Zwei Jahre kein Fussball
STADIONVERBOT FÜR ZWEI FCB-HOOLIGANS
Zwei Baselbieter wurden als erste mit dem neu zweijährigen Stadionverbot belegt.
Die Staatsanwaltschaft Zürich hat zwei Baselbieter, 23- und 25-jährig, wegen Sachbeschädigung im Stadion Hardturm per Strafbefehl zu 30 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Dies meldete gestern der «Tagesanzeiger». Sie hatten am 21. Mai 2005 (FCB-GC 1:4) Teile der Stadionkonstruktion aus der Verankerung gerissen und die Tribüne angezündet. Dazu bekamen sie ein zweijähriges Stadionverbot für sämtliche Stadien der Swiss Football League (SFL).
Erst letzte Woche hatte die SFL neue Richtlinien für die Handhabung der Stadionverbote erlassen: Neu ist die Dauer des Stadionverbots auf zwei Jahre festgelegt und gilt für alle Stadien der SFL. Bis jetzt lag die Dauer des Verbots im Ermessen des Vereins. Die beiden Baselbieter seien nun die ersten, denen der Zutritt zu den Fussballstadien nach der neuen Regelung verwehrt werde, sagt Thomas Helbling, Präsident der Sicherheits- und Fankommission der SFL.
Alterslimite. Zurzeit sind 350 Personen mit einem Stadionverbot belegt, davon laufen 40 Verbote auf Antrag des FCB. Laut Helbling sind 40 Prozent von den rund 350 ausgesperrten Personen unter 20 Jahre alt. «Wer gegen die Stadionordnung verstösst, verstösst gegen die Hausordnung, bei der es keine Alterslimite gegen unten gibt.»
Marcus Meier vom Fanprojekt Basel wünscht sich jedoch eine differenziertere Handhabung nach Alter und Delikt. Das Vergehen sollte situativ betrachtet werden. Ausserdem werde das Problem durch ein Stadionverbot nicht gelöst, sondern verschiebe sich nur auf einen anderen Schauplatz. Ein Stadionverbot sollte, aus seiner Sicht als Sozialarbeiter, das letzte aller Mittel sein.
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Kommentar von mir: Gemäss Art. 14 sollte ein Stadionverbot sofort ausgesprochen werden. Da bereits ein Strafbefehl ausgestellt wurde, waren die Namen der zwei Betroffenen den Verantwortlichen seit langem bekannt. Ein Stadionverbot hätte längst von GC ausgesprochen werden müssen; gestützt auf eine Verordnung, welche zum Zeitpunkt des Vorfalls gar nicht in Kraft war (und auch sonst sehr fragwürdig ist, siehe
http://www.fcbforum.ch/showpost.php?p=4 ... stcount=30 ), ein SV zu erlassen, ist nicht dazu geeignet, die Willkürvorwürfe zu zerstreuen.