Die Frage die sich mir stellt ist: Wenn ich aufs Feld renne bekomme ich 2 Jahre Gefängniss. Muss ich dann die 10 Tage welche ich auf Bewährung bekommen habe, weil ich im Suff eine 3 Köpfige Familie überfahren habe auch absitzen?Zemdil hat geschrieben:Bern (AP)
Viele Verbesserungsvorschläge machen die Kantone bei der
vorgeschlagenen Definition von gewalttätigem Verhalten. Der Kanton
Genf etwa verlangt, dass auch Rassendiskriminierung als Gewaltakt
eingestuft werden soll. Der Kanton St. Gallen möchte sicher
stellen, dass die neuen Massnahmen auch gegen Personen angewendet
werden, die vor oder nach einer Sportveranstaltung ausserhalb der
Stadien gefährliche Gegenstände wie Feuerwerkskörper oder
Rauchpetarden mitführen. Der Kanton Zürich schliesslich möchte,
dass auch Drohungen einzelner Fangruppen gegeneinander als
Gewaltakte gelten. Zudem schlägt Zürich eine Vereinfachung der
Voraussetzungen für Ausreisesperren vor: Die Behörden sollen schon
bei der Beteiligung an einer einzelnen Gewalttätigkeit davon
ausgehen dürfen, dass der oder die Betreffende sich auch im Ausland
gewalttätig verhalten wird.
.
Referendum BWIS
aber natürlich, du bist dann 2 Jahre und 10 Tage im Gefängnis, kannst aber nach 2/3 der Strafe, also 1 Jahr, 4 Monaten und 6 2/3 TagenStavia hat geschrieben:Die Frage die sich mir stellt ist: Wenn ich aufs Feld renne bekomme ich 2 Jahre Gefängniss. Muss ich dann die 10 Tage welche ich auf Bewährung bekommen habe, weil ich im Suff eine 3 Köpfige Familie überfahren habe auch absitzen?

Ist doch klar, oder?

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Basler Zeitung vom 30. Mai 2006
«Ich habe juristische und praktische Bedenken»
DAS HOOLIGAN-GESETZ SEI «UNSORGFÄLTIG FORMULIERT» UND FÜR DIE POLIZEI WENIG PRAKTIKABEL, SAGT MARKUS MOHLER
INTERVIEW:MARTIN FURRER
Sicherheitsexperte Markus Mohler dämpft Hoffnungen in das Gesetz gegen Gewalt an Sportanlässen.
baz:Herr Mohler, ist das Hooligan-Gesetz im Polizeialltag durchsetzbar?
Markus Mohler:Ich habe juristische und praktische Bedenken. Beim Rayonverbot etwa ist das schwierig. Die Polizei müsste ja in einem unter Umständen grossen Raum versuchen, diejenigen Personen herauszufiltern, gegen die ein solches Verbot ausgesprochen worden ist. Das ist äusserst personalintensiv und könnte auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.
Verstösst das Gesetz gegen die Verfassung, wie das die Referendumsführer behaupten?
Zumindest für das geplante Ausreiseverbot sehe ich in unserer Verfassung keine Grundlage. Immerhin geht es um eine wesentliche Beschränkung eines Grundrechts. Es stellt sich ferner die Frage, ob der Bund überhaupt kompetent ist, einzelne Bestimmungen wie Rayonverbot, Meldeauflage oder Polizeigewahrsam zu erlassen: Denn die Polizeihoheit liegt nach wie vor bei den Kantonen. Auch der Bundesrat meldete Bedenken an. Das Parlament hat das Gesetz deshalb bis 2009 befristet.
Genau deshalb wird erwogen, die Gesetzesbestimmungen nach 2009 im Rahmen eines kantonalen Konkordates weiterzuführen. Ist das sinnvoll?
Nicht wirklich. Sinnvoller wäre es, ein neues, gesamtschweizerisches Polizei-Rahmengesetz zu schaffen, das die Polizeihoheit der Kantone nicht tangiert, aber alle Fälle regelt, in denen Grundrechte betroffen sind.
Ist das Hooligan-Gesetz also Flickwerk?
Es schafft neue Spielregeln in einem Gebiet der inneren Sicherheit, das gesetzgeberisch ohnehin schon stark zersplittert ist. Das ist nicht optimal.
Der Kanton Basel-Stadt fordert den Bund auf, nicht nur repressiv tätig zu werden, sondern auch präventiv -indem er beispielsweise Fanprojekte fördert. Ist das mehr als bloss ein Einfordern von Bundessubventionen?
Nichts gegen Prävention, aber hier müssten die Kantone alleine tätig werden. Zudem stellt sich die Frage, ob Leute wie diejenigen, die zur «Schande von Basel» beigetragen haben, für Prävention überhaupt zugänglich sind.
Die Stadt Zürich betreibt die Zentralstelle gegen Hooliganismus. Der Bund will zusätzlich eine Hooligan-Datenbank schaffen. Basel-Stadt kritisiert, die Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt.
Diese Auffassung teile ich. Die Daten der Zürcher Stelle müssten in die neue Datenbank überführt werden. Zwei Datenbanken gleichzeitig zu betreiben, macht keinen Sinn.
Das Bundesamt für Polizei will aber beide Institutionen beibehalten.
Ich habe Bedenken. Man kann von der Polizei nicht erwarten, dass sie an zwei Stellen Abfragen macht. Es braucht ausserdem präzisere Vorgaben, um klar zu stellen, welche Daten unter welchen Umständen in die neue Datenbank aufgenommen werden dürfen. Das ist im Verordnungs-Entwurf zu wenig präzis geregelt. Überhaupt sind Gesetz und Verordnung sehr unsorgfältig formuliert: Mal ist von «gewalttätigen» Personen die Rede, dann von «nachweislich gewalttätigen» Personen. Und ausgerechnet die härteste Sanktion des Polizeigewahrsams basiert bloss auf «Hinweisen» darauf, dass sich jemand gewalttätig verhalten möchte. Auch findet sich ein Zirkelschluss für die Aufnahme in diese Datenbank, was nicht angeht. Die Polizei müsste also künftig aufgrund von rechtlich unsauberen Grundlagen Entscheide treffen. Das ist schon für die Polizei in der Praxis nicht fair.
Sie argumentieren ähnlich wie die linke Gegnerschaft. Haben Sie das Referendum mit unterzeichnet?
Nein, ich argumentiere nicht politisch. Aber ich muss sagen: Das Parlament hat sehr schnell, aber leider auch sehr unsorgfältig legiferiert.
Markus Mohler, Ex-Kommandant der Basler Kantonspolizei, ist Dozent für öffentliches Recht, speziell Sicherheits- und Polizeirecht, an der Uni Basel. Er berät die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA in Fragen der europäischen Justiz- und Polizeireform in Transitionsländern.
Auch die Verordnung ist umstritten
KRITIK DER KANTONE. Nicht nur das neue Bundesgesetz gegen Gewalt an Sportanlässen (Hooligan-Gesetz) ist umstritten; noch bis 13. Juli werden Unterschriften für ein Referendum gesammelt (vgl. baz vom 16.5.). Auch die dazugehörige Verordnung, zu der die Kantone bis gestern in einer Vernehmlassung Stellung nehmen konnten, provoziert kritische Stellungnahmen. Zwar ist man sich mehrheitlich einig darüber, dass neue Zwangsmassnahmen wie Rayonverbote, Meldeauflagen, Ausreisebeschränkungen oder eine 24-stündige Polizeihaft für gewaltbereite Zuschauer ebenso nötig sind wie eine Hooligan-Datenbank. Doch gibt etwa die Regierung des Kantons Basel-Stadt zu bedenken, dass die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Stadtpolizei Zürich als Betreiberin der Zentralstelle gegen Hooliganismus und dem Bundesamt für Polizei als Domizil für die neue Hooligan-Datenbank «unklar» sei. Die Zentralstelle wurde 1998 aufgrund einer Idee des ehemaligen Basler Polizeikommandanten Markus Mohler (vgl. Interview) ins Leben gerufen. Zudem fordern Basel-Stadt wie Bern mehr Engagement des Bundes bei der Fanarbeit.
«Ich habe juristische und praktische Bedenken»
DAS HOOLIGAN-GESETZ SEI «UNSORGFÄLTIG FORMULIERT» UND FÜR DIE POLIZEI WENIG PRAKTIKABEL, SAGT MARKUS MOHLER
INTERVIEW:MARTIN FURRER
Sicherheitsexperte Markus Mohler dämpft Hoffnungen in das Gesetz gegen Gewalt an Sportanlässen.
baz:Herr Mohler, ist das Hooligan-Gesetz im Polizeialltag durchsetzbar?
Markus Mohler:Ich habe juristische und praktische Bedenken. Beim Rayonverbot etwa ist das schwierig. Die Polizei müsste ja in einem unter Umständen grossen Raum versuchen, diejenigen Personen herauszufiltern, gegen die ein solches Verbot ausgesprochen worden ist. Das ist äusserst personalintensiv und könnte auch zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führen.
Verstösst das Gesetz gegen die Verfassung, wie das die Referendumsführer behaupten?
Zumindest für das geplante Ausreiseverbot sehe ich in unserer Verfassung keine Grundlage. Immerhin geht es um eine wesentliche Beschränkung eines Grundrechts. Es stellt sich ferner die Frage, ob der Bund überhaupt kompetent ist, einzelne Bestimmungen wie Rayonverbot, Meldeauflage oder Polizeigewahrsam zu erlassen: Denn die Polizeihoheit liegt nach wie vor bei den Kantonen. Auch der Bundesrat meldete Bedenken an. Das Parlament hat das Gesetz deshalb bis 2009 befristet.
Genau deshalb wird erwogen, die Gesetzesbestimmungen nach 2009 im Rahmen eines kantonalen Konkordates weiterzuführen. Ist das sinnvoll?
Nicht wirklich. Sinnvoller wäre es, ein neues, gesamtschweizerisches Polizei-Rahmengesetz zu schaffen, das die Polizeihoheit der Kantone nicht tangiert, aber alle Fälle regelt, in denen Grundrechte betroffen sind.
Ist das Hooligan-Gesetz also Flickwerk?
Es schafft neue Spielregeln in einem Gebiet der inneren Sicherheit, das gesetzgeberisch ohnehin schon stark zersplittert ist. Das ist nicht optimal.
Der Kanton Basel-Stadt fordert den Bund auf, nicht nur repressiv tätig zu werden, sondern auch präventiv -indem er beispielsweise Fanprojekte fördert. Ist das mehr als bloss ein Einfordern von Bundessubventionen?
Nichts gegen Prävention, aber hier müssten die Kantone alleine tätig werden. Zudem stellt sich die Frage, ob Leute wie diejenigen, die zur «Schande von Basel» beigetragen haben, für Prävention überhaupt zugänglich sind.
Die Stadt Zürich betreibt die Zentralstelle gegen Hooliganismus. Der Bund will zusätzlich eine Hooligan-Datenbank schaffen. Basel-Stadt kritisiert, die Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt.
Diese Auffassung teile ich. Die Daten der Zürcher Stelle müssten in die neue Datenbank überführt werden. Zwei Datenbanken gleichzeitig zu betreiben, macht keinen Sinn.
Das Bundesamt für Polizei will aber beide Institutionen beibehalten.
Ich habe Bedenken. Man kann von der Polizei nicht erwarten, dass sie an zwei Stellen Abfragen macht. Es braucht ausserdem präzisere Vorgaben, um klar zu stellen, welche Daten unter welchen Umständen in die neue Datenbank aufgenommen werden dürfen. Das ist im Verordnungs-Entwurf zu wenig präzis geregelt. Überhaupt sind Gesetz und Verordnung sehr unsorgfältig formuliert: Mal ist von «gewalttätigen» Personen die Rede, dann von «nachweislich gewalttätigen» Personen. Und ausgerechnet die härteste Sanktion des Polizeigewahrsams basiert bloss auf «Hinweisen» darauf, dass sich jemand gewalttätig verhalten möchte. Auch findet sich ein Zirkelschluss für die Aufnahme in diese Datenbank, was nicht angeht. Die Polizei müsste also künftig aufgrund von rechtlich unsauberen Grundlagen Entscheide treffen. Das ist schon für die Polizei in der Praxis nicht fair.
Sie argumentieren ähnlich wie die linke Gegnerschaft. Haben Sie das Referendum mit unterzeichnet?
Nein, ich argumentiere nicht politisch. Aber ich muss sagen: Das Parlament hat sehr schnell, aber leider auch sehr unsorgfältig legiferiert.
Markus Mohler, Ex-Kommandant der Basler Kantonspolizei, ist Dozent für öffentliches Recht, speziell Sicherheits- und Polizeirecht, an der Uni Basel. Er berät die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im EDA in Fragen der europäischen Justiz- und Polizeireform in Transitionsländern.
Auch die Verordnung ist umstritten
KRITIK DER KANTONE. Nicht nur das neue Bundesgesetz gegen Gewalt an Sportanlässen (Hooligan-Gesetz) ist umstritten; noch bis 13. Juli werden Unterschriften für ein Referendum gesammelt (vgl. baz vom 16.5.). Auch die dazugehörige Verordnung, zu der die Kantone bis gestern in einer Vernehmlassung Stellung nehmen konnten, provoziert kritische Stellungnahmen. Zwar ist man sich mehrheitlich einig darüber, dass neue Zwangsmassnahmen wie Rayonverbote, Meldeauflagen, Ausreisebeschränkungen oder eine 24-stündige Polizeihaft für gewaltbereite Zuschauer ebenso nötig sind wie eine Hooligan-Datenbank. Doch gibt etwa die Regierung des Kantons Basel-Stadt zu bedenken, dass die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Stadtpolizei Zürich als Betreiberin der Zentralstelle gegen Hooliganismus und dem Bundesamt für Polizei als Domizil für die neue Hooligan-Datenbank «unklar» sei. Die Zentralstelle wurde 1998 aufgrund einer Idee des ehemaligen Basler Polizeikommandanten Markus Mohler (vgl. Interview) ins Leben gerufen. Zudem fordern Basel-Stadt wie Bern mehr Engagement des Bundes bei der Fanarbeit.
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Bern (AP) Schweizer Hooligans werden immer jünger und immer
gewalttätiger. Die rund 1.000 Personen umfassende Szene militanter
Sportfans überschneidet sich zudem teilweise mit links- und
rechtsextremen Kreisen, wie es im neuesten Bericht Innere
Sicherheit heisst. Eine Entspannung sei nicht in Sicht.
Was am 16. Mai nach dem Fussballmatch zwischen Basel und Zürich
der Öffentlichkeit drastisch vor Augen geführt worden war, wird
durch die Erkenntnisse des Bundesamts für Polizei untermauert: Die
Gewalt an Sportanlässen nimmt zu. Im Verlauf der Eishockey- und
Fussballsaison 2004/2005 wurden rund 570 Personen festgenommen, die
sich an Gewalt im Zusammenhang mit Sportanlässen beteiligten. Rund
90 Personen, darunter auch Polizisten, Sicherheitsangestellte der
Stadienbetreiber und Unbeteiligte, wurden verletzt. Verschärft hat
sich das Problem vor allem im Fussball, während sich im Eishockey
die Lage im Vergleich zu den Vorjahren leicht beruhigte.
Der Kern von Personen, die gezielt Gewalt bei Sportveranstaltungen
suchten, umfasste im vergangenen Jahr rund 400 Personen. Weitere
600 Personen beteiligen sich gelegentlich an Gewaltausschreitungen
und Sachbeschädigungen. Die Hooligans sind zum Teil gut
organisiert, wie der Bericht weiter festhält. Zehn bis 15 Prozent
der Szene unterhalten Kontakte zum rechtsextremen Milieu. Zum Teil
gebe es aber auch Überschneidungen zwischen jungen unorganisierten
Hooligans und den Mitläufern bei linksextremen Demonstrationen.
Ganz generell hat nach Beobachtungen der Polizei die Intensität
der Gewalt zugenommen. Gleichzeitig sank das Alter der Täter, von
denen zahlreiche jünger waren als 16 Jahre. Ebenfalls beobachtet
wurde ein eigentlicher Krawalltourismus. So wurden in Deutschland
und Dänemark im vergangenen Jahr über 120 Schweizer Fussballfans
festgenommen. Zugenommen hat aber auch die Zahl ausländischer
Gewalttäter, die in die Schweiz einreisen.
Wirksam bekämpfen lässt sich der Hooliganismus mit der Aufhebung
der Anonymität von Tätern, wie der Bericht weiter festhält. Dazu
wäre aber ein besserer interkantonaler Austausch von Informationen
nötig. Abhilfe soll hier das neue Hooligangesetz schaffen, welches
unter anderem eine Datenbank für Gewalttäter vorsieht. Zahlreiche
Fangruppen haben dagegen allerdings das Referendum ergriffen.
Nach Ansicht der Staatsschützer ist vorerst kein Abflauen der
Gewalt bei Sportanlässen in Sicht. Im Gegenteil werde eine Zunahme
des Phänomens beobachtet, heisst es in dem Bericht. Es sei zudem
davon auszugehen, dass während der EURO 2008 Hunderte bis Tausende
gewaltbereite ausländische Fussballfans versuchen würden, in die
Schweiz zu reisen. Dies gelte es in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Polizeistellen in Europa zu verhindern.
gewalttätiger. Die rund 1.000 Personen umfassende Szene militanter
Sportfans überschneidet sich zudem teilweise mit links- und
rechtsextremen Kreisen, wie es im neuesten Bericht Innere
Sicherheit heisst. Eine Entspannung sei nicht in Sicht.
Was am 16. Mai nach dem Fussballmatch zwischen Basel und Zürich
der Öffentlichkeit drastisch vor Augen geführt worden war, wird
durch die Erkenntnisse des Bundesamts für Polizei untermauert: Die
Gewalt an Sportanlässen nimmt zu. Im Verlauf der Eishockey- und
Fussballsaison 2004/2005 wurden rund 570 Personen festgenommen, die
sich an Gewalt im Zusammenhang mit Sportanlässen beteiligten. Rund
90 Personen, darunter auch Polizisten, Sicherheitsangestellte der
Stadienbetreiber und Unbeteiligte, wurden verletzt. Verschärft hat
sich das Problem vor allem im Fussball, während sich im Eishockey
die Lage im Vergleich zu den Vorjahren leicht beruhigte.
Der Kern von Personen, die gezielt Gewalt bei Sportveranstaltungen
suchten, umfasste im vergangenen Jahr rund 400 Personen. Weitere
600 Personen beteiligen sich gelegentlich an Gewaltausschreitungen
und Sachbeschädigungen. Die Hooligans sind zum Teil gut
organisiert, wie der Bericht weiter festhält. Zehn bis 15 Prozent
der Szene unterhalten Kontakte zum rechtsextremen Milieu. Zum Teil
gebe es aber auch Überschneidungen zwischen jungen unorganisierten
Hooligans und den Mitläufern bei linksextremen Demonstrationen.
Ganz generell hat nach Beobachtungen der Polizei die Intensität
der Gewalt zugenommen. Gleichzeitig sank das Alter der Täter, von
denen zahlreiche jünger waren als 16 Jahre. Ebenfalls beobachtet
wurde ein eigentlicher Krawalltourismus. So wurden in Deutschland
und Dänemark im vergangenen Jahr über 120 Schweizer Fussballfans
festgenommen. Zugenommen hat aber auch die Zahl ausländischer
Gewalttäter, die in die Schweiz einreisen.
Wirksam bekämpfen lässt sich der Hooliganismus mit der Aufhebung
der Anonymität von Tätern, wie der Bericht weiter festhält. Dazu
wäre aber ein besserer interkantonaler Austausch von Informationen
nötig. Abhilfe soll hier das neue Hooligangesetz schaffen, welches
unter anderem eine Datenbank für Gewalttäter vorsieht. Zahlreiche
Fangruppen haben dagegen allerdings das Referendum ergriffen.
Nach Ansicht der Staatsschützer ist vorerst kein Abflauen der
Gewalt bei Sportanlässen in Sicht. Im Gegenteil werde eine Zunahme
des Phänomens beobachtet, heisst es in dem Bericht. Es sei zudem
davon auszugehen, dass während der EURO 2008 Hunderte bis Tausende
gewaltbereite ausländische Fussballfans versuchen würden, in die
Schweiz zu reisen. Dies gelte es in Zusammenarbeit mit den
zuständigen Polizeistellen in Europa zu verhindern.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
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Islamischer Terrorismus und Hooliganismus in einem Bericht???!!!!????
hat der nächste Hooligan sprengstoffgurt??
Islamistischer Terrorismus bedroht auch die Schweiz
MÜSSEN DIE NACHRICHTENDIENSTE AUSGEBAUT WERDEN? DISKUTIEREN SIE DAZU IM ONLINE-FORUM
Bin Laden, anlässlich eines weiteren Video-Auftritts. Foto: Al Jazira
Bern. SDA/baz. Die Schweiz ist vor Anschlägen islamistischer Terroristen nicht gefeit. Europa sei von einem Ruhe- und Unterstützungsraum zu einem Operationsfeld der Dschihadisten geworden, stellt das Bundesamt für Polizei (fedpol) fest.
In dem am Dienstag publizierten Bericht «Innere Sicherheit 2005» schreibt fedpol-Direktor Jean-Luc Vez, Europa sei neu eine Arena des islamistischen Terrorismus. Konkrete Vorbereitungshandlungen für Anschläge in der Schweiz seien zwar nicht endgültig nachgewiesen. Dies könne sich aber «rasch und jederzeit» ändern.
Nachrichtendienst ausbauen
Die dschihadistische Methode habe sich gewandelt, heisst es in dem Bericht. Der gewaltbereite Islamist komme nicht mehr nur aus dem Ausland, sondern operiere auch unsichtbar und unerwartet im Inland. Für ein westeuropäisches Land mit einer aktiven islamistischen Szene könnte sich die Terrorbedrohung erhöhen.
Je individueller Dschihadisten handelten, desto schwieriger werde ihre Identifikation vor der Tat, heisst es in dem Bericht. Deshalb müssten wie im europäischen Umfeld die nachrichtendienstlichen Mittel ausgebaut werden. Andernfalls verlöre die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit in der Terrorbekämpfung.
Negative Trends ungebrochen
Das Sicherheitsgefühl der Schweizerinnen und Schweizer sei trotz den Anschlägen in London und Madrid weiterhin gut. Die Schweiz sei nach wie vor «relativ wenig bedroht». Doch seien die negativen Trends ungebrochen. Die Jugendgewalt und die Gewalt im Rechts- und Linksextremismus, Hooliganismus und Menschenhandel nähmen zu.
Die rechts- und linksextremen Szenen und ihre Gewaltpotenzial stellten allerdings keine wirkliche Bedrohung der inneren Sicherheit der Schweiz dar, stellt das fedpol fest. Gefährlicher seien die Hooligans. Gemäss den Beobachtungen der Polizei nehme die Härte der Gewalt zu. Die Täter würden immer jünger.
Die Zahl der Mitglieder der rechtsextremen Szene hat laut fedpol im letzten Jahr um 200 auf 1200 zugenommen. Zu diesem harten Kern kämen rund 600 Mitläufer und Sympathisanten. In der linksextremen Szene, die - bei schlechterer Datenlage - auf rund 2000 Aktivisten geschätzt wird, sei die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung gesunken.
Hooligans im Anmarsch
Der Kern von Hooligans, die gezielt Krawall bei Sportveranstaltungen suchen, ist laut dem Bericht gut organisiert und zählt rund 400 Personen. Weitere rund 600 beteiligten sich in diesem Umfeld gelegentlich an Ausschreitungen und Sachbeschädigungen. Viele Gewalttäter seien erst 13- bis 16-jährig.
Das fedpol geht davon aus, dass während der Fussball- Europameisterschaft EURO 2008 Hunderte bis Tausende gewaltbereite ausländische Fussballfans versuchen werden, in die Schweiz zu reisen. Dies gelte es in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeistellen in Europa zu verhindern.
Als «medial überzeichnet» beurteilt das fedpol dagegen die Zunahme der Gewaltdelikte unter Jugendlichen. Grössere, ethnisch geprägte Jugendunruhen wie in den Banlieues in Frankreich seien in der Schweiz wenig wahrscheinlich. Hierzulande gebe es keine «ghettoähnlichen» Vorstädte.
hat der nächste Hooligan sprengstoffgurt??


Islamistischer Terrorismus bedroht auch die Schweiz
MÜSSEN DIE NACHRICHTENDIENSTE AUSGEBAUT WERDEN? DISKUTIEREN SIE DAZU IM ONLINE-FORUM
Bin Laden, anlässlich eines weiteren Video-Auftritts. Foto: Al Jazira
Bern. SDA/baz. Die Schweiz ist vor Anschlägen islamistischer Terroristen nicht gefeit. Europa sei von einem Ruhe- und Unterstützungsraum zu einem Operationsfeld der Dschihadisten geworden, stellt das Bundesamt für Polizei (fedpol) fest.
In dem am Dienstag publizierten Bericht «Innere Sicherheit 2005» schreibt fedpol-Direktor Jean-Luc Vez, Europa sei neu eine Arena des islamistischen Terrorismus. Konkrete Vorbereitungshandlungen für Anschläge in der Schweiz seien zwar nicht endgültig nachgewiesen. Dies könne sich aber «rasch und jederzeit» ändern.
Nachrichtendienst ausbauen
Die dschihadistische Methode habe sich gewandelt, heisst es in dem Bericht. Der gewaltbereite Islamist komme nicht mehr nur aus dem Ausland, sondern operiere auch unsichtbar und unerwartet im Inland. Für ein westeuropäisches Land mit einer aktiven islamistischen Szene könnte sich die Terrorbedrohung erhöhen.
Je individueller Dschihadisten handelten, desto schwieriger werde ihre Identifikation vor der Tat, heisst es in dem Bericht. Deshalb müssten wie im europäischen Umfeld die nachrichtendienstlichen Mittel ausgebaut werden. Andernfalls verlöre die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit in der Terrorbekämpfung.
Negative Trends ungebrochen
Das Sicherheitsgefühl der Schweizerinnen und Schweizer sei trotz den Anschlägen in London und Madrid weiterhin gut. Die Schweiz sei nach wie vor «relativ wenig bedroht». Doch seien die negativen Trends ungebrochen. Die Jugendgewalt und die Gewalt im Rechts- und Linksextremismus, Hooliganismus und Menschenhandel nähmen zu.
Die rechts- und linksextremen Szenen und ihre Gewaltpotenzial stellten allerdings keine wirkliche Bedrohung der inneren Sicherheit der Schweiz dar, stellt das fedpol fest. Gefährlicher seien die Hooligans. Gemäss den Beobachtungen der Polizei nehme die Härte der Gewalt zu. Die Täter würden immer jünger.
Die Zahl der Mitglieder der rechtsextremen Szene hat laut fedpol im letzten Jahr um 200 auf 1200 zugenommen. Zu diesem harten Kern kämen rund 600 Mitläufer und Sympathisanten. In der linksextremen Szene, die - bei schlechterer Datenlage - auf rund 2000 Aktivisten geschätzt wird, sei die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung gesunken.
Hooligans im Anmarsch
Der Kern von Hooligans, die gezielt Krawall bei Sportveranstaltungen suchen, ist laut dem Bericht gut organisiert und zählt rund 400 Personen. Weitere rund 600 beteiligten sich in diesem Umfeld gelegentlich an Ausschreitungen und Sachbeschädigungen. Viele Gewalttäter seien erst 13- bis 16-jährig.
Das fedpol geht davon aus, dass während der Fussball- Europameisterschaft EURO 2008 Hunderte bis Tausende gewaltbereite ausländische Fussballfans versuchen werden, in die Schweiz zu reisen. Dies gelte es in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeistellen in Europa zu verhindern.
Als «medial überzeichnet» beurteilt das fedpol dagegen die Zunahme der Gewaltdelikte unter Jugendlichen. Grössere, ethnisch geprägte Jugendunruhen wie in den Banlieues in Frankreich seien in der Schweiz wenig wahrscheinlich. Hierzulande gebe es keine «ghettoähnlichen» Vorstädte.
gobbo
meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen
meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen
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Bern (sda) Bern (sda) Die vier Gastgeber-Kantone der Fussball-EM
2008 begrüssen die geplante Verordnung für den Kampf gegen
Hooligans. In der Vernehmlassung schlagen sie nur kleinere
Ergänzungen vor.
Gegen das geplante Bundesgesetz über die Wahrung der inneren
Sicherheit (BWIS), auf dem die Verordnung fusst, werden derzeit von
Fanklubs Referendumsunterschriften gesammelt. Aus Transparenzgründen
entschloss sich der Bundesrat trotz dieser Ungewissheit, bei den
betroffenen Kantonen den Puls zu fühlen.
Basel, Zürich, Bern und Genf sind die Schweizer Gastgeber-Städte
der EURO 08. Die Regierungen dieser Kantone zeigen sich in ihren
Vernehmlassungsantworten grundsätzlich zufrieden mit dem Entwurf der
Verordnung.
Rassendiskriminierung aufnehmen
In einzelnen Punkten schlagen sie indes Ergänzungen vor: Genf und
Bern plädieren dafür, Rassendiskriminierung in den Katalog jener
Delikte aufzunehmen, die die Behörden zu Massnahmen gegen
potenzielle Hooligans ermächtigen. Basel-Stadt und Bern wollen zudem
die Prävention bei den Klubs und den Fans verstärkt wissen.
Um dazu einen Anreiz zu bieten, schlägt Basel-Stadt vor,
Mitglieder von Organisationen, die sich eindeutig von Gewalt
distanzieren, von einer Ausreisebeschränkung zu befreien. Die
Zürcher Regierung stösst sich ihrerseits an der Bezeichnung
"Fanorganisation" im Verordnungstext. Dieser Begriff sei zu eng. Er
müsse durch "Zuschauergruppe" ersetzt werden.
Fragen um Datenaustausch
Zürich und Basel-Stadt kritisieren Unklarheiten um die
Zentralstelle Hooliganismus (SZH): Die Basler Regierung bemängelt,
dass die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der SZH und dem
Bund Fragen aufwerfe. Die kantonalen Behörden müssten zudem Daten an
ausländische Behörden weitergeben können.
Anders sieht dies der Zürcher Regierungsrat: Seiner Meinung nach
sollen diese Kompetenzen einzig bei den Bundesbehörden liegen.
Datenschutztechnische Probleme mit der geplanten Hooligandatenbank
sieht der Kanton Zürich dagegen nicht.
Referendumsfrist läuft Mitte Juli ab
Datenschützerische Bedenken werden indes von den Gegnern des
Hooligangesetzes ins Feld geführt. Sie monieren zudem, das Gesetz
verstosse gegen die Unschuldsvermutung.
Neben der Datenbank sieht das Hooligangesetz eine Reihe weiterer
Massnahmen wie Rayonverbote, Meldepflicht und Ausreisesperren vor.
Die Gegner der Vorlage haben bis am 13. Juli Zeit, um die nötigen 50
000 Unterschriften zu sammeln.
2008 begrüssen die geplante Verordnung für den Kampf gegen
Hooligans. In der Vernehmlassung schlagen sie nur kleinere
Ergänzungen vor.
Gegen das geplante Bundesgesetz über die Wahrung der inneren
Sicherheit (BWIS), auf dem die Verordnung fusst, werden derzeit von
Fanklubs Referendumsunterschriften gesammelt. Aus Transparenzgründen
entschloss sich der Bundesrat trotz dieser Ungewissheit, bei den
betroffenen Kantonen den Puls zu fühlen.
Basel, Zürich, Bern und Genf sind die Schweizer Gastgeber-Städte
der EURO 08. Die Regierungen dieser Kantone zeigen sich in ihren
Vernehmlassungsantworten grundsätzlich zufrieden mit dem Entwurf der
Verordnung.
Rassendiskriminierung aufnehmen
In einzelnen Punkten schlagen sie indes Ergänzungen vor: Genf und
Bern plädieren dafür, Rassendiskriminierung in den Katalog jener
Delikte aufzunehmen, die die Behörden zu Massnahmen gegen
potenzielle Hooligans ermächtigen. Basel-Stadt und Bern wollen zudem
die Prävention bei den Klubs und den Fans verstärkt wissen.
Um dazu einen Anreiz zu bieten, schlägt Basel-Stadt vor,
Mitglieder von Organisationen, die sich eindeutig von Gewalt
distanzieren, von einer Ausreisebeschränkung zu befreien. Die
Zürcher Regierung stösst sich ihrerseits an der Bezeichnung
"Fanorganisation" im Verordnungstext. Dieser Begriff sei zu eng. Er
müsse durch "Zuschauergruppe" ersetzt werden.
Fragen um Datenaustausch
Zürich und Basel-Stadt kritisieren Unklarheiten um die
Zentralstelle Hooliganismus (SZH): Die Basler Regierung bemängelt,
dass die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der SZH und dem
Bund Fragen aufwerfe. Die kantonalen Behörden müssten zudem Daten an
ausländische Behörden weitergeben können.
Anders sieht dies der Zürcher Regierungsrat: Seiner Meinung nach
sollen diese Kompetenzen einzig bei den Bundesbehörden liegen.
Datenschutztechnische Probleme mit der geplanten Hooligandatenbank
sieht der Kanton Zürich dagegen nicht.
Referendumsfrist läuft Mitte Juli ab
Datenschützerische Bedenken werden indes von den Gegnern des
Hooligangesetzes ins Feld geführt. Sie monieren zudem, das Gesetz
verstosse gegen die Unschuldsvermutung.
Neben der Datenbank sieht das Hooligangesetz eine Reihe weiterer
Massnahmen wie Rayonverbote, Meldepflicht und Ausreisesperren vor.
Die Gegner der Vorlage haben bis am 13. Juli Zeit, um die nötigen 50
000 Unterschriften zu sammeln.
Erster, Einziger und Bester!
*** Dr. h.q. (doctor honoris querulanda) / Alter Sack ***
aber nid dr Josef
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aber nid dr Josef
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Podiumsdikussion zum Thema Fanarbeit und Hooliganismus
Habe soeben die Info zugesteckt bekommen, dass am
7. Juni 19.30 im Café Spitz eine Podiumsdiskussion zum Thema statt findet, organisiert von der BastA.
Der Besuch lohnt sich sicherlich und wer noch nicht davon überzeugt ist, soll sich den wunderschönen Flyer ansehen!
7. Juni 19.30 im Café Spitz eine Podiumsdiskussion zum Thema statt findet, organisiert von der BastA.
Der Besuch lohnt sich sicherlich und wer noch nicht davon überzeugt ist, soll sich den wunderschönen Flyer ansehen!
Podiumsgespräch im BAZ-Cityforum
Wie lassen sich Krawalle vermeiden
Diskussion zum Hooligan-Phänomen
6.6.2006 19:00
Teilnehmer unter anderem :
Jimmy FCB-Fan

Diskussion zum Hooligan-Phänomen
6.6.2006 19:00
Teilnehmer unter anderem :
Jimmy FCB-Fan



Na dann, herzlich willkommen lieber Amadeus!Amadeus hat geschrieben: Im übrigen hab ich schon freundlichere Begrüssungen erlebt. Aber dies nur so am Rande.
Ein Tipp für dich als Anfänger:
Kawa ist nicht freundlich - er ist ehrlich. Naja, zumindest manchmal

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
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nächster Samstag: FCB-Fan für Zürich gesucht
Am nächsten Samstag organisiert die Südkurve an verschiedenen Orten in Zürich eine grosse Unterschriftensammlung. Geplant ist auch ein Medientermin, und dafür wird ein Vertreter aus Basel gesucht, welcher das Motto "Basler und Zürcher Fans sammeln gemeinsam" mit darstellen soll.
Interessenten melden sich bei referendum_bwis@gmx.ch
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Rankhof hat geschrieben:Na dann, herzlich willkommen lieber Amadeus!
Ein Tipp für dich als Anfänger:
Kawa ist nicht freundlich - er ist ehrlich. Naja, zumindest manchmal![]()
Na dann - will ich mal nicht so bünzlerisch sein und werd nochmal ein Auge zudrücken .Kawa hat geschrieben:Genau !!!
@Rankhof das manchmal hab ich ausnahmsweise mal überhört![]()

Prost
Bis jetzt hat sich Niemand gemeldet. Der Job ist immer noch zu haben...macau hat geschrieben:Am nächsten Samstag organisiert die Südkurve an verschiedenen Orten in Zürich eine grosse Unterschriftensammlung. Geplant ist auch ein Medientermin, und dafür wird ein Vertreter aus Basel gesucht, welcher das Motto "Basler und Zürcher Fans sammeln gemeinsam" mit darstellen soll.
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Hast du abgeklärt?tanner hat geschrieben:danke, bin am abklären
Hier noch die Pressemitteilung:
Sehr geehrte Damen und Herren
Am kommenden Samstag werden die Basel, GC und FCZ Fans zusammen mit den Anhängern vom ZSC und den Kloten Flyers in gemeinsamer Sache auf der Strasse stehen. Die Sportsfreunde sammeln zusammen mit Vertretern der Politik, primär der AL, Unterschriften gegen das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS). Unabhängig davon, welchen Club sie unterstützen: das neue Gesetz kann sie alle gleich treffen, weshalb sie auch keine Berührungsängste haben, miteinander das Referendum zu ergreifen.
Das BWIS soll es den Sicherheitsmitarbeitern ermöglichen, Mitglieder eines Fanclubs, welche nur klar als solche erkannbar sind, subjektiv als gefährlich einzustufen und entsprechend an einem Matchbesuch zu hindern.
Diese Aushebelung der Unschuldsvermutung ist in keiner Weise verhältnismässig und wird auch keine Verbesserung der Sicherheit in den Stadien mit sich bringen. Die Fans, welche das Referendum tragen, sind besorgt über die Gewaltbereitschaft einiger Matchbesucher - sind aber nicht gewillt, für deren Taten bestraft zu werden.
Sammelaktionen finden am 3.6. und 24.6., jeweils von 10-16 Uhr am Limmatplatz, bei der Schmiede Wiedikon, an der Bahnhofstr und beim Bahnhof Oerlikon statt. Ebenso während der Übertragung von WM Spielen an diversen Orten.
Für Rückfragen:
Anja Recher (Fraktionspräsidentin AL)
079 452 07 61
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wird es ähnliches in Basel auch geben?macau hat geschrieben:Sammelaktionen finden am 3.6. und 24.6., jeweils von 10-16 Uhr am Limmatplatz, bei der Schmiede Wiedikon, an der Bahnhofstr und beim Bahnhof Oerlikon statt. Ebenso während der Übertragung von WM Spielen an diversen Orten.
oder soll ich mich gleich beim Basler Grossmeister melden?
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre
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