Referendumsfrist: 13. Juli 2006
Die Linken waren ja schon aktiv. Einfach 1997 ]het doch überhaupt nüd mit linx oder rächts z due, s goot drumm öb (mir) die bedroffene (?) dr finger uusenämmen und s referändum ergryffen oder ebbe nid.[/QUOTE]Bender hat geschrieben:Wäre schön, wenn die Linken mal bei einer vernünftigen Angelegenheit aktiv werden würden.
Richtig
gits e chance durch e referändum das zeugs so lang z verzögere dases nüm vor dr em08 z stand kunnt? sehrw. nit oder?
Wenn referändumsfrischt im juni isch denn bekömme die das eh ane inerhalb vo 2 Joor...
und gwünne würd me e abstimmig eh nit..
falls es aber möglich söt sii das ganze biz usezschiebe söt me was starte..
Wenn referändumsfrischt im juni isch denn bekömme die das eh ane inerhalb vo 2 Joor...
und gwünne würd me e abstimmig eh nit..
falls es aber möglich söt sii das ganze biz usezschiebe söt me was starte..
vermuetlig würds es gnueg lang uusezie, well sälbscht wenn s gsetz aagnoo würd, miesst me no die ganzi ussfierig blaanen und abstimmen etc und für daas wurds denn verdammi knapp .... und beamti sinn halt (für aimool zum glügg) nid grad drfür bekannt dass sy dr finger use nämme bim schaffe, und scho gaar nid wenns bressiert ....Elitef hat geschrieben:gits e chance durch e referändum das zeugs so lang z verzögere dases nüm vor dr em08 z stand kunnt? sehrw. nit oder?
Wenn referändumsfrischt im juni isch denn bekömme die das eh ane inerhalb vo 2 Joor...
und gwünne würd me e abstimmig eh nit..
falls es aber möglich söt sii das ganze biz usezschiebe söt me was starte..
Ist der OK?Soriak hat geschrieben:Erst muesste man Mal einen konformen Unterschriftsbogen erstellen. Diesen kann man im Internet zum Download zur Verfuegung stellen und in den einzelnen Foren posten. Hat man den einmal, kann man sich nach "Partnern" umsehen - vielleicht bei der FDP/LDP? Scheint mir als ob dieses Gesetz allgemein gegen liberale Denkweisen verstoesst...
Kann ja nicht sein, dass man in der ganzen Schweiz keine 50,000 Unterschriften besorgen kann. Trifft ja nicht nur Leute in der Muttenzerkurve oder "hardcore" Fans, sondern theoretisch jeden, der an Fussballspiele geht und etwas Pech hat.
Wenn jeder in der MK an seinem Wohnort einen halben Bogen füllt, ist die Sache gelaufen. Falls sich kein Kommitee bildet, muss pro Ortschaft eine Person die Bogen sammeln und beglaubigen lassen. That's all
EDIT: Fehler im PDF korrigiert
wie gseit ich stell e plattform für sowas zur verfiegig aber bi in rächtliche froge usw nit so bewanderet das ich das könnt ellai mache, falls sich also e paar zämme dien wo das wirklig effektiv wänn umsetze denn bi mir per pn mälde denn ka me jo mol luegeNur So... hat geschrieben:Gute Sache Macau... aber wo sollen die Bögen zusammenlaufen.... wer sammelt, überprüft und verwaltet sie...?
Ist gut so, aber bitte einfach noch allfällige Schreibfehler ausmerzenmacau hat geschrieben:Ist der OK?
Wenn jeder in der MK an seinem Wohnort einen halben Bogen füllt, ist die Sache gelaufen. Falls sich kein Kommitee bildet, muss pro Ortschaft eine Person die Bogen sammeln und beglaubigen lassen. That's all

Mika Buka http://blogs.zentralplus.ch/de/blogs/ts ... log/16906/Denn wer Spiele gegen Basel für wirklich gefährlich hält, glaubt auch noch an den Osterhasen
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Der hier gezeigte Einsatz in Ehren, aber IMHO funktioniert das nicht ohne das Know-How einer (referendumserfahrenen Partei). Ausserdem ist so ein Referendum keine lokale Sache, sondern da braucht es eine schweizweite Koordination.
Evtl. könnte man auf dem Unterschriftsbogen noch die wichtigsten Arguemente auflisten, warum man unterschreiben soll...
Evtl. könnte man auf dem Unterschriftsbogen noch die wichtigsten Arguemente auflisten, warum man unterschreiben soll...
scheint ok zu sein, aber sicherheitshalber (falls noch nicht geschehen) würde ich doch den nehmen, der die Bundeskanzlei anbietet (siehe Art. 18 BPR-V)macau hat geschrieben:Ist der OK?
Wenn jeder in der MK an seinem Wohnort einen halben Bogen füllt, ist die Sache gelaufen. Falls sich kein Kommitee bildet, muss pro Ortschaft eine Person die Bogen sammeln und beglaubigen lassen. That's all
dennoch: ohne eine zentrale Organisation (schweizweit) gelingt das Referendum (und v.a. nachher die Abstimmung) nie - leider
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
... koennen nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben... - auch noch wichtig 
Ansonsten guter Flyer.
Erfolgschancen hat man bestimmt eher mit einer Partei im Ruecken, wenn das aber keine Option ist, kann man lediglich auf die Koordination der Fan Gruppen in der Schweiz hoffen.

Ansonsten guter Flyer.
Erfolgschancen hat man bestimmt eher mit einer Partei im Ruecken, wenn das aber keine Option ist, kann man lediglich auf die Koordination der Fan Gruppen in der Schweiz hoffen.
[quote="Soriak"]... koennen nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben... - auch noch wichtig ]
dürfen Stimmberechtigte, welche noch nicht 18 sind, nicht?
morgen bin ich übrigens da: http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=14176
dürfen Stimmberechtigte, welche noch nicht 18 sind, nicht?


morgen bin ich übrigens da: http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=14176
Ich glaube das Stimmalter in gewissen Gemeinden ist 16 - natuerlich nur fuer regionale Dinge. Diese Unterschriften wuerden hier nicht geltenmacau hat geschrieben:Soriak hat geschrieben:... koennen nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben... - auch noch wichtig ]
dürfen Stimmberechtigte, welche noch nicht 18 sind, nicht?![]()
![]()
morgen bin ich übrigens da: http://fcbforum.joggeli.ch/showthread.php?t=14176

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Ich habe bei der SP Schweiz angefragt und heute eine email erhalten.
Lieber Herr Bama
Die SP Fraktion hat intern intensiv über diese unhaltbaren Gesetzesänderungen diskutiert und in der Kommission und im Rat - leider vergeblich - dagegen gekämpft. Die Lancierung eines Referendums dürfte bei der SP aber aus Kräftegründen leider kaum mehr drinliegen. Die SP hat den Leed der Koalition, die in der Mai-Abstimmung für den Bildungsartikel kämpft, in der September-Abstimmung kommt unsere eigene Kosa-Initiative (Nationalbankgold für die AHV) und die Abstimmung über das Asylgesetz - auch hier ergriff die SP selbst das Referendum - und das Ausländergesetz, im November kommen für uns ebenso prioritäre Themen wie die Abwehr der Rechtsaussen-Referenden gegen das Osthilfegesetz und die Kinderzulagen. Unser Kampagneapparat läuft bereits mit anderen Themen auf Hochtouren. Wir bleiben aber daran interessiert, über Euer Vorgehen auf dem Laufenden gehalten zu bleiben.
Mit besten Grüssen
Peter Hug
Wir brauchen folgende Leute
-einen Chef bei dem alles zusammenläuft (können auch 2 Leute sein falls sie gut miteinander auskommen)
-webmaster (mit gestalterischem Talent)
-kreativer Pressetextschreiber
-einer mit Kontakten zu anderen Fanszenen.
-viele Unterschriftensammler in der ganzen Schweiz
- Leute die die Bögen prüfen
- jemand der es rechtlich im Griff hat
usw
Jemand von uns muss den ersten Schritt machen und die Sache ins Rollen bringen. Ich werde das nicht sein, dafür hat die Sache für mich eine zu geringe Bedeutung. Ich bin aber bereit die eine oder andere Aufgabe zu übernehmen.
Gruss
BAMA
-einen Chef bei dem alles zusammenläuft (können auch 2 Leute sein falls sie gut miteinander auskommen)
-webmaster (mit gestalterischem Talent)
-kreativer Pressetextschreiber
-einer mit Kontakten zu anderen Fanszenen.
-viele Unterschriftensammler in der ganzen Schweiz
- Leute die die Bögen prüfen
- jemand der es rechtlich im Griff hat
usw
Jemand von uns muss den ersten Schritt machen und die Sache ins Rollen bringen. Ich werde das nicht sein, dafür hat die Sache für mich eine zu geringe Bedeutung. Ich bin aber bereit die eine oder andere Aufgabe zu übernehmen.
Gruss
BAMA
Up!!!
ich glaub als erschte schritt wär s beschte zerscht emol e homepage mache wo verhebbt und als plattform dient...mit eigenem forum usw..
wie scho erwänt isch d kommunikation wohl s gröschte problem! und i däm fall is halt nötig das me mit de "feinde" zämeschafft (anderi fans).
ich han irgendwie s gfühl es gäb scho es paar organisatione wo mitzie würdet..do die junge jurischte..han zwor kai ahnig was die für es potenzial händ..und denn eso die jung sp und anderi linggi gruppierige!
ich het absolut gnueg lang ziit zum e homepaage mache...aber ich chan das überhaupt nöd
also alli hobbyprogrammierer an pc!!
wie scho erwänt isch d kommunikation wohl s gröschte problem! und i däm fall is halt nötig das me mit de "feinde" zämeschafft (anderi fans).
ich han irgendwie s gfühl es gäb scho es paar organisatione wo mitzie würdet..do die junge jurischte..han zwor kai ahnig was die für es potenzial händ..und denn eso die jung sp und anderi linggi gruppierige!
ich het absolut gnueg lang ziit zum e homepaage mache...aber ich chan das überhaupt nöd

also alli hobbyprogrammierer an pc!!
ein paar argumente
Eine kleine Zusammenstellung von Argumenten, welche nach politischer Ausrichtung der Ansprechpersonen sortiert ist. Die ersten sind vor allem für linke Wähler geeignet, anschliessend kommt die Mitte (mit Zwangsmassnahmen für 12-jährige lässt sich die Familienpartei CVP ansprechen) und die Rechte.
Demokratische Grundpfeiler wie die Unschuldsvermutung werden über den Haufen geworfen. Ohne richterliche Verfügung können Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Die vorgesehene nachträgliche Überprüfung verkommt bei Stadionverboten zur Farce: Wenn gegen ein Rayonverbot rekurriert wird, wird nicht etwa überprüft, ob das Stadionverbot berechtigt ist, sondern lediglich, ob ein Stadionverbot vorliegt. Gegen ein privatrechtliches Stadionverbot gemäss Richtlinie SFL kann gar nicht rekurriert werden. Dieses Reglement wurde Anfang Jahr vom Ausschuss SFL verabschiedet, obwohl gemäss Statuten einzig die Generalversammlung zum Erlass von Reglementen zuständig ist.
Der Datenschutz wird aufgeweicht, weil Staatsschutzdaten inkl. Foto der Betroffenen in grossem Stil an Private weitergegeben werden.
Ordnungspolizeiliche Massnahmen sind Sache der Kantone und nicht des Bundes. Lausbubenstreiche wie der Teddybärdiebstahl von Schaffhausen gefährden die innere Sicherheit der Schweiz nicht und gehören demnach auch nicht in eine nationale Staatsschutzdatenbank. Eine Befristung von Rayonverbot, Meldeauflage und Präventivhaft bis Ende 2009 ändert nichts daran, dass für diese Massnahmen gar keine verfassungsmässige Grundlage vorliegt. Sofern der Bund bis 2009 auf Verfassungsstufe zu ordnungspolizeilichen Massnahmen ermächtigt wird, wie dies einigen Parlamentariern vorschwebt, ist BWIS (Staatsschutz) trotzdem das falsche Gesetz, um diese Massnahmen zu regeln.
Ebenfalls verletzt wird das Gebot der Gleichbehandlung: Es gibt keine vergleichbaren Datenbanken für Mörder, Sexualverbrecher, Drogendealer, Autoraser etc., und derartige Datenbanken sind auch nicht geplant, obwohl dies alles schwerere Delikte sind als ein Teddybärdiebstahl.
Zwangsmassnahmen, welche im Staatsschutzgesetz BWIS geregelt werden, können für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden. Dies kann nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Für 12-jährige sind allenfalls erzieherische Massnahmen vorzusehen, aber sicher nicht in einem Staatsschutzgesetz.
Das Gesetz ist nicht vollziehbar: Bei einer Meldeauflage müssen sich Betroffene auf einem Polizeiposten am Wohnort melden. Dies ist aber nur in grossen Städten möglich. In den meisten Gemeinden gibt es gar keinen Kantonspolizeiposten, und wenn, ist er abends und am Wochenende, wenn die Spiele stattfinden, geschlossen. Da bei Fussballspielen ein grosser Teil des Beamten rund um das Stadion im Einsatz ist, können auch nicht einfach Polizisten in jede Ortschaft geschickt werden, um die Meldeauflagen zu überprüfen. In der Vernehmlassung wurde dies einzig vom Kanton St. Gallen bemängelt, alle anderen Kantone und viele Kantonspolizeien lobten den Gesetzesentwurf aus Höchste und sahen keine Probleme beim Vollzug. Dies spricht nicht gerade für die Qualität dieser Stellungnahmen.
Diskriminierende und extreme Äusserungen, welche in der Regel nur zu Ehrverletzungsklagen (Privatklagen) führen, werden vom Staatsschutzgesetz erfasst. Dies ist weder verhältnismässig noch erforderlich. Rechtsparteien könnten illegal werden.
Das letzte Argument ist für SVP-Wähler gedacht. In diesem Zusammenhang bezeichnet man BWIS besser als "Maulkorbgesetz" statt als "Hooligangesetz".
Demokratische Grundpfeiler wie die Unschuldsvermutung werden über den Haufen geworfen. Ohne richterliche Verfügung können Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Die vorgesehene nachträgliche Überprüfung verkommt bei Stadionverboten zur Farce: Wenn gegen ein Rayonverbot rekurriert wird, wird nicht etwa überprüft, ob das Stadionverbot berechtigt ist, sondern lediglich, ob ein Stadionverbot vorliegt. Gegen ein privatrechtliches Stadionverbot gemäss Richtlinie SFL kann gar nicht rekurriert werden. Dieses Reglement wurde Anfang Jahr vom Ausschuss SFL verabschiedet, obwohl gemäss Statuten einzig die Generalversammlung zum Erlass von Reglementen zuständig ist.
Der Datenschutz wird aufgeweicht, weil Staatsschutzdaten inkl. Foto der Betroffenen in grossem Stil an Private weitergegeben werden.
Ordnungspolizeiliche Massnahmen sind Sache der Kantone und nicht des Bundes. Lausbubenstreiche wie der Teddybärdiebstahl von Schaffhausen gefährden die innere Sicherheit der Schweiz nicht und gehören demnach auch nicht in eine nationale Staatsschutzdatenbank. Eine Befristung von Rayonverbot, Meldeauflage und Präventivhaft bis Ende 2009 ändert nichts daran, dass für diese Massnahmen gar keine verfassungsmässige Grundlage vorliegt. Sofern der Bund bis 2009 auf Verfassungsstufe zu ordnungspolizeilichen Massnahmen ermächtigt wird, wie dies einigen Parlamentariern vorschwebt, ist BWIS (Staatsschutz) trotzdem das falsche Gesetz, um diese Massnahmen zu regeln.
Ebenfalls verletzt wird das Gebot der Gleichbehandlung: Es gibt keine vergleichbaren Datenbanken für Mörder, Sexualverbrecher, Drogendealer, Autoraser etc., und derartige Datenbanken sind auch nicht geplant, obwohl dies alles schwerere Delikte sind als ein Teddybärdiebstahl.
Zwangsmassnahmen, welche im Staatsschutzgesetz BWIS geregelt werden, können für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden. Dies kann nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Für 12-jährige sind allenfalls erzieherische Massnahmen vorzusehen, aber sicher nicht in einem Staatsschutzgesetz.
Das Gesetz ist nicht vollziehbar: Bei einer Meldeauflage müssen sich Betroffene auf einem Polizeiposten am Wohnort melden. Dies ist aber nur in grossen Städten möglich. In den meisten Gemeinden gibt es gar keinen Kantonspolizeiposten, und wenn, ist er abends und am Wochenende, wenn die Spiele stattfinden, geschlossen. Da bei Fussballspielen ein grosser Teil des Beamten rund um das Stadion im Einsatz ist, können auch nicht einfach Polizisten in jede Ortschaft geschickt werden, um die Meldeauflagen zu überprüfen. In der Vernehmlassung wurde dies einzig vom Kanton St. Gallen bemängelt, alle anderen Kantone und viele Kantonspolizeien lobten den Gesetzesentwurf aus Höchste und sahen keine Probleme beim Vollzug. Dies spricht nicht gerade für die Qualität dieser Stellungnahmen.
Diskriminierende und extreme Äusserungen, welche in der Regel nur zu Ehrverletzungsklagen (Privatklagen) führen, werden vom Staatsschutzgesetz erfasst. Dies ist weder verhältnismässig noch erforderlich. Rechtsparteien könnten illegal werden.
Das letzte Argument ist für SVP-Wähler gedacht. In diesem Zusammenhang bezeichnet man BWIS besser als "Maulkorbgesetz" statt als "Hooligangesetz".
andere reagieren schneller...
http://www.fczforum.ch/phpbb2x/referend ... 12619.html
So wie es aussieht, gibt es in Zirü bereits Leute, die mitmachen wollen...
Wer in einem anderen Fussballforum angemeldet ist, soll doch die Sache bitte Publik machen.
So wie es aussieht, gibt es in Zirü bereits Leute, die mitmachen wollen...
Wer in einem anderen Fussballforum angemeldet ist, soll doch die Sache bitte Publik machen.
bis jetzt isch es in folgende forum publiziert:
YB-forum
Aarau-forum
Thun-forum
GC-forum
FCZ-forum
St.Gallen-forum
Bierkurve Schaffhausen kei forum aber gschiggt ha ich's ihne
jetzt müssti no öber die ganzi sach bi de welsche bekannt mache, aber für das längt mi französisch bi langem nid.
Yverdon-forum
Xamax-forum
YB-forum
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Yverdon-forum
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bis jetzt isch es in folgende forum publiziert:
YB-forum von "Dave"
Aarau-forum von "Dave"
Thun-forum von "Dave"
GC-forum von "macau"
FCZ-forum von "macau"
St.Gallen-forum von "quirinho" (macau?)
Bierkurve Schaffhausen-forum
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Aarau-forum von "Dave"
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GC-forum von "macau"
FCZ-forum von "macau"
St.Gallen-forum von "quirinho" (macau?)
Bierkurve Schaffhausen-forum
jetzt müssti no öber die ganzi sach bi de welsche bekannt mache, aber für das längt mi französisch bi langem nid.
Yverdon-forum
Xamax-forum
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My 2 cents:
Fangt nicht an Unterschriften zu sammeln, bevor ihr nicht Kontakt mit der Staatskanzlei in Bern hattet. Meines Wissens sind die Unterschriftenbögen vorher zur Kontrolle einzureichen. Es wäre jammerschade, wenn das Ganze wegen Formfehlern nicht zu stande käme. Unter Umständen hilft Euch da auch eine Partei im Sinne einer blossen Know-How-Unterstützung...
Fangt nicht an Unterschriften zu sammeln, bevor ihr nicht Kontakt mit der Staatskanzlei in Bern hattet. Meines Wissens sind die Unterschriftenbögen vorher zur Kontrolle einzureichen. Es wäre jammerschade, wenn das Ganze wegen Formfehlern nicht zu stande käme. Unter Umständen hilft Euch da auch eine Partei im Sinne einer blossen Know-How-Unterstützung...
@Lemieux: guter Einwand!
Bitte macht euch zuerst Gedanken, wie ihr vorgehen wollt. Macht einen Zeitplan und zum Unterschriftsammelbogen gehört eine Instruktion, wo neue nachbestellt werden können und wohin sie zu senden sind und wer das Teil dann schlussendlich beglaubigt. Ausserdem ist wichtig zu wissen, woher der Bogen kommt, wer dahinter steht.
Bitte macht euch zuerst Gedanken, wie ihr vorgehen wollt. Macht einen Zeitplan und zum Unterschriftsammelbogen gehört eine Instruktion, wo neue nachbestellt werden können und wohin sie zu senden sind und wer das Teil dann schlussendlich beglaubigt. Ausserdem ist wichtig zu wissen, woher der Bogen kommt, wer dahinter steht.
Wenn sich die Absurdität mit der Groteske paart, kommt die Bizarrheit heraus. (Gerhard Polt)
- Starmaster
- Erfahrener Benutzer
- Beiträge: 800
- Registriert: 06.12.2004, 22:34
- Wohnort: 44!!!
Ich glaube, eine Prüfung ist nur für Initiativen vorgeschrieben. Werde das aber noch abklären.Lemieux hat geschrieben:My 2 cents:
Fangt nicht an Unterschriften zu sammeln, bevor ihr nicht Kontakt mit der Staatskanzlei in Bern hattet. Meines Wissens sind die Unterschriftenbögen vorher zur Kontrolle einzureichen. Es wäre jammerschade, wenn das Ganze wegen Formfehlern nicht zu stande käme. Unter Umständen hilft Euch da auch eine Partei im Sinne einer blossen Know-How-Unterstützung...
In Zürich ist Jemand, der auch in einer Partei ist, welcher mitorganisieren will.
EDIT: Ich habe ein Mail an die Bundeskanzlei geschickt und auch gefragt, ob der Bogen hier http://www.admin.ch/ch/d/gg/ref_sus_index.html#2 publiziert werden kann.