt. Indem das Gesetz die Last der Verantwortung für die Sicherheit
im Stadion von den Schultern der Stadion-Betreiber nimmt, werden diese finanziell entlastet.
D.h. Kosten und Risiko werden durch die öffentliche Hand getragen, der Gewinn hingegen fliesst
an Private.

Heute der Fan, morgen die Demonstrantin:

Alles in allem ist der Gesetzestext ein Machwerk, das darauf abzielt, der Repression jede
Handhabe zu geben, die sie sich wünscht. Es lässt sich an einem frei erfundenen Beispiel von
Fan, einem FCZ-Fan, konkret durchspielen. Fan streitet mit einem Angestellten der Securitas, der
schlägt zu und Fan zurück. Darauf veranlasst der Securitas, dass Fan in die Datenbank
eingetragen wird, als gewalttätig. Er wird nie mehr das Stadion betreten dürfen, auch das Gebiet
um das Stadion ist (zu Match-Zeiten) Sperrgebiet und streng verboten. Er rekurriert gegen den
Beschluss, irgendwann wird es dann eine Anhörung geben, allerdings wird er das Stadion dennoch
nie mehr betreten dürfen, das ist ja privat und kann rein lassen, wen es will. Der Eintrag führt
auch dazu, dass Fan vor einem Spiel des FCZ gegen GC einen Brief zugestellt bekommt, der ihm
ankündigt, dass er am Tag des Spiels auf der Polizei erscheinen muss, er wandert für einige
Stunden ins Gefängnis. Bei einem anderen Spiel muss er sich nur schnell um 12 Uhr auf dem Posten
melden gehen, bei wieder einem anderen alle 2 Stunden. Beim Spiel Schweiz gegen Italien darf er
nicht nach Italien, ausser er kann beweisen, dass seine Oma dort im Sterben liegt. Weil ihn das
alles sehr stört, bemüht er sich aus der Datenbank gestrichen zu werden, doch das geht nicht
ohne weiteres. Er muss zunächst beweisen, dass er da nicht reingehört und leider ist ihm
unbekannt, wie man beweist, dass man kein Gewalttäter ist. Auch für die Anwälte ist es noch
neues Terrain, auf dem sie ihn nicht sicher beraten können, aber teuer und langfädig wird es
ohnehin.
Jetzt könnten wir in Gedanken Fan durch Demonstrant/in ersetzen. Der Rahmen würde sich ändern,
doch vorstellbar wäru2019s alleweil!
Natürlich ist es dennoch möglich, dass alles halb so wild ist. Aber ist es wahrscheinlich? Man
braucht nicht besonders paranoid zu sein, um daran berechtigten Zweifel zu hegen.

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Go Basel
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Referendum

Beitrag von Go Basel »

Fussballfans wollen das Referendum ergreifen und sammeln dafür Unterschriften, die Gruppe
augenauf hat sich entschieden, sie dabei zu unterstützen. Wer unterschreiben will, soll das über
sie tun, es ist sicher nicht falsch zu zeigen, dass wir nicht auf jeden miesen Trick reinfallen.
Überblick (24a-24e)
· Datenerfassung. In der neuen Datenbank sollen alle Personen registriert werden, gegen die ein
Hinweis vorliegt u2013 ein begründeter Verdacht genügt. Sowohl private als auch öffentliche
Instanzen können Personen registrieren lassen, beide können auch auf die Datenbank zugreifen,
d.h. den privaten Sicherheitsfirmen wird Einsicht gewährt. Hinzu kommt, dass die erfassten
Personen ihre Unschuld beweisen müssen, um sich wieder aus der Datenbank löschen zu lassen.
· Rayonverbot: Das Verbot ein bestimmtes Gebiet zu betreten, das heute erst in wenigen Kantonen
existiert, würde schweizweit eingeführt
· Ausreisesperre: Personen mit gültigen Reisepapieren würde das Reisen verboten
· Meldepflicht: Personen können verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten auf dem
Polizeiposten zu melden und zwar nach Lust und Laune der Polizei, d.h. wenn sie schikanieren
wollen, bestellen sie die meldepflichtige Person stündlich auf den Posten.
· Polizeigewahrsam: Eine ausserordentliche Neuerung wäre der Polizeigewahrsam, also die
Präventivhaft. Sie bedeutet, dass Personen für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis müssen, ohne
dass sie eine Straftat begangen hätten. Sie wird auch aufgrund von «Hinweisen» verfügt.
· Alter: Die Haft wäre ab einem Alter von 15 Jahren möglich, alles andere könnte ab 12 Jahren
zur Anwendung kommen.
· Rekurs: Der Rekurs gegen die Massnahme ist zwar möglich, doch hat er im Normalfall keine
aufschiebende Wirkung, d.h. die Massnahmen werden durchgesetzt und erst sehr viel später wird
geprüft, ob sie gerechtfertigt waren.

Die einschlägigen Ergänzungen zum Gesetz

Art. 13a Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von Propagandamaterial
1 Die Polizei- und die Zollbehörden stellen, ungeachtet der Menge, Beschaffenheit und Art,
Material sicher, das Propagandazwecken dienen kann und dessen Inhalt konkret und ernsthaft zur
Gewalttätigkeit gegen Menschen oder Sachen aufruft.
2 Sie übermitteln das Material dem Bundesamt. Dieses entscheidet über die Beschlagnahme und die
Einziehung. Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 19685 über das Verwaltungsverfahren ist anwendbar.
3 Stossen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes auf entsprechendes
Material, so können sie es auch direkt sicherstellen.
4 Liegt ein Verdacht auf eine strafbare Handlung vor, so übermittelt die sicherstellende Behörde
das Material der zuständigen Strafbehörde.
5 Bei Verbreitung von Propagandamaterial nach Absatz 1 über das Internet kann das Bundesamt:
a. die Löschung der betroffenen Website verfügen, wenn das Propagandamaterial auf einem
schweizerischen Rechner liegt;
b. eine Sperrempfehlung an die schweizerischen Provider erlassen, wenn das Propagandamaterial
nicht auf einem schweizerischen Rechner liegt.

Art. 24a Informationen über Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen
1 Das Bundesamt betreibt ein elektronisches Informationssystem, in das Daten über Personen
aufgenommen werden, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig
verhalten haben.
2 In das Informationssystem dürfen Informationen über Personen, gegen die Massnahmen wie
Stadionverbote oder Massnahmen nach den Artikeln 24bu201324e verhängt worden sind, aufgenommen
werden, wenn:
a. die Massnahme von einer richterlichen Behörde ausgesprochen oder bestätigt worden ist;
b. die Massnahme aufgrund einer strafbaren Handlung ausgesprochen worden ist, die zur Anzeige an
die zuständigen Behörden gebracht wurde; oder
c. die Massnahme zur Wahrung der Sicherheit von Personen oder der Sportveranstaltung notwendig
ist und glaubhaft gemacht werden kann, dass die Massnahme begründet ist.
3 Das elektronische Informationssystem kann folgende Daten enthalten: Foto; Name; Vorname;
Geburtsdatum; Geburtsort; Heimatort; Wohnadresse; Art der Massnahme und Grund der Massnahme wie
Verurteilung, Strafuntersuchung, Meldungen der Polizei, Videoaufnahmen; verfügende Behörde;
Verstösse gegen Massnahmen; Organisationen; Ereignisse.
4 Die Behörden und Amtsstellen nach Artikel 13, die über Informationen nach Absatz 1 verfügen,
sind zu deren Weitergabe an das Bundesamt verpflichtet.
5 Die Vollzugsbehörden können besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten, soweit es die
Durchführung ihrer Aufgaben erfordert.
6 Das Bundesamt prüft, ob die Informationen, die ihm übermittelt werden, richtig und erheblich
im Sinne von Absatz 2 sind. Es vernichtet unrichtige oder unerhebliche Informationen und
benachrichtigt darüber den Absender.
7 Das Informationssystem steht den für den Vollzug dieses Gesetzes zuständigen Stellen des
Bundesamtes sowie den Polizeibehörden der Kantone, der Schweizerischen Zentralstelle für
Hooliganismus (Zentralstelle) und den Zollbehörden über ein Abrufverfahren zur Verfügung. Der
Bundesrat legt die Voraussetzungen für die Aufbewahrung und Löschung der Daten fest. Er bestimmt
den Anschluss der kantonalen Sicherheitsorgane im Einzelnen und regelt die Zugriffsrechte.
8 Die Vollzugsbehörden können Personendaten nach Absatz 1 an Organisatoren von
Sportveranstaltungen in der Schweiz weitergeben, wenn die Daten für die Anordnung von Massnahmen
zur Verhinderung von Gewalttätigkeiten anlässlich bestimmter Veranstaltungen nötig sind. Die
Empfänger der Daten dürfen diese nur im Rahmen des Vollzuges der Massnahmen an Dritte
weitergeben. Der Bundesrat regelt, wie die Daten durch die Empfänger und durch Dritte bearbeitet
werden.
9 Das Bundesamt und die Zentralstelle können Personendaten an ausländische Polizeibehörden und
Sicherheitsorgane weitergeben. Die Weitergabe richtet sich nach den Voraussetzungen von Artikel
17 Absätze 3u20135. Die Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Empfänger garantiert, dass
sie ausschliesslich der Anordnung von Massnahmen zur Verhinderung von Gewalttätigkeiten
anlässlich von Sportveranstaltungen dienen. Der Quellenschutz ist zu wahren.
10 Das Recht, Auskünfte über die Daten im Informationssystem zu bekommen, und das Recht, die
Daten berichtigen zu lassen, richten sich nach den Artikeln 5 und 8 des Bundesgesetzes vom 19.
Juni 19926 über den Datenschutz. Das Bundesamt teilt der betroffenen Person die Erfassung und
Löschung ihrer Daten im Informationssystem mit.
Art. 24b Rayonverbot
1 Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten
gegen Personen oder Sachen beteiligt hat, kann der Aufenthalt in einem genau umschriebenen
Gebiet im Umfeld von Sportveranstaltungen (Rayon) zu bestimmten Zeiten verboten werden. Die
zuständige kantonale Behörde bestimmt den Umfang der einzelnen Rayons.
2 Das Rayonverbot kann längstens für die Dauer eines Jahres verfügt werden.
3 Das Verbot kann von den Behörden des Kantons verfügt werden, in dem die betroffene Person
wohnt oder in dem sie an der Gewalttätigkeit beteiligt war. Die Behörde des Kantons, in dem die
Gewalttätigkeit geschah, hat dabei Vorrang. Die Zentralstelle kann den Erlass von Rayonverboten
beantragen.

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Go Basel
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Beitrag von Go Basel »

Art. 24c Ausreisebeschränkung
1 Einer Person kann die Ausreise aus der Schweiz in ein bestimmtes Land für eine bestimmte
Zeitdauer untersagt werden, wenn:
a. gegen sie ein Rayonverbot gemäss Artikel 24b besteht; und
b. aufgrund ihres Verhaltens angenommen werden muss, dass sie sich anlässlich einer
Sportveranstaltung im Bestimmungsland an Gewalttätigkeiten beteiligen wird.
2 Eine Ausreisebeschränkung kann auch gegen eine Person verfügt werden, gegen die kein
Rayonverbot besteht, sofern konkrete und aktuelle Tatsachen die Annahme begründen, dass sie sich
im Bestimmungsland an Gewalttätigkeiten beteiligen werden.
3 Die Ausreisebeschränkung gilt frühestens drei Tage vor der Sportveranstaltung und dauert
längstens bis einen Tag nach deren Ende.
4 Während der Dauer der Beschränkung ist jede Ausreise verboten, mit der ein Aufenthalt im
Bestimmungsland angestrebt wird. Ausnahmen können vom Bundesamt bewilligt werden, wenn die
betreffende Person wichtige Gründe für den Aufenthalt im Bestimmungsland geltend macht.
5 Das Bundesamt verfügt die Ausreisebeschränkung. Die Kantone und die Zentralstelle können
Ausreisebeschränkungen beantragen.
6 Die Ausreisebeschränkung wird im Fahndungssystem RIPOL (Art. 351bis StGB8) ausgeschrieben.
Art. 24d Meldeauflage
1 Eine Person kann verpflichtet werden, sich zu bestimmten Zeiten bei einer Polizeistelle zu
melden, wenn:
a. sie in den letzten zwei Jahren gegen ein Rayonverbot nach Artikel 24b oder gegen eine
Ausreisebeschränkung nach Artikel 24c verstossen hat;
b. aufgrund konkreter und aktueller Tatsachen anzunehmen ist, dass sie sich durch andere
Massnahmen nicht von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen abhalten lässt; oder
c. die Meldeauflage im Verhältnis zu anderen Massnahmen im Einzelfall als milder erscheint.
2 Die betroffene Person hat sich bei der in der Verfügung genannten Polizeistelle zu den
bezeichneten Zeiten zu melden. Grundsätzlich ist dies eine Polizeistelle am Wohnort. Die
verfügende Behörde berücksichtigt bei der Bestimmung von Meldeort und Meldezeiten die
persönlichen Umstände der betroffenen Person.
3 Die Behörde des Kantons, in dem die betroffene Person wohnt, verfügt die Meldeauflage. Die
Zentralstelle kann den Erlass von Meldeauflagen beantragen.
Art. 24e Polizeigewahrsam
1 Gegen eine Person kann der Polizeigewahrsam verfügt werden, wenn:
a. konkrete und aktuelle Hinweise dafür vorliegen, dass sie sich anlässlich einer nationalen
oder internationalen Sportveranstaltung an schwerwiegenden Gewalttätigkeiten gegen Personen oder
Sachen beteiligen wird; und
b. dies die einzige Möglichkeit ist, sie an solchen Gewalttätigkeiten zu hindern.
Art. 24f Untere Altersgrenze
Massnahmen nach den Artikeln 24bu201324d können nur gegen Personen verfügt werden, die das 12.
Altersjahr vollendet haben. Der Polizeigewahrsam nach Artikel 24e kann nur gegen Personen
verfügt werden, die das 15. Altersjahr vollendet haben.
Art. 24g Aufschiebende Wirkung
Einer Beschwerde gegen eine Verfügung über Massnahmen nach den Artikeln 24bu201324e kommt
aufschiebende Wirkung zu, wenn dadurch der Zweck der Massnahme nicht gefährdet wird und wenn die
Beschwerdeinstanz oder das Gericht diese in einem Zwischenentscheid ausdrücklich gewährt.

Captain Sky
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Beitrag von Captain Sky »

@Go Basel: Quelle?

(der Text ist IMHO im falschen Thema und müsste eher in ein Thema zum Referendum...)

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Go Basel
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Beitrag von Go Basel »

Captain Sky hat geschrieben:@Go Basel: Quelle?

(der Text ist IMHO im falschen Thema und müsste eher in ein Thema zum Referendum...)
Sonst kann man es verschieben kein Problem in den richtigen Thread.

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cigán
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Beitrag von cigán »

trotzdem vo wo hesch das??

mol e sehr ussschwiifende bricht wo die ganzi problematik darlegt...
-- prime crime --

"L'important c'est pas la chute , mais l'atterissage"

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Go Basel
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Beitrag von Go Basel »

Es stoht im Text vo dr Gruppe Augenauf.

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Russe
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Beitrag von Russe »

hmmm...grundsätzlich isch mer eh egal, wär im stadion d security isch -

ABER

finds vo däm standpunkt här bedänklich:

mag mi no guet erinnere wo türke und balkanese eifach in jedere basler tanzstube puff gmacht hän - do isch denn d lösig au gsi, dass eifach nur no türke und balkanese an dr tür stöhn!!

das ka doch nid dr lösigsaasatz si!!

do git me als staat / club jo zue, dass d lüt meh respäggt vor unserne jungs hän als vor anderne autoritäte wie de stewards (okay, isch kei richtigi autorität) oder dr polizei......??!!??

wie dr zubi im tv scho gseit het - bulle in anderne länder wüsche eifach anderscht dri - und das müesst do au so si, denn isch wider guet....ka doch nid so schwer si!!

es isch villicht scho möglich, dass in dr jetzige situation d C ler d sach könnte deeskaliere...was jo ganz klar e stärki vonene isch ( :p ) - aber ebbe, das wär nötig, well d kurve sunscht vor niemertem respäggt het.........

ei ordentlichi knüpplerei und i bi überzügt, dass me die sach wider bitz ind schranke wiist!
i never walk the streets whitout a west and a chrome - cuz all my jewels be rocky like sylvester stallone

Athenry
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Beitrag von Athenry »

@russe
wer nach dieser "ordentlichen knüppelei" aber wieder hier rumheult über die unverhälntismässige härte der polizei ist wohl vorprogrammiert.

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LaFamigliaCrew
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Beitrag von LaFamigliaCrew »

Pro "Bande Basel" als Ordnungshueter!!

Und am Ende der Saison sollen Sie den Friedensnobelpreis erhalten! :cool:

FUER MEHR SICHERHEIT IM STADION - FUER DIE "BANDE BASEL" :eek:
"Die Fans, vor allem die fanatischsten, sind keineswegs - man kann es nicht deutlich genug sagen - die Perversen, allenfalls die Sektierer des Fussballs: Sie sind seine Orthodoxen und Traditionalisten, seine Fundamentalisten."

Leseempfehlung: "Ein Tor, in Gottes Namen!"
Ueber Fussball, Politik und Religion

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Baudelaire
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Beitrag von Baudelaire »

Lieber nid.
Coupé-Décalé!

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Belgradfahrer
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Beitrag von Belgradfahrer »

Bin auch Pro BANDE BASEL als Security!!

ZUGLO
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Beitrag von ZUGLO »

Bande Basel als Security also auf jetzt,gemeinsam gegen Gewalt,Rassismus und Zürcher

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Snowy
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Beitrag von Snowy »

Wo ist das Problem? Viele Stadionsecurities (Deutschland/Polen)haben Hools in ihren Reihen. Oder geht mal nach München ans Oktoberfest... ein Kat-C Stelldichein. Und wie allgemein bekannt funktioniert die Sicherheit auf den Wiesn einwandfrei...

Das sies könnten haben sie schon 2-3 mal gezeigt...(Bsp: Gedränge vor dem Hardturm)

P.S: Ist ja wohl klar, dass dies vom FCB nicht offf kommentiert würde etc...
20min 25.5.2007:
"Inler gab den Pokal für einen kurzen Moment in jene Hände, die nicht unwesentlichen Anteil am Titelgewinn hatten. «Er ist unser Anwalt; er hat uns die Muntwiler- Punkte geholt», erklärte er die kurzfristige Herausgabe der Trophäe."

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Corpsegrinder
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Beitrag von Corpsegrinder »

Ja klar! An den Wiesn gibt's in den zwei Wochen mehr Straftaten als in einem ganzen Jahr während Fussballspielen in Deutschland! Garantierte Sicherheit...

Hools sollen meinetwegen vor den Gästesektor als Security. Alles andere ist Bullshit.

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scout zuckerhut
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Beitrag von scout zuckerhut »

die idee ist eigentlich gut. etwas schade brauchts erst ein offizielles mandat dazu (nicht alle bb members haben sv und benötigen ein 'gegenschäft' für diese funktion im stadion, oder?). nachwievor halte ich die sektorengrenzen (speziell d-parkett und d-balkon) für einen wesentlichen grund der heutigen probleme. eine "gesunde" durchmischung der verschienden altersgruppen und fan-mentalitäten ist seit dem 15.03.01 schwierig geworden und somit scheiterte eine 'einvernehmliche' entwicklung der fan-generationen und -philosophien. der ultra-style der mk hat sich während dem asyl in der schütze und danach dank der unterteilung im D (balkon/parkett) schnell und fast widerstandslos entwickelt. bei allem respekt für die stimmung und choreos die uns diese entwicklung gebracht hat, ging mir dies damals alles etwas zu schnell. in dieser eigendynamik (fehlende widerstände der old-style fraktion) konnten sich mE auch negative auswüchse leichter entfalten.
ich behaupte, wir hätten in einem 'freigehege' - wie im alten joggeli - deutlich weniger probleme. da hätte das unwort 'selbstregulierung' allenfalls gegriffen.

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XxNOSTRADAMUSxX
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Beitrag von XxNOSTRADAMUSxX »

scout zuckerhut hat geschrieben:die idee ist eigentlich gut. etwas schade brauchts erst ein offizielles mandat dazu (nicht alle bb members haben sv und benötigen ein 'gegenschäft' für diese funktion im stadion, oder?). nachwievor halte ich die sektorengrenzen (speziell d-parkett und d-balkon) für einen wesentlichen grund der heutigen probleme. eine "gesunde" durchmischung der verschienden altersgruppen und fan-mentalitäten ist seit dem 15.03.01 schwierig geworden und somit scheiterte eine 'einvernehmliche' entwicklung der fan-generationen und -philosophien. der ultra-style der mk hat sich während dem asyl in der schütze und danach dank der unterteilung im D (balkon/parkett) schnell und fast widerstandslos entwickelt. bei allem respekt für die stimmung und choreos die uns diese entwicklung gebracht hat, ging mir dies damals alles etwas zu schnell. in dieser eigendynamik (fehlende widerstände der old-style fraktion) konnten sich mE auch negative auswüchse leichter entfalten.
ich behaupte, wir hätten in einem 'freigehege' - wie im alten joggeli - deutlich weniger probleme. da hätte das unwort 'selbstregulierung' allenfalls gegriffen.
oder es wären doppelt so viel leute auf den platz gerannt...
http://www.stadion-landhof.ch

wär's lääbe will, muess s'lääbe gäh!

nogomet
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Beitrag von nogomet »

Corpsegrinder hat geschrieben: Hools sollen meinetwegen vor den Gästesektor als Security. Alles andere ist Bullshit.
warst du dabei in budapest?
Der Kapitalist ist nicht mehr der einsame Geizhals, der sich an den verbotenen Schatz klammert und ab und zu im stillen Kämmerlein hinter der fest verschlossenen Tür einen verstohlenen Blick darauf wirft, sondern ein Subjekt, welches das grundsätzliche Paradox akzeptiert, dass die einzige Art und Weise, den eigenen Schatz zu bewahren und zu vermehren, darun besteht, ihn auszugeben.

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XxNOSTRADAMUSxX
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Beitrag von XxNOSTRADAMUSxX »

nogomet hat geschrieben:warst du dabei in budapest?
ich war dort, wieso? dort waren gegnerische hools im gästesektor.
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