hello everybody
kennt sich jemand mit arbeitsverträgen gut aus? kann ein befristeter vertrag mit den üblichen kündigungsfristen gekündigt werden oder ist dieser fix nicht kündbar?
in den verträgen ist sonst nichts spezielles erwähnt/abgemacht.
thanks!
Frage an Rechts-Kenner: Befristeter Arbeitsvertrag
- el presidente
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Bin kein Experte, aber was im Vertrag nicht erwähnt wird, so gelten die üblichen Gesetzgebungen, denke ich.uwboys hat geschrieben:hello everybody
kennt sich jemand mit arbeitsverträgen gut aus? kann ein befristeter vertrag mit den üblichen kündigungsfristen gekündigt werden oder ist dieser fix nicht kündbar?
in den verträgen ist sonst nichts spezielles erwähnt/abgemacht.
thanks!
Copyrights @ el presidente!
Kann auch gekuendet werden.

edit: Falls du in New York arbeitest hilft dir der Schweizer Gesetzestext natuerlich nicht viel - dort bekommst du wohl einfach einen Tritt in den AllerwertestenArt. 335b 48
b. während der Probezeit 1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses. 2 Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden; die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden. 3 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit. [RIGHT]
Art. 335c49[/RIGHT]
c. nach Ablauf der Probezeit 1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden. 2 Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abgeändert werden; unter einen Monat dürfen sie jedoch nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr herabgesetzt werden.

@Soriak Täuscht du dich da nicht ? Beziehen sich deine Aussagen nicht auf den unbefristeten Arbeitsvertrag (Art. 335) ?
Die Frage geht aber um befristete Arbeitsverträge , also Art 334.
G. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
I. Befristetes Arbeitsverhältnis Art. 334
1 Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung.
2 Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis.
3 Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei ein auf längere Dauer abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündigen.
II. Unbefristetes Arbeitsverhältnis Art. 335
1. Kündigung im Allgemeinen
1 Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
2 Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
Die Frage geht aber um befristete Arbeitsverträge , also Art 334.
G. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
I. Befristetes Arbeitsverhältnis Art. 334
1 Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung.
2 Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis.
3 Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei ein auf längere Dauer abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündigen.
II. Unbefristetes Arbeitsverhältnis Art. 335
1. Kündigung im Allgemeinen
1 Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
2 Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nur dann notwendig und möglich, wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Hat man sich von Anbeginn auf eine bestimmte Vertragsdauer geeinigt (beispielsweise ein Jahr), so läuft das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung einer Partei per diesem Datum ab.
Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingeht, muss sich aber klar sein, dass er nicht vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen kann. Möglich wäre nur eine fristlose Kündigung. Für einen solchen Schritt müssten aber ganz gewichtige Gründe vorliegen So muss jede weitere Zusammenarbeit unzumutbar sein. Die Gerichte sind mit der Annahme von fristlosen Kündigungen sehr zurückhaltend.
Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis eingeht, muss sich aber klar sein, dass er nicht vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen kann. Möglich wäre nur eine fristlose Kündigung. Für einen solchen Schritt müssten aber ganz gewichtige Gründe vorliegen So muss jede weitere Zusammenarbeit unzumutbar sein. Die Gerichte sind mit der Annahme von fristlosen Kündigungen sehr zurückhaltend.
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher.
Albert Einstein
Albert Einstein
Befristete Verträge sind - wie bereits mehrfach erwähnt wurde - grundsätzlich unkündbar. Dies ist auch der Grund, weshalb man überhaupt befristete Arbeitsverträge abschliesst. Beide Parteien wollen sicher gehen, dass während der Befristung keine Kündigung erfolgt, zudem können beide Parteien auch davon ausgehen, dass nach Ablauf der Befristung das Vertragsverhältnis endet.
Ebenfalls schon erwähnt wurde die Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu künden.
Aus der Praxis kann ich Dir als Arbeitnehmer - ich gehe davon aus, dass es nicht um die Arbeitgeberoptik geht - folgenden Tip geben: Auch im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann sich der Arbeitnehmer oft aus dem Vertrag lösen, indem er zunächst das Gespräch sucht und z.B. zu erkennen gibt, er sei nicht motiviert oder der Job gefalle ihm nicht. Der Arbeitgeber wird so einen Arbeitnehmer kaum für die Restdauer des Vertrages beschäftigen wollen. Bitte beachte, dass die Auflösung des Vertrages auf diese Weise nicht nur Folgen für Dein Arbeitszeugnis, sondern auch bezüglich Arbeitslosenversicherung haben kann.
Edit: Falls Du in eher gehobener Position arbeitest, müstest Du zudem Deinen Arbeitsvertrag bezüglich Konkurrenzklausels untersuchen. Dies könnte unter Umständen unangenehm werden.
Bei weitere Fragen: PN
Ebenfalls schon erwähnt wurde die Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigen Gründen zu künden.
Aus der Praxis kann ich Dir als Arbeitnehmer - ich gehe davon aus, dass es nicht um die Arbeitgeberoptik geht - folgenden Tip geben: Auch im Falle eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann sich der Arbeitnehmer oft aus dem Vertrag lösen, indem er zunächst das Gespräch sucht und z.B. zu erkennen gibt, er sei nicht motiviert oder der Job gefalle ihm nicht. Der Arbeitgeber wird so einen Arbeitnehmer kaum für die Restdauer des Vertrages beschäftigen wollen. Bitte beachte, dass die Auflösung des Vertrages auf diese Weise nicht nur Folgen für Dein Arbeitszeugnis, sondern auch bezüglich Arbeitslosenversicherung haben kann.
Edit: Falls Du in eher gehobener Position arbeitest, müstest Du zudem Deinen Arbeitsvertrag bezüglich Konkurrenzklausels untersuchen. Dies könnte unter Umständen unangenehm werden.
Bei weitere Fragen: PN
