Achso ist das. Habe ich wohl nicht genau aufgepasst. Wieder was dazugelerntmacau hat geschrieben:Das CD-Format (16 Bit) ist rund 25 Jahre alt und bietet keinesfalls gute Qualität, diese Qualität bleibt allerdings beim Abspielen konstant und wird nicht noch schlechter.
Der Unterschied zwischen einer Analogaufnahme und einer CD ist auch für ein ungeschultes Ohr wahrnembar, während selbst Musikprofis keinen Unterschied zwischen CD und MP3 mit 320 Kb/s Datenrate feststellen können (wurde in professionellen Studios getestet).
Wenn die Musikindustrie wirklich etwas schlaues machen will, soll sie ein 24-Bit oder 32 Bit-Format bringen (schliesslich surft heute auch niemand mehr mit einem Z80- oder Intel 8088-Prozessor im Internet herum). Ein 24-Bit-Format nach mp3 komprimiert wäre nicht grösser als eine 16-Bit-CD, hätte aber eine deutlich bessere Qualität als eine herkömmliche CD.
Und mit diesem Format könnte dann der ganze musikalische Ramsch, welcher in den letzten 100 Jahren produziert wurde, nochmals verkauft werden...
eDonkey-Server Razorback beschlagnahmt
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Wie viele Klagen gab es denn?Kawa hat geschrieben:Dann würde ich gerne endlich mal (von dir ?) konkret wissen, welche Verurteilungen es in der Schweiz schon gegeben hat für das reine Saugen (mit parallel uploaden natürlich) ???
NULL, oder nicht ?

Dazu gab es ja erst kuerzlich in der Schweiz eine Entwicklung und die Namen der Verdaechtigen wurden von den ISPs nicht hergegeben. Kann mir aber vorstellen, das ein Gericht diese Herausgabe anordnen wird.
Ob dann die Art der Beweisbeschaffung auch legal war und wie hoch die moeglichen Strafen ausfallen wuerden ist natuerlich noch ungewiss.
Aber nur weil es noch nie vor Gericht gekommen ist, macht es dies nicht ploetzlich legal.
@Soriak also hier meine Sicht der Realität :
2 milliardenschwere Organisationen versuchen jetzt seit 3 Jahren mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Filesharer von Musik / Filmen vorzugehen.
Bisheriges Resultat in der Schweiz ist eine Liste mit IP# und sonst eigentlich gar nichts. Sie erhalten weder die Adressen dazu noch haben sie bisher irgendeine Anzeige eingereicht geschweige denn wurde irgendjemand verurteilt
Einverstanden ?
2 milliardenschwere Organisationen versuchen jetzt seit 3 Jahren mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Filesharer von Musik / Filmen vorzugehen.
Bisheriges Resultat in der Schweiz ist eine Liste mit IP# und sonst eigentlich gar nichts. Sie erhalten weder die Adressen dazu noch haben sie bisher irgendeine Anzeige eingereicht geschweige denn wurde irgendjemand verurteilt

Einverstanden ?
EinverstandenKawa hat geschrieben:@Soriak also hier meine Sicht der Realität :
2 milliardenschwere Organisationen versuchen jetzt seit 3 Jahren mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Filesharer von Musik / Filmen vorzugehen.
Bisheriges Resultat in der Schweiz ist eine Liste mit IP# und sonst eigentlich gar nichts. Sie erhalten weder die Adressen dazu noch haben sie bisher irgendeine Anzeige eingereicht geschweige denn wurde irgendjemand verurteilt![]()
Einverstanden ?

Das Risiko angezeigt zu werden ist natuerlich enorm gering. Dass diese "Klagewelle" aber weltweit keine Auswirkungen hatte, wuerde ich nicht behaupten. Die Anzahl Downloader ist etwa gleich geblieben, obwohl die Anzahl Internetuser stark gestiegen ist.
Oeffentliche Torrent Sites haben immer mehr das Problem, das Leute nicht mehr Hosten - vielleicht auch, weil man sich nicht unnoetig dem Risiko einer Klage aussetzen will.
Ich denke in Zukunft wird sich P2P aendern - nicht nur aus Angst vor Klagen, sondern auch einfach aus Bequemlichkeit. Jetzt wo z.B. TV Sendungen in HDTV und 720p gespeichert und raufgeladen werden, dauert es mit BitTorrent einfach zu lange.
Wollte das nur mal etwas hervorhebenSoriak hat geschrieben:Das Risiko angezeigt zu werden ist natuerlich enorm gering. Dass diese "Klagewelle" aber weltweit keine Auswirkungen hatte, wuerde ich nicht behaupten. Die Anzahl Downloader ist etwa gleich geblieben, obwohl die Anzahl Internetuser stark gestiegen ist.

Woher hast du die Zahlen wegen Anzahl Downloader / Internetuser ? Ist doch genau umgekehrt, eben weil das Filesharing massiv zugenommen hat führt ja die MPAA / RIAA diesen Kampf gegen Windmühlen.
Mit der Aufforderung an die Betreiber der schwedischen Tracker-Site thePirateBay.org, Urheberrechtsverstöße rund um den Film Shrek 2 zu unterlassen, scheint das Hollywood-Studio DreamWorks SKG auf Granit zu beißen.
Die Antwort der thePirateBay.org-Betreiber kam postwendend und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig:
As you may or may not be aware, Sweden is not a state in the United States
of America. Sweden is a country in northern Europe.
Unless you figured it out by now, US law does not apply here.
For your information, no Swedish law is being violated.
Please be assured that any further contact with us, regardless of medium,
will result in
a) a suit being filed for harassment
b) a formal complaint lodged with the bar of your legal counsel, for
sending frivolous legal threats.
Die Antwort der thePirateBay.org-Betreiber kam postwendend und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig:
As you may or may not be aware, Sweden is not a state in the United States
of America. Sweden is a country in northern Europe.
Unless you figured it out by now, US law does not apply here.
For your information, no Swedish law is being violated.
Please be assured that any further contact with us, regardless of medium,
will result in
a) a suit being filed for harassment
b) a formal complaint lodged with the bar of your legal counsel, for
sending frivolous legal threats.
geili typeKawa hat geschrieben:Mit der Aufforderung an die Betreiber der schwedischen Tracker-Site thePirateBay.org, Urheberrechtsverstöße rund um den Film Shrek 2 zu unterlassen, scheint das Hollywood-Studio DreamWorks SKG auf Granit zu beißen.
Die Antwort der thePirateBay.org-Betreiber kam postwendend und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig:
As you may or may not be aware, Sweden is not a state in the United States
of America. Sweden is a country in northern Europe.
Unless you figured it out by now, US law does not apply here.
For your information, no Swedish law is being violated.
Please be assured that any further contact with us, regardless of medium,
will result in
a) a suit being filed for harassment
b) a formal complaint lodged with the bar of your legal counsel, for
sending frivolous legal threats.

Bier ist ein Grundnahrungsmittel
Wenns der so gfallt do no de rescht, wo i zwar e bitz primitiv find ...Mindl hat geschrieben:geili type![]()
It is the opinion of us and our lawyers that you are fucking morons, and
that you should please go sodomize yourself with retractable batons.
Please also note that your e-mail and letter will be published in full on
http://www.thepiratebay.org.
Go fuck yourself.
Polite as usual,
anakata
PS : Do kasch e huffe sötigi emails go nocheläse, die hän scho jedi Menge bekoh http://thepiratebay.org/legal.php
Diese 'legal threats' gegen Piratebay sind alt... tatsaechlich haben sie in Schweden (noch) mehr Glueck. Vorallem da sie als Suchmaschine nicht die Files selbst anbieten. Da es sich um Internationales Recht handelt, koennte das aber auch mal aendern - die USA koennten Druck machen, so das die Gesetze hier geaendert werden. Wobei auch Politiker in den USA vielfach nicht auf der Seite der RIAA sind.
Die Zahlen kamen mal von CNN, weil sich die Zahl der Downloader im letzten Jahr nicht verringert hat. Jedoch sind sie auch nicht angestiegen, was wohl ein Erfolg fuer die RIAA sein wird.
Man muss ja nicht die extremen hardcore Leute abschrecken, sondern den Ottonormalverbraucher.
Die Zahlen kamen mal von CNN, weil sich die Zahl der Downloader im letzten Jahr nicht verringert hat. Jedoch sind sie auch nicht angestiegen, was wohl ein Erfolg fuer die RIAA sein wird.
Man muss ja nicht die extremen hardcore Leute abschrecken, sondern den Ottonormalverbraucher.
het no paar ganz unterhaltsami beschwerde mails und soKawa hat geschrieben:Wenns der so gfallt do no de rescht, wo i zwar e bitz primitiv find ...
It is the opinion of us and our lawyers that you are fucking morons, and
that you should please go sodomize yourself with retractable batons.
Please also note that your e-mail and letter will be published in full on
http://www.thepiratebay.org.
Go fuck yourself.
Polite as usual,
anakata
PS : Do kasch e huffe sötigi emails go nocheläse, die hän scho jedi Menge bekoh http://thepiratebay.org/legal.php

Bier ist ein Grundnahrungsmittel
z.B. der da: zum KrummlachenMindl hat geschrieben:het no paar ganz unterhaltsami beschwerde mails und so![]()



http://static.thepiratebay.org/warner_resp.txt
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
wenn das Wörtchen wenn nicht wär, dann wär ich längst.... selber was ausdenkenKawa hat geschrieben:Wäre, hätte, könnte ....![]()
![]()
![]()
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Ich arbeite nicht fuer die RIAA/MPAA, wuerde ich mir nie antunKawa hat geschrieben:Wäre, hätte, könnte ....![]()

Kann daher nur spekulieren, vorallem da es ja noch keine Faelle irgendwo auf der Welt zum Vergleich gibt.
Sollte jedoch entschieden werden, dass der Upload in der Schweiz illegal ist, dann hilft eine "das wusste ich nicht..." Verteidigung aber auch nichts mehr

Soriak hat geschrieben: Sollte ... dann

Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
[quote="Soriak"]Ich arbeite nicht fuer die RIAA/MPAA, wuerde ich mir nie antun ]
den variante B mache: ha dä torrent nur für mi fründ gmacht, ha em das lied welle zeige als ahreiz zum CD kaufe (analog amene kolleg e CD ussleihe), den bin i go ässe und schienbar isch dä torrent in umlauf cho, weis au nid wie das gange isch...
sie miestet dir zerst s gägeteil bewiese
und wird praktisch unmachbar wenns wirklich e bekannte git wo das file vo dir erhalte het...
und während em abelade wird au uffeglade problematik: vo wo sell ich wüsse das die torrents au no uffeglade währdet. das teil ladet mir die serie abe und den cha ich sie uff änglisch luege, nid wie im tv uff dütsch....
währ sich bi schwiezer rächt in däre problematik au bi gsetzesänderig halbwägs gschied ahstellt wird kei grössers problem ha zum ohni verurteilig drvo zcho
den variante B mache: ha dä torrent nur für mi fründ gmacht, ha em das lied welle zeige als ahreiz zum CD kaufe (analog amene kolleg e CD ussleihe), den bin i go ässe und schienbar isch dä torrent in umlauf cho, weis au nid wie das gange isch...
sie miestet dir zerst s gägeteil bewiese

und während em abelade wird au uffeglade problematik: vo wo sell ich wüsse das die torrents au no uffeglade währdet. das teil ladet mir die serie abe und den cha ich sie uff änglisch luege, nid wie im tv uff dütsch....
währ sich bi schwiezer rächt in däre problematik au bi gsetzesänderig halbwägs gschied ahstellt wird kei grössers problem ha zum ohni verurteilig drvo zcho
Bier ist ein Grundnahrungsmittel
[quote="Kawa"]Nicht nötig, wird ja auch nicht rückwirkend entschieden
]
Also, sagt ein Gericht es waere illegal, dann trifft das auch auf Faelle zu, die sich VOR dem Urteil zugetragen haben. Es handelt sich dabei ja nicht um ein neues Gesetz, sondern eine offizielle Interpretation geltenden Gesetzes.

Also, sagt ein Gericht es waere illegal, dann trifft das auch auf Faelle zu, die sich VOR dem Urteil zugetragen haben. Es handelt sich dabei ja nicht um ein neues Gesetz, sondern eine offizielle Interpretation geltenden Gesetzes.
Meines Wissens darfst du es auch nicht an einen Bekannten senden. Die CD hat einen Kopierschutz, diesen zu umgehen ist strafbar, auch wenn nur fuer den Gebrauch im Freundeskreis.Mindl hat geschrieben:den variante B mache: ha dä torrent nur für mi fründ gmacht, ha em das lied welle zeige als ahreiz zum CD kaufe (analog amene kolleg e CD ussleihe), den bin i go ässe und schienbar isch dä torrent in umlauf cho, weis au nid wie das gange isch...
sie miestet dir zerst s gägeteil bewieseund wird praktisch unmachbar wenns wirklich e bekannte git wo das file vo dir erhalte het...
Unterschied zwischen ausleihen und kopieren ]
und während em abelade wird au uffeglade problematik: vo wo sell ich wüsse das die torrents au no uffeglade währdet. das teil ladet mir die serie abe und den cha ich sie uff änglisch luege, nid wie im tv uff dütsch....[/quote]
Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
Kommt darauf an... muessten ISPs auf Grund neuer Gesetze den Traffic von Usern auf exzessiven Gebrauch ueberwachen und Verdaechtige melden... kann schnell zu einem Problem werden. Fuer einen ISP waer's dann gleich viel billiger die "Risikokunden" zu kuenden. Dann hast du zwar trotzdem keine Klage, helfen tut dir das aber auch nicht vielwähr sich bi schwiezer rächt in däre problematik au bi gsetzesänderig halbwägs gschied ahstellt wird kei grössers problem ha zum ohni verurteilig drvo zcho

Okay, da hast du wahrscheinlich recht, bin von neuen Gesetzen ausgegangen. Denke aber, auch wenn ein bestehendes Gesetz auf eine neue Art interpretiert wird, darf auch das nicht zu massiven Strafen für vorher begangene Taten führen.Soriak hat geschrieben:Also, sagt ein Gericht es waere illegal, dann trifft das auch auf Faelle zu, die sich VOR dem Urteil zugetragen haben. Es handelt sich dabei ja nicht um ein neues Gesetz, sondern eine offizielle Interpretation geltenden Gesetzes.
Sonst würde ja eine völlige Rechtsunsicherheit herrschen, ich weiss ja nicht was ich heute tun kann weil es ev. morgen als verboten interpretiert wird .....
Das kann es wohl nicht sein
es wird langsam spannend...Kawa hat geschrieben:Okay, da hast du wahrscheinlich recht, bin von neuen Gesetzen ausgegangen. Denke aber, auch wenn ein bestehendes Gesetz auf eine neue Art interpretiert wird, darf auch das nicht zu massiven Strafen für vorher begangene Taten führen.
Sonst würde ja eine völlige Rechtsunsicherheit herrschen, ich weiss ja nicht was ich heute tun kann weil es ev. morgen als verboten interpretiert wird .....
Das kann es wohl nicht sein
kein Gericht hat entschieden, dass Download legal ist. Es ist lediglich die Meinung der Lehre. Kein Gericht ist daran gebunden. Und auch wenn ein Gericht entschieden hätte, nur-Download sei legal, so ist trotzdem kein weiteres Gericht daran gebunden (wir sind nicht in den USA). Erst wenn eine ständige Rechtsprechung des Bundesgerichts vorhanden ist, kannst du dich auf diese mit einiger Sicherheit berufen. Aber auch dann noch steht es dem Bundesgericht frei, ihre Praxis über den Haufen zu werfen.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
1. persönliche schutzkopie, und kopie für mp3 player. nur als hörbeispiel gedacht (rhienhören)... gesetzlich wirds schwer für eine anklage das zu wiederlegen (und strafbar ist es so nicht...)Soriak hat geschrieben: 1. Meines Wissens darfst du es auch nicht an einen Bekannten senden. Die CD hat einen Kopierschutz, diesen zu umgehen ist strafbar, auch wenn nur fuer den Gebrauch im Freundeskreis.
Unterschied zwischen ausleihen und kopieren
2. Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
3. Kommt darauf an... muessten ISPs auf Grund neuer Gesetze den Traffic von Usern auf exzessiven Gebrauch ueberwachen und Verdaechtige melden... kann schnell zu einem Problem werden. Fuer einen ISP waer's dann gleich viel billiger die "Risikokunden" zu kuenden. Dann hast du zwar trotzdem keine Klage, helfen tut dir das aber auch nicht viel![]()
2. es ist unmöglich sämtliche funktionen einer software zu kennen, die liebe anklage soll mal ihren laptop herrbringen und sämtliche funktionen von irgend einem programm kennen... (ausgenommen selbstprogramierte programme

dann machste den balken mit upload noch so schmall das man das up nicht mehr sieht.
wenn hier noch die unwissenheit angewandt wird, geht man eine instanz weiter und der kläger kommt nicht mehr durch...
3. excesives uploaden und hosten, sollte nur dann gemacht werden, wenn man über genug know how verfügt um sich gut zu verstecken... und downloaden ist ja weiterhin kein wirkliches problem in der schweiz...
4. 95% meiner downloads sind legal (unlicensed serien, und musik)
100% legale software auf meinen pcs

über vergangenheit reden wir lieber nicht -verrybigsmile- aber damals war eh noch alles erlaubt.
kriegt man mit guter suche praktisch alle lieder irgendwo auch so gratis

Bier ist ein Grundnahrungsmittel
der download an und für sich ist auch illegal, das problem dabei ist:Rankhof hat geschrieben:es wird langsam spannend...
kein Gericht hat entschieden, dass Download legal ist. Es ist lediglich die Meinung der Lehre. Kein Gericht ist daran gebunden. Und auch wenn ein Gericht entschieden hätte, nur-Download sei legal, so ist trotzdem kein weiteres Gericht daran gebunden (wir sind nicht in den USA). Erst wenn eine ständige Rechtsprechung des Bundesgerichts vorhanden ist, kannst du dich auf diese mit einiger Sicherheit berufen. Aber auch dann noch steht es dem Bundesgericht frei, ihre Praxis über den Haufen zu werfen.
der kläger müsste beweisen, dass die bezogenen daten ein lizensbrechendes angebot war und der angeklagte darüber informiert war...
und wer einen guten anwalt hat in den usa, wird kein problem haben zu zeigen dass man nicht darüber informiert war, dass es sich nicht um eine erlaubte lizens handelt...
anders gesagt: kann man einem FreeMP3 angebot nicht ansehen ob es erlaubt oder nicht erlaubt ist...
kann man in einem p2p netzwerk nicht ansehen ob das file von einer offiziellen seite als demon angeboten wurde oder nicht. (95% der lieder findet man irgendwo als demo...)
deshalb wird in den usa nur das sharen bestraft. ok ausreden wie man hat das von dort und dort und wusste nicht ob erlaubt kannt man immernoch bringen. jedoch wird das vor gericht abgewiesen mit: you offer something, so you should know his origin... und dä ahklagti het verlore...
und fazit: die spinnen die amis
fazit 2: kaufet euch e server immene land wo alles erlaubt isch

Bier ist ein Grundnahrungsmittel
noch etwas Senf von mir
nicht ganz richtig: Im neuen URG soll das Umgehen eines Kopierschutzes tatsächlich unter Strafe gestellt werden, im Moment ist aber noch das "alte" URG in Kraft.Soriak hat geschrieben:Und die Briefe funktionieren hier genau gleich... ich kann dir auch einen Brief schreiben und dir eine aussergerichtliche Einigung vorschlagen. Falls du nicht zahlst, darf ich dich einklagen - da gibt es keine Anforderung an die Form. Ob ich die Klage dann auch Gewinne, ist etwas anderes - wenn du bereit bist das Risiko zu tragen ]
Eine gewisse Form solltest du schon einhalten, wenn du Urheberrechtsgebühren geltend machen willst:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a41.html
URG Art. 41 (Verwertungsgesellschaften, Grundsatz)
Wer Rechte verwertet, die der Bundesaufsicht unterstellt sind, braucht eine Bewilligung des Instituts für geistiges Eigentum.
Oder anders ausgedrückt: Ein Vergleich müsste von der SUISA vorgeschlagen werden, nicht von der RIAA, sonst kommt Art. 70 URG zum Tragen:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/231_1/a70.html
Art. 70 Unerlaubte Geltendmachung von Rechten
Wer ohne erforderliche Bewilligung (Art. 41) Urheber- oder verwandte Schutzrechte geltend macht, deren Verwertung der Bundesaufsicht unterstellt ist (Art. 40), wird mit Haft oder Busse bestraft.
Soriak hat geschrieben:Meines Wissens darfst du es auch nicht an einen Bekannten senden. Die CD hat einen Kopierschutz, diesen zu umgehen ist strafbar, auch wenn nur fuer den Gebrauch im Freundeskreis.
*****
Die private Verwendung von geschütztem geistigem Eigentum (Patente, Marken, Urheberrechtliches) ist übrigens grundsätzlich frei.
http://www.nzz.ch
Grösserer Schutz gegen Netz-Piraten
Bundesrat passt Urheberrecht den digitalen Technologien an
Ein neues Urheberrecht soll der grassierenden Internetpiraterie Paroli bieten. Der Bundesrat will mit neuen Bestimmungen vor allem Hackern das Leben schwer machen und illegale Internet-Tauschgeschäfte unterbinden. Wer für den persönlichen Zweck Werke downloadet, soll unbehelligt bleiben.
(sda/rel) Der Bundesrat will die Werke der Kunst und Literatur besser vor digitaler Piraterie schützen. Er hat am Freitag dem Parlament eine Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts zugeleitet.
Das geltende Recht von 1992 ist noch auf die analogen Technologien ausgerichtet. Die seitherige Entwicklung hat den Umgang mit Werken der Literatur und der Kunst vereinfacht. Das begünstigt auch die illegale Verwertung. Die OECD schätzt den Anteil der Piraterie am gesamten Welthandel auf 7 bis 9 Prozent.
Kernpunkt der Gesetzesrevision ist das Verbot, technische Schutzmassnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten und Kopiersperren auf CD und DVD zu umgehen. Das Verbot erfasst auch Herstellung und Vertrieb von Umgehungssoftware und das Anbieten von Dienstleistungen, die Schutzvorrichtungen knacken können.
Ein Fachstelle soll jedoch in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen dafür sorgen, dass mit solchen Schutzmassnahmen nicht in missbräuchlicher Weise gesetzlich erlaubte Werkverwendungen unterbunden werden. Dadurch soll Befürchtungen der Nutzer und der Konsumenten Rechnung getragen werden.
Download zum persönlichen Gebrauch erlaubt
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, soll auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt werden: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von allen Rechtsinhabern gestützt auf das so genannte On-Line-Recht belangt werden.
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll hingegen weiterhin uneingeschränkt zulässig sein. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Auch Billig- und Gratisangebote können legal sein. Strafbar bleibt der Upload geschützter Werke über Tauschbörsen.
Keine Haftung der Provider
Daneben enthält die Vorlage eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die im Interesse der Nutzer und der Konsumenten sind. So sollen die Internet Service Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften müssen. Bibliotheken und Archive erhalten eine weitere Schutzschranke für den Erhalt ihrer Bestände.
Weitere Bestimmungen sorgen dafür, dass die Verwendung von Ton- und Tonbildträgern einheitlichen Verwertungsregeln untersteht und dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert wird. Bei der Vergütung für das Vervielfältigen zum Eigengebrauch werden Doppelbelastungen vermieden.
Keine Geräteabgabe
Verzichtet hat der Bundesrat auf eine Geräteabgabe. Vorgesehen war, dass die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf CD- oder DVD-Rohlingen, sondern auch über eine Abgabe beim Kauf von Geräten wie Computern mit CD- oder DVD- Brennern abgegolten werden soll. Damit hat der Bundesrat vor allem Bedenken von Wirtschaftsvertretern aufgenommen. Diese hatten befürchtet, dass Geräte mit Festplatten und Kopiervorrichtungen verteuert würden.
Die Gesetzesrevision wird es dem Bundesrat ermöglichen, zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu ratifizieren. Die beiden so genannten Internet-Abkommen legen die Standards für die Anpassung des Schutzes an die neuen Technologien fest.
Grösserer Schutz gegen Netz-Piraten
Bundesrat passt Urheberrecht den digitalen Technologien an
Ein neues Urheberrecht soll der grassierenden Internetpiraterie Paroli bieten. Der Bundesrat will mit neuen Bestimmungen vor allem Hackern das Leben schwer machen und illegale Internet-Tauschgeschäfte unterbinden. Wer für den persönlichen Zweck Werke downloadet, soll unbehelligt bleiben.
(sda/rel) Der Bundesrat will die Werke der Kunst und Literatur besser vor digitaler Piraterie schützen. Er hat am Freitag dem Parlament eine Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts zugeleitet.
Das geltende Recht von 1992 ist noch auf die analogen Technologien ausgerichtet. Die seitherige Entwicklung hat den Umgang mit Werken der Literatur und der Kunst vereinfacht. Das begünstigt auch die illegale Verwertung. Die OECD schätzt den Anteil der Piraterie am gesamten Welthandel auf 7 bis 9 Prozent.
Kernpunkt der Gesetzesrevision ist das Verbot, technische Schutzmassnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten und Kopiersperren auf CD und DVD zu umgehen. Das Verbot erfasst auch Herstellung und Vertrieb von Umgehungssoftware und das Anbieten von Dienstleistungen, die Schutzvorrichtungen knacken können.
Ein Fachstelle soll jedoch in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen dafür sorgen, dass mit solchen Schutzmassnahmen nicht in missbräuchlicher Weise gesetzlich erlaubte Werkverwendungen unterbunden werden. Dadurch soll Befürchtungen der Nutzer und der Konsumenten Rechnung getragen werden.
Download zum persönlichen Gebrauch erlaubt
Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, soll auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt werden: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von allen Rechtsinhabern gestützt auf das so genannte On-Line-Recht belangt werden.
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll hingegen weiterhin uneingeschränkt zulässig sein. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Auch Billig- und Gratisangebote können legal sein. Strafbar bleibt der Upload geschützter Werke über Tauschbörsen.
Keine Haftung der Provider
Daneben enthält die Vorlage eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die im Interesse der Nutzer und der Konsumenten sind. So sollen die Internet Service Provider nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden haften müssen. Bibliotheken und Archive erhalten eine weitere Schutzschranke für den Erhalt ihrer Bestände.
Weitere Bestimmungen sorgen dafür, dass die Verwendung von Ton- und Tonbildträgern einheitlichen Verwertungsregeln untersteht und dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken erleichtert wird. Bei der Vergütung für das Vervielfältigen zum Eigengebrauch werden Doppelbelastungen vermieden.
Keine Geräteabgabe
Verzichtet hat der Bundesrat auf eine Geräteabgabe. Vorgesehen war, dass die für Privatkopien geschuldete Vergütung nicht nur über einen Zuschlag auf CD- oder DVD-Rohlingen, sondern auch über eine Abgabe beim Kauf von Geräten wie Computern mit CD- oder DVD- Brennern abgegolten werden soll. Damit hat der Bundesrat vor allem Bedenken von Wirtschaftsvertretern aufgenommen. Diese hatten befürchtet, dass Geräte mit Festplatten und Kopiervorrichtungen verteuert würden.
Die Gesetzesrevision wird es dem Bundesrat ermöglichen, zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu ratifizieren. Die beiden so genannten Internet-Abkommen legen die Standards für die Anpassung des Schutzes an die neuen Technologien fest.
Rankhof - seit 2002 da und noch immer nicht weg
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
allerdings wegen "Datenbankproblemen" von 2/09 bis 4/11 seiner virtuellen Existenz beraubt...
Kopiersperren auf CD / DVD umgehen : da man ja rein persönliche Sicherheitskopien legal machen darf (und sogar sinnvollerweise sollte), wie soll das denn gehen ohne Umgehungssoftware ?Rankhof hat geschrieben:Kernpunkt der Gesetzesrevision ist das Verbot, technische Schutzmassnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten und Kopiersperren auf CD und DVD zu umgehen. Das Verbot erfasst auch Herstellung und Vertrieb von Umgehungssoftware und das Anbieten von Dienstleistungen, die Schutzvorrichtungen knacken können.
Also kann ich in Zukunft ruhig zsp. ein "MS Office XP inkl. Serial" oder "SAW II" (1 Woche vor der Premiere natürlich) runterladen, schliesslich kann man mir als Konsument ja nicht zumuten zw. legal und illegal zu unterscheiden !Rankhof hat geschrieben:Download zum persönlichen Gebrauch erlaubt
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll hingegen weiterhin uneingeschränkt zulässig sein. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Strafbar bleibt der Upload geschützter Werke über Tauschbörsen.
Und Upload ist strafbar, was heisst das denn genau ? Paralell upload oder effektiv zBsp. ein Torrent zur Verfügung stellen ?
Neue Gesetzte aber fast alle Fragen bleiben offen

Mit diesem Satz hat der Bundesrat die Frage, ob Download heute illegal ist, klar mit NEIN beantwortet.Rankhof hat geschrieben: Download zum persönlichen Gebrauch erlaubt
Der Download von Werken zum persönlichen Gebrauch soll hingegen weiterhin uneingeschränkt zulässig sein.
Abspielen darfst du CD /DVD ja, das heisst die Daten müssen von der CD/DVD ins RAM oder auf die HD. Und Daten aus dem RAM oder von der HD zu kopieren, ist ja weiterhin erlaubt...Kawa hat geschrieben:Kopiersperren auf CD / DVD umgehen : da man ja rein persönliche Sicherheitskopien legal machen darf (und sogar sinnvollerweise sollte), wie soll das denn gehen ohne Umgehungssoftware ?
Nach dem heutigen URG ist die private Verwendung von "gefundener" Software bereits erlaubt, auch wenn Meikroschrott & Co. das Gegenteil behaupten.Kawa hat geschrieben:Also kann ich in Zukunft ruhig zsp. ein "MS Office XP inkl. Serial" oder "SAW II" (1 Woche vor der Premiere natürlich) runterladen, schliesslich kann man mir als Konsument ja nicht zumuten zw. legal und illegal zu unterscheiden !