Krankenkassen-Experten

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platzwart
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Krankenkassen-Experten

Beitrag von platzwart »

In der normalen obl. Krankenkassenversicherung ist man ja gegen IV versichert...Wann genau hat man Anrecht auf eine Entschädigung? Kenne jemand, der ist 50% IV geschrieben, hat der Anrecht darauf?

Vielleicht ist hier ein Spezie darunter....
Danke...

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Scott
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Beitrag von Scott »

platzwart hat geschrieben:In der normalen obl. Krankenkassenversicherung ist man ja gegen IV versichert...Wann genau hat man Anrecht auf eine Entschädigung? Kenne jemand, der ist 50% IV geschrieben, hat der Anrecht darauf?

Vielleicht ist hier ein Spezie darunter....
Danke...
das problem ist dass du normalerweise nur gegen invalidität verursacht durch unfall versichert bist, tatsächlich aber die meisten invalid durch krankheit werden. kleines aber sehr entscheidendes detail...

deshalb wichtig wenn man schon wert auf diese versicherung legt, zusätzlich gegen krankheit versichern lassen. die meisten kk verschweigen das.
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Scott
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Beitrag von Scott »

eine invalidität bis 39% ist im normalfall nicht versichert...erst ab 40%. bei deinem freund ab 50% sollte er die versicherungsleistung geltend machen können, falls er wie in meinem ersten post auch gegen invalidität durch krankheit versichert ist (?). falls nicht, so hart es ist, hat er wirklich pech.

ergänzend dazu, statistisch gesehen werden 9 von 10 durch krankheit iv.

normalerweise ist aber der prozess ein mühsamer und langer weg.
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Scott
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Beitrag von Scott »

brauchst du noch informationen zur iv-rente allgemein oder nur krankenkassen bezogen?
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platzwart
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Beitrag von platzwart »

Scott hat geschrieben:brauchst du noch informationen zur iv-rente allgemein oder nur krankenkassen bezogen?
ahaa, so ist das...tja, also bei ihm ist es auch so, dass er durch krankheit IV wurde....mmmhh, also das ist demnach ein zusatz, den man haben muss, wenn ich das richtig verstehe...nicht in der normalen pflichtversicherung....

also IV rente bekommt er schon....wie ist es dann mit der suva versicherung, die hatte er ja auch, als er noch 100% arbeitete.....

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Scott
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Beitrag von Scott »

platzwart hat geschrieben:ahaa, so ist das...tja, also bei ihm ist es auch so, dass er durch krankheit IV wurde....mmmhh, also das ist demnach ein zusatz, den man haben muss, wenn ich das richtig verstehe...nicht in der normalen pflichtversicherung....

also IV rente bekommt er schon....wie ist es dann mit der suva versicherung, die hatte er ja auch, als er noch 100% arbeitete.....
es soll doch am besten mal seine police überprüfen.

betreffend suva, keine ahnung was sein arbeitgeber mit der suva ausgemacht hat??!? ich denke mal eher nicht...aber lasse mich gerne eines besseren belehren.

vielleicht kann dir noch jemand anderes aus dem forum helfen?
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l'antimilan
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Beitrag von l'antimilan »

falls du ca. 80000 im jahr verdienst, bvg ect. versichert bist...gibt das dann bei einer IV durch Krankheit etwa 50 - 60 % des Einkommens...gut kalkulliert...
d.h.: du musst trotzdem irgenwie eine Erwerbsausfall-Rente abschliessen, damit die 80000 gesichert sind.

im Unfall...durch die UVG wird dir max. 90 % vom Einkommen garantiert.
meistens chunsch aber nur grad uf 80, je nach BVG-Vertrag resp. UVG...und UVG Zusatz...

lass dir das mal von einem Kenner aufzeigen und erklären...wirst dann schööne augen machen...!!
gobbo

meine beiträge können ruhig gelöscht werden, falls sie dem generellen Niveau hierdrin nicht genügen und wenn sie unnötig Speicherplatz beanspruchen

ugadudu
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Beitrag von ugadudu »

platzwart hat geschrieben:In der normalen obl. Krankenkassenversicherung ist man ja gegen IV versichert...
nur für geburtsgebrechen die von der IV nicht übernommen werden (die IV zahlt bei geburtsgebrechen übrigens nur bis zum 20. altersjahr). invalidität infolge unfall oder krankheit muss mittels zusatzversicherung/ergänzungsversicherung (vvg) versichert werden. die leistungen kann man da nicht generalisieren da die krankenversicherer in der gestaltung der zusatzversicherungen nach vvg frei sind.

aufjedenfall vorgängig mal bei der iv anmelden. mehr als ablehnen können sie's nicht ;)

und dein bekannter soll, wie scott es bereits erwähnt hat, mal die police studieren ob er eine solche zusatzversicherung abgeschlossen hat. die AVB gibt auskunft über anspruch (ab welchem grad der invalidität) und höhe.

Teigaff
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Beitrag von Teigaff »

platzwart hat geschrieben: also IV rente bekommt er schon....wie ist es dann mit der suva versicherung, die hatte er ja auch, als er noch 100% arbeitete.....
Die SUVA kommt bloss für eine Rente in Frage, die Aufgrund eines Unfalles gesprochen wurde. Für krankheitsbedingte Rentensprechungen kommt die jeweilige Krankenkasse zum tragen.

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Scott
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Beitrag von Scott »

Teigaff hat geschrieben:Die SUVA kommt bloss für eine Rente in Frage, die Aufgrund eines Unfalles gesprochen wurde. Für krankheitsbedingte Rentensprechungen kommt die jeweilige Krankenkasse zum tragen.
aber wie erwähnt, nur wenn du diesen zusatz abgeschlossen hast, der ist nicht automatisch dabei
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