Referendum BWIS

Diskussionen rund um den FCB.
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IP-Lotto
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Beitrag von IP-Lotto »

@dasto&moulegou: Also jetzt wird es langsam kompliziert und auch ein wenig offtopic, aber nichtsdestotrotz (schönes, eigentlich inexistentes Wort) möchte ich das klären, denn es ist wichtig, gute Argumente und geeignete Vergleichsbeispiele parat zu haben. Deswegen als erstes eine Frage an dasto:

Ist der Entzug des Fahrausweises auf Verdacht und OHNE VORFALL theoretisch möglich?

Ich ging eigentlich davon aus: Nein, das ist es nicht. Unter der Voraussetzung, dass das nicht möglich ist, finde ich den Vergleich von sublimus sehr geeignet. Falls es aber doch möglich sein sollte, ist natürlich moulegous Einwand richtig, das stärke womöglich das Vertrauen in die Polizeigewalt.
"Ich muss heute wieder einen Glückstag haben. Polizisten sind das Beste, was ich kenne - gleich nach Rhabarbergrütze."
P.V.R.P.E. Langstrumpf

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macau
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Beitrag von macau »

dasto hat geschrieben:vorallem hat man in diesem beispiel die möglichkeit dann allenfalls auch beschwerde einzulegen, dies kann man ja bei stadionverbot/eintrag datenbank nicht, oder?
Ich finde den Vergleich mit einem Führerscheinentzug nicht optimal. Um ein Auto zu führen, braucht es eine Bewilligung (den Führerschein), so wie es auch eine Bewilligung braucht, um etwa eine Beiz zu führen. Diese Bewilligung kann natürlich von der ausgebenden Stelle entzogen werden. (Ein Führerausweisentzug ist auch keine Strafe, sondern eine administrative Massnahme)

Um sich in der Schweiz frei zu bewegen respektive die Schweiz zu verlassen, braucht es aber keine Bewilligung, das ist ein unbedingtes Grundrecht.

Diese Woche wurde bekanntgegeben, dass in Basel Autofahrer, welche zwei mal geblitzt wurden, eine Nachschulung absolvieren müssen. Das iist ein besserer Vergleich: Eine Nachschulung ist eine Zwangsmassnahme wie eine Meldeauflage (Ein Führerausweisentzug ist keine Zwangsmassnahme).

Zum Nachsitzen für Raser brauch es zwei Radarfotografien, die vor Gericht wasserdicht sind, sonst können Betroffene Beschwerde einlegen. Bis die Beschwerde behandelt wird, ist die Zwangsmassnahme (Nachschulung) automatisch aufgeschoben.

Für ein Rayonverbot brauch es ausser einer Vermutung gar nichts, und eine Beschwerde ändert nichts daran, dass das Rayonverbot sofort in Kraft tritt.

EDIT: Noch etwas: Ein Raser muss die Nachschulung gar nicht absolvieren, er kann auch einfach den Führerschein abgeben, dann ist die Sache erledigt. Wer mit einer Meldeauflage belegt ist, kann nicht einfach erklären, dass er nicht mehr an Fussballspiele geht, um von der Meldeauflage entbinden zu werden.

Die Nachschulung für Raser wird übrigens auch nicht in einer Staatsschutzdatenbank eingetragen.

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moulegou
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Beitrag von moulegou »

IP-Lotto hat geschrieben:Ist der Entzug des Fahrausweises auf Verdacht und OHNE VORFALL theoretisch möglich?
Theoretisch vermutlich schon. Wenn ein oder zwei Polizisten jemandem was anhängen wollen und bezeugen, dass man zu schnell gefahren sei oder was auch immer. Allerdings müssen sie dafür wohl auch einen Richter überzeugen. Beim drohenden Gesetz zur Abschaffung von Grundrechten nicht. Stimmt, der Vergleich ist gut. Hab mich vergaloppiert.

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sublimus
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Beitrag von sublimus »

Léon hat geschrieben:26.Juli 2007

Herr Peter M. bekennder FC Aarau-Fan wollte an einem Samstag mit seiner Familie nach Deutschland zum Einkaufen. Zu seinem Entsetzen wurde er an der Grenze abgewiesen und vorübergehend verhaftet. Noch hatte Peter M. überhaupt keine Ahnug weswegen er verhaftet wurde.

In der Zelle wurde ihm mitgeteilt, dass der FC Basel an diesem Samstag ein Freundschaftsspiel in Köln bestreitet und er deswegen nicht das Land verlassen dürfe. Was interessiert ihn der FC Basel? Er sei in der Datenbank, in der neuen Hooligandatenbank. Herr Peter M. kann sich nicht an eine Straftat erinnern. Im wurde ein Spiel genannt an dem er negativ aufgefallen war.
Weil es regnete wollte Peter M. seinen Schirm mit ins Stadion nehmen, nach kurzem wörtlichen Disput mit den Sicherheitsverantwortlichen, einer Kontrolle seiner Personalien und mit Verzicht auf seinen Schirm, durfte Peter M. das Stadion betreten. Das er wegen diesem kleinen Disput in dieser Datenbank landet und er als "gewaltbereit" erfasst wurde, kann er heute noch kaum glauben.

Gegen Freiheitsberaubung ohne Straftat!
Absolut genial. Solche anschaulichen Beispiele sind beim Unterschriftensammeln extrem wichtig, um den Leuten die Folgen dieses Gesetzes vor Augen zu führen.

dasto
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Beitrag von dasto »

moulegou hat geschrieben:Theoretisch vermutlich schon. Wenn ein oder zwei Polizisten jemandem was anhängen wollen und bezeugen, dass man zu schnell gefahren sei oder was auch immer. Allerdings müssen sie dafür wohl auch einen Richter überzeugen. Beim drohenden Gesetz zur Abschaffung von Grundrechten nicht. Stimmt, der Vergleich ist gut. Hab mich vergaloppiert.
nein ist es nicht! die adinistrativbehörde würde den ausweis gleich wieder aushändigen, wenn kein beweis für eine übertretung vorhanden ist!

wen man bei jemanden den verdacht hat, kann man ihn psychologisch ode rmedizinisch (je nach dem) abklären lassen, wenn vorher kein vorfall war, behält der betroffene der ausweis in dieser zeit aber!
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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sublimus
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Beitrag von sublimus »

macau hat geschrieben:Ich finde den Vergleich mit einem Führerscheinentzug nicht optimal.
Du, egal, mag ja sein, dass das ganze nicht 1:1 vergleichbar ist. Vielleicht findet jemand bessere Beispiele. Wobei das mit dem Bewilligung oder Grundrecht ein Nicht-Jurist kaum je beachten wird. Das Beispiel hat bei meinen Sammlungsversuchen relativ gut funktioniert.

Wichtig ist aber meiner Erfahrung nach, dass man solche Vergleiche zur Hand hat, um die Absurdität dieses Gesetzes aufzeigen zu können. Denn nicht jeder interessiert sich für das Schicksal von ein paar Fussballfans.

Auch Altstetten kann so verglichen werden: das war, wie wenn man alle Autofahrer auf einem bestimmten Abschnitt verhaften und einen Abend festhalten würde, weil in der Nähe ein paar Raser mit derselben Automarke unterwegs sind. Primitive Sippenhaft, die eigentlich ins Mittelalter gehört.

dasto
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Beitrag von dasto »

sublimus hat geschrieben: Auch Altstetten kann so verglichen werden: das war, wie wenn man alle Autofahrer auf einem bestimmten Abschnitt verhaften und einen Abend festhalten würde, weil in der Nähe ein paar Raser mit derselben Automarke unterwegs sind. Primitive Sippenhaft, die eigentlich ins Mittelalter gehört.
dieses beispiel finde ich schon viel besser als der ausweis :)
jay hat geschrieben:d mongi-quote im forum isch au scho tiefer gsi

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macau
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Demokratische Juristen der Schweiz

Beitrag von macau »

hallo

falls Euch der beil. Text dienlich ist (für Rückseite Unterschriftenbogen
oder für die Website) ...sobald als möglich auch in Französisch (ist in
Übersetzung).

Die DJS haben am 28.4. Vorstandssitzung und werden über die Unterstützung
des Referendums beschliessen (wobei ich doch schon annehme dass JA).

Die Grüne Partei Schweiz erwirkt den Entscheid in den nächsten Tagen per
Zurkularbeschluss.

Herzlich

Catherine Weber, Geschäftsführerin DJS


******************

Der Text:

Nein zur Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (BWIS)

Die vom Parlament beschlossenen u201EMassnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungenu201C sind rechtsstaatlich inakzeptabel. Die vorgesehenen polizeilichen Zwangsmassnahmen bewegen sich im staatsschützerischen Graubereich und verstossen gegen die Unschuldsvermutung.

Dieses Gesetz braucht es nicht

Sicherlich: Gewalt an Sportveranstaltungen gibt es. Die Behauptung, dass in den letzten Jahren eine u201Ebesorgniserregende Zunahmeu201C dieser Gewalt zu verzeichnen sei, ist aber aus der Luft gegriffen. Langzeitstudien gibt es nicht. Hingegen fehlt es in der Schweiz seit langem an unabhängiger und professioneller Fanarbeit, die von den Clubs und Verbänden organisiert und mitfinanziert werden müsste und die nachhaltig auf gewaltfreie Sportveranstaltungen einwirken könnte. Die Hooliganszene, gegen die sich dieses Gesetz angeblich richtet, ist in der Schweiz anerkanntermassen sehr klein. Gegen sie braucht es kein eigenes Gesetz. Das bestehende Strafrecht reicht vollkommen aus.

Keine neue Staatsschutzdatei

Mit den neuen Bestimmungen im Staatsschutzgesetz werden mehrere Tausend Sportfans in der zentralen Datenbank u201EHOOGANu201C fichiert. Dafür braucht es keinen konkreten Tatverdacht, sondern nur u201Eglaubwürdige Aussagenu201C von Polizeibeamten oder privaten Sicherheitsdiensten der Stadionbetreiber. Schon heute verhängen die Vereine und Verbände auf privatrechtlicher Basis (Hausrecht) Stadionverbote. Gegen diese oft willkürlichen Massnahmen haben die Betroffenen keine Beschwerdemöglichkeit. Das neue Gesetz wird diese private Willkür staatlich sanktionieren. Die Daten können an andere Polizeien und an Private im In- und Ausland weitergegeben werden. Eine Kontrolle wird dann vollends unmöglich.

Keine Zwangsmassnahmen auf blossen Verdacht

Ziel der Datensammlung ist nicht der Nachweis vor Gericht, sondern die Verhängung von Zwangsmassnahmen auf blossen Verdacht: Rayonverbote, Meldeauflagen (die Pflicht, sich an bestimmten Tagen bei der Polizei zu melden), Ausreiseverbote und schliesslich Präventivhaft bis zu 24 Stunden. Für diese Einschnitte in die Grundrechte braucht es keine strafrechtliche Verurteilung, sondern die blosse Vermutung der Polizei, dass die betroffene Person Mitglied einer Fanorganisation ist, die schon u201Emehrfach an Gewalttätigkeiten im In- oder Ausland beteiligt waru201C. Damit wird eine Sippenhaft eingeführt, die in einem Rechtsstaat nichts zu suchen hat.

Keine Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen

Fichierung, Rayonverbote, Meldeauflagen und Ausreiseverbote sind nach diesem Gesetz schon gegen 12-Jährige möglich. In Präventivhaft sollen schon 15-Jährige landen. Polizeiliche Gewalt gegen Kinder darf es in einem demokratischen Staat nicht geben. Speicherungsfristen von bis zu zehn Jahren führen zu einer unzumutbaren Kriminalisierung jugendlicher Sportfans.

Keine verfassungswidrigen Gesetze

Das Parlament hat dieses Gesetz bewusst beschlossen, obwohl der Bund für polizeiliche Zwangsmassnahmen keine Zuständigkeit hat. Das Gesetz ist damit verfassungswidrig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es vorerst nur bis 2009 gelten soll. Die Fussballeuropameisterschaft 2008 und der u201ERuf der Schweizu201C rechtfertigen keinen Verfassungsbruch.

Kein Sonderrecht

Bereits mit den u201EZwangsmassnahmen im Ausländerrechtu201C hat der Gesetzgeber für eine bestimmte Personengruppe ein Sonderrecht geschaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf will in ähnlicher Weise Sonderrecht gegen Sportfans schaffen und damit Kinder und Jugendliche auf blossen Verdacht hin oder wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Fangruppe kriminalisieren. Es ist zu befürchten, dass die hier beschlossenen Massnahmen in Zukunft auch auf andere Gruppen ausgedehnt werden, die der Staatsschutz als u201Egefährlichu201C einstuft.

Grundrechte müssen für alle gelten

Unterstützen Sie das Referendum gegen die Verschärfung des Staatsschutzgesetzes

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SUPPORTERS
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Beitrag von SUPPORTERS »

Jetzt hatte ich Kontakt mit einem der wichtigesten Personen der Section Ouest und die würden ev. auch mitmachen, aber NICHTS gibt es auf französisch. Kann da jemand nachhelfen und die Seite ev. updaten oder so? Sion, Section Ouest, Section Grenat und die anderen würden sicherlich mitmachen. AUF JETZT!!

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Soviel ich weiss ist die französische Sparte in Arbeit... du kannst sie mal auf die seite http://www.referendum-bwis.ch verweisen, in der Sparte Doku ist eine französische Version des Unterschriftensammelbogens.

mb-sh
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Beitrag von mb-sh »

Frage: Dürfen Leute, die noch vor Ablauf der Referendum-Frist 18 werden, jetzt schon unterschreiben? Oder werden die Listen schon vorher an die Gemeinden geschickt und die Stimme dann nicht gezählt, da ungültig?
[CENTER]=> IN DUBIO PRO REO - NEIN ZUR VERSCHÄRFUNG DES BWIS <=[/CENTER]

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macau
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Beitrag von macau »

mb-sh hat geschrieben:Frage: Dürfen Leute, die noch vor Ablauf der Referendum-Frist 18 werden, jetzt schon unterschreiben? Oder werden die Listen schon vorher an die Gemeinden geschickt und die Stimme dann nicht gezählt, da ungültig?
Die Listen werden fortlaufend zur Beglaubigung geschickt. Warten, bis 18 und in der Zwischenzeit 100 Ersatzleute zum Unterschreiben animieren...

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macau
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Beitrag von macau »

SUPPORTERS hat geschrieben:Jetzt hatte ich Kontakt mit einem der wichtigesten Personen der Section Ouest und die würden ev. auch mitmachen, aber NICHTS gibt es auf französisch. Kann da jemand nachhelfen und die Seite ev. updaten oder so? Sion, Section Ouest, Section Grenat und die anderen würden sicherlich mitmachen. AUF JETZT!!
taugt das was??

Bonjour,nous sommes des représentants de plusieurs fans club alémaniques et
tessinois (Young Boys, Bâle, GC, FCZ, St.Galle, Schaffhouse, Ambri, ...) et nous sommes à la recherche de supporters francophones qui nous aident à la collecte de signatures en Romandie pour le referendum contre la modification du 24 mars 2006 de la loi fédérale instituant des mesures visant au maintien de la sûreté intérieure (LMSI) (Incitation à la violence et violence lors de manifestations sportives). Cette modification de la LMSI http://www.parlament.ch/f/se-schlussabs ... 05-065.pdf initié par le conseiller fédéral Christoph Blocher (UDC) risque de criminaliser bien plus de gens que seulement des "hooligans". Chaque fan au stade sera un hooligan potentiel pour les forces d'ordre et l'accusation simple par un agent de police ou bien un employé d'un service de sécurité privé suffira pour imposer des mesures contre nous, les supporters. Entre les mesures proposées: garde à vue de 24 heures. Inutile même d'ajouter qu'il est déjà possible d'agir aujourd'hui avec la législation cantonale contre les vrais fauteurs de troubles, d'où l'absurdité de la modification de la LMSI prposée.
Malheureusement, à présent, nous sommes que des suisse-allemaniques dans le comité et ils nous manquent les liens vers la Romandie. Il existe un site
web http://www.referendum-bwis.ch/home.htm (version allemande seulement). En annexe vous trouvez des extraits d'un article sur le sujet paru sur le site web de la radio suisse romande ainsi qu'un formulaire de collecte de signatures. Il nous en faut 50'000 jusqu'au 15 juin 2006 !!!

En vous remerciant en avance pour votre soutien je reste avec mes
salutations les meilleures,

pour le comité,

Markus Flueckiger,
Lausanne

referendum.lmsi@gmail.com


Zusatz:

article paru sur http://www.rsr.ch:

Hooliganisme: référendum des fans clubsUn référendum contre la loi sur le
hooliganisme, votée par le Parlement le mois dernier en vue de l'Euro 08,
sera lancé par divers fans clubs suisses. Une partie de la gauche
s'associera au comité référendaire.
Cette information a été divulguée vendredi soir par la télévision suisse
alémanique et reprise par la tsr. Outre certains fans clubs de football et
de hockey, une partie de la gauche, notamment les Verts, fera partie du
comité référendaire. Ce dernier estime que la loi est trop sévère, inutile
et anticonstitutionnelle. Il devra récolter 50'000 signatures jusqu'à
mi-juillet.


Daniel Vischer, conseiller national zurichois écologiste, estime que la loi
"criminalise des centaines de supporters" et qu'il est déjà possible d'agir
aujourd'hui avec la législation cantonale. Le comité a indiqué qu'il
communiquera ses motivations exactes la semaine prochaine.
Pas de match à l'étrangerLes fauteurs de troubles pourront également se voir
interdire un départ à l'étranger pour assister à un match. Troisième
sanction possible, l'obligation de se présenter à la police. Si une personne
n'a pas respecté l'une des deux injonctions précédentes, elle devra se
rendre à des heures précises au poste de son domicile.

Enfin, la garde à vue est prévue en dernier recours contre les auteurs de
violence particulièrement récalcitrants. Elle durera 24 heures au maximum.

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guybrush
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Baz von heute, Samstag S. 11

Beitrag von guybrush »

«Wir sind doch keine Verbrecher!»

FCB-FANS SAMMELN UNTERSCHRIFTEN GEGEN DAS GEPLANTE «HOOLIGAN-GESETZ»

Bild
Unterschriftensammlung hinter der Muttenzerkurve. FCB-Fans hoffen auf Unterstützung aus der Bevölkerung. Foto Tino Briner

Michael Keller

Die Initianten des Referendums befürchten eine «Kriminalisierung vieler friedlicher Fussballfans».


«Wir versuchen, die notwendigen 50000 Unterschriften für ein Referendum zusammenzukriegen. Aber dann beginnt erst der schwierigste Teil unserer Arbeit: Wir müssen dem Volk klar machen, dass wir keine Hooligans sind.» Ruben Schönenberger, Sprecher des mittlerweile schweizweit abgestützten Referendumskomitees, ist sich bewusst, wie schwer es sein wird, gegen das Negativ-Image anzukämpfen. «Aber wird müssen etwas tun. Wir können nicht einfach zuschauen und abwarten.»
Ähnlich sieht es Lars, ein «Hardcore-Fan», der seinen Nachnamen nicht preisgeben will. «Wir müssen ein Zeichen setzen. Wir müssen demonstrieren, dass Tausende Menschen gegen das Gesetz sind.» Gerade hat er am Eingang zur Muttenzerkurve seine Unterschrift auf einen Referendumsbogen gesetzt. «Ich will mit meinen Steuergeldern keine Datenbank finanzieren, deren Zweck ich nicht einsehe.»

«Fehlende Kontrolle». Silvan, der neben ihm steht und nicht ohne Stolz sagt, seit seinem 13. Lebensjahr Stadionverbot zu haben, befürchtet, dass die Daten unkontrolliert weitergegeben werden. «Ich will nicht irgendwann von der Polizei mit Vornamen angesprochen werden!»

Die «Änderung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit», wie das «Hooligan-Gesetz» offiziell heisst, soll eine landesweite elektronische Datenbank bringen, in der gewalttätige Fans registriert werden. Ausserdem soll mit Rayonverboten, Meldepflicht und vorsorglichem Polizeigewahrsam die Gewalt an Matches unterbunden werden.

Rennen gegen die Zeit.
«Die meisten Leute unterschreiben unser Referendum», stellt David «Dave» Striebel fest, der Präsident des lokalen Komitees von Basel. «Wir müssen uns einfach Zeit nehmen und den Leuten erklären, um was es geht.» Vereinfacht und plakativ müssten ihre Argumente zwar sein, aber die Zeit sei ja auch knapp. Am 13. Juli läuft die Referendumsfrist ab.

Unterstützung erhalten die FCB-Fans von den Jugend- und Sozialarbeitern des Fanprojektes. «Wir unterstützen die Aktion ideell, wir selbst haben uns im Vernehmlassungsverfahren bereits kritisch geäussert», erklärt Thomas Gander vom Fanprojekt. Das Referendumskomitee profitiert auch von den Kontakten der Jugendarbeiter. «Das Referendum hat in unseren Augen nur dann eine realistische Chance, wenn sich auch die Politik einschaltet. Wir aktivieren deshalb unsere Beziehungen zu lokalen Politikern», so Gander weiter. Vor allem von den Grünen, der SP und den Gewerkschaften erhoffen sich die Gegner des Gesetzes Engagement, aber auch von «liberalen Bürgerlichen».
Derweil geht die Unterschriftensammlung weiter, Standaktionen auf Barfi und Marktplatz sind in Planung. Und beim nächsten Heimmatch sollen zehn Mal mehr Leute Unterschriften sammeln als beim Spiel gegen St.Gallen.
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.
Benjamin Franklin (1706-1790)

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Fans wehren sich gegen eine unnötige Kriminalisierung


Ruben Schönenberger

Bis zur Europameisterschaft in der Schweiz und in Österreich ist es noch zwei Jahre hin, und bereits geistern Schreckensszenarien durch das Land, wie Hooligans unseren Ruf als Gastgebernation besudeln. Aber existiert dieses Problem überhaupt in diesem Masse? Müssen wir uns wirklich vor Ausschreitungen an der Europameisterschaft fürchten?

Tatsache ist, dass selbst die Polizei von nur ungefähr 1000 problematischen Fans ausgeht, wovon 200 der Hooligan-Szene zuzurechnen seien. Dass von dieser Anzahl an potenziell gewaltbereiten Fans an der EM keine grosse Gefahr ausgehen wird, ist einleuchtend. Fans teilnehmender Nationen, die zu einem weit grösseren Risikofaktor werden können, dürften unsere «Hooligan-Gesetze» wohl kaum interessieren. Mit dem Begriff «Hooligan-Gesetz» wird offensichtlich eine Polemik betrieben, um die Bevölkerung auf ein nicht existierendes Problem aufmerksam zu machen.
Was bezweckt also der Bund mit einem Hooligan-Gesetz? Die EM dient zwar als Argument für die Schaffung dieses Gesetzes, die wirklichen Gründe sind aber andernorts zu finden. Schliesslich ist auch die Beschränkung einzelner Massnahmen bis 2009 praktisch schon gekippt. Das Gesetz dürfte also eher im nationalen Sportbetrieb Anwendung finden.
Daran wäre a priori nichts auszusetzen. Nur schiesst das Gesetz weit übers Ziel hinaus. Um einige wenige Problemfans von den Stadien fern zu halten, nimmt man in Kauf, dass unschuldige Matchbesucher willkürlich bestraft werden und elementare Grundrechte abgeschafft werden.
Seit Jahren verfolgen der Schweizerische Fuss-ballverband und die einzelnen Clubs bereits eine mehr als undurchsichtige Taktik in Sachen Stadionverbote. Dies wird nun auf höchster Ebene legalisiert und gar verschärft. Es darf nicht sein, dass Fans, die sich korrekt verhalten, von den Stadien verwiesen werden. Genau dies soll nun aber möglich werden. Wenn bereits Aussagen des Sicherheitspersonals genügen, um eine Person als gewalttätig abzustempeln, muss man sich auf die richtige Einschätzung eines dafür nicht immer geschulten Personals verlassen.
Die Bedingung eines richterlichen Schuldspruches sucht man im Gesetzestext vergebens. Man macht also die Exekutive zur Judikative. Die Unschuldsvermutung - einer der stärksten Grund-pfeiler unseres Rechtssystems - wird gekippt. Mehr noch, sie wird umgekehrt. Wer einmal in die «Hooligan-Datenbank» gelangt ist, muss seine Unschuld beweisen, um den Eintrag wieder löschen zu lassen.

Zu befürchten bleibt hier auch, dass die Betroffenen nicht einmal von der Eintragung in die Datenbank erfahren. Beispiele aus Deutschland, wo die Fans mit der Datei «Gewalttäter Sport» bereits seit Jahren mit einer sehr ähnlichen Problematik zu kämpfen haben, stimmen nicht gerade positiv.

Es fragt sich vor allem, was eine Ausreisebeschränkung im Hinblick auf die EM für einen Nutzen haben soll, wenn doch die Hälfte dieser EM in unserem Land stattfindet.
Vielleicht sollte man sich überlegen, die Fans während der EM auf einer Karibikinsel zu beherbergen. Ich bin sicher, die Fans würden dem Aufruf folgen. Mittlerweile ist nämlich vielen friedlichen Fans die Lust auf die EM vergangen.
Ruben Schönenberger (20) ist Student an der Universität St. Gallen. Der Fan des FCSt. Gallen engagiert sich für Fanprobleme und ist Pressesprecher des Referendumskomitees BWIS.

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Braucht es im Sport ein Gesetz gegen Hooligans?

GEWALT AN SPORTANLÄSSEN SOLL KONSEQUENT BEKÄMPFT WERDEN KÖNNEN - FANGRUPPEN WEHREN SICH GEGEN DAS GESETZ


Simon Schenk

Ja, sicher braucht es das Gesetz! Und zwar nicht nur für die Fussball-EM 2008, sondern auch für die Spiele in der nationalen Meisterschaft! Leider, muss man sagen, denn es ist die Folge von Taten einiger Unvernünftiger, die mit ihrem Verhalten die Sicherheit aller übrigen Matchbesucher gefährden.

Die vielen Zwischenfälle der letzten Jahre haben dazu geführt, dass sich eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Swiss Olympic, dem Bundesamt für Sport, dem Eishockey- und dem Fussball-Verband intensiv mit dem Problem «Gewalt bei Sportveranstaltungen» auseinandergesetzt und etliche Massnahmen eingeleitet hat.
Die Anstrengungen sind in den letzten Jahren massiv angestiegen und der finanzielle Aufwand seitens der Klubs ist enorm. Wir bei den ZSC Lions investieren für die Sicherheitskosten pro Saison über 300000 Franken.
Sowohl die Sicherheitsdienste wie auch die Fan-Betreuer leisten gute Arbeit. Aber das alleine genügt nicht. Es braucht dringend die gesetzliche Grundlage, damit ihre Arbeit nicht zur «Wischi-waschi-» oder «Sisyphus-Arbeit» abgewertet wird. Mit dem vorliegenden Bundesgesetz könnten sie ihre Aufgaben effizienter erfüllen.
Es darf doch einfach nicht sein, dass friedliche Matchbesucher - allenfalls noch mit Kindern - aus Angst vor den unvernünftigen Randalierern sich nicht mehr an Sportveranstaltungen getrauen.
Die Leute, die Sportveranstaltungen zum Abreagieren ihrer Aggressionen missbrauchen, müssen identifiziert und ihrer Verantwortung zugeführt werden. Eine gesamtschweizerische klare Gesetzgebung verhindert, dass gewalttätige Fans die Möglichkeit haben, mit der Unterstützung von Anwälten den Sportveranstaltern «auf der Nase herumzutanzen», um den Unverbesserlichen zu ermöglichen, schon beim nächsten Spiel wieder ihr Unwesen treiben zu können.
Die gefährlichen Vorkommnisse gehen nämlich nicht von jenen Fans aus, die sich über Niederlagen ihrer Mannschaft ärgern oder die vielleicht vor lauter Freude über ein schönes Tor einen Schluck über den Durst trinken. Die gefährlichen Aktionen werden gezielt vorbereitet und durch einschlägig bekannte Gruppierungen inszeniert.
Die Angst, dass unbescholtene und unbeteiligte Fans in die Mühlen der Justiz geraten, ist nicht berechtigt. In einer Datenbank wird nur erfasst, wer seine Gewaltbereitschaft bewiesen hat. Zuerst muss ein gewalttätiges Verhalten vorliegen und dieses muss dann auch noch durch glaubwürdige Aussagen oder Bildaufnahmen der Polizei, des Sicherheitspersonals, der Sportverbände oder der Sportvereine belegt werden.
Eigentlich müssten es alle in den Fanclubs vereinigten friedlichen Fans begrüssen, wenn die «echten» Sünder ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden, denn dadurch würden sie vor dem harten Kern gewaltbereiter Fans geschützt.
Wir vom Sport brauchen das vorliegende Gesetz dringend. Es geht nicht nur um die Fussball-EM 2008 oder die Eishockey-WM 2009, die in der Schweiz stattfinden. Viele Spiele in unseren Meisterschaften enthalten Zündstoff. Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die Voraussetzung, dass die Sicherheit für alle Zuschauer verbessert werden kann. Und wer keine bösen Absichten hat, der hat auch nichts zu befürchten!
Simon Schenk (59) war Spieler des SCLangnau (1964-80) und der Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft (1970-78). Heute ist der ehemalige Nationaltrainer (1995-97) Berner SVP-Nationalrat sowie Sportchef und Geschäftsführer der ZSC Lions.

mb-sh
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Beitrag von mb-sh »

guybrush hat geschrieben: «Fehlende Kontrolle». Silvan, der neben ihm steht und nicht ohne Stolz sagt, seit seinem 13. Lebensjahr Stadionverbot zu haben, befürchtet, dass die Daten unkontrolliert weitergegeben werden. «Ich will nicht irgendwann von der Polizei mit Vornamen angesprochen werden!»
Genau das braucht es jetzt nicht! :rolleyes:
[CENTER]=> IN DUBIO PRO REO - NEIN ZUR VERSCHÄRFUNG DES BWIS <=[/CENTER]

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Dave
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Beitrag von Dave »

do no dr bricht wo im regionalschurnal basel uf drs1 koh isch regionalschurnal 21.4.06
[CENTER]
****************************************
ALTE SÄCKE BASEL
****************************************
[/CENTER]

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Eckfahne
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Beitrag von Eckfahne »

Guet brichtet... muesi doch sage, objektiv und sachlich.

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

guybrush hat geschrieben:Unterschriftensammlung hinter der Muttenzerkurve.
Silvan, der neben ihm steht und nicht ohne Stolz sagt, seit seinem 13. Lebensjahr Stadionverbot zu haben
Genau solche Idioten sollten möglichst weit weg von der ganzen Kampagne stehen .....

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moulegou
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Beitrag von moulegou »

mb-sh hat geschrieben:Genau das braucht es jetzt nicht! :rolleyes:
Vermutlich ist er jetzt bereits 14 und der Autor hat das locker unterschlagen. Der Artikel zielt doch zwischen den Zeilen immer noch in die Richtung, dass sich nur allenfalls Direktbetroffene wegen dem Gesetz zu sorgen brauchen. Die Fakten der Aushebelung der Gewaltentrennung als grundlegende Basis der Demokratie und der Aushöhlung der Unschuldsvermutung als unverzichtbare Grundlage eines Rechtsstaates werden in der medialen Berichterstattung weiterhin nicht ausreichend betont. Die sogenannte vierte Gewalt versäumt leichtfertig die Erfüllung ihres Auftrags als unabhängige Kontrollinstanz über die staatlichen Organe. Die zentralen Fakten gehören nicht in einem seitenlangen Pro und Contra versteckt sondern in die Schlagzeilen.

Edit: Die Ausserkraftsetzung der Grundrechte der Bürger und von rechtsstaatlichen Grundsätzen durch dieses Gesetz kommt immer nur mit Anmerkungen wie "aus Sicht der Fans" etc. versehen zur Erwähnung. Dies hat nach meiner Auffassung nichts mit seriösem Journalismus zu tun, weil es sich dabei um objektive Tatsachen handelt.

fcbianer
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Beitrag von fcbianer »

aus dem gcforum ;)

Für die Sammelaktion vom Sonntag werden
noch diverse Helfer gesucht. Wer uns unterstützen will, möge sich unter
referendum_gcz@gmx.ch melden.

Danke!

Athenry
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St. Galler Tagblatt vom 22.04.06

Beitrag von Athenry »

«Willkür auf höchster Ebene»
Fans aus 16 Schweizer Klubs wehren sich gegen die drohende Fichierung durch das neue «Hooligan-Gesetz». Ihr St. Galler Sprecher Ruben Schönenberger über Datenschutz, Gewalt in Stadien und Mittel gegen Hooligans.

Herr Schönenberger, Sie wollen mit einem Referendum das neue «Hooligan-Gesetz» verhindern. Warum?

Ruben Schönenberger: Als aktive Fussballfans haben wir leider schon einige schlechte Erfahrungen rund um die Frage der Sicherheit in den Stadien gemacht. Bereits heute werden etwa Stadionverbote oft sehr willkürlich ausgesprochen. Wer sich genauer mit dem neuen «Hooligan-Gesetz» auseinander setzt, stellt fest, dass hier Willkür auf höchster Ebene geplant ist. Nur schon Aussagen von Sicherheitsleuten können ausreichen, um in einer Hooligan-Datenbank zu landen. Zudem wird der Datenschutz aufgeweicht, weil die Daten an jeden Sportveranstalter weitergegeben werden können. Wir befürchten, dass die bisherige Willkür im kleinen Rahmen legalisiert und schweizweit angewendet wird.


Ist es denn nicht angemessen, dass gegen gewaltbereite Fans und Hooligans mit schärferen Gesetzen vorgegangen wird, um die friedlichen Fussballbegeisterten der Euro08 zu schützen?

Schönenberger: Sicher ist es richtig, wenn gegen gewaltbereite Fans vorgegangen wird. Nur ist dieses Problem in der Schweiz relativ klein. Die Polizei spricht von 1000 gewaltbereiten Fans, wovon sie rund 200 zu den Hooligans zählt. Mit dem neuen Gesetz schiesst der Bundesrat aber über das Ziel hinaus. Unschuldige Fans laufen Gefahr, registriert und mit Verboten belegt zu werden.


Aber wenn sich jemand nichts hat zuschulden kommen lassen, ist diese Gefahr nicht sehr gross.

Schönenberger: Nehmen Sie die Ereignisse in La Chaux-de-Fonds, als 24 Ostschweizer Fans wegen Sachbeschädigung festgenommen wurden, jedoch nur die Hälfte wirklich an den Vorfällen beteiligt war. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist, kann sehr schnell belangt werden. Das grösste Problem ist jedoch, dass die Aufnahme in diese Hooligan-Datenbank ohne richterlichen Beschluss geschieht und man nachträglich seine Unschuld beweisen muss, um wieder gelöscht zu werden. Wer in dieser Datenbank gespeichert ist, kann mit einem Rayonverbot oder Meldeauflagen belegt werden, zudem sind Ausreisesperren und vorsorglicher Polizeigewahrsam möglich.


Vandalenakte wie in La Chaux-de-Fonds sind nicht akzeptabel und schaden doch Ihrem Anliegen.

Schönenberger: Ja, da haben Sie völlig Recht. Solche Aktionen sind kontraproduktiv für die Ziele des Referendums, aber auch für die friedlichen Fans überhaupt.


Gewalt in Stadien ist eine Tatsache. Wie müsste man denn Ihrer Meinung nach dagegen vorgehen?

Schönenberger: Wichtig wäre es, die integrative Fanarbeit zu fördern oder Fanprojekte, wie sie etwa der FC Basel kennt, auf die Beine zu stellen. Vor allem jüngere Fans können durch Gespräche mit Fanbetreuern auf den richtigen Weg gebracht werden. Gegen notorische Schläger könnte man durchaus mit schärferen Gesetzen reagieren. Dagegen haben wir nichts einzuwenden. Hier wäre es aber wichtig, dass der Eintrag in eine Datenbank auf einen richterlichen Beschluss erfolgt.


Die Politik hat bisher wenig Lust gezeigt, sich gegen das Hooligan-Gesetz einzusetzen. Wie wollen Sie hier noch Unterstützung gewinnen?

Schönenberger: Wir versuchen im persönlichen Kontakt Politiker aus allen Lagern zu überzeugen, sich zu engagieren. Aber es ist in der Tat nicht einfach.


Wie sollen Fans aus 16 verschiedenen Klubs, die sich in den Stadien oft bekämpfen, bis am 13. Juli gemeinsam 50 000 Unterschriften zusammenzubringen?

Schönenberger: Das Ganze ist dezentral organisiert. Jeder Verein sammelt für sich, womit wir auch Problemen aus dem Weg gehen. Für dieses gemeinsame Anliegen sind die Fans jedoch sehr wohl in der Lage, ihre Rivalitäten auf die Seite zu legen und über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen. Ich bin zuversichtlich, dass wir die nötigen Unterschriften bis im Juli zusammenkriegen.

Interview: Marius Hasenböhler

sergipe
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Beitrag von sergipe »


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Rankhof
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Beitrag von Rankhof »

sergipe hat geschrieben:Hier noch der Link der BaZ für die Umfrage.

http://www.baz.ch/kontrovers/index.cfm?ObjectID=B2C8BE56-1422-0CEF-70AE94ABFCA05810
die Umfragenfrage ist falsch (tendenziös):

Braucht es ein Gesetz gegen Hooligans? > Ja (oder vielleicht)

korrekt müsste die Frage lauten: Braucht es dieses Gesetz? > NEIN
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg

allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...

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fcb_1973
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Beitrag von fcb_1973 »

bleibt nur zu hoffen, dass die unterschreibenden des unterschriftenbogens bei der gültigkeitskontrolle nicht direkt in die hoolgan-datei wandern...

auf gehts!
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es kunnt ebbe so wies kunnt und so wies kunnt kunnts ebbe guet!

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

Rankhof hat geschrieben:die Umfragenfrage ist falsch (tendenziös):

Braucht es ein Gesetz gegen Hooligans? > Ja (oder vielleicht)

korrekt müsste die Frage lauten: Braucht es dieses Gesetz? > NEIN
Alles korrekt, aber ...
Hab heute abend mit meinem Vater über dieses "Gesetz" diskutiert und es war ich sag mal "extrem" schwierig auf seine Argumente von wegen SBB-Zug Thun-BS zertrümmert etc. einzugehen.
HILFE, ich bitte um Argumente, solche Leute wie mein Vater werden diese Abstimmumg logischerweise massiv für sich entscheiden .......

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guybrush
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Beitrag von guybrush »

Kawa hat geschrieben:Alles korrekt, aber ...
Hab heute abend mit meinem Vater über dieses "Gesetz" diskutiert und es war ich sag mal "extrem" schwierig auf seine Argumente von wegen SBB-Zug Thun-BS zertrümmert etc. einzugehen.
HILFE, ich bitte um Argumente, solche Leute wie mein Vater werden diese Abstimmumg logischerweise massiv für sich entscheiden .......
Dein Vater ist soweit richtig, dass solche Randale falsch und zu verhindern sei!
Nur gibt es jetzt schon Gesetze, die ein solches Verhalten bestrafen. Ein weiteres Gesetz(bzw. die Erweiterung vom bestehenden Gesetz) ist unnötig und im konkreten Fall untauglich. Wie hätte dieser Vorfall verhindert werden können mit diesem Gesetz? Konnten die Täter ermittelt werden?
Alle, die mit dieser Gruppe hätten in Verbindung gebracht werden können, laufen mit dem neuen Gesetz Gefahr, in die Hooligendatenbank aufgenommen zu werden. Siehe Erläuterungen des Bundesrates:
Die Praxis zeigt, dass gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen z.T. von Personen ausgelöst werden, die andere zur Gewalt anstacheln, sich jedoch im Hintergrund halten, wenn die physische Auseinandersetzung beginnt. Als Auslöser der Gewalttätigkeiten müssen solche Personen auch dann von Sportveranstaltungen fern gehalten werden können, wenn sie selber nicht direkt an einer physischen Auseinandersetzung oder an Sachbeschädigungen teilgenommen haben.
Wie sollen da die Leute im Hintergrund ermittelt werden, wie soll Ihnen das Bewiesen werden? -> Gar nicht, darumm ist jeder Verdächtig, der in der Nähe der Gruppe ist.
Darunter jeder, der im Zug war. Wieso dass? -> Siehe Altstetten, wo der ganze Zug verhaftet wurde. Dies reicht wohl für einen Eintrag in die Datenbank. (BWIS Art. 24 Abs. 2 b. und c.)
Mit diesem Gesetz ist die Unschuldsvermutung somit aufgehoben!-> Wiederspricht der Bundesverfassung Art. 32 Strafverfahren Abs. 1.


Ironie dieses Gesetzes:
BWIS hat geschrieben:Art. 1 Zweck

Dieses Gesetz dient der Sicherung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen der Schweiz sowie dem Schutz der Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung.
Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.
Benjamin Franklin (1706-1790)

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

guybrush hat geschrieben:Dein Vater ist soweit richtig, dass solche Randale falsch und zu verhindern sei!
Nur gibt es jetzt schon Gesetze, die ein solches Verhalten bestrafen. Ein weiteres Gesetz(bzw. die Erweiterung vom bestehenden Gesetz) ist unnötig und im konkreten Fall untauglich. Wie hätte dieser Vorfall verhindert werden können mit diesem Gesetz? Konnten die Täter ermittelt werden?
Da geb ich dir ja völlig recht (und sicher auch mein Alter) solche Randale braucht's sicher nicht ...
Nur ist Tatsache, dass solche Sachen passiert sind, es wurden nun mal div. SBB-Züge zertrümmert und zwar klar von FCB-Fans ........ (zähl mich ja auch dazu), und das ist halt schon sehr negativ aufgefallen und wird auch weiterhin zur Diskussion stehen ............

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Kawa
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Beitrag von Kawa »

guybrush hat geschrieben:Dein Vater ist soweit richtig, dass solche Randale falsch und zu verhindern sei!
Nur gibt es jetzt schon Gesetze, die ein solches Verhalten bestrafen. Ein weiteres Gesetz(bzw. die Erweiterung vom bestehenden Gesetz) ist unnötig und im konkreten Fall untauglich. Wie hätte dieser Vorfall verhindert werden können mit diesem Gesetz? Konnten die Täter ermittelt werden?
OK guybrush, geb dir recht, dass man da schon einige Leute einkassieren hätte sollen können (tolles konjunktiv) und auch, dass die Gesetze durchaus schon bestehen aber ......

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