30. Januar*2005, NZZ am Sonntag
Neue Gebühren: iPod und Co. sollen teurer werden
Die Urheberrechtsgesellschaft Suisa will auf MP3-Spielern, Harddisk-Recordern und Speicherchips Abgaben erheben
Noch vor der Revision des Urheberrechts will die Suisa Abgaben auf digitalen Speichergeräten erheben. Kommen ihre Vorschläge durch, würde das jüngste iPod-Modell von Apple neu 328 statt 199*Franken kosten.
Chanchal Biswas
Manchmal gibt es Überraschungen, selbst auf einer Hochpreisinsel. Jedenfalls würde es sich heute für Franzosen lohnen, einen iPod, den MP3-Spieler von Apple, in der Schweiz zu kaufen. 557*Fr. kostet das Top-Modell in der Schweiz, Mehrwertsteuer nicht inbegriffen. In Frankreich sind 384*Euro oder umgerechnet 595*Fr. zu bezahlen. Die Preisdifferenz von 38*Fr. ist im Wesentlichen auf einen Faktor zurückzuführen: In Frankreich sind für die 40-Gigabyte-Festplatte im iPod 20*Euro oder umgerechnet 31*Fr. an Urheberrechtsgebühren zu bezahlen, wie Apple auf der französischen Homepage entschuldigend erklärt.
Die Suisa, die in der Schweiz die Rechte der Urheber musikalischer Werke verwaltet, will nun ebenfalls pauschale Geräteabgaben auf MP3- Spielern, Harddisk-Recordern und Speicherchips erheben (siehe Tabelle). «Wenn man Musiktitel von einer CD auf einen iPod lädt, kopiert man geschützte Werke, und dafür müssen die Rechte-Inhaber entschädigt werden», sagt Suisa-Direktor Andreas Wegelin.
Die Urheberrechtsabgaben wären von Herstellern und Importeuren geschuldet und würden auf den Ladenpreis geschlagen. Der Konsument müsste die Zeche übernehmen und für den iPod mit der 40-Gigabyte-Harddisk 45*Fr. mehr hinblättern. Der iPod Shuffle - das jüngste Mitglied der iPod-Familie hat statt einer Festplatte einen Speicherchip mit 1 Gigabyte Kapazität - würde 328 statt 199*Fr. kosten. Die Hochpreisinsel Schweiz würde ihrem Ruf wieder gerecht.
Noch ist es aber nicht so weit. Die Verhandlungspartner auf der Gegenseite - dazu gehören unter anderem die Wirtschaftsverbände Swico, Economiesuisse und der Nutzerverband DUN - haben den Vorstoss der Suisa abgelehnt. Also hat die Suisa ihre Vorschläge der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten vorgelegt. Die Kommission wird in diesem Frühjahr nicht nur die Höhe der Tarife beurteilen, sondern auch, ob eine rechtliche Grundlage für Abgaben auf digitalen Speichergeräten besteht.
Für Wegelin ist klar, dass das bestehende Urheberrechtsgesetz ausreicht. Danach ist auf Leerkassetten und anderen zur Aufnahme von Werken geeigneten Ton- und Tonbildträgern eine Vergütung geschuldet. Auf dieser Rechtsbasis erhebt die Suisa bereits Leerträgerabgaben auf unbespielten Audio- und Videokassetten sowie auf leeren CD und DVD.
Jürg W. Stutz, der Präsident des Wirtschaftsverbandes der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik Swico, bezeichnet die beabsichtigte Einführung von Geräteabgaben als Katastrophe, da ausgerechnet zukunftsträchtige Technologien in der Schweiz massiv verteuert würden. «Zudem müsste der Konsument bis zu dreimal bezahlen, zuerst Nutzungsgebühren, wenn er Musik legal aus dem Internet herunterlädt, dann Leerträgerabgaben, wenn er die Songs auf CD brennt, und eine Geräteabgabe auf seinem MP3-Spieler.»
Unabhängig vom Begehren der Suisa ist eine Revision des Urhebergesetzes geplant, die weitreichende Folgen hätte. Im Vorentwurf ist vorgesehen, dass auf allen für das Vervielfältigen von Werken geeigneten Geräten, Ton-, Tonbild- oder Datenträgern Urheberrechtsabgaben geschuldet sind. Damit könnten auch auf Druckern, Scannern, CD-Brennern oder Computer-Festplatten Gebühren erhoben werden. Zudem ist ausdrücklich vorgesehen, dass Geräteabgaben und Leerträgerabgaben kumuliert werden können.
Das revidierte Urhebergesetz könnte frühestens 2007 in Kraft treten. Am Montag erst endet die Vernehmlassung des Vorentwurfes. Was der Schweiz blühen könnte, lässt ein Blick nach Deutschland erahnen. Dort sind Scanner und CD-/DVD-Brenner bereits gebührenpflichtig, Drucker sollen folgen. Zudem hat ein Münchner Gericht jüngst entschieden, dass auf jedem in Deutschland verkauften Computer 12*Euro an Urheberrechtsgebühren geschuldet sind. Das würde die Konsumenten jährlich 90 Mio.*Euro kosten. Der europäische Branchenverband EICTA schätzt, dass das Gebührenvolumen in Deutschland von 107 Mio.*Euro in 2002 auf 747 Mio.*Euro in 2006 steigen wird, sollten die Urheberrechtsgesellschaften ihre Ansprüche durchbringen.
In der Schweiz haben die Verwertungsgesellschaften Suisa, Pro Litteris, Suissimage und SSA im Jahr 2003 insgesamt 211 Mio. Fr. eingenommen. 20% davon - oder 40 Mio.*Fr. - wurden für Verwaltungskosten aufgewendet.
SUISA: Gebühren auf MP3-Player
SUISA: Gebühren auf MP3-Player
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